Rechtsprechung
   BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3364
BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R (https://dejure.org/2016,3364)
BSG, Entscheidung vom 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R (https://dejure.org/2016,3364)
BSG, Entscheidung vom 08. März 2016 - B 1 KR 19/15 R (https://dejure.org/2016,3364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 S 1 SGB 9, § 17 Abs 2 S 2 SGB 9, § 17 Abs 3 S 1 SGB 9, § 17 Abs 3 S 3 SGB 9, § 17 Abs 3 S 4 SGB 9
    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets mit Geldleistungen - höchstpersönlicher Anspruch - Erlöschen bei Tod des Antragstellers - Zweckbindung des Persönlichen Budgets - keine rückwirkende ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch auf Gewährung eines Persönlichen Budgets für eine ambulante medizinische Rehabilitation für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum; Keine Klagebefugnis von Erben im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets mit Geldleistungen - höchstpersönlicher Anspruch - Erlöschen bei Tod des Antragstellers - Zweckbindung des Persönlichen Budgets - keine rückwirkende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Gewährung eines Persönlichen Budgets für eine ambulante medizinische Rehabilitation für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum; Keine Klagebefugnis von Erben im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Gewährung eines Persönlichen Budgets für eine ambulante medizinische Rehabilitation für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum; Keine Klagebefugnis von Erben im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 121, 32
  • NZS 2016, 580
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/10 R

    Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - anerkannte Werkstatt -

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R
    Auch bei der Leistungsausführung durch ein PB kann eine zum Bedarf zählende Einzelleistung nur in Abhängigkeit vom Ermessen des zuständigen Trägers beansprucht werden, wenn diese Leistung gesetzlich als Ermessensleistung ausgestaltet ist (vgl BSGE 108, 158 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 1, RdNr 17; BSGE 109, 293 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 2, RdNr 16).

    Das PB gewährt keinen Anspruch auf Leistungen, die das maßgebliche Leistungsgesetz nicht kennt (vgl auch BSGE 109, 293 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 2, RdNr 16; Berchtold, Sozialrecht aktuell, Sonderheft 2014, 18, 29) .

    Der erkennende Senat lässt es offen, ob die aufgezeigten gesetzlichen Vorgaben jede Rückwirkung eines zu bewilligenden PB ausschließen (vgl dazu auch BSGE 109, 293 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 2; BSGE 110, 83 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 3) .

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 1/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Persönliches Budget - Betreuungsassistenz -

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R
    Das zwingend vorgeschriebene Ermessen ist auch zu beachten, wenn nicht darüber gestritten wird, ob überhaupt ein ersetzendes PB bewilligt werden soll, sondern wenn es um die mit der Bewilligung eines PB untrennbar verbundene Entscheidung über die Höhe der ersetzenden Geldleistung geht (vgl BSGE 110, 83 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 3, RdNr 25, 30).

    Ein Recht auf ein PB kann nur statt der von ihm insgesamt ersetzten Naturalleistungsansprüche ent- und bestehen, weil ein bestimmter individueller Bedarf in derselben Hinsicht nur auf die eine oder aber die andere Weise gedeckt werden soll und kann (vgl BSGE 110, 83 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 3, RdNr 19).

    Der erkennende Senat lässt es offen, ob die aufgezeigten gesetzlichen Vorgaben jede Rückwirkung eines zu bewilligenden PB ausschließen (vgl dazu auch BSGE 109, 293 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 2; BSGE 110, 83 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 3) .

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 1/12 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenschließung dient öffentlichem Interesse -

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R
    Die Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage besteht, wenn der Kläger behaupten kann, durch den angefochtenen, von ihm als rechtswidrig angesehenen Verwaltungsakt beschwert zu sein (vgl § 54 Abs. 1 S 2 und Abs. 2 S 1 SGG; BSGE 98, 129 = SozR 4-2400 § 35a Nr. 1, RdNr 12; BSGE 107, 287 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 4, RdNr 21; BSGE 113, 107 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 32, RdNr 12 mwN; Hauck in Hennig, SGG, Stand Oktober 2015, § 131 RdNr 10).

    Die Kläger haben die zunächst von der Versicherten erhobene Anfechtungs- und Leistungsklage, hilfsweise Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im Revisionsverfahren statthaft - hilfsweise - auf zwei in einem Haupt- und Hilfsverhältnis gestufte Fortsetzungsfeststellungsklagen umgestellt (§ 131 Abs. 1 S 3 iVm § 54 Abs. 1 S 1 SGG; zur Zulässigkeit der Antragsumstellung im Revisionsverfahren vgl BSGE 113, 107 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 32, RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R
    Hiervon sind Fälle zu unterscheiden, in denen der Leistungsträger dem Berechtigten ein PB zuerkannt hat, der Berechtigte entsprechend der Zielvereinbarung seinen Bedarf eigeninitiativ gedeckt hat, aber vor dem Eintritt seines Todes für die selbst beschafften Teilhabeleistungen noch keine Geldleistungen erhalten hat (vgl rechtsähnlich zur Pflicht der bisherigen KK im Falle des KK-Wechsels bereits entstandene Geldleistungsansprüche zu erfüllen BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 9 mwN, dort zu einem naturalleistungsersetzenden Kostenerstattungsanspruch) .
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R
    Ein Feststellungsinteresse kommt grundsätzlich in Betracht bei Präjudiziabilität, Schadensersatz-, Rehabilitierungsinteresse und Wiederholungsgefahr (vgl BSG SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 RdNr 11; Zeihe/Hauck, SGG, Stand August 2015, § 131 Anm 14a bb mwN).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RR 1/95

    Zulässigkeit der Genehmigung einer Betriebskrankenkasse; Sicherung der

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R
    Ein berechtigtes Interesse (vgl § 131 Abs. 1 S 3 SGG) an der von Klägern begehrten Feststellung setzt voraus, dass die Feststellung für sie in Zukunft rechtlich bedeutsam sein kann (vgl BSG Urteil vom 23.11.1995 - 1 RR 1/95 - Juris RdNr 14) .
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 A 2/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - freiwillige kassenartenübergreifende Vereinigung

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R
    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist zulässig, wenn die ursprüngliche Anfechtungsklage zulässig gewesen ist, ein den Verwaltungsakt erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und ein Feststellungsinteresse vorliegt (vgl zB BSGE 111, 280 = SozR 4-2500 § 171a Nr. 1, RdNr 13 mwN; Hauck in Hennig, SGG, Stand Oktober 2015, § 131 RdNr 55).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 18/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Vererbung -

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R
    Zudem geht es um Geldleistungen, deren Verwendung keiner strikten Zweckbindung unterliegt (vgl insgesamt BSG SozR 4-1200 § 56 Nr. 3 RdNr 24 ff) : Ob der Versicherte den Geldbetrag der Übergangsleistung entsprechend ihrem sozialen Zweck einsetzt, berührt den Rechtsgrund zum Behaltendürfen dieser Leistung nicht.
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R
    Die Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage besteht, wenn der Kläger behaupten kann, durch den angefochtenen, von ihm als rechtswidrig angesehenen Verwaltungsakt beschwert zu sein (vgl § 54 Abs. 1 S 2 und Abs. 2 S 1 SGG; BSGE 98, 129 = SozR 4-2400 § 35a Nr. 1, RdNr 12; BSGE 107, 287 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 4, RdNr 21; BSGE 113, 107 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 32, RdNr 12 mwN; Hauck in Hennig, SGG, Stand Oktober 2015, § 131 RdNr 10).
  • BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R

    Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und

    Auszug aus BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R
    Die Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage besteht, wenn der Kläger behaupten kann, durch den angefochtenen, von ihm als rechtswidrig angesehenen Verwaltungsakt beschwert zu sein (vgl § 54 Abs. 1 S 2 und Abs. 2 S 1 SGG; BSGE 98, 129 = SozR 4-2400 § 35a Nr. 1, RdNr 12; BSGE 107, 287 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 4, RdNr 21; BSGE 113, 107 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 32, RdNr 12 mwN; Hauck in Hennig, SGG, Stand Oktober 2015, § 131 RdNr 10).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

  • BSG, 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86

    Ermessensleistung - Bekanntgabeanspruch - Unfallversicherung - Abfindung

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Diesem Verständnis von einem Anspruch auf ein höheres PB auch für die Vergangenheit steht die Rechtsprechung des 1. Senats des BSG (BSG vom 8.3.2016 - B 1 KR 19/15 R - BSGE 121, 32 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 4, RdNr 25) nicht entgegen.
  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Tod des Pflegebedürftigen -

    Nachdem der Kläger die Hilfe zur Pflege in dem hier streitigen Zeitraum erbracht hat und nur noch die Verbindlichkeit ihm gegenüber als vorleistendem Dritten zu erfüllen ist, reduziert sich das Interesse des Berechtigten - hier der unbekannten Erben - auf Kostenfreistellung und Kostenerstattung, ist mithin auf eine Geldleistung gerichtet (vgl zum persönlichen Budget nach dem Tod des Berechtigten BSGE 121, 32 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 4, RdNr 22; zu den Kosten eines Krankentransports BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 7 RdNr 9) ; dieser Anspruch ist, weil im Zeitpunkt des Todes ein Verwaltungsverfahren anhängig war (dazu später) auch nicht erloschen.
  • BSG, 11.08.2022 - B 8 SO 3/21 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Bewilligung von Leistungen in Form eines

    Auch wenn das PB in der Regel als pauschale Geldleistung gewährt wird, unterliegt es schon nach seinem originären Gesetzeszweck ohne weitere Festlegungen im bewilligenden Verwaltungsakt einer strikten Zweckbindung (vgl bereits BSG vom 8.3.2016 - B 1 KR 19/15 R - BSGE 121, 32 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 4, RdNr 19) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht