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   BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R   

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https://dejure.org/2010,2899
BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R (https://dejure.org/2010,2899)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R (https://dejure.org/2010,2899)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - B 1 KR 23/09 R (https://dejure.org/2010,2899)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Rehabilitationsträger - Erbringung von Rehabilitationsleistungen von Amts wegen - kein Ausschluss von Erstattungsansprüchen - nachrangige Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers im Erstattungsverhältnis zu anderen Trägern bei Zuständigkeitsirrtum - Anspruch auf ...

  • openjur.de

    Rehabilitationsträger; Erbringung von Rehabilitationsleistungen von Amts wegen; kein Ausschluss von Erstattungsansprüchen; nachrangige Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers im Erstattungsverhältnis zu anderen Trägern bei Zuständigkeitsirrtum; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 S 2 SGB 4, § 11 Abs 2 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5
    Rehabilitationsträger - Erbringung von Rehabilitationsleistungen von Amts wegen - kein Ausschluss von Erstattungsansprüchen - nachrangige Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers im Erstattungsverhältnis zu anderen Trägern bei Zuständigkeitsirrtum - Anspruch auf ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 S 2 SGB 4, § 11 Abs 2 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5
    Rehabilitationsträger - Erbringung von Rehabilitationsleistungen von Amts wegen - kein Ausschluss von Erstattungsansprüchen - nachrangige Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers im Erstattungsverhältnis zu anderen Trägern bei Zuständigkeitsirrtum - Anspruch auf ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch des Unfallversicherungsträgers gegen den Krankenversicherungsträger; Krankenversicherungsrechtlicher Leistungsanspruch auf eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Erstattungsstreit - "Erweiterte Ambulante Physiotherapie" (EAP) - keine ärztliche Behandlung und Versorgung mit Heilmitteln - ambulante medizinische Rehabilitation - Zuständigkeit der RVTrägerin

  • rewis.io

    Rehabilitationsträger - Erbringung von Rehabilitationsleistungen von Amts wegen - kein Ausschluss von Erstattungsansprüchen - nachrangige Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers im Erstattungsverhältnis zu anderen Trägern bei Zuständigkeitsirrtum - Anspruch auf ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Rehabilitationsträger - Erbringung von Rehabilitationsleistungen von Amts wegen - kein Ausschluss von Erstattungsansprüchen - nachrangige Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers im Erstattungsverhältnis zu anderen Trägern bei Zuständigkeitsirrtum - Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch des Unfallversicherungsträgers gegen den Krankenversicherungsträger; krankenversicherungsrechtlicher Leistungsanspruch auf eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Abgrenzung zwischen Heilmitteln der Krankenbehandlung und der medizinischen Rehabilitation (Dennis Bunge)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 105, 271
  • NZS 2010, 681
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R
    Erbringt ein Rehabilitationsträger in Bejahung seiner Zuständigkeit von Amts wegen Rehabilitationsleistungen, schließt dies Erstattungsansprüche nach §§ 103, 104 SGB 10 nicht aus (Fortentwicklung zu BSG vom 26.6.2007 - B 1 KR 34/06 R = BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4).

    Im vorliegenden Fall kommt - in Fortentwicklung der Rechtsprechung des Senats (vgl BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, jeweils RdNr 9 ff) - § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X als einzige Anspruchsgrundlage zugunsten der Klägerin in Betracht (dazu 1.).

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - Anforderung an Zulassung - wohnortnahe Einrichtung -

    Auszug aus BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R
    Von dieser Rehaspezifischen Zielrichtung geht - entgegen der Auffassung der Vorinstanz - ebenfalls die Rechtsprechung des 3. Senats des BSG aus (SozR 4-2500 § 40 Nr. 2).

    Der 3. Senat hat zu Recht hierbei auch die"Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-RL)" vom 16.3.2004 (BAnz 2004 Nr. 63, S 6769) einbezogen und betont, dass der Gesetzgeber in § 107 Abs. 2 Nr. 2 SGB V sowohl für stationäre als auch für ambulante Reha-Einrichtungen vorsieht, dass diese Einrichtungen fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung stehen und ein ganzheitliches Gesundheitskonzept verfolgen müssen (BSG SozR 4-2500 § 40 Nr. 2 RdNr 25; ebenso erkennender 1. Senat in BSGE 98, 277 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4, jeweils RdNr 16 ff, 18).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R
    Der 3. Senat hat zu Recht hierbei auch die"Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-RL)" vom 16.3.2004 (BAnz 2004 Nr. 63, S 6769) einbezogen und betont, dass der Gesetzgeber in § 107 Abs. 2 Nr. 2 SGB V sowohl für stationäre als auch für ambulante Reha-Einrichtungen vorsieht, dass diese Einrichtungen fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung stehen und ein ganzheitliches Gesundheitskonzept verfolgen müssen (BSG SozR 4-2500 § 40 Nr. 2 RdNr 25; ebenso erkennender 1. Senat in BSGE 98, 277 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4, jeweils RdNr 16 ff, 18).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auszug aus BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R
    Der Inhalt der Richtlinien des Bundesausschusses hatte bereits vor der gesetzlichen Regelung in § 91 Abs. 9 SGB V zum 1.1.2004 - von hier nicht in Betracht kommenden und von keinem der Beteiligten geltend gemachten Ausnahmefällen abgesehen - grundsätzlich verbindlichen, abschließenden Charakter (vgl zuletzt zB BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 20 f mwN - Magenband; BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R, RdNr 33 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 2500 § 27 Nr. 12 - LITT, jeweils RdNr 12 mwN; vgl ferner BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 7 RdNr 20 ff mwN) .
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

    Auszug aus BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R
    Der Inhalt der Richtlinien des Bundesausschusses hatte bereits vor der gesetzlichen Regelung in § 91 Abs. 9 SGB V zum 1.1.2004 - von hier nicht in Betracht kommenden und von keinem der Beteiligten geltend gemachten Ausnahmefällen abgesehen - grundsätzlich verbindlichen, abschließenden Charakter (vgl zuletzt zB BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 20 f mwN - Magenband; BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R, RdNr 33 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 2500 § 27 Nr. 12 - LITT, jeweils RdNr 12 mwN; vgl ferner BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 7 RdNr 20 ff mwN) .
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R
    Der Inhalt der Richtlinien des Bundesausschusses hatte bereits vor der gesetzlichen Regelung in § 91 Abs. 9 SGB V zum 1.1.2004 - von hier nicht in Betracht kommenden und von keinem der Beteiligten geltend gemachten Ausnahmefällen abgesehen - grundsätzlich verbindlichen, abschließenden Charakter (vgl zuletzt zB BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 20 f mwN - Magenband; BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R, RdNr 33 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 2500 § 27 Nr. 12 - LITT, jeweils RdNr 12 mwN; vgl ferner BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 7 RdNr 20 ff mwN) .
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R
    Die Klägerin hat im Revisionsverfahren einen eigenen Antrag auf Zurückweisung der Revision gegen das LSG-Urteil gestellt und so die Position der revisionsbeklagten Beigeladenen unterstützt; sie ist auf diese Weise ebenfalls im Revisionsverfahren unterlegen und nach § 197a Abs. 1 SGG iVm § 154 Abs. 1 VwGO kostentragungspflichtig (vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, jeweils RdNr 16) .
  • BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84

    Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem

    Auszug aus BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R
    Für das Durchgreifen eines Erstattungsanspruchs nach § 104 SGB X gegen die Beklagte fehlt es indessen an der Voraussetzung, dass vergleichbare und zeitlich kongruente Leistungspflichten des leistenden, Erstattung begehrenden Trägers einerseits und des als erstattungspflichtig in Anspruch genommenen Trägers andererseits bestanden haben (vgl dazu allgemein in Bezug auf § 104 SGB X zB BSGE 57, 218, 219 = SozR 1300 § 104 Nr. 3; BSGE 70, 186, 196 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4 mwN; Kater in: KassKomm, Stand 1.1.2009, § 104 SGB X RdNr 21, 22 mwN; Roos in: von Wulffen, SGB X, 6. Aufl 2008, § 104 RdNr 11 mwN) : Die Beklagte (KK) hätte dem Versicherten im Behandlungszeitraum von Januar bis Ende Juli 2002 allein nach ihrem Recht des SGB V keine EAP gewähren müssen.
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R
    Für das Durchgreifen eines Erstattungsanspruchs nach § 104 SGB X gegen die Beklagte fehlt es indessen an der Voraussetzung, dass vergleichbare und zeitlich kongruente Leistungspflichten des leistenden, Erstattung begehrenden Trägers einerseits und des als erstattungspflichtig in Anspruch genommenen Trägers andererseits bestanden haben (vgl dazu allgemein in Bezug auf § 104 SGB X zB BSGE 57, 218, 219 = SozR 1300 § 104 Nr. 3; BSGE 70, 186, 196 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4 mwN; Kater in: KassKomm, Stand 1.1.2009, § 104 SGB X RdNr 21, 22 mwN; Roos in: von Wulffen, SGB X, 6. Aufl 2008, § 104 RdNr 11 mwN) : Die Beklagte (KK) hätte dem Versicherten im Behandlungszeitraum von Januar bis Ende Juli 2002 allein nach ihrem Recht des SGB V keine EAP gewähren müssen.
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 26/04 R

    Krankenversicherung - Zuschuss zur stationären Sterbebegleitung in einem Hospiz -

    Auszug aus BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R
    Die Klägerin hatte auch nicht bewusst eine vorläufige Leistung für einen anderen Träger erbracht (vgl hierzu allgemein Bundessozialgericht SozR 4-2500 § 39a Nr. 1 RdNr 11 mwN; BSG SozR 1300 § 105 Nr. 1 S 2; zuletzt BSG, Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 21/08 R, RdNr 12 mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4-1300 § 111 Nr. 5 vorgesehen) , sondern dem Versicherten die EAP vielmehr in der Annahme der Möglichkeit ihrer eigenen Leistungspflicht zunächst nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften gewährt und zukommen lassen.
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 11/97 R

    Keine Erbringung einer stationären Entgiftungsbehandlung eines nicht

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - unwirtschaftliche Behandlung -

    aa) Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes für alle Leistungsbereiche des SGB V (vgl zB BSGE 105, 271 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 5, RdNr 27; BSGE 113, 231 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 7, RdNr 16).
  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R

    Vergütung einer stationären Behandlung - Krankenhaus trägt das Risiko der

    aa) Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes für alle Leistungsbereiche des SGB V (vgl zB BSGE 105, 271 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 5, RdNr 27; BSGE 113, 231 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 7, RdNr 16) .
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - Schädelasymmetrie im

    Die sog "erweiterte ambulante Physiotherapie" - eine medizinische Trainingstherapie unter Kombination von Leistungen, die der "Funktionswiederherstellung oder Funktionsverbesserung nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten" dient und nur in speziellen Rehabilitations-Zentren mit entsprechender personeller, apparativer und räumlicher Ausstattung erbracht werden kann - wird der ambulanten Rehabilitation zugeordnet (BSGE 105, 271 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 5 Leitsatz 3 und RdNr 24 ff) , weil es sich um eine nachakute, intensivierte Therapieform mit auf die Rehabilitation bezogener Zielrichtung handelt.
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