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   BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R   

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https://dejure.org/2009,327
BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R (https://dejure.org/2009,327)
BSG, Entscheidung vom 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R (https://dejure.org/2009,327)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - B 10 EG 8/08 R (https://dejure.org/2009,327)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz - Erziehungsgeld - Systemwechsel - Auslegung - Rechtsfortbildung - Analogie - Gesetzgebung - Kompetenz - Gesetzgebungskompetenz - allgemeiner Gleichheitssatz - Gleichbehandlung - ...

  • openjur.de

    Elterngeld; Gesetzgebungskompetenz; Nichtberücksichtigung der Elternzeit für ein älteres Kind ohne Elterngeldbezug bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums; Verfassungsmäßigkeit; Europäisches Gemeinschaftsrecht; Aufgabenübertragung auf die Kreise ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Elternzeit ohne Elterngeldbezug bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt bei der Bemessung des Elterngeldes für ein weiteres Kind

  • Judicialis

    BEEG § 1 Abs 1; ; BEEG § ... 2 Abs 7 S 5; ; BEEG § 2 Abs 7 S 6; ; BEEG § 12 Abs 1 S 1; ; BEEG § 12 Abs 2; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 2; ; GG Art 3 Abs 3; ; GG Art 6 Abs 1; ; GG Art 72 Abs 2; ; GG Art 74 Abs 1 Nr 7; ; GG Art 85 Abs 1 S 1; ; GG Art 104a Abs 3 S 2; ; VersÄmtEinglG NW J: 2007 § 5 Abs 1; ; EWGRL 85/92 Art 11; ; EWGRL 7/79

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Elternzeit ohne Elterngeldbezug bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt bei der Bemessung des Elterngeldes für ein weiteres Kind

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 103, 291
  • NJW 2010, 1478
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (41)

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R

    Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel -

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R
    Diese Vorschrift ist erst für nach dem 31.12.2006 geborene Kinder anwendbar (§ 24 Abs. 4 Bundeserziehungsgeldgesetz [BErzGG] idF vom 13.12.2006 - BGBl I 2915 - iVm § 27 Abs. 1 BEEG; s dazu BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1).

    Die Bemessung des Elterngeldes anhand des bisherigen Nettoeinkommens und seine damit verbundene Konzeption als Lohnersatzleistung weicht so erheblich von der vorherigen Ausrichtung familienpolitischer Leistungen an Bedürftigkeitsmaßstäben ab, dass dieser Systemwechsel (vgl BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1 jeweils RdNr 19) überhaupt nur durch eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen war.

    3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (sog neue Formel BVerfGE 55, 72, 88; 76, 256, 329; 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BSG, Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - unter Hinweis auf BVerfGE 101, 239, 270).

    Während das Erziehungsgeld nach § 1 BErzGG eine von der Bedürftigkeit der antragstellenden Person abhängige Leistung (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 3 BErzGG) in pauschaler, nach oben begrenzter Höhe (nach § 5 Abs. 1 BErzGG monatlich 450 Euro und 300 Euro) war, ist das Elterngeld nach dem BEEG über den Basisbetrag von 300 Euro und den Basisgeschwisterbonus von 75 Euro hinaus als Leistung ausgestaltet, die das vor der Geburt liegende Einkommen der antragstellenden Person bis zum Höchstbetrag von 1.800 Euro (§ 2 Abs. 1 BEEG) ersetzt (BSG, Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, jeweils RdNr 19; s insgesamt Darstellung von Pauli in Hambüchen, BEEG - EStG - BKGG Komm, § 2 BEEG RdNr 2; Jung, SGb 2007, 449; Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, RdNr 31, 33).

    Dabei hat er sich in zulässiger Weise einer Stichtagsregelung bedient (BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1, jeweils RdNr 14 ff), die Geburten bis zum 31.12.2006 von dem Genuss des Elterngeldes ganz ausschloss und dessen Zahlung ausschließlich für Geburten ab dem 1.1.2007 vorsah.

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, verstößt die Stichtagsregelung, die Eltern ganz von dem Bezug des Elterngeldes für vor dem 1.1.2007 geborene Kinder ausschließt, nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG, weil auch das Erziehungsgeld einen ausreichenden Familienlastenausgleich bewirkt (Urteil des BSG vom 23.1.2008, aaO, RdNr 28).

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG handelt es sich um einen "verfassungsrechtlichen Gattungsbegriff" (BVerfGE 81, 156, 186), der alles umfasst, was sich der Sache nach als "öffentliche Fürsorge" darstellt (vgl BVerfGE 97, 332, 341), solange die Leistung nur in ihren wesentlichen Strukturelementen durch einen echten Fürsorgecharakter des Staates geprägt ist (vgl BVerfGE 106, 62, 133; vgl auch Oeter in von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl 2005 Art. 74 RdNr 64).

    Dem Gesetzgeber ist dabei ein angemessener Einschätzungsspielraum zuzubilligen, insbesondere weil sich die Einschätzung künftiger Entwicklungen nicht immer eindeutig bestimmen lässt (vgl zu den Anforderungen im Einzelnen BVerfGE 106, 62, 146 ff; 119, 59, 82 ff).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R
    Dabei legt das Bundesverfassungsgericht je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an (vgl zusammenfassend BVerfGE 88, 87, 96 f; 105, 73, 110 = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Daher setzt der Analogieschluss voraus, dass das Gesetz - hier im Hinblick auf eine bestimmte Personengruppe - lückenhaft, also angesichts der erkennbaren Regelungsabsicht des Gesetzgebers "planwidrig" unvollständig ist (vgl dazu Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl 1991, S 373, 375; s nur BSG vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2 RdNr 31 mwN) .
  • BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13

    Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

    Anders als beim Kinderförderungsgesetz wurde das bundesstaatliche Regelungsinteresse hier also vor allem auf die Arbeitsmarkteffekte elternschaftsbedingter Auszeiten gestützt (s. dazu auch BSGE 103, 291 ).
  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus

    So hat der Senat zB auch bereits entschieden, dass eine elterngeldrechtliche Gleichbehandlung von Monaten der Elternzeit ohne Elterngeldbezug mit solchen des Elterngeldbezugs verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten ist, weil das Elterngeld teilweise als Einkommensersatzleistung ausgestaltet ist (vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, SozR 4-1100 Art. 74 Nr. 3) .

    Diese mit dem Risiko einer selbstständigen Tätigkeit verbundene vorübergehende Verringerung von Erwerbseinkommen braucht aber elterngeldrechtlich gegenüber anderen Ausfällen von Erwerbseinkommen nicht privilegiert zu werden (vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, SozR 4-1100 Art. 74 Nr. 3) .

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