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   BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R   

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https://dejure.org/2011,7550
BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R (https://dejure.org/2011,7550)
BSG, Entscheidung vom 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R (https://dejure.org/2011,7550)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R (https://dejure.org/2011,7550)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Festsetzung von Mahngebühren; Verwaltungsakt; Beauftragung gem § 88 SGB 10; Vollstreckung; Zuständigkeit der ARGE nicht der BA; sozialgerichtliches Verfahren; keine notwendige Beiladung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44b Abs 1 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 44b Abs 3 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 44b Abs 3 S 2 Halbs 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 44b Abs 4 SGB 2 vom 03.08.2010, § 44b Abs 5 SGB 2 vom 03.08.2010
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt - Beauftragung gem § 88 SGB 10 - Vollstreckung - Zuständigkeit der ARGE nicht der BA - sozialgerichtliches Verfahren - keine notwendige Beiladung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit der Erhebung von Mahngebühren bei der Einziehung von Forderungen der Arbeitsgemeinschaft

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt - Beauftragung gem § 88 SGB 10 - Vollstreckung - Zuständigkeit der ARGE nicht der BA - sozialgerichtliches Verfahren - keine notwendige Beiladung

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt - Beauftragung gem § 88 SGB 10 - Vollstreckung - Zuständigkeit der ARGE nicht der BA - sozialgerichtliches Verfahren - keine notwendige Beiladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit der Erhebung von Mahngebühren bei der Einziehung von Forderungen der Arbeitsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Festsetzung von Mahngebühren der Bundesagentur bei Hartz-IV Rückforderungen sind Verwaltungsakte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 108, 229
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
    Dabei sollte die ARGE die gesamten operativen Aufgaben einer einheitlichen Leistungsverwaltung wahrnehmen (BVerfGE 119, 331, 368 mwN) .

    Dagegen spricht bereits die auch verfassungsrechtlich geforderte klare Zuordnung von Verwaltungszuständigkeit (vgl hierzu BVerfGE 119, 331, 366) , die eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erfordert wie sie inzwischen mit § 44b Abs. 4 SGB II idF des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3.8.2010 (BGBl I 1112) iVm § 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB II und § 44b Abs. 5 SGB II auch geschaffen worden ist.

  • BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 23/97 R

    Versicherungspflicht - soziale Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung -

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
    Der Mangel der sachlichen Zuständigkeit gehört weder zu den Fehlern, die nach § 41 SGB X unbeachtlich sind, noch zu den Fehlern, deretwegen nach § 42 Satz 2 SGB X die Aufhebung des Verwaltungsakts nicht verlangt werden kann (BSG SozR 3-3300 § 20 Nr. 5 S 22) .
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung -

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
    Ein Fall einer von Amts wegen im Revisionsverfahren zu berücksichtigenden notwendigen Beiladung gemäß § 75 Abs. 2 Alt 1 Sozialgerichtsgesetz ( vgl zuletzt nur BSG Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 17/08 R - juris) ist vorliegend nicht gegeben, weil die gerichtliche Entscheidung gegenüber der Beklagten und gegenüber der ARGE nicht nur einheitlich ergehen kann.
  • BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der bisherigen Revisionsrechtsprechung, denn das Bundessozialgericht (BSG) hat bislang lediglich entschieden, dass die Mahnung selbst kein Verwaltungsakt sei, ohne dass die Erhebung einer Gebühr für diese Mahnung Gegenstand der Verfahren gewesen wäre (vgl BSG Beschluss vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; Beschluss vom 7.6.1999 - B 7 AL 264/98 B - juris RdNr 7; dem folgend Bundesfinanzhof Beschluss vom 30.9.2002 - VII S 16/02 - juris RdNr 8) .
  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Anscheins-Verwaltungsakt zur

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
    Auf die Frage, ob es sich aufgrund der Verwendung des Wortes "Bescheid" im Mahnschreiben um einen so genannten formellen Verwaltungsakt handelte, gegen den bereits deshalb die Anfechtungsklage statthaft ist (vgl hierzu nur BSG Urteil vom 5.9.2006 - B 4 R 75/06 R - juris) , kommt es hier nicht mehr an.
  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
    Zum anderen besteht bei der "Redelegation" von der ARGE zu einem ihrer Träger die besondere Problematik der Teilidentität der Beteiligten, die einem Vertrag als mehrseitigem Rechtsgeschäft grundsätzlich fremd ist (vgl zur Rechtsnatur der Beauftragung nach § 88 SGB X als koordinationsrechtlichem Vertrag BSGE 69, 238, 240 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 2) .
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
    Da der Kläger allein einen Anfechtungsantrag gestellt hat, bedarf es an dieser Stelle keiner Entscheidung, ob der Verwaltungsakt gemäß § 40 SGB X an einem so schwerwiegenden Fehler leidet, dass er nichtig ist (BSGE 17, 139, 142; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 55 RdNr 14a; vgl zur Frage der Nichtigkeit im Falle einer sachlichen Unzuständigkeit auch BSG SozR 3-5520 § 44 Nr. 1 S 6 f mwN) .
  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93

    Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
    Eine einheitliche Entscheidung ist aus Rechtsgründen notwendig, wenn die gerichtliche Entscheidung im Abweisungs- oder im Stattgabefall unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder feststellt, verändert oder aufhebt (vgl BSG Urteil vom 9.2.1994 - 11 RAr 49/93 - juris; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 71; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, Kap VI, RdNr 11a) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
    Die Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II aF waren aber selbst nicht Leistungsträger (BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 20) .
  • BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90

    Konkurs - Beitragsrückstände - Freiwillige Krankenversicherung - Gemeinschuldner

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
    Auch der 12. Senat des BSG ist bereits im Rahmen einer Beitragsstreitigkeit von der Verwaltungsaktqualität einer Mahngebührenfestsetzung nach § 19 Abs. 2 VwVG ausgegangen (BSG Urteil vom 23.11.1992 - 12 RK 23/90 - SozR 3-7910 § 59 Nr. 1 S 4) .
  • BFH, 30.09.2002 - VII S 16/02

    Auftragsvollstreckung durch das HZA

  • BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B

    Anfechtbarkeit einer Zahlungsaufforderung der Bundesanstalt für Arbeit

  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 109/58
  • BSG, 30.11.1965 - 3 RK 26/62

    Mehrere Versicherungsträger - Gemeinsame Widerspruchsstelle - Vorverfahren -

  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 19/86

    Krankenhaus - Beiladung - Angehöriger - Aufenthalt - Pflege

  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Lediglich bei der in dem Schreiben vom 14.12.2011 als weitere eigenständige Regelung enthaltenen Festsetzung der Mahngebühr in Höhe von 22, 50 Euro, auf die sich die angefügte Rechtsbehelfsbelehrung allein bezieht, handelt es sich um einen Verwaltungsakt iS des § 31 Satz 1 SGB X (vgl BSG vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3, RdNr 14) .
  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 5/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Entsprechendes gilt für die Bestimmung des einzulegenden Rechtsbehelfs, nachdem gegen die Festsetzung der Mahngebühr ungeachtet des um ihre Rechtsqualität zu diesem Zeitpunkt noch geführten Streits (vgl BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3, RdNr 14) ausweislich der Rechtsbehelfsbelehrung ausdrücklich der Widerspruch eröffnet war.

    Richtig ist zwar, dass Gegenstand des Widerspruchsverfahrens nur der Mahngebührenbescheid über 7, 85 Euro war, weil nur ihm und nicht auch der Mahnung bzw der Zahlungsaufforderung Verwaltungsaktsqualität zukam (vgl zur Mahngebühr nur BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3, RdNr 14; zur Mahnung BSG Beschluss vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; entsprechend zur Vollstreckungsankündigung BSG Urteil vom 25.6.2015 - B 14 AS 38/14 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 23 , ebenfalls vorgesehen für BSGE, RdNr 15) .

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Die Beklagte rügt - nach Zulassung der Revision durch den Senat mit Beschluss vom 6.4.2011 (B 4 AS 160/10 B) - nur noch die Verletzung materiellen Rechts - des § 63 Abs. 2 SGB X. Zwar habe das BSG mit Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - inzwischen entschieden, dass es sich bei der Festsetzung von Mahngebühren um einen Verwaltungsakt handele, der mit Widerspruch und Anfechtungsklage angefochten werden könne.

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 14. Senats des BSG, die Festsetzung von Mahngebühren enthalte eine für den betroffenen Schuldner verbindliche Einzelfallregelung, ausdrücklich an (s zur Verwaltungsaktqualität der Festsetzung von Mahngebühren und zur Unzulässigkeit der Übertragung der Aufgabe "Forderungseinzug" auf die BA: BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3) .

    Es kann deshalb unentschieden bleiben, ob die Rechtsprechung des BSG, dass die Geltendmachung einer Forderung selbst durch Mahnung kein Verwaltungsakt sei (vgl BSG Beschluss vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 7.6.1999 - B 7 AL 264/98 B - juris RdNr 8) auch Fallgestaltungen erfasst, bei denen die Mahnung durch eine unzuständige Behörde erfolgt (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3, jeweils RdNr 18 ff) .

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