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   BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R   

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BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R (https://dejure.org/2011,13911)
BSG, Entscheidung vom 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R (https://dejure.org/2011,13911)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - B 5 R 8/10 R (https://dejure.org/2011,13911)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

  • openjur.de

    Fremdrentenberechnung; Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung; Rumänien

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 108, 152
  • NZS 2012, 267
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 21/05 R

    Fremdrentenrecht - Feststellung der Vertriebeneneigenschaft

    Auszug aus BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R
    Auch das BSG habe im Urteil vom 17.10.2006 (B 5 RJ 21/05 R - SozR 4-5050 § 15 Nr. 3 RdNr 27) ausgeführt, dass unabhängig davon, ob man den Entschädigungs- oder den Eingliederungscharakter des Fremdrentenrechts betone, es immer noch das Grundanliegen des Fremdrentenrechts sei, Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung von Personen abzuwehren, denen die Realisierung ihrer in der früheren Heimat erarbeiteten Rentenanwartschaften von Deutschland aus abgeschnitten sei.

    Der Beklagten ist zuzugestehen, dass bei dem hier vertretenen Verständnis zum Anwendungsbereich des § 31 Abs. 1 Satz 1 FRG dem auch vom Senat betonten Grundanliegen des Fremdrentenrechts, Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung von Personen abzuwehren, denen die Realisierung ihrer in der früheren Heimat erarbeiteten Rentenanwartschaften von Deutschland aus abgeschnitten ist (Urteil vom 17.10.2006 - B 5 RJ 21/05 R - SozR 4-5050 § 15 Nr. 3 RdNr 27), nicht Rechnung getragen wird, wenn unterstellt wird, dass Renten aus Rumänien mittlerweile problemlos in die Bundesrepublik Deutschland ausgezahlt werden.

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R
    Einem Missbrauch im Einzelfall ist vielmehr dadurch zu begegnen, dass geprüft wird, ob die begehrte Leistung nach dem auch im Sozialrecht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ganz oder teilweise zu versagen ist (vgl BSG SozR 4-2600 § 10 Nr. 2 RdNr 26 mwN) .
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R

    Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten

    Auszug aus BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R
    Der Anspruch des Klägers auf eine rumänische Altersrente ist kein Anspruch auf eine Sozialleistung iS des § 46 SGB I. Diese Vorschrift bezieht sich auf Sozialleistungen iS von § 11 Abs. 1 SGB I (BSG SozR 4-1200 § 46 Nr. 1 RdNr 10) , zu denen im SGB vorgesehene Dienst-, Sach- und Geldleistungen gehören.
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3 mwN) ist der Richter zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke dort berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat.
  • BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf

    Auszug aus BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, dass sich auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt (BSG SozR 2200 § 315a Nr. 7 S 18 mwN) .
  • BSG, 26.04.1977 - 4 RJ 61/76

    Anrechnung fremder Leistungen - Jugoslawien - Träger der Sozialversicherung -

    Auszug aus BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R
    Diese dienen der Vermeidung von Doppelleistungen (BT-Drucks 3/1109 Begründung zu §§ 11, 31, FRG; BSGE 43, 274, 277; BSG Breithaupt 1977, 476, 478) .
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94

    Anwendung der Vorschriften des § 300 SGB VI, Umwandlung bei Auslandsrente

    Auszug aus BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R
    Der als "Mitteilung über die vorläufige Leistung" titulierte Bescheid vom 28.4.2008 enthält mehrere Verwaltungsakte iS von § 31 SGB X, die jeweils selbstständig angefochten werden bzw in Bindung erwachsen können; dies sind die Entscheidungen über Rentenart, Rentenhöhe, Rentenbeginn und Rentendauer (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 7 S 26) sowie die Anordnung, dass der monatliche Zahlbetrag der Rente in Höhe des Bruttobetrages der Leistung aus der ausländischen Sozialversicherung ab 1.5.2008 ruht.
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 6.8.1986 - 5a RKn 22/85 - BSGE 60, 176 = SozR 2600 § 57 Nr. 3) sei eine solche ua dann gegeben, wenn das Schweigen des Gesetzes darauf zurückzuführen sei, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben habe.
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Nach der dafür maßgeblichen formalen Betrachtungsweise (vgl Roos/Blüggel in Schütze, SGB X, 9. Aufl 2020, § 63 RdNr 21) hatte der Widerspruch gegen die Bescheide vom 18.4.2019 und vom 25.4.2019 keinen Erfolg, weil diese auf den Widerspruch der Klägerin hin weder zur Rentenart, zur Rentenhöhe, zum Rentenbeginn noch zur Rentendauer geändert wurden (zu den Verfügungssätzen eines Rentenbescheids vgl BSG Urteil vom 11.5.2011 - B 5 R 8/10 R - BSGE 108, 152 = SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, RdNr 13; BSG Urteil vom 18.7.1996 - 4 RA 108/94 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 7 S 26) .
  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 15/16 R

    Anrechnung einer ausländischen Rente auf die deutsche Rente nach § 31 FRG

    Insoweit unterscheidet sich die Fallkonstellation hier von derjenigen, die dem Urteil des 5. Senats des BSG vom 11.5.2011 (B 5 R 8/10 R - BSGE 108, 152 = SozR 4-5050 § 31 Nr. 1) zugrunde lag.

    Die Leistung des tschechischen Sozialversicherungsträgers wurde tatsächlich ausgezahlt (zu diesem Erfordernis vgl BSG vom 11.5.2011 - B 5 R 8/10 R - BSGE 108, 152, 154 = SozR 4-5050 § 31 Nr. 1) .

  • BSG, 05.04.2023 - B 5 R 4/22 R

    Berücksichtigung von Fachschul- und Hochschulausbildung bei der Rentenberechnung;

    Alle weiteren dort enthaltenen Verfügungssätze sind ohne die Einschränkung einer nur vorläufigen Regelung ergangen (zu den unterschiedlichen Verfügungssätzen eines Rentenbescheids vgl zB BSG Urteil vom 11.5.2011 - B 5 R 8/10 R - BSGE 108, 152 = SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, RdNr 13) und wurden im nachfolgenden Bescheid vom 5.8.2020 lediglich wiederholt (zur wiederholenden Verfügung vgl Engelmann in Schütze, SGB X, 9. Aufl 2020, § 31 RdNr 57 f mwN) .
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