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   BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R   

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BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R (https://dejure.org/2015,11841)
BSG, Entscheidung vom 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R (https://dejure.org/2015,11841)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - B 7 AY 4/12 R (https://dejure.org/2015,11841)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 24.03.2006, § 1 Abs 1 Nr 3 AsylbLG vom 19.08.2007, § 1 Abs 1 Nr 3 AsylbLG vom 14.03.2005, § 2 Abs 1 AsylbLG vom 19.08.2007
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG - kein Anspruch aus unmittelbarer Anwendung der EGRL 83/2004 - Asylbewerberleistung - Anspruch auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG - Erfüllung der Vorbezugszeit durch Bezug ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch von Asylbewerbern auf Leistungen nach dem SGB II nach der Richtlinie 2004/83/EG

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG - kein Anspruch aus unmittelbarer Anwendung der EGRL 83/2004 - Asylbewerberleistung - Anspruch auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG - Erfüllung der Vorbezugszeit durch Bezug ...

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 3, AsylbLG 3 2, RL 2004/83/EG Art. 23, RL 2004/83/EG Art. ... 28, AsylbLG § 1 Abs. 1, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2, AsylbLG § 2 Abs. 1, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, AsylbLG § 1, AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3, RL 2004/83/EG Art. 28 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 23 Abs. 2
    Subsidiärer Schutz, Sozialleistungen, Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Analogleistungen, Qualifikationsrichtlinie, Sozialrecht, SGB II, Grundleistungen, andere Sozialleistungen, Aufenthaltserlaubnis, unmittelbare Anwendung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch von Asylbewerbern auf Leistungen nach dem SGB II nach der Richtlinie 2004/83/EG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 119, 99
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R
    Die Vorbezugszeit für Analogleistungen kann auch mit dem Bezug anderer Sozialleistungen als Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erfüllt werden (Aufgabe von BSG vom 17.6.2008 - B 8/9b AY 1/07 R = BSGE 101, 49 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2).

    Es kommt entgegen der Auffassung der Beklagten aber für die Kläger zu 1 bis 3 für den gesamten August 2007, für den Kläger zu 4 nur für die Zeit vom 1. bis zum 27. dieses Monats, ein Anspruch auf höhere Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG in Betracht; an seiner diesem Ergebnis entgegenstehenden Rechtsprechung (BSGE 101, 49 ff RdNr 22 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2) hält der Senat nicht fest.

    Die Leistungen nach dem AsylbLG für August 2007 hat die Beklagte nach den Feststellungen des LSG ohne Bescheid gezahlt und damit konkludent durch Auszahlung bewilligt (vgl dazu BSGE 101, 49 ff RdNr 11 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2) ; insoweit wenden sich die Kläger mit ihren Anfechtungs- und Leistungsklagen gegen diese Entscheidungen in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3.9.2007 (§ 95 SGG) .

    Soweit er in seiner Entscheidung vom 17.6.2008 (BSGE 101, 49 ff = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2) bei der Auslegung der Vorschrift davon ausgegangen ist, dass zu Gunsten fiskalischer Erwägungen und der Intention, höhere Anreize für eine Arbeitsaufnahme zu schaffen, der Gedanke einer Integration durch die Dauer des Aufenthalts zulässigerweise in den Hintergrund tritt, hält er hieran nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; BVerfGE 132, 134 ff = SozR 4-3520 § 3 Nr. 2) nicht mehr fest.

    Die Voraussetzung der Erfüllung der Vorbezugszeit für Analogleistungen gilt auch für minderjährige Kinder, die in einer Haushaltsgemeinschaft mit ihren Eltern oder einem Elternteil leben; ein Abweichen von der zwingenden Regelung der Vorbezugszeit für erst in Deutschland geborene Kinder ist mit § 2 Abs. 3 AsylbLG in den bis zum 28.2.2015 geltenden Fassungen nicht vereinbar (BSGE 101, 49 ff RdNr 25 f = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2; zur insoweit begünstigenden Änderung in § 2 Abs. 3 AsylbLG zum 1.3.2015 Oppermann in juris PraxisKommentar SGB XII, 2. Aufl 2014, § 2 AsylbLG RdNr 167) .

    Die Änderung der Vorbezugszeiten in § 2 Abs. 1 AsylbLG durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU stellt zulasten des Klägers zu 4 zwar eine unechte Rückwirkung dar; beachtlicher Vertrauensschutz, der eine solche Regelung verfassungsrechtlich unzulässig machen würde, besteht aber nicht (vgl ausführlich BSGE 101, 49 ff RdNr 29 f = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2) .

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R
    Selbst wenn also die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des § 3 AsylbLG im streitigen Zeitraum unabhängig von ihrer Verfassungswidrigkeit (vgl BVerfGE 132, 134 ff = SozR 4-3520 § 3 Nr. 2; im Einzelnen sogleich) bezogen auf den von der Qualifikationsrichtlinie erfassten Personenkreis (zusätzlich) nicht richtlinienkonform gewesen wäre, berechtigt dies die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit nicht zu einer Nichtanwendung der Regelungen.

    Soweit er in seiner Entscheidung vom 17.6.2008 (BSGE 101, 49 ff = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2) bei der Auslegung der Vorschrift davon ausgegangen ist, dass zu Gunsten fiskalischer Erwägungen und der Intention, höhere Anreize für eine Arbeitsaufnahme zu schaffen, der Gedanke einer Integration durch die Dauer des Aufenthalts zulässigerweise in den Hintergrund tritt, hält er hieran nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; BVerfGE 132, 134 ff = SozR 4-3520 § 3 Nr. 2) nicht mehr fest.

    Ein Bedarf an existenznotwendigen Leistungen für Menschen mit nur vorübergehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland (im Sinne einer abgesenkten "Grundleistung") darf nämlich abweichend von dem gesetzlich bestimmten Bedarf anderer Hilfebedürftiger überhaupt nur festgelegt werden, wenn wegen eines nur kurzfristigen Aufenthalts konkrete Minderbedarfe gegenüber Hilfeempfängern mit Daueraufenthaltsrecht nachvollziehbar festgestellt und bemessen werden können (BVerfGE 132, 134 ff RdNr 74 = SozR 4-3520 § 3 Nr. 2) .

    Es hat die Geldleistungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 iVm Abs. 1 Satz 4 AsylbLG in jeder Hinsicht als evident unzureichend angesehen, mithin unabhängig von der Dauer des Aufenthalts des Leistungsberechtigten im Inland und also auch unabhängig von der Auslegung des § 2 AsylbLG (vgl BVerfGE 132, 134 ff RdNr 94 = SozR 4-3520 § 3 Nr. 2) .

    Das BVerfG, das die Leistungen nach § 3 AsylbLG als evident unzureichend angesehen hat, hat schließlich gleichwohl die Verlängerung der Vorbezugszeiten insoweit nicht beanstandet, als es für vor dem 1.1.2011 liegende Zeiträume weiterhin die Anwendbarkeit des § 3 AsylbLG angeordnet hat (BVerfGE 132, 134 ff = SozR 4-3520 § 3 Nr. 2) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13

    Streit um die Gewährung von Leistungen nach § 2 AsylbLG an Stelle der gewährten

    Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R
    Dem kann aber nicht eine (bindende) Entscheidung dahin entnommen werden, eine andere Auslegung des § 2 AsylbLG, als die ursprünglich vom Senat vorgenommene, sei von Verfassungs wegen nicht geboten (so aber LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10.11.2014 - L 20 AY 29/13 -, anhängig unter B 8 AY 1/15 R) oder gar unzulässig.
  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R
    Kommt der Mitgliedstaat seiner Verpflichtung nicht nach, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Mitgliedstaat einleiten (vgl ex-Art. 226 EGVtr = Art. 258 AEUV) ; ein einklagbares Recht auf eine solche Verfahrenseinleitung steht dem von der RL potentiell begünstigten Einzelnen aber nicht zu (vgl EuGH, Urteil vom 14.2.1989 - 247/87 -, Slg 1989, 291 ff RdNr 11) .
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R
    Das Gebot zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung (auch durch Gerichte) folgt zwar unabhängig von der Intention eines umsetzungswilligen Gesetzgebers aus dem Grundsatz der Gemeinschaftstreue gemäß ex-Art. 10 EGVtr = Art. 291 Abs. 1 AEUV iVm dem Umsetzungsgebot gemäß ex-Art. 249 Abs. 3 EGVtr = Art. 288 Abs. 3 AEUV (vgl etwa: EuGH, Urteil vom 10.4.1984 - 14/83 -, Slg 1984, 1891 RdNr 26; EuGH, Urteil vom 13.11.1990 - C-106/89 -, Slg 1990, I-4135 RdNr 8) .
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R
    Inhaltlich unbedingt und hinreichend genau ist eine Richtlinienbestimmung, wenn sie ihrem Wesen nach geeignet ist, unmittelbare Wirkungen zu entfalten, und zu ihrer Ausführung keiner weiteren Rechtsvorschriften bedarf, weil sich der Inhalt der Regelungen bereits vollständig aus der RL selbst ergibt (vgl etwa EuGH, Urteil vom 26.2.1986 - 152/84 - RdNr 52 ff, NJW 1986, 2178, 2180 f; sog "self-executing-Norm") .
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R
    Das Gebot zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung (auch durch Gerichte) folgt zwar unabhängig von der Intention eines umsetzungswilligen Gesetzgebers aus dem Grundsatz der Gemeinschaftstreue gemäß ex-Art. 10 EGVtr = Art. 291 Abs. 1 AEUV iVm dem Umsetzungsgebot gemäß ex-Art. 249 Abs. 3 EGVtr = Art. 288 Abs. 3 AEUV (vgl etwa: EuGH, Urteil vom 10.4.1984 - 14/83 -, Slg 1984, 1891 RdNr 26; EuGH, Urteil vom 13.11.1990 - C-106/89 -, Slg 1990, I-4135 RdNr 8) .
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R
    Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass sich der Einzelne in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer RL inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen kann, wenn dieser die RL nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (vgl nur EuGH, Urteil vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01, C-397/01, C-398/01, C-399/01, C-400/01, C-401/01, C-402/01, C-403/01 - Slg 2004, I-8835 RdNr 103 mwN) .
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R
    Die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung darf jedoch - wie die verfassungskonforme Auslegung auch - zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht in Widerspruch treten (vgl nur BAGE 105, 32 ff) .
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    Auszug aus BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R
    28 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie erfüllt diese Kriterien jedoch nicht (zu den Wirkungen der übrigen Vorschriften der Qualifikationsrichtlinie auf das innerstaatliche Ausländer- und Asylrecht etwa: Hailbronner, ZAR 2007, 6 ff; Hecht in Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 1. Aufl 2008, § 5 RdNr 147) ; dies ergibt sich nach Auffassung des Senats auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des EuGH ohne jeden Zweifel, sodass eine Pflicht zur Vorlage dieser Frage (vgl Art. 267 Abs. 3 AEUV) nicht besteht.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • EuGH, 18.12.2014 - C-542/13

    'M''Bodj' - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Im Falle der - hier vom LSG vorgenommenen notwendigen Beiladung nach § 75 Abs. 2 2. Alt SGG (unechte notwendige Beiladung) - ist zumindest davon auszugehen, dass die Kläger hilfsweise die Verurteilung der Beigeladenen begehren (vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 75 RdNr 18a; weitergehend BSG vom 28.5.2015 - B 7 AY 4/12 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen - RdNr 10).
  • BSG, 29.05.2019 - B 8 SO 8/17 R

    Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach dem SGB XII

    Soweit sich dessen Verurteilung als rechtswidrig erweist und damit aufzuheben ist, ist von Amts wegen das Begehren der Klägerin auf die in Streit stehenden Leistungen nach allen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen und damit auch gegen den Beigeladenen zu prüfen (vgl BSG vom 13.7.2010 - B 8 SO 14/09 R - BSGE 106, 268 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 5, RdNr 19; BSG vom 28.5.2015 - B 7 AY 4/12 R - BSGE 119, 99 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 5, RdNr 10) .
  • BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 28/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

    Vergleichbarkeit besteht erst recht bei Zugang zu Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, wenn in Abhängigkeit von der Dauer eines Vorbezugs von Leistungen Ausländern wegen ihres nicht nur vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland und trotz Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 AsylbLG Leistungen entsprechend dem SGB XII erbracht werden (vgl näher zum Zugang zu diesen Analogleistungen BSG vom 28.5.2015 - B 7 AY 4/12 R - BSGE 119, 99 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 5, RdNr 23 ff, unter Berücksichtigung von BVerfG vom 18.7.2012 - 1 BvL 10/10 ua - BVerfGE 132, 134 = SozR 4-3520 § 3 Nr. 2) .

    Indes hat das BSG bereits entschieden, dass die RL 2004/83/EG keine unmittelbaren Leistungsansprüche nach dem SGB II vermittelt, soweit sie vorsieht, dass den von ihr erfassten Drittstaatsangehörigen und ihren Familienangehörigen die notwendige Sozialhilfe wie Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats zu gewähren ist (BSG vom 28.5.2015 - B 7 AY 4/12 R - BSGE 119, 99 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 5) .

    Außerdem würde eine solche Auslegung die ihr gezogenen Grenzen überschreiten (vgl dazu BSG vom 28.5.2015 - B 7 AY 4/12 R - BSGE 119, 99 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 5, RdNr 20) .

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