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   BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R   

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https://dejure.org/2011,4730
BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R (https://dejure.org/2011,4730)
BSG, Entscheidung vom 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R (https://dejure.org/2011,4730)
BSG, Entscheidung vom 10. März 2011 - B 3 KS 2/10 R (https://dejure.org/2011,4730)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Künstlersozialversicherung; Arzt; publizistische Tätigkeit; Medizinjournalist; anderweitige Alterssicherung aufgrund einer bestehenden Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständische Versorgungswerk; Versicherungsfreiheit in Rentenversicherung nach KSV ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 KSVG vom 09.12.2004, § 2 S 2 KSVG vom 13.06.2001, § 4 Nr 1 KSVG, § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 162 SGG
    Künstlersozialversicherung - Arzt - publizistische Tätigkeit - Medizinjournalist - anderweitige Alterssicherung aufgrund einer bestehenden Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständische Versorgungswerk - Versicherungsfreiheit in Rentenversicherung nach KSVG - ...

  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kläger unterliegt als Journalist der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Rentenversicherungspflicht eines Medizinjournalisten in der Künstlersozialversicherung

  • rewis.io

    Künstlersozialversicherung - Arzt - publizistische Tätigkeit - Medizinjournalist - anderweitige Alterssicherung aufgrund einer bestehenden Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständische Versorgungswerk - Versicherungsfreiheit in Rentenversicherung nach KSVG - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Künstlersozialversicherung - Arzt - publizistische Tätigkeit - Medizinjournalist - anderweitige Alterssicherung aufgrund einer bestehenden Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständische Versorgungswerk - Versicherungsfreiheit in Rentenversicherung nach KSVG - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 4 Nr. 1; SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Rentenversicherungspflicht einer Medizinjournalistin in der Künstlersozialversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung; Künstlersozialversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Medizinjournalistin in der Künstlersozialversicherung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Medizinjournalistin muss sich nicht doppelt versichern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 108, 8
  • NZS 2011, 906 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R
    Insbesondere kann offenbleiben, ob sich die Regelung auf die Befreiung von der Versicherungspflicht und der Bestimmung ihres Beginns beschränkt hat, wie es der 12. und ihm folgend der 5. Senat des BSG in ähnlichen Konstellationen angenommen haben (vgl BSGE 80, 215, 221 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 17; BSGE 83, 74, 77 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 S 58).

    Dagegen könnte sprechen, dass aus der für die Auslegung maßgeblichen Empfängerperspektive auch unter Berücksichtigung der für die Behörde maßgeblichen Umstände (vgl BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f; BSGE 100, 1 = SozR 4-3250 § 33 Nr. 1, RdNr 11 jeweils mwN) die Angaben über die Dauer der Befreiung jedenfalls in der hier verwandten Formulierung als eigenständige Regelung zu verstehen und nicht erkennbar war, dass damit nur eine unverbindliche Erläuterung der Rechtslage bezweckt gewesen sein soll (so für ähnliche Formulierungen BSGE 80, 215, 221 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 17; BSGE 83, 74, 77 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 S 58).

    Dies kann letztlich aber ebenso offenbleiben wie die weitere Frage, ob die Befreiung auch ohne förmliche Aufhebung nach § 48 Abs. 1 SGB X gegenstandslos geworden ist, wie es der 5. Senat des BSG in einer vergleichbaren Konstellation angenommen hat (vgl BSGE 83, 74, 78 f = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 S 59 f) .

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R
    Insbesondere kann offenbleiben, ob sich die Regelung auf die Befreiung von der Versicherungspflicht und der Bestimmung ihres Beginns beschränkt hat, wie es der 12. und ihm folgend der 5. Senat des BSG in ähnlichen Konstellationen angenommen haben (vgl BSGE 80, 215, 221 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 17; BSGE 83, 74, 77 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 S 58).

    Dagegen könnte sprechen, dass aus der für die Auslegung maßgeblichen Empfängerperspektive auch unter Berücksichtigung der für die Behörde maßgeblichen Umstände (vgl BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f; BSGE 100, 1 = SozR 4-3250 § 33 Nr. 1, RdNr 11 jeweils mwN) die Angaben über die Dauer der Befreiung jedenfalls in der hier verwandten Formulierung als eigenständige Regelung zu verstehen und nicht erkennbar war, dass damit nur eine unverbindliche Erläuterung der Rechtslage bezweckt gewesen sein soll (so für ähnliche Formulierungen BSGE 80, 215, 221 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 17; BSGE 83, 74, 77 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 S 58).

    Diese Rechtsauffassung mag fraglich erscheinen, weil durch den Befreiungsbescheid mit Dauerwirkung entschieden wird, dass eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht besteht und demzufolge seine Aufhebung oder Änderung aus Gründen sowohl der Rechtsklarheit als auch des Vertrauensschutzes den allgemeinen Vorschriften der §§ 45 ff SGB X und damit hier des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X unterworfen sein könnte (hiervon ausgehend wohl auch der 12. Senat des BSG, vgl BSGE 80, 215, 217 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 12).

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R
    Insoweit sei nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, der sich das Berufungsgericht anschließe, eine weite Auslegung des Begriffs der Berufsausübung vorzunehmen, da die berufsständischen Kammern die Belange der Gesamtheit der von ihr vertretenen Berufsangehörigen wahrnähmen und dafür die Erfahrungen von Berufsangehörigen aus allen Tätigkeitsbereichen nutzen sollen (Verweis auf BVerwG, NJW 1997, 814 ff und BVerwGE 92, 24) .
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R
    Dieser beruht - in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (vgl BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 36 RdNr 25; vgl auch BGHZ 155, 380, 389, jeweils mwN) .
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R
    Dagegen könnte sprechen, dass aus der für die Auslegung maßgeblichen Empfängerperspektive auch unter Berücksichtigung der für die Behörde maßgeblichen Umstände (vgl BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f; BSGE 100, 1 = SozR 4-3250 § 33 Nr. 1, RdNr 11 jeweils mwN) die Angaben über die Dauer der Befreiung jedenfalls in der hier verwandten Formulierung als eigenständige Regelung zu verstehen und nicht erkennbar war, dass damit nur eine unverbindliche Erläuterung der Rechtslage bezweckt gewesen sein soll (so für ähnliche Formulierungen BSGE 80, 215, 221 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 17; BSGE 83, 74, 77 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 S 58).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R
    Dieser beruht - in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (vgl BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 36 RdNr 25; vgl auch BGHZ 155, 380, 389, jeweils mwN) .
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Gesetzesauslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG) missachtet (Willkürverbot) oder wenn es bei der Gesetzesauslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen (BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 S 3) .
  • VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 9 K 79/07

    Kein Kammerbeitrag für Arzt der als Vorstandsvorsitzender einer

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R
    Eine ärztliche Tätigkeit sei deshalb immer dann anzunehmen, wenn die Anwendung oder Mitverwendung von ärztlichem Wissen der Tätigkeit ihr Gepräge gebe (Verweis auf VG Karlsruhe, MedR 2008, 751 ff) .
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R
    Dieser beruht - in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (vgl BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 36 RdNr 25; vgl auch BGHZ 155, 380, 389, jeweils mwN) .
  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 20/06 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Übergangsgeldanspruch - Zeit des

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R
    Dagegen könnte sprechen, dass aus der für die Auslegung maßgeblichen Empfängerperspektive auch unter Berücksichtigung der für die Behörde maßgeblichen Umstände (vgl BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f; BSGE 100, 1 = SozR 4-3250 § 33 Nr. 1, RdNr 11 jeweils mwN) die Angaben über die Dauer der Befreiung jedenfalls in der hier verwandten Formulierung als eigenständige Regelung zu verstehen und nicht erkennbar war, dass damit nur eine unverbindliche Erläuterung der Rechtslage bezweckt gewesen sein soll (so für ähnliche Formulierungen BSGE 80, 215, 221 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4 S 17; BSGE 83, 74, 77 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 S 58).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Zwar hat der 3. Senat des BSG in einem Urteil aus dem Bereich der Künstlersozialversicherung vom 10.3.2011 (BSGE 108, 8 = SozR 4-5425 § 4 Nr. 1, RdNr 12) die Ansicht vertreten, entsprechende Hinweise könnten den Eindruck erwecken, damit sei eine Regelung zur Befreiungsdauer getroffen worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - L 4 R 238/15

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Vielmehr lassen sich die gesonderten, zusätzlichen Ausführungen in der hier verwandten Formulierung aus der für die Auslegung maßgeblichen Empfängerperspektive auch dahingehend verstehen, dass eine weitergehende selbstständige Regelung zur Dauer der Befreiung getroffen werden und der Kläger bei gleichbleibenden Voraussetzungen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit bleiben sollte (vgl. auch BSG Urt. v. 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R - juris Rn. 10 ff.).

    Nicht zu verkennen sei, dass eine medizin-journalistische Tätigkeit wie von der dortigen Klägerin ausgeübt, auf ärztlichem Wissen aufbaue und ihr zum Teil Aufgaben der medizinischen Aufklärung zukämen, wie sie vergleichbar auch von ambulant oder stationär praktizierenden Ärzten erbracht würden (Urt. v. 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R - juris Rn. 17).

    Dies sind lediglich die (oben genannten landesrechtlichen) versorgungs- und kammerrechtlichen Normen (vgl. hierzu wie bereits angegeben BSG Urt. v. 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R - juris Rn. 34; vgl. auch Urt. v. 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R - juris Rn. 16 f.).

    Ebenfalls hat es im Urteil vom 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R ausgeführt, dass eine weite Auslegung des Begriffs der ärztlichen Tätigkeit nicht gegen Bundesrecht verstoße.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2017 - L 18 R 852/16

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung;

    Sie besagen vielmehr, dass der Kläger für die gesamte Dauer seiner Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgungseinrichtung für jede ausgeübte Beschäftigung im Beruf des Bauingenieurs von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit bleibt (in diesem Sinne - obiter dictum - auch: BSGE 108, 8-14 = SozR 4-5425 § 4 Nr. 1, juris Rn 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2015 - L 1 KR 281/13

    Rechtsanwalt - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit

    Im Gegensatz zu dem vom BSG entschiedenen Fall (Urt. v. 10. März 2011 - B 3 KS 2/10 R) gehe es vorliegend um eine Rentenversicherungspflicht nach dem KSVG aufgrund zweier unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche.

    § 4 Nr. 1 KSVG enthält die Grundregel, dass nach dem KSVG Versicherungspflichtige nicht zu zwei verschiedenen Altersversicherungssystemen herangezogen werden sollen (BSG v. 10. März 2011 - B 3 KS 2/10 R - juris Rn 19).

    Dass das BSG die Norm auch für (analog) anwendbar gehalten hat, wenn dieselbe Tätigkeit Versicherungspflicht nach dem KSVG und einer berufsständischen Versorgungseinrichtung begründet (BSG v. 10. März 2011 - B 3 KS 2/10 R), vermag den Anwendungsbereich der Vorschrift nicht im Hinblick auf den gegenteiligen Fall einzuschränken.

  • LSG Bayern, 08.09.2015 - L 19 R 554/11

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eines in einer

    Die Klägerseite hat zudem auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 10.03.2011 (Az. B 3 KS 2/10 R) verwiesen: Dort habe es sich um eine Medizinjournalistin gehandelt, die Publizistin nach § 2 Satz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) gewesen sei, jedoch weiterhin eine ärztliche Tätigkeit im Sinne der landesrechtlichen Regelung ausgeübt habe.

    Entsprechend der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 10.03.2011 (B 3 KS 2/10 R) sei jedoch eine weite Auslegung dieses Begriffs vorzunehmen.

  • BSG, 18.06.2014 - B 3 P 7/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegestufe II - Pflegegeld - Pflegebeihilfe -

    Sie beruht - in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, im Wesentlichen Gleichartiges auch gleich zu behandeln (BSGE 108, 8 = SozR 4-5425 § 4 Nr. 1, RdNr 18 mwN) .
  • SG Berlin, 22.08.2013 - S 72 KR 2302/12

    Künstlersozialversicherung - Rentenversicherungspflicht -

    Zur Begründung seines hiergegen erhobenen Widerspruchs verwies der Kläger auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.03.2011 (B 3 KS 2/10 R).

    Ein solcher Analogieschluss setzt voraus, dass die geregelte Norm analogiefähig ist, das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, so dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. BSG, Urteil vom 10.03.2011, B 3 KS 2/10 R, Rn. 18 bei juris).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 10.03.2011 (a.a.O.) zum Sinn und Zweck der Regelung ausgeführt:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - L 1 KR 204/10

    Umfang der Befreiung von der Beitragspflicht in der gesetzlichen

    Sie hat sich weiter auf das Urteil des 3. Senats des BSG vom 10. März 2011 berufen (B 3 KS 2/10 R).

    Der 3. Senat des BSG hat zwar in dem Urteil vom 10. März 2011 (B 3 KS 2/10 R) eine Fortgeltung einer Regelungswirkung eines Befreiungsbescheides im Hinblick auf die Mitgliedschaft bei einer Ärzteversorgung dahinstehen lassen, weil aus der maßgeblichen Empfängerperspektive eine Dauerwirkung folgen könne, die zumindest eine ausdrücklich Aufhebung erzwingen könnte (Juris-Rdnr. 11f).

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 P 1/12 R

    Krankenversicherung - Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte - Übersteigen des

    Sie beruht - insbesondere im vorliegenden Fall in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 GG - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, im Wesentlichen Gleichartiges auch gleich zu behandeln und setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, er wäre im Zuge einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zB BSGE 108, 8 = SozR 4-5425 § 4 Nr. 1, RdNr 18 mwN; BSG Urteil vom 18.6.2014 - B 3 P 7/13 R, SozR 4-3320 Art. 45 Nr. 1 RdNr 14; zu den Voraussetzungen ferner zB BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN; zur Pflicht der Fachgerichte, Auslegungsprobleme mit Hilfe der anerkannten Grundsätze der juristischen Methodenlehre - einschließlich der Analogie einer einzelnen gesetzlichen Bestimmung oder sogar einer Gesamtanalogie eines Konglomerats von gesetzlichen Regelungen - zu bewältigen, vgl BVerfGE 131, 88, 122, 125 mwN; BVerfGE 132, 99 RdNr 74, 77 f mwN; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl 1995, S 202 ff; Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie mit Juristischer Methodenlehre, 7. Aufl 2013, RdNr 888 ff) .
  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 8/13
    Damit liegt eine für eine Tierärztin berufsfremde Tätigkeit nicht vor (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 17. November 2011, L 8 KR 77/11 B ER, juris, Rn 33 f. - Apothekerin, die als Marketingleiterin, Vertriebsleiterin und offizielle Stellvertreterin des Leiters Pharmakovigilanz tätig ist; dagegen verneint LSG Baden-Württemberg mit der Begründung, die Anwendung von medizinischem Fachwissen mache die ausgeübte Beschäftigung nicht zu einer ärztlichen Tätigkeit, die Befreiung eines Arztes, der im Bereich Softwareentwicklung und -vertrieb tätig ist, Urteil vom 23. Januar 2013, L 5 R 4971/10; anders LSG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2010, L 1 KR 42/08, weitgehend bestätigt durch BSG, Urteil vom 10. März 2011, B 3 KS 2/10 R, für den Fall einer als Medizinjournalistin tätigen Ärztin).
  • BSG, 10.11.2022 - B 3 KS 2/21 R

    Künstlersozialversicherung - Tanzpädagogin - selbstständige künstlerische

  • BSG, 17.10.2019 - B 5 RE 8/19 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 1 KR 125/12

    Befreiung - Rentenversicherungspflicht - Architekt

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.04.2018 - L 1 R 59/16

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

  • SG Ulm, 19.01.2017 - S 13 R 1604/16

    Rentenversicherung - approbierter Apotheker - Befreiung von der

  • BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R
  • SG Düsseldorf, 10.01.2017 - S 7 R 1530/14
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 1346/16
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