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   BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R   

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BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R (https://dejure.org/2010,3060)
BSG, Entscheidung vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R (https://dejure.org/2010,3060)
BSG, Entscheidung vom 10. März 2010 - B 3 KR 26/08 R (https://dejure.org/2010,3060)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Krankenversicherung; Hilfsmittelversorgung; Recht der Leistungserbringer auf Beteiligung an der Versorgung nach Maßgabe sachgerechter, vorhersehbarer und transparenter Kriterien; Verletzung bei nicht mit dem maßgebenden Leistungserbringungsrecht im Eink ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 SGB 5, § 64 SGB 5, § 69 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 126 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 20.12.1988, § 126 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007
    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf Beteiligung an der Versorgung nach Maßgabe sachgerechter, vorhersehbarer und transparenter Kriterien - Verletzung bei nicht mit dem maßgebenden Leistungserbringungsrecht im Einklang stehenden ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 SGB 5, § 64 SGB 5, § 69 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 126 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 20.12.1988, § 126 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007
    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf Beteiligung an der Versorgung nach Maßgabe sachgerechter, vorhersehbarer und transparenter Kriterien - Verletzung bei nicht mit dem maßgebenden Leistungserbringungsrecht im Einklang stehenden ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligung eines Sanitätshauses an der Hilfsmittelversorgung von Versicherten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Hilfsmittelerbringers auf Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenkasse

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf Beteiligung an der Versorgung nach Maßgabe sachgerechter, vorhersehbarer und transparenter Kriterien - Verletzung bei nicht mit dem maßgebenden Leistungserbringungsrecht im Einklang stehenden ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf Beteiligung an der Versorgung nach Maßgabe sachgerechter, vorhersehbarer und transparenter Kriterien - Verletzung bei nicht mit dem maßgebenden Leistungserbringungsrecht im Einklang stehenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Hilfsmittelerbringers auf Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschließend heißt abschließend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vertragsverhandlungen: Rahmen für Bekanntmachungsverträge (§ 127 Abs. 2 SGB V)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Illusion vom freien Spiel der Kräfte - Hilfsmittelverträge mit Krankenkassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 106, 29
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R
    Zwar gewährt Art. 12 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb (stRspr; vgl etwa BVerfGE 106, 275, 299 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 12, 18; BVerfGE 116, 135, 152 - jeweils mwN) .

    Im Rahmen der von ihm vorgegebenen Regelungen sichert Art. 12 Abs. 1 GG aber die Berechtigung, am Wettbewerb nach Maßgabe gerade dieser Funktionsbedingungen teilhaben zu können (vgl BVerfGE 106, 275, 299 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 12, 18; BVerfGE 116, 135, 152) .

    Auch würden sie eine Zugangsbeschränkung zu Lasten anderer Leistungserbringer - hier: der Klägerin - nur rechtfertigen können, wenn sie rechtmäßig zustande gekommen und zumindest - da gesetzliche Vorgaben vor Inkrafttreten des GMG noch nicht normiert waren - die von Verfassungs wegen geltenden Mindestanforderungen an ein faires Auswahlverfahren eingehalten worden wären (vgl BVerfGE 116, 1, 12 f; BVerfGE 116, 135, 153 f) ; Feststellungen dazu fehlen.

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 18/01

    Ausschreibung von wiederverwendbaren Hilfsmitteln durch gesetzliche Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R
    Ebenso braucht der Senat nicht darüber zu entscheiden, ob die Versorgung der Versicherten auch im Übrigen faktisch vollständig auf Vertragslieferanten beschränkt war, wie dies dem vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 24.6.2003 - KZR 18/01 - entschiedenen Streitfall zugrunde gelegen hat (WRP 2003, 1125 = NZS 2004, 33) .

    Dabei kann für die Zeit vor Inkrafttreten des GKV-WSG offen bleiben, ob die Beschränkung der Lieferbeziehungen auf einen begrenzten Kreis ausgewählter Leistungserbringer überhaupt zulässig war, wie es der BGH für die bis zum 31.12.2003 geltende Rechtslage angenommen hat (Urteil vom 24.6.2003, WRP 2003, 1125 = NZS 2004, 33) .

    Unbeschadet der Frage, ob bis zum 31.12.2003 Leistungsbeziehungen nach Ausschreibung noch auf einzelne Anbieter beschränkt werden durften (so BGH, Urteil vom 24.6.2003, KZR 18/01, WRP 2003, 1125 = NZS 2004, 33) , hätte die Beklagte ihre Versorgungsbeziehungen nach Inkrafttreten der Neuregelungen zunächst des GMG und später des GKV-WSG jeweils der neuen Rechtslage anpassen und jedem Leistungserbringer die Teilnahme am Wettbewerb im neuen rechtlichen Rahmen ermöglichen müssen (vgl oben unter 5.a).

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R
    Zwar gewährt Art. 12 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb (stRspr; vgl etwa BVerfGE 106, 275, 299 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 12, 18; BVerfGE 116, 135, 152 - jeweils mwN) .

    Auch besteht kein Anspruch darauf, dass die Wettbewerbsbedingungen in der GKV dauerhaft gleich bleiben (vgl BVerfGE 106, 275, 299 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 12, 18) .

    Im Rahmen der von ihm vorgegebenen Regelungen sichert Art. 12 Abs. 1 GG aber die Berechtigung, am Wettbewerb nach Maßgabe gerade dieser Funktionsbedingungen teilhaben zu können (vgl BVerfGE 106, 275, 299 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 12, 18; BVerfGE 116, 135, 152) .

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer im Haushaltshilfebereich - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R
    Entgegen der Auffassung des LSG kann eine Krankenkasse zwar im Einzelfall einem Kontrahierungszwang unterliegen, wenn anders ein rechtmäßiges Verhalten nicht möglich ist (vgl BSGE 101, 142 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 4 - jeweils RdNr 18 ff; BSG SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 36) .

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, nach Art von Schiedsstellen den angemessenen Vertragsinhalt festzusetzen (stRspr; vgl zuletzt BSGE 101, 142 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 4 - jeweils RdNr 19 f mwN) .

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R
    Denn bei einem regulierten Marktzugang können auch Einzelentscheidungen, die das erzielbare Entgelt beeinflussen, die Freiheit der Berufsausübung beeinträchtigen (vgl BVerfG - Kammer - SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 18) .
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 2/09 D

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Ausschreibung der Versorgung mit

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R
    Insoweit ist der Senat in entsprechender Anwendung von § 50 Abs. 2 GKG von 5 % des nach Auffassung der Klägerin in der Zeit zwischen 2004 und 2008 mit Versicherten der Beklagten erzielbaren Umsatzes in Höhe von 3 Millionen Euro jährlich, insgesamt also von 15 Millionen Euro ausgegangen (vgl BSG SozR 4-7935 § 25 Nr. 1 RdNr 37) , den er im Hinblick auf die zwischenzeitliche Erledigung des Rechtsstreits zur Hälfte angesetzt hat (7,5 Millionen Euro, davon 5 % = 375.000 Euro).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R
    Denn zum einen muss der Klägerin - die Richtigkeit ihrer Rechtsauffassung unterstellt - die Möglichkeit eröffnet werden, "zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses die Früchte des ursprünglichen Klageverfahrens zu ernten" (so BSGE 101, 177 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 6 - jeweils RdNr 39) .
  • BGH, 10.02.2009 - KVR 67/07

    Gaslieferverträge

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R
    Wo die Grenze zwischen dem Interesse an einer für die Krankenkassen praktikablen Laufzeit solcher Verträge und dem Interesse der nicht berücksichtigten Wettbewerber zu ziehen ist, kann hier offen bleiben (vgl zur Frage der unzulässigen Marktabschottung durch langfristige Lieferverträge - hier: Gas - nach Kartellrecht etwa BGHZ 180, 323 mwN).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R
    Auch würden sie eine Zugangsbeschränkung zu Lasten anderer Leistungserbringer - hier: der Klägerin - nur rechtfertigen können, wenn sie rechtmäßig zustande gekommen und zumindest - da gesetzliche Vorgaben vor Inkrafttreten des GMG noch nicht normiert waren - die von Verfassungs wegen geltenden Mindestanforderungen an ein faires Auswahlverfahren eingehalten worden wären (vgl BVerfGE 116, 1, 12 f; BVerfGE 116, 135, 153 f) ; Feststellungen dazu fehlen.
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung - Krankentransportleistung - privater Unternehmer

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R
    Entgegen der Auffassung des LSG kann eine Krankenkasse zwar im Einzelfall einem Kontrahierungszwang unterliegen, wenn anders ein rechtmäßiges Verhalten nicht möglich ist (vgl BSGE 101, 142 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 4 - jeweils RdNr 18 ff; BSG SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 36) .
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 14/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Zulassung - Vertrag -

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

  • BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R

    Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit -

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - Anforderung an Zulassung - wohnortnahe Einrichtung -

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R

    Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag

  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 5/06 R

    Krankenversicherung - Pflegeunternehmen - Verweigerung des Abschlusses eines

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R

    Vertragsarzt

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Zwar steht dabei jedem Leistungserbringer im Rahmen der gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben eine Beteiligung offen, solange und soweit das Leistungserbringungsrecht nicht selbst den Zugang zur GKV-Versorgung begrenzt, und Beschränkungen des Zugangs bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (vgl BSGE 106, 29 = SozR 4-2500 § 126 Nr. 2, RdNr 22 ff).
  • VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17

    Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V

    Dies gilt sowohl nach rein sozialrechtlicher Betrachtung, weil sich eine gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich aller rechtlich zulässigen Mittel des Verwaltungshandelns bedienen und mithin gemäß §§ 53 ff. SGB X auch Verträge mit Leistungserbringern schließen darf (BVerfG, Beschluss vom 13. September 2005, 2 BvF 2/03; BSG, Urteil vom 10. März 2010, B 3 KR 26/08 R; BSG, Urteil vom 28. Juli 2008, B 1 KR 4/08 R).

    Vielmehr bestehen diese Ansprüche - auch nach Auffassung der von der ASt zitierten Sozialgerichte - nur innerhalb des "Vorrangs des Gesetzes", also nur soweit abschließende Rechtsvorschriften und/oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen (BSG, Urteil vom 10. März 2010, aaO.; vgl. auch BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO.: nur "im Rahmen der gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben", wobei zu letzteren auch vertragliche Vereinbarungen zählen; vgl. auch Sächsisches LSG, Urteil vom 24. August 2011, L 1 KR 74/09: nur "nach den für diese Art der Versorgung geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen").

    10. März 2010, aaO.; und vom 25. November 2015, aaO., jeweils m.z.N.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, L 1 KR 99/10 B ER).

    Letzteres, also die Möglichkeit, an der Versorgung der Versicherten beteiligt zu werden, wird den Sonstigen Leistungserbringern durch die verfahrensgegenständliche Ausschreibung gerade nicht genommen, sondern im Gegenteil gerade dadurch gewährt, dass sie am Wettbewerb um die ausgeschriebenen Verträge teilhaben können und nicht auf Dauer, sondern nur während der begrenzten Vertragslaufzeit (ein Jahr mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils sechs Monaten) von der Berücksichtigung bei künftigen Versorgungsentscheidungen ausgeschlossen werden (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2010, aaO.; Jaeger, ZwER 2005, 31, 46).

  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenhausvergütungsstreit ohne

    Denn in Verfahren nach dem SGG ist auch bei Erledigung allgemeiner Leistungsklagen die Fortsetzungsfeststellungsklage statthaft (vgl zB BSGE 106, 29 = SozR 4-2500 § 126 Nr. 2, RdNr 14; Hauck in Hennig, SGG, Stand März 2019, § 131 RdNr 59) , anders als in Verfahren nach der VwGO (vgl zB BVerwG NJW 1997, 2534; Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand September 2018, § 113 RdNr 102 mwN).
  • BSG, 30.11.2023 - B 3 KR 2/23 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch - Abgabe von Harn- und Blutteststreifen

    Dieses Regelungskonzept dient einem diskriminierungsfreien und gleichmäßigen Zugang aller leistungsbereiten und leistungsfähigen Leistungserbringer zum Hilfsmittelmarkt und damit dem Schutz ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) in dem Sinne, nach Maßgabe der Gesetze zu gleichen Bedingungen (vgl auch Art. 3 Abs. 1 GG) am Wettbewerb teilnehmen zu können (vgl BVerfG vom 17.12.2002 - 1 BvL 28/95 bis 1 BvL 30/95 - BVerfGE 106, 275, 299 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 12, 18; BSG vom 10.3.2010 - B 3 KR 26/08 R - BSGE 106, 29 = SozR 4-2500 § 126 Nr. 2, RdNr 23 ff, 29).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 1303/09
    Anderes muss freilich gelten, wenn das Vertragshandeln auf einem Markt stattfindet, der hinsichtlich des Marktzugangs in besonderem Maße staatlich reguliert ist, wie es im Gesundheitswesen bspw. hinsichtlich der Erbringung vertragsärztlicher Leistungen oder der Versorgung gesetzlich Versicherter mit Hilfsmitteln der Fall ist, und Verträge der Krankenkassen bzw. die Auswahl ihrer Vertragspartner deshalb den "Marktstatus" des nicht zum Zuge kommenden Wettbewerbers besonders nachhaltig betreffen (vgl. dazu BSG, Urt. v. 10.3.2010, - B 3 KR 26/08 R -).

    Ob die Grundsätze, die das BSG im genannten Urteil vom 10.3.2010 (a. a. O.) aufgestellt hat, uneingeschränkt auch für Verträge der Krankenkassen mit Herstellern von Medizinprodukten der in Rede stehenden Art (Blutteststreifen i. S. d. § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V) gelten, mag fraglich erscheinen, kann jedoch offen bleiben.

    Das Prinzip vom Vorbehalt des Gesetzes gilt nicht (vgl. auch BSG, Urt. v. 10.3.2010, - B 3 KR 26/08 R -).

    Das ist etwa der Fall, wenn den Krankenkassen verbindlich ein abschließender Katalog möglicher Vertragsformen vorgegeben ist (BSG, Urt. v. 10.3.2010, - B 3 KR 26/08 R - zu Verträgen über die Hilfsmittelversorgung nach §§ 126 ff. SGB V).

    Insoweit ist den Krankenkassen ein abschließender Katalog möglicher Vertragsformen (vgl. zur Hilfsmittelversorgung BSG, Urt. v. 10.3.2010, - B 3 KR 26/08 R -), dessen Verletzung zur Nichtigkeit eines Vertrags außerhalb des "Katalogs" führen könnte, nicht vorgegeben.

    Im Hinblick darauf ist der Senat der Auffassung, dass die Krankenkassen Beschaffungsaufträge (Lieferaufträge) unabhängig von der Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts ausschreiben müssen oder in dem gleichkommender Weise Vorkehrungen für einen transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb um den Auftrag zu treffen haben (vgl. Senatsbeschluss vom 27.2.2008, - L 5 KR 507/08 B - auch etwa BSG, Urt. v. 10.3.2010, - B 3 KR 26/08 R -, juris Rdnr. 23, 29; BVerwG, Beschl. v. 2.5.2007, - 6 B 10/07 -).

    Der Senat hat dies in seinem Beschluss vom 27.2.2008 (- L 5 KE 507/08 ER-B -) näher dargelegt (vgl. auch BSG, Urt. v. 10.3.2010, - B 3 KR 26/08 R -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16/4 KR 548/19

    Vergütung von Hilfsmitteln; Vergütung für Blutzuckerteststreifen ohne Vertrag;

    Die Krankenkasse dürfe auch keine Auswahlentscheidungen unter konkurrierenden Leistungserbringern treffen, die mit dem maßgebenden Leistungserbringerrecht nicht im Einklang stünden ( BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 26/08 ).

    Zwar ist es zutreffend, dass die Krankenkassen jedem zugelassenen und geeigneten Leistungserbringer die Möglichkeit zur Beteiligung an der Versorgung der Versicherten nach Maßgabe sachgerechter, vorhersehbarer und transparenter Kriterien im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuräumen haben ( BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 26/08 R, juris Rn 23 ).

    Zum einen ändert ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilnahme an der Versorgung jedoch nichts daran, dass die vertragliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen regelmäßig dem Verhandlungsgeschick der Beteiligten und damit dem freien Spiel der Kräfte überlassen ist und es nicht Aufgabe der Gerichte ist, nach Art von Schiedsstellen den angemessenen Vertragsinhalt festzusetzen ( BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 26/08 R, juris Rn 21 unter Verweis auf BSGE 101, 142 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 4, juris Rn 19 ).

    Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrags zu bestimmten Bedingungen ergibt sich hieraus allenfalls im Ausnahmefall ( BSG, Urteil vom 21. Juli 2011 - B 3 KR 14/10 R, juris Rn 8; Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 26/08 R, juris Rn 21 ).

    Für die Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte und die Abrechnung mit den Krankenkassen ist ein Vertrag nach § 127 gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 SGB V notwendige Voraussetzung ( vgl BSGE 106, 29 = SozR 4-2500 § 126 Nr. 2, siehe auch bereits oben ).

    Dieser Auslegung steht entgegen der Auffassung der Klägerin das Urteil des BSG vom 10. März 2010 ( B 3 KR 26/08 ) nicht entgegen.

  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine

    Auf einer solchen Rechtsgrundlage kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats allenfalls im Ausnahmefall ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages zu bestimmten Bedingungen bestehen (vgl zuletzt BSGE 106, 29 = SozR 4-2500 § 126 Nr. 2, RdNr 21 mwN) .

    Gegen deren Willen können die Krankenkassen gesetzlich vorgesehene Formen der Beteiligung an der Versorgung auch unter Berufung auf die Vertragskompetenz nicht ausschließen, wie der Senat bereits früher schon entschieden hat (BSGE 106, 29 = SozR 4-2500 § 126 Nr. 2) .

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als

    Er setzt der Vertragskompetenz der Krankenkassen Grenzen, nämlich durch die Existenz entgegenstehender Rechtsvorschriften und/oder Rechte Dritter sowie durch die Bindung an - abschließend ausgestaltete - Vorgaben des Leistungserbringerrechts nach Maßgabe des § 69 SGB V (BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 26/08 R - juris, Rn. 24).

    Trifft eine Krankenkasse vorbereitende oder endgültige Auswahlentscheidungen unter konkurrierenden Leistungserbringern, ist dies demgemäß nur rechtmäßig, soweit sie erstens dem Grunde nach nicht ausgeschlossen sind und zweitens im Einklang mit den jeweils maßgebenden Vorschriften des Leistungserbringungsrechts stehen (BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 26/08 R - juris, Rn. 29).

  • SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14

    Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

    Trifft eine Krankenkasse vorbereitende oder endgültige Auswahlentscheidungen unter konkurrierenden Leistungserbringern, ist dies demgemäß nur rechtmäßig, soweit sie erstens dem Grunde nach überhaupt zugelassen sind und zweitens im Einklang mit den jeweils maßgebenden Vorschriften des Leistungserbringungsrechts stehen (vgl. BSG, Urt. v. 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R).

    Für im Gesetz nicht vorgesehene Beschränkungen des Zugangs zur Versorgung ist deshalb kein Raum (BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R).

    Trifft eine Krankenkasse vorbereitende oder endgültige Auswahlentscheidungen unter konkurrierenden Leistungserbringern, ist dies demgemäß nur rechtmäßig, soweit sie erstens dem Grunde nach überhaupt zugelassen sind und zweitens im Einklang mit den jeweils maßgebenden Vorschriften des Leistungserbringungsrechts stehen (BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R).

  • SG München, 20.01.2017 - S 44 KR 2013/16

    Einstweilige Anordnung - Blutzuckerteststreifen - Open-House-Verfahren

    Aus der Stomatherapeutenentscheidung des BSG vom 21.07.2011 (Az. B 3 KR 14/10 R, Juris-Rn. 10) sowie den Ausführungen des BSG im Urteil vom 10.03.2010 (Az. B 3 KR 26/08 R) ergebe sich, dass die Ag zu 1) bis 5) mit dem Open-Hose-Vertrag in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit rechtswidrig eingriffen und gegen das Diskriminierungsverbot verstießen.

    Eine Krankenkasse könne sich nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10.03.2010, Az. B 3 KR 26/08 R) zur Durchsetzung des allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgebotes aller rechtlich zulässigen Mittel bedienen und demnach auf der Grundlage der §§ 53 ff SGB X auch Verträge mit Leistungsanbietern schließen, ohne dass es dazu einer besonderen Ermächtigungsnorm bedürfe.

    Dies allerdings setzt nach der Rechtsprechung des BSG voraus, dass die Leistungserbringer zur Teilhabe an der Versorgung nach dem SGB V (etwa durch Zulassung, Vertrag oder gesetzliche Ermächtigung) befugt sind (BSG, Urteil vom 10.03.2010, Az. B 3 KR 26/08 R, Juris-Rn. 29).

    In entsprechender Anwendung von § 50 Abs. 2 GKG (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10.03.2010, a.a.O., Juris-Rn. 38 und Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, Stand Mai 2012,IV 12.4 m.w.N.) geht das Gericht von 5% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Ast mit den Ag zu 1) bis 5) in den Jahren 2015 und 2016 (5% von ca. 2.200.000 Euro = 110.000 Euro).

  • SG Duisburg, 28.03.2012 - S 31 KR 617/11

    Krankenversicherung

  • BSG, 07.04.2022 - B 3 KR 4/20 R

    Krankenversicherung - Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel (hier:

  • LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10

    Überprüfung der Eignung eines Leistungserbringers in der gesetzlichen

  • LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17

    Abgabe von Blutzuckerstreifen an die Versicherten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - L 16 KR 357/23
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 2/15 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Nichteinigung bei der Festlegung

  • SG Hamburg, 23.02.2017 - S 48 KR 601/14

    Anspruch der Krankenkasse auf Durchführung von Vertragsverhandlungen mit

  • SG Berlin, 18.11.2010 - S 72 KR 2022/05

    Krankenversicherung - Krankenfahrten mit Mietwagen nach PBefG § 49 Abs 4 -

  • LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09

    Umwandlung einer Krankenkasse nach ihrer Schließung in eine

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - L 7 AS 1956/17

    Berücksichtigung als Anbieter für ergänzende Lernförderung

  • LSG Sachsen, 06.01.2020 - L 9 KR 342/18

    Festsetzung der Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege in der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 7 AS 171/19

    Kein SGB II-Zuschuss für Ferienfreizeiten von Parteien

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11

    Leistungserbringer von Hilfsmitteln - Beitritt zum Versorgungsantrag -

  • LSG Hamburg, 26.08.2020 - L 1 KR 22/17

    Anspruch des Leistungserbringers auf diskriminierungsfreie Teilhabe an der

  • LSG Sachsen, 18.12.2018 - L 9 KR 25/15

    Anspruch von Leistungserbringern auf Vergütung für die Versorgung mit

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.03.2015 - L 5 KR 206/14

    Krankenversicherung - Festsetzung von Entgelten für Krankentransport- und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - L 16 KR 7/11

    Krankenversicherung

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-49/12

    Versorgung der Versicherten der Antragsgegnerin mit häuslichen Pflege- und

  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-46/12

    Vertrag über die Durchführung häuslicher Pflege- und Versorgungsleistungen gemäß

  • LSG Sachsen, 29.10.2015 - L 1 KR 37/15

    Abänderung einzelner Vereinbarungen eines Versorgungsvertrages

  • SG München, 05.02.2013 - S 17 KR 1463/12

    Statthaftigkeit einer Sicherungsanordnung zum Schutz des Status quo vor

  • LSG Hessen, 27.03.2014 - L 8 KR 27/13
  • LSG Hessen, 23.03.2017 - L 8 KR 260/15

    Krankenversicherung

  • LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 18/10
  • LSG Hamburg, 21.10.2021 - L 1 KR 11/21

    Anspruch der weiblichen Versicherten mit Haarausfall auf Versorgung mit einer

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2017 - L 1 KR 398/14

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2010 - L 11 KR 1313/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Erklärung des Beitritts durch einen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 1 KR 18/12

    Krankenversicherung - Vertragsbeitritt zu Hilfsmittelvertrag - klar abgegrenzter

  • SG Gelsenkirchen, 31.03.2014 - S 41 KR 106/14

    Anspruch eines Apothekers auf Versorgung von Versicherten und Abrechnung nach

  • SG Berlin, 22.11.2011 - S 210 KR 2084/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Erklärung des Beitritts durch einen

  • SG Frankfurt/Main, 15.07.2015 - S 25 KR 262/12
  • LSG Hessen, 18.12.2018 - L 8 KR 624/18

    Feststellung der Wirksamkeit des einstweiligen Rechtsschutzes

  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 1-41/18

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • VK Bund, 02.03.2018 - VK 1-165/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2010 - L 1 KR 12/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2014 - L 4 KR 440/13
  • SG Berlin, 01.12.2011 - S 81 KR 2085/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Erklärung des Beitritts durch einen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2016 - L 4 KR 185/13
  • SG Dortmund, 20.11.2013 - S 16 KA 4/10

    Erstattung der Kosten von Radiologen für bestimmte Kontrastmittel nach Pauschalen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2014 - L 1 KR 453/13
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