Rechtsprechung
BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- lexetius.com
Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach - Rückabwicklung - Erstattungsanspruch - keine Aufhebung nach § 45 SGB X
- openjur.de
Soziales Leistungsrecht; Vorschussgewährung; nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach; Rückabwicklung; Erstattungsanspruch; keine Aufhebung nach § 45 SGB 10
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 1 S 1 SGB 1, § 42 Abs 2 S 2 SGB 1, § 147 Abs 1 S 1 Nr 3 AFG, § 45 Abs 1 SGB 10
Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach - Rückabwicklung - Erstattungsanspruch - keine Aufhebung nach § 45 SGB 10 - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung zu Unrecht bewilligten Überbrückungsgeldes bei nachträglicher Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach
- rewis.io
Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach - Rückabwicklung - Erstattungsanspruch - keine Aufhebung nach § 45 SGB 10
- ra.de
- rewis.io
Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach - Rückabwicklung - Erstattungsanspruch - keine Aufhebung nach § 45 SGB 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung zu Unrecht bewilligten Überbrückungsgeldes bei nachträglicher Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs dem Grunde nach
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Bundesagentur für Arbeit
Verfahrensgang
- SG München, 21.11.2002 - S 34 AL 1328/00
- LSG Bayern, 20.05.2008 - L 9 AL 21/03
- LSG Bayern, 28.05.2008 - L 9 AL 21/03
- BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R
Papierfundstellen
- BSGE 106, 244
- NZS 2011, 291
- NZS 2011, 598
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 26.06.2007 - B 2 U 5/06 R
Soziales Leistungsrecht - zu Unrecht gewährter Vorschuss - Rückabwicklung - …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R
Geht der Leistungsträger bei der Bewilligung eines Vorschusses vom Bestehen eines Anspruchs dem Grunde nach aus und stellt sich nachträglich das Nichtbestehen des Anspruchs heraus, so hat der Empfänger den Vorschuss nach § 42 SGB 1 zu erstatten; einer Aufhebung der Bewilligung nach § 45 SGB 10 bedarf es nicht (…Anschluss an BSG vom 31.8.1983 - 2 RU 80/82 = BSGE 55, 287 = SozR 1200 § 42 Nr. 2; BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 5/06 R = SozR 4-1200 § 42 Nr. 1).Nach der Rechtsprechung des BSG kommt es insoweit nicht auf das objektive Vorliegen der materiellen Leistungsvoraussetzungen an; ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass der Anspruch zur Überzeugung des Leistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegeben ist (…vgl BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2;… SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 5; SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 19) .
Darüber hinaus liegt eine Vorschussleistung iS des § 42 Abs. 1 SGB I nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der zuständige Leistungsträger hinreichend deutlich macht, dass er wegen eines von seinem Standpunkt aus dem Grunde nach bestehenden Anspruchs auf Geldleistungen, dessen genaue Höhe noch nicht zeitnah festgestellt werden kann, ein Recht auf Zahlungen bewilligt, das noch keinen dauerhaften Rechtsgrund für das Behaltendürfen des Gezahlten bildet und dessen Ausübung daher wirtschaftlich mit dem Risiko einer möglichen Rückzahlungspflicht behaftet ist (…BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 9 S 37 f; SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 17) .
d) Hat die Beklagte somit dem Kläger im Jahre 1996 zu Recht einen Vorschuss unter den Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 Satz 1 SGB I gezahlt, richtet sich die Rückabwicklung allein nach § 42 Abs. 2 SGB I (…vgl BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 9; SozR 4-1200 § 42 Nr. 1) .
Dem hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass er nicht nur die Voraussetzungen der Gewährung des Vorschusses, sondern auch diejenigen der Rückabwicklung zu Unrecht erbrachter Leistungen insgesamt abweichend von den Regelungen für endgültige Leistungen in einer eigenen Vorschrift normiert hat (vgl BSG SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 19) .
Der ausschließlichen Anwendung des § 42 Abs. 2 SGB I steht auch nicht die Bindungswirkung des Vorschussbescheids (§ 77 SGG) entgegen, weil diese nur eine einstweilige ist und - anders als bei Bewilligung einer endgültigen Leistung - zwischen den Beteiligten nur Rechtssicherheit für einen begrenzten Zeitraum, nämlich bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens, schafft (…vgl BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 4;… SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 25; SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 21;… Mrozynski, SGB I, 3. Aufl 2003, § 42 RdNr 11; Seewald in Kasseler Kommentar, § 42 SGB I RdNr 7, Stand 2005) .
- BSG, 31.08.1983 - 2 RU 80/82
Unfallversicherung - Bindungswirkung - Gewährung eines Vorschusses
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R
Geht der Leistungsträger bei der Bewilligung eines Vorschusses vom Bestehen eines Anspruchs dem Grunde nach aus und stellt sich nachträglich das Nichtbestehen des Anspruchs heraus, so hat der Empfänger den Vorschuss nach § 42 SGB 1 zu erstatten; einer Aufhebung der Bewilligung nach § 45 SGB 10 bedarf es nicht (Anschluss an BSG vom 31.8.1983 - 2 RU 80/82 = BSGE 55, 287 = SozR 1200 § 42 Nr. 2;… BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 5/06 R = SozR 4-1200 § 42 Nr. 1).Nach der Rechtsprechung des BSG kommt es insoweit nicht auf das objektive Vorliegen der materiellen Leistungsvoraussetzungen an; ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass der Anspruch zur Überzeugung des Leistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegeben ist (vgl BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2;… SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 5;… SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 19) .
Anders als bei endgültigen Leistungen ist folglich eine Anwendung der §§ 44 ff SGB X ausgeschlossen (so bereits BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2) .
- BSG, 29.04.1997 - 4 RA 46/96
Rente - Ehemalige DDR - Rückzahlung - Vorschuß - Angabe
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R
Darüber hinaus liegt eine Vorschussleistung iS des § 42 Abs. 1 SGB I nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der zuständige Leistungsträger hinreichend deutlich macht, dass er wegen eines von seinem Standpunkt aus dem Grunde nach bestehenden Anspruchs auf Geldleistungen, dessen genaue Höhe noch nicht zeitnah festgestellt werden kann, ein Recht auf Zahlungen bewilligt, das noch keinen dauerhaften Rechtsgrund für das Behaltendürfen des Gezahlten bildet und dessen Ausübung daher wirtschaftlich mit dem Risiko einer möglichen Rückzahlungspflicht behaftet ist (BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 9 S 37 f;… SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 17) .Ob der Leistungsträger dies hinreichend deutlich gemacht hat, ist durch Auslegung des Verwaltungsakts aus der Sicht eines an Treu und Glauben orientierten, mit den Umständen des Falles vertrauten Erklärungsempfängers zu ermitteln (…vgl BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 26; SozR 3-1200 § 42 Nr. 9 S 38) .
d) Hat die Beklagte somit dem Kläger im Jahre 1996 zu Recht einen Vorschuss unter den Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 Satz 1 SGB I gezahlt, richtet sich die Rückabwicklung allein nach § 42 Abs. 2 SGB I (vgl BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 9;… SozR 4-1200 § 42 Nr. 1) .
- BSG, 16.06.1999 - B 9 V 13/98 R
Kriegsopferversorgung - Vorschußbescheid - Rechtsnatur - KOV-Anpassungsbescheid - …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R
Ob der Leistungsträger dies hinreichend deutlich gemacht hat, ist durch Auslegung des Verwaltungsakts aus der Sicht eines an Treu und Glauben orientierten, mit den Umständen des Falles vertrauten Erklärungsempfängers zu ermitteln (vgl BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 26;… SozR 3-1200 § 42 Nr. 9 S 38) .Der ausschließlichen Anwendung des § 42 Abs. 2 SGB I steht auch nicht die Bindungswirkung des Vorschussbescheids (§ 77 SGG) entgegen, weil diese nur eine einstweilige ist und - anders als bei Bewilligung einer endgültigen Leistung - zwischen den Beteiligten nur Rechtssicherheit für einen begrenzten Zeitraum, nämlich bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens, schafft (…vgl BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 4; SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 25;… SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 21;… Mrozynski, SGB I, 3. Aufl 2003, § 42 RdNr 11; Seewald in Kasseler Kommentar, § 42 SGB I RdNr 7, Stand 2005) .
- BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
Rückforderung einer als Vorschuss geleisteten Waisenrente - Bindungswirkung des …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R
Nach der Rechtsprechung des BSG kommt es insoweit nicht auf das objektive Vorliegen der materiellen Leistungsvoraussetzungen an; ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass der Anspruch zur Überzeugung des Leistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegeben ist (…vgl BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2; SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 5;… SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 19) .Der ausschließlichen Anwendung des § 42 Abs. 2 SGB I steht auch nicht die Bindungswirkung des Vorschussbescheids (§ 77 SGG) entgegen, weil diese nur eine einstweilige ist und - anders als bei Bewilligung einer endgültigen Leistung - zwischen den Beteiligten nur Rechtssicherheit für einen begrenzten Zeitraum, nämlich bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens, schafft (vgl BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 4;… SozR 3-1200 § 42 Nr. 8 S 25;… SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 RdNr 21;… Mrozynski, SGB I, 3. Aufl 2003, § 42 RdNr 11; Seewald in Kasseler Kommentar, § 42 SGB I RdNr 7, Stand 2005) .
- BSG, 17.07.1996 - 5 RJ 42/95
Rückforderung von Sozialzuschlägen zu einer Rente im Beitrittsgebiet
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R
Zur Begründung seiner Auffassung, der Vorschussbescheid müsse zunächst nach § 45 SGB X zurückgenommen werden, verweist das LSG im Übrigen zu Unrecht auf ein Urteil des BSG vom 17.7.1996 (BSGE 79, 61 = SozR 3-1200 § 42 Nr. 5) .Darüber hinaus wurde in der damaligen Konstellation im Bewilligungsbescheid die Absicht des Leistungsträgers, eine einstweilige Regelung im Sinne einer Vorwegzahlung zu treffen nicht deutlich (BSGE 79, 61, 65 = SozR 3-1200 § 42 Nr. 5) .
- BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R
Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R
Gegenstand der Regelung ist insbesondere die Forderung auf Erstattung überzahlter Leistungen in bestimmter Höhe; dieser Verfügungs- oder Entscheidungssatz unterliegt der gerichtlichen Kontrolle am Maßstab des objektiven Rechts unter jedem in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkt (vgl BSGE 87, 8, 11 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9 mwN) . - BSG, 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R
Vorbehaltsbescheid - Anpassungsbescheide - endgültiger Bescheid - Rückforderung - …
Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R
Soweit die Beklagte im Übrigen auch eine Aufhebung bzw Rücknahme der früheren Bewilligung verfügt hat, ist dies gegenstandslos, da - wie oben ausgeführt - sich die nur einstweilige Vorschussbewilligung mit Erlass des endgültigen Bescheids ohnehin erledigt hat (vgl BSGE 84, 108, 110 = SozR 3-3900 § 22 Nr. 1; Seewald in Kasseler Kommentar, § 42 SGB I RdNr 22, Stand 2005) .
- BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R
Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige …
Das Erläuterungsschreiben des Beklagten und der Bewilligungsbescheid vom 5.10.2007 bilden zusammen eine rechtliche Einheit im Sinne eines Verwaltungsaktes (vgl BSG Urteil vom 1.7.2010 - B 11 AL 19/09 R, zur Erläuterung der Vorläufigkeit einer Entscheidung auf einem Anlagenblatt zum Bescheid;… s auch BSG Urteile vom 18.8.2005 - B 7a AL 4/05 R = SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 S 2;… 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R = BSGE 95, 191 = SozR 4-4300 § 37b Nr. 2 S 3;… 17.10.2007 - B 11a/7a AL 72/06 R - SozR 4-4300 § 37b Nr. 6 S 20) . - BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, …
Dementsprechend kann nach der Rechtsprechung des BSG eine Rückforderung nur dann auf § 42 Abs. 2 S 2 SGB I gestützt werden, wenn bei der Bewilligung des Geldbetrages deutlich genug auf die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte Erstattungspflicht hingewiesen worden ist (vgl zB BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2, RdNr 14;… BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 6 S 18 ff) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 1004/14
Festsetzung von Leistungen nach dem SGB II in Form der Grundsicherung für …
Gegen die Anwendbarkeit der Jahresfrist nach § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X auf den Erstattungsanspruch nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III spricht zudem, dass die von der Interessenlage her vergleichbare Vorschussregelung in § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I ebenfalls keine entsprechende Ausschlussfrist vorsieht (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 19/09 R -, BSGE 106, 244, Rn 18 - unter Bezugnahme auf BSG…, Urteil vom 31. August 1983 - 2 RU 80/82 -, SozR 1200 § 42 Nr. 2;… Gutzler in: BeckOK SozR, a.a.O., § 42 SGB I Rn 14;… Wagner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, 2. Aufl. 2011, § 42 SGB I Rn 43).Der Senat sieht insoweit vielmehr eine Vergleichbarkeit des Erstattungsanspruchs nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III mit dem Erstattungsanspruch nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I (Vorschuss), für den - wie bereits ausgeführt - die §§ 45 und 48 SGB X (einschließlich der dort geregelten Ausschlussfristen) nicht gelten (vgl. hierzu erneut u.a. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, a.a.O.).
- BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R
Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit …
Danach kann eine Rückforderung auf § 42 Abs. 2 S 2 SGB I gestützt werden, wenn bei der Bewilligung des Geldbetrages deutlich genug auf die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte Erstattungspflicht hingewiesen worden ist (vgl zB BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2, RdNr 14;… BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 6 S 18 ff) .Dieses ist unschädlich, weil der Regelungsgehalt hinsichtlich der Forderung einer Erstattung überzahlten Elterngeldes in einer bestimmten Höhe nicht berührt wird (vgl BSG Urteil vom 1.7.2010 - B 11 AL 19/09 R - BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2, RdNr 21 mwN) .
- BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen - …
Die Angabe der Ermächtigungsgrundlage wirkt sich bei gebundenen VAen - wie der Erstattungspflicht von Vorschusszahlungen - auf die Rechtmäßigkeit des VA nicht aus (BSG vom 1.7.2010 - B 11 AL 19/09 R - BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2) , wenn sowohl nach der maßgeblichen als auch nach der angegebenen Vorschrift der zu Unrecht zugeflossene Betrag zu erstatten ist.Insbesondere ist die Beklagte, wenn sie nachträglich das Nichtbestehen des Leistungsanspruchs feststellt, weder verpflichtet noch ermächtigt, den Vorschussbescheid nach Maßgabe der §§ 44 ff SGB X zurückzunehmen, zu widerrufen oder aufzuheben (…vgl dazu BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2; BSG vom 1.7.2010 - B 11 AL 19/09 R - BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2) .
Mit der endgültigen Entscheidung über das Ob und die Höhe der Leistung hat sich der Vorschussbescheid erledigt (BSG vom 1.7.2010 aaO).
- BSG, 13.11.2012 - B 2 U 26/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Übergangsgelds - Berechnungsgrundlage - …
Ob die Beklagte eine einstweilige Regelung in diesem Sinne getroffen hat, ist durch Auslegung des Verwaltungsakts aus der Sicht eines an Treu und Glauben orientierten, mit den Umständen des Falles vertrauten Erklärungsempfängers zu ermitteln (BSG vom 1.7.2010 - B 11 AL 19/09 R - BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2 mwN, RdNr 14;… vom 29.4.1997 - 4 RA 46/96 - SozR 3-1200 § 42 Nr. 9) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2016 - L 16 U 12/15 Nach der Rechtsprechung des BSG kommt es insoweit nicht auf das objektive Vorliegen der materiellen Leistungsvoraussetzungen an; ausreichend, aber auch erforderlich, ist vielmehr, dass der Anspruch zur Überzeugung des Leistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegeben ist (BSGE 106, 244, 246 Rdnr 13 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2;… BSGE 55, 287, 290 = SozR 1200 § 42 Nr. 2 S 3;… BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 S 5;… BSG SozR- 4 1200 § 42 Nr. 1 Rdnr 19).
Der zuständige Leistungsträger muss hinreichend deutlich machen, dass er wegen eines von seinem Standpunkt aus dem Grunde nach zustehenden Anspruchs auf Geldleistungen, dessen genaue Höhe noch nicht zeitnah festgestellt werden kann, ein Recht auf Zahlungen bewilligt, das noch keinen dauerhaften Rechtsgrund für das Behalten dürfen des Gezahlten bildet, und dessen Ausübung daher wirtschaftlich mit dem Risiko einer möglichen Rückzahlungspflicht behaftet ist (BSGE 106, 244, 246 Rdnr 14;… BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 9 S. 37;… BSG SozR 4-1200 § 42 Nr. 1 Rdnr 17).
Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Leistungsträger den Vorschuss gewährt, ohne die Anspruchsvoraussetzungen geprüft zu haben und eine Überzeugung vom Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach nicht bestand (…vgl. BSGE 79, 61 = SozR 3 - 1200 § 42 Nr. 5; BSGE 106, 244, 248 Rdnr 20).
Einer Rückforderung steht auch die Bindungswirkung des Vorschussbewilligungsbescheides (§ 77 SGG) nicht entgegen, weil diese nur eine einstweilige ist und - anders als bei der Bewilligung einer endgültigen Leistung - zwischen den Beteiligten Rechtssicherheit nur für einen begrenzten Zeitraum, nämlich bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens, schafft (…BSG SozR 4 -1200 § 42 Nr. 1 Rdnr 21; BSGE 106, 244, 248 Rdnr. 19).
In einem solchen Fall ist es aber erforderlich, dass die Entscheidung über den Leistungsgrund noch offen ist (…vgl. SG Berlin, aaO., Rdnr 56) oder der Anspruch zur Überzeugung des Leistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegeben ist (BSGE 106, 244, 246 Rdnr 13;… dazu auch Seewald, aaO., Rdnr 35 a).
- BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R
Elterngeldrecht - Höhe - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von steuerlichen …
Rechtsgrundlage ist § 42 Abs. 2 S 2 SGB I. Hierauf kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Rückforderung gestützt werden, wenn bei der Bewilligung des Geldbetrages deutlich genug auf die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte Erstattungspflicht hingewiesen worden ist (vgl zB BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2, RdNr 14;… BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 6 S 18 ff; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - RdNr 36) .Die Angabe der Rechtsgrundlage ist lediglich Begründungselement; bloße Begründungsmängel wirken sich bei gebundenen Verwaltungsakten auf die Rechtmäßigkeit nicht aus (BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2, RdNr 21 mwN).
- LSG Baden-Württemberg, 07.03.2016 - L 1 AS 296/15
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen …
Zwar hätte es wegen der Vorläufigkeit der Bewilligungsentscheidung einer Aufhebung nach § 45 SGB X grundsätzlich nicht bedurft (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 1.7.2010 - B 11 AL 19/09 R = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2). - LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialgerichtliches Verfahren
Die sogenannten typusprägenden Merkmale einer vorläufigen Entscheidung müssen unzweifelhaft erkennbar sein (vgl. BSG…, Urteil vom 7. April 2016 - B 5 R 26/15 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 und BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 19/09 R -, BSGE 106, 244).In einem nur vorläufigen Bescheid muss, wie bereits ausgeführt, hinreichend deutlich klargestellt werden, dass es sich um eine Entscheidung handelt, die vorläufigen Charakter hat und die endgültige Entscheidung nicht vorwegnimmt (vgl. nochmals BSG…, Urteil vom 7. April 2016 - B 5 R 26/15 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 und BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 19/09 R -, BSGE 106, 244); der Begünstigte muss sich auf eine mögliche anderslautende endgültige Regelung und die damit gegebenenfalls verbundene Erstattungsforderung einrichten können.
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - L 22 R 1071/11
Erstattung eines Rentenvorschusses
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - L 19 AS 2333/14
Klage gegen die teilweise Aufhebung und Rückforderung vorläufig bewilligter …
- LSG Sachsen, 05.03.2015 - L 7 AS 888/11
Bewilligungsbescheid; Durchschnittseinkommen; Ermessensentscheidung; gebundene …
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 336/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf höhere vorläufige Leistungen - …
- SG Berlin, 21.08.2013 - S 205 AS 15021/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und …
- LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 AS 3931/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger …
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen …
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 4 KR 3763/20
Rücknahme einer Befreiungsentscheidung nach § 8 Abs 1 SGB 5 betrifft nur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - L 7 AS 1298/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - L 29 AS 514/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einstweiliger Rechtsschutz - Leistungen für …
- LSG Sachsen, 17.10.2013 - L 3 AS 18/12
Arbeitslosengeld II; krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit; Prozesskostenhilfe; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - L 7 AS 59/18
- SG Darmstadt, 16.12.2013 - S 1 AL 419/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 338/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf höhere vorläufige Leistungen - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2012 - L 5 AS 218/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 12 AS 2009/19
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II …
- LSG Baden-Württemberg, 23.11.2015 - L 1 AS 4375/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 19 AS 1023/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 9 AS 556/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - L 13 KG 4/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 9 AS 555/17
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2017 - L 9 AS 1543/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2011 - L 7 AL 102/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AS 1813/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 7 AS 431/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2012 - L 7 AL 83/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2011 - L 7 AL 174/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2011 - L 18 AS 1072/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2011 - L 7 AS 1062/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - L 18 AS 1926/09
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - L 3 AL 4419/13
- LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 AL 596/18