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   BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R   

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https://dejure.org/2012,484
BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R (https://dejure.org/2012,484)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R (https://dejure.org/2012,484)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2012 - B 1 KR 10/11 R (https://dejure.org/2012,484)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 UNBehRÜbk, Art 4 Abs 2 UNBehRÜbk, Art 5 Abs 2 UNBehRÜbk, Art 25 S 1 UNBehRÜbk, Art 25 S 2 UNBehRÜbk
    Krankenversicherung - Leistungsausschluss zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion - keine Verletzung von Verfassungs- oder Völkerrecht - UN-konventionsrechtliches Diskriminierungsverbot entspricht dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Behandlung einer erektilen Dysfunktion mit dem Arzneimittel Cialis

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion - keine Verletzung von Verfassungs- oder Völkerrecht - UN-konventionsrechtliches Diskriminierungsverbot entspricht dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Behandlung einer erektilen Dysfunktion mit dem Arzneimittel Cialis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Erektion ist kein Grundrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erektile Dysfunktion und die Krankenkasse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine Krankenkasse

  • taz.de (Pressebericht, 06.03.2012)

    Potenz bleibt Frage des Geldbeutels

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Erstattungsanspruch bei erektiler Dysfunktion

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenübernahme für Arzneimittel bei Erektionsstörungen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Erektion ist kein Grundrecht

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Die UN-Konvention und das Grundrecht auf Erektion

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Grundrecht auf Erektion für behinderte Menschen

Besprechungen u.ä. (2)

  • taz.de (Pressekommentar, 07.03.2012)

    Diskriminierte Krankheiten

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Potenzmitteln für Behinderte: Keine Erektion auf Kosten der Allgemeinheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 110, 194
 
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Wird zitiert von ... (133)

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Gleiches gilt für Art. 24 Abs. 2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 (UN-Behindertenrechtskonvention , Gesetz vom 21.12.2008 - BGBl II 1419 -, in der Bundesrepublik in Kraft seit 26.3.2009 - BGBl II 812) , das als ranggleiches Bundesrecht im Rahmen der Auslegung zu beachten und anzuwenden ist (hierzu BSGE 110, 194 ff RdNr 19 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69) .
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Der umfassende Behindertenbegriff iS des § 2 Abs. 1 S 1 SGB IX gebietet im Lichte des verfassungsrechtlichen als auch des unmittelbar anwendbaren UN-konventionsrechtlichen Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 S 2 GG; Art. 5 Abs. 2 UN-BRK, hierzu BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69 RdNr 31) die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen.
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Der umfassende Behindertenbegriff iS des § 2 Abs. 1 S 1 SGB IX gebietet im Lichte des verfassungsrechtlichen als auch des unmittelbar anwendbaren UN-konventionsrechtlichen Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 S 2 GG; Art. 5 Abs. 2 UN-Behindertenrechtskonvention, hierzu BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69 RdNr 31) die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen.
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