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   BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R   

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BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R (https://dejure.org/2011,1991)
BSG, Entscheidung vom 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R (https://dejure.org/2011,1991)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - B 3 KS 5/10 R (https://dejure.org/2011,1991)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Künstlersozialversicherung - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus - Arbeitseinkommen - Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf Website

  • openjur.de

    Künstlersozialversicherung; publizistische Tätigkeit; Online-Journalismus; Arbeitseinkommen; Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf Website

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Nr 1 KSVG vom 09.12.2004, § 2 S 2 KSVG vom 13.06.2001, § 3 Abs 1 S 1 KSVG, § 24 Abs 1 S 1 KSVG, § 24 Abs 2 S 1 KSVG
    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus - Arbeitseinkommen - Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf Website - Selbstvermarktung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Nr 1 KSVG vom 09.12.2004, § 2 S 2 KSVG vom 13.06.2001, § 3 Abs 1 S 1 KSVG, § 24 Abs 1 S 1 KSVG, § 24 Abs 2 S 1 KSVG
    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus - Arbeitseinkommen - Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf Website - Selbstvermarktung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht eines Online-Journalisten in der Künstlersozialversicherung

  • rewis.io

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus - Arbeitseinkommen - Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf Website - Selbstvermarktung

  • ra.de
  • rewis.io

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus - Arbeitseinkommen - Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf Website - Selbstvermarktung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 1; KSVG § 2; KSVG § 3; SGB IV § 15
    Versicherungspflicht eines Online-Journalisten in der Künstlersozialversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Versicherungspflicht des werbefinanzierten Online-Journalismus nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; Künstlersozialversicherung

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Aufnahme in Künstlersozialkasse für Websitebetreiber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbefinanzierter Online-Journalismus in der Künstlersozialversicherung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Künstlersozialkasse muss Online-Journalisten versichern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungspflicht des werbefinanzierten Online-Journalismus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Journalist ist KSK-Mitglied trotz Werbefinanzierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbefinanzierter Online-Journalismus: Für Autor besteht Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz - Werbeeinnahmen stehen in mittelbaren Zusammenhang zu journalistischer Arbeit und sind als Einnahmen aus publizistischer Tätigkeit zu werten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 109, 1
  • afp 2012, 103
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R

    Künstlersozialversicherung - Feststellung der Abgabepflicht durch

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
    Der Begriff des Publizisten ist nach ständiger Senatsrechtsprechung weit auszulegen und erfasst jeden im Kommunikationsprozess an einer öffentlichen Aussage schöpferisch Mitwirkenden (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 24; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 17, jeweils mwN).

    Allerdings erteilen sie mit dem Kauf der Werbeflächen keine Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten, was bei Eigenwerbung betreibenden Unternehmen - anders als bei den Erfassungstatbeständen des § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG - jedoch Voraussetzung für die KSA-Pflicht dem Grunde nach ist (dazu BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 30 mwN) .

    Die neben den Fachinformationen auf der klägerischen Website abrufbaren Werbebeiträge hat der Kläger weder inhaltlich erstellt noch kommt ihm diesbezüglich eine Gesamtverantwortung iS einer "geistigen Oberleitung" (vgl dazu BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 17; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 25) zu.

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 7/00 R

    Publizistische Tätigkeit iS. des Künstlersozialversicherungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
    Diese setzt lediglich voraus, dass eine Aussage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (zur Herkunft des Wortes Publizist vom lateinischen "publicare" iS von "veröffentlichen": BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 7 RdNr 13; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12 S 53) nicht aber, in welcher Form - dh über welches Trägermedium - die Öffentlichkeit hergestellt wird (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12 S 54) .

    Das Merkmal der Erwerbsmäßigkeit liegt vor, wenn eine selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts und nicht nur aus Liebhaberei ausgeübt (in diesem Sinne BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12 S 52) , also mit der Absicht verfolgt wird, ein über der Geringfügigkeitsgrenze des § 3 Abs. 1 Satz 1 KSVG (3900 Euro) liegendes Arbeitseinkommen zu erzielen.

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 37/02 R

    Künstlersozialabgabe - Werbung - Werbeagentur - Werbematerial - gemischte

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
    Die neben den Fachinformationen auf der klägerischen Website abrufbaren Werbebeiträge hat der Kläger weder inhaltlich erstellt noch kommt ihm diesbezüglich eine Gesamtverantwortung iS einer "geistigen Oberleitung" (vgl dazu BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 17; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 25) zu.
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 26/82

    Die aus besonderem Anlaß vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gegebenen sog.

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
    Eine solche betriebliche Veranlassung liegt jedoch bereits dann vor, wenn sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft erweist (BFH Urteil vom 5.9.2006 - VI R 49/05 - BFH/NV 2007, 217, 219; BFHE 143, 550, 551; BFHE 143, 539, 542) , so dass nach den im Rahmen von § 15 SGB IV zu berücksichtigenden steuerrechtlichen Bewertungsgrundsätzen ein mittelbarer Zusammenhang zwischen einer Einnahme und der ausgeübten Tätigkeit ausreicht.
  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R

    Künstlersozialversicherung - Publizist - keine Versicherungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
    Der Begriff des Publizisten ist nach ständiger Senatsrechtsprechung weit auszulegen und erfasst jeden im Kommunikationsprozess an einer öffentlichen Aussage schöpferisch Mitwirkenden (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 24; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 17, jeweils mwN).
  • BFH, 18.04.2007 - XI R 57/05

    EDV-Berater übt einen dem Ingenieur ähnlichen Beruf aus

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
    Denn eine gesonderte Bewertung von Einkommensbestandteilen - wie beim Kläger vorgenommen - ist einkommensteuerrechtlich nur zulässig, wenn zwischen verschiedenen Tätigkeitsbereichen kein Zusammenhang besteht oder wenn sich die Tätigkeiten trotz eines bestehenden Zusammenhangs trennen lassen; ist dagegen eine solche Trennung nicht möglich, weil die einzelnen Tätigkeiten derart miteinander verflochten sind, dass sie nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden, sind die Einkünfte einheitlich nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit zu bewerten (BFH Urteil vom 18.4.2007 - XI R 57/05 - BFH/NV 2007, 1854, 1855 mwN) .
  • BFH, 05.09.2006 - VI R 49/05

    Gemischt veranlasste Reise, Aufteilung

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
    Eine solche betriebliche Veranlassung liegt jedoch bereits dann vor, wenn sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft erweist (BFH Urteil vom 5.9.2006 - VI R 49/05 - BFH/NV 2007, 217, 219; BFHE 143, 550, 551; BFHE 143, 539, 542) , so dass nach den im Rahmen von § 15 SGB IV zu berücksichtigenden steuerrechtlichen Bewertungsgrundsätzen ein mittelbarer Zusammenhang zwischen einer Einnahme und der ausgeübten Tätigkeit ausreicht.
  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 17/97 R

    Technischer Verbesserungsvorschlag - Arbeitnehmererfindung - Prämie -

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
    Dabei ist es für den Zusammenhang "mit" einer Beschäftigung notwendig, aber auch ausreichend, wenn ein inhaltlicher (vgl dazu BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 2 - Instrumentengeld für ein beschäftigtes Orchestermitglied; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 15 - Prämie für betrieblichen Verbesserungsvorschlag; BSG SozR 2100 § 14 Nr. 19 - Incentive-Reise) und/oder zeitlicher (BSGE 83, 266, 267 ff = SozR 3-2400 § 14 Nr. 17 - Abfindung) Zusammenhang zwischen Einnahme und Beschäftigung besteht, wohingegen eine direkte Verknüpfung von Zahlung und Arbeitsleistung nicht zwingend erforderlich ist (BSGE 83, 266, 267 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 17 S 38; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 15 S 30 f) , so dass auch insoweit ein mittelbarer Zusammenhang zwischen Einnahmen und Tätigkeit ausreicht.
  • BFH, 06.10.2004 - X R 36/03

    Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
    Die somit ebenfalls anwendbare Vorschrift des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmt den Gewinn für nicht zur Buchführung Verpflichtete als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, wobei zu den Betriebseinnahmen alle durch den Betrieb veranlassten Wirtschaftsgüter in Form von Geld oder Geldwert zählen (sog Veranlassungsprinzip, vgl BFHE 223, 31, 33, und BFH Urteil vom 6.10.2004 - X R 36/03 - BFH/NV 2005, 682, 683 mwN).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 82/83

    Beförderung zu und Bewirtung in Ausflugslokal bei jährlichem Betriebsausflug kein

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R
    Eine solche betriebliche Veranlassung liegt jedoch bereits dann vor, wenn sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft erweist (BFH Urteil vom 5.9.2006 - VI R 49/05 - BFH/NV 2007, 217, 219; BFHE 143, 550, 551; BFHE 143, 539, 542) , so dass nach den im Rahmen von § 15 SGB IV zu berücksichtigenden steuerrechtlichen Bewertungsgrundsätzen ein mittelbarer Zusammenhang zwischen einer Einnahme und der ausgeübten Tätigkeit ausreicht.
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 49/92

    Künstlersozialkasse - Nennung - Tätigkeitsbereich - Gerichtliche Überprüfung -

  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 2/03 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Instrumentengeld für Orchestermusiker -

  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 3/05 R

    Künstlersozialversicherung - keine Künstlersozialabgabe für Honorarzahlungen

  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 14/98 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Abfindung - Einmalzahlung -

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R

    Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 9/05 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht von Trauerrednern -

  • BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87

    Autohersteller - Verlosung - Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht

  • BFH, 02.09.2008 - X R 8/06

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KS 3/18 R

    (Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit nach § 3 Abs 1 S 1 KSVG -

    Die gesellschaftsrechtlichen Gewinnentnahmen seien Arbeitseinkommen "aus selbständiger künstlerischer und publizistischer Tätigkeit", da hierfür ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der publizistischen Tätigkeit und den erzielten Einnahmen ausreichend sei (Hinweis auf BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2).

    Maßgebend für den Versichertenstatus sei aber das Arbeitseinkommen, das mittelbar aus der künstlerischen bzw publizistischen Tätigkeit hervorgehe (Hinweis auf BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2).

    Hingegen habe sich das SG unzutreffend auf das Urteil des BSG vom 21.7.2011 (B 3 KS 5/10 R - BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2) gestützt.

    Das Merkmal der "Erwerbsmäßigkeit" liegt vor, wenn eine selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts und nicht nur aus Liebhaberei ausgeübt wird (vgl BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2, RdNr 11; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12 S 52).

    Der Senat hat hierzu bereits entschieden, dass hierfür nicht ein unmittelbarer Zusammenhang erforderlich ist, sondern ein mittelbarer Zusammenhang zwischen der künstlerischen bzw publizistischen Tätigkeit und der Einnahme ausreichend ist (vgl BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2, RdNr 12 ff) .

    Dennoch muss der Begriff des Arbeitseinkommens iS des § 15 SGB IV nicht immer deckungsgleich mit demjenigen der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sein (vgl BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2, RdNr 22).

    Dieser Zielsetzung wird nur Rechnung getragen, wenn im Rahmen von § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 Satz 1 KSVG auch mittelbar mit einer künstlerischen bzw publizistischen Tätigkeit im Zusammenhang stehende Einnahmen berücksichtigt werden, weil andernfalls ein Großteil der nach der Intention des KSVG schutzbedürftigen Künstler und Publizisten von der Versicherungspflicht ausgeschlossen bliebe (vgl BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2, RdNr 16) .

    Die steuerrechtliche Wertung der Gewinnentnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb steht der Wertung als erzieltes Arbeitseinkommen aus publizistischer Tätigkeit nicht entgegen (so auch BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2, RdNr 22).

    Die Regelungskomplexe verfolgen unterschiedliche Zweckrichtungen (vgl BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2, RdNr 28).

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KS 1/15 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit - ehrenamtliche Tätigkeit

    Dabei ist der Begriff des Arbeitseinkommens iS des § 15 SGB IV nicht immer deckungsgleich mit demjenigen der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit iS des § 2 Abs. 1 Nr. 3 iVm § 18 EStG (BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2 jeweils RdNr 22; vgl auch Mette in BeckOK, Stand 1.12.2015, § 15 SGB IV RdNr 5) .

    Das in § 15 SGB IV sowie in den §§ 3 und 12 KSVG normierte Tatbestandsmerkmal der Einkommenserzielung "aus" einer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit ist, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 21.7.2011 - B 3 KS 5/10 R - BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2 zum Online-Journalismus) , weit auszulegen und erfasst alle Einkünfte, die mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit in einem direkten oder auch nur mittelbaren ursächlichen Zusammenhang stehen.

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KS 3/14 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Tanzlehrerin - Unterricht in

    Erwerbsmäßigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts und nicht nur aus Liebhaberei ausgeübt wird, mithin die Absicht verfolgt wird, ein über der Geringfügigkeitsgrenze (von 3900 Euro, vgl § 3 Abs. 1 S 1 KSVG idF vom 13.6.2001, BGBl I 1027) liegendes Arbeitseinkommen zu erzielen (vgl Senatsurteil vom 21.7.2011 - BSGE 109, 1 = BSG SozR 4-5425 § 1 Nr. 2, RdNr 11) .
  • SG Stuttgart, 24.03.2021 - S 4 KR 2996/17

    Künstlersozialabgabe: Einbeziehung des GF-Gehalts einer Werbeagentur in die

    Die Versicherungspflicht nach §§ 1, 3 KSVG setzt nicht zwingend die Abgabepflicht nach §§ 24, 25 KSVG als Pendant voraus, weil beide Vorschriften jeweils einen anderen Regelungszweck verfolgen (hierzu BSG, Urt. v. 21.07.2011, B 3 KS 5/10 R, juris Rn. 28).
  • SG Augsburg, 03.11.2015 - S 6 KR 237/14

    Trennung zwischen künstlerischer Tätigkeit und dem Verkauf von

    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) reiche insoweit ein mittelbarer, ursächlicher Zusammenhang aus (BSG, Urteil vom 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R).

    In der Entscheidung des BSG vom 2107.2011 - B 3 KS 5/10 R - sei "die Erstellung von Texten, deren kostenlose Veröffentlichung im Netz bzw. deren Weiterveräußerung an andere Onlinedienste sowie der Verkauf von Werbeflächen" als Bestandteile einer einheitlichen publizistischen Tätigkeit gewertet wurden, da diesem Tätigkeitsbereich ein wirtschaftlicher, inhaltlicher und organisatorischer Zusammenhang zugrunde liege.

    Wie das BSG in seinem Urteil - B 3 KS 5/10 R - unter der Rn. 14 ausführe, reiche zwischen den beiden Tätigkeiten ein mittelbarer ursächlicher Zusammenhang aus.

    Vorliegend kann auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R - zwischen dem Verkauf der Merchandising-Produkte und der künstlerischen Tätigkeit des Klägers der dafür notwendige ursächliche Zusammenhang gesehen werden, um diese als einheitliches Arbeitseinkommen qualifizieren zu können.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 9 KR 534/17

    Selbständige nichtkünstlerische Tätigkeit - Arbeitseinkommen - Steuerrecht -

    Das im Verständnis des § 5 Abs. 1 Nr. 1 KSVG noch verengte Arbeitseinkommen aus „künstlerischer Tätigkeit“ ist ebenso wenig deckungsgleich mit dem steuerrechtlichen Begriff des § 18 EStG wie das Arbeitseinkommen des § 15 SGB IV an sich, schon weil das Steuerrecht eine andere Zielrichtung verfolgt (dazu näher BSG, Urteil vom 21. Juli 2011 - B 3 KS 5/10 R Rn. 22).

    Dieser liegt vor, wenn sich Einkünfte im weiteren Sinne als Gegenleistung für eine künstlerische Tätigkeit erweisen (BSG, Urteil vom 21. Juli 2011 - B 3 KS 5/10 R -, Rn. 12 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 11 KR 4120/12

    Künstlersozialversicherung - darstellende Kunst - Tätigkeit mit Schwerpunkt im

    Die künstlerische Tätigkeit muss jedoch den Schwerpunkt der Tätigkeit bilden (BSG 21.07.2011, B 3 KS 5/10 R, BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 9 KR 324/10

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialkasse - Schätzung der

    Diese Vorschrift dient daher ebenso wie das Merkmal der Erwerbsmäßigkeit dem Zweck, die Versicherungspflicht auf Personen zu beschränken, die des sozialen Schutzes durch das KSVG bedürfen (BSG, Urteil vom 21. Juli 2011 - B 3 KS 5/10 R -, juris).
  • BSG, 05.02.2020 - B 3 KS 1/19 B

    Rechtmäßigkeit der Feststellung einer Versicherungsfreiheit nach dem

    Der Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente sei nicht als Arbeitseinkommen iS von § 15 SGB IV aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit zu werten (Hinweis auf BSG Urteil vom 21.7.2011 - B 3 KS 5/10 R - BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2) .
  • BSG, 05.02.2020 - B 3 KS 2/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG , Beschl. v. 05.02.2020 B 3 KS 1/19 B

    Für die Berücksichtigung des Ertragsanteils seiner Berufsunfähigkeitsrente könne sich der Kläger nicht mit Erfolg auf das Urteil des BSG vom 21.7.2011 (B 3 KS 5/10 R - BSGE 109, 1 = SozR 4-5425 § 1 Nr. 2) stützen.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2023 - L 4 KR 2069/20

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Musiker -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 595/10
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 5 KR 2669/11
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 11 KR 3820/10
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