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   BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R   

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BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R (https://dejure.org/2018,36440)
BSG, Entscheidung vom 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R (https://dejure.org/2018,36440)
BSG, Entscheidung vom 09. August 2018 - B 14 AS 38/17 R (https://dejure.org/2018,36440)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Sozialgerichtliches Verfahren - Mehrheit von Streitgegenständen - allgemeine Leistungsklage - Statthaftigkeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Direktzahlung der Miete an den Vermieter - kein Schuldbeitritt des Grundsicherungsträgers - kein ...

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Mietrückständen eines Leistungsempfängers durch ein Jobcenter an den Vermieter; Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage des Vermieters; Kein sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis für Leistungen für Unterkunft und Heizung

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Mehrheit von Streitgegenständen - allgemeine Leistungsklage - Statthaftigkeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Direktzahlung der Miete an den Vermieter - kein Schuldbeitritt des Grundsicherungsträgers - kein ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 8
    Zahlung von Mietrückständen eines Leistungsempfängers durch ein Jobcenter an den Vermieter

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Mehrheit von Streitgegenständen - allgemeine Leistungsklage - Statthaftigkeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Direktzahlung der Miete an den Vermieter - kein Schuldbeitritt des Grundsicherungsträgers - kein ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sozialleistungen: Vermieter benötigt Zustimmung des Jobcenters

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sozialleistungen: Vermieter benötigt Zustimmung des Jobcenters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf wohnungsbezogene Sozialleistungen: Keine Abkürzung für Vermieter

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zahlung von Mietrückständen durch Jobcenter an den Vermieter

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Vermieter haben keinen Anspruch auf Miete gegen das Jobcenter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrückstände von Hartz-IV-Empfängern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietzahlungen durch Jobcenter: Kein Anspruch des Vermieters auf Ausgleich von Mietrückstränden gegen Jobcenter - Vermieter kann vom Jobcenter keine Mietzahlungen verlangen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    RA K. P. ./. Kommunales Jobcenter Lahn-Dill, beigeladen: 1. P. H., 2. A. H.

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 126, 180
  • NJW 2018, 3740
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 20/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Leistungen für den Unterkunfts- und Heizungsbedarf sind Geldleistungen, aus denen die Leistungsberechtigten ihre Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bestreiten können (so ausdrücklich schon zum BSHG BVerwG vom 4.2.1988 - 5 C 89.85 - BVerwGE 79, 46, 50; vgl auch BSG vom 9.8.2018 - B 14 AS 38/17 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 97 RdNr 26, auch vorgesehen für BSGE: keine Sachleistungsverantwortung der Jobcenter für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung) .
  • BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - nachträglich erhobene Gebühr für

    Leistungen für den Bedarf für Unterkunft und Heizung sind Geldleistungen, aus denen die Leistungsberechtigten ihre entsprechenden Aufwendungen bestreiten können (so schon zum BSHG BVerwG vom 4.2.1988 - 5 C 89.85 - BVerwGE 79, 46, 50; vgl auch BSG vom 9.8.2018 - B 14 AS 38/17 R - BSGE 126, 180 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 97: keine Sachleistungsverantwortung der Jobcenter für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung) .
  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 26/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf - selbst

    Ebenfalls nicht Streitgegenstand ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Übernahme von Schulden als Darlehen oder als Zuschuss gemäß dem damaligen § 22 Abs. 5 SGB II (heute geregelt in § 22 Abs. 8 SGB II) hat, denn einen solchen Anspruch hat die Klägerin nicht geltend gemacht (vgl BSG vom 9.8.2018 - B 14 AS 38/17 R - BSGE 126, 180 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 97, RdNr 13) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - L 7 AS 922/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Zwar hat der für die Unterkunftskosten zuständige kommunale Leistungsträger (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) keinen Sicherstellungsauftrag und er ist nicht verpflichtet, Leistungsberechtigten eine Wohnung zu beschaffen (BSG Urteil vom 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R; Luik in Eicher/Luik, SGB 11, 4. Aufl., § 22 Rn. 42), jedoch ist er verpflichtet, die tatsächlich notwendigen, angemessenen Bedarfe abzudecken, die zum Erhalt von Wohnraum erforderlich sind.
  • LSG Sachsen, 29.10.2020 - L 7 AS 1170/19
    Streitgegenstand, d.h. das aufgrund eines bestimmten Sachverhalts an das Gericht gerichtete Begehren auf Ausspruch einer - durch den Antrag - bestimmten oder bestimmbaren Rechtsfolge (zum Hauptsachverfahren vgl. z.B. BSG v. 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R - Rn. 28 und BSG v. 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R - Rn. 11), ist die Zahlung von Alg II ab dem "01.09.2019 bis zum rechtskräftigen Abschluss in der Hauptsache ohne Vorlage eines gültigen Personalausweises" (vgl. Antragsschrift v. 13.08.2019).

    Soweit der Antragsteller im Beschwerdeverfahren die Auszahlung von 209, 08 EUR begehrt, hat er jedenfalls keinen noch bestehenden Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, da er sich auch für die Zeit ab September 2019 mit den Direktüberweisungen an seinen Vermieter und Stromlieferanten einverstanden erklärte, wenn ihm bis zur Fälligkeit deren Forderungen das Alg II nicht wie beantragt ausgezahlt wird (vgl. z.B. Schreiben v. 12.03.2019), und er auch im Beschwerdeverfahren nichts vorbrachte, aus welchen Gründen ihm trotz dieser (wiederkehrend) eingetretenen Bedingung und der vom Antragsgegner nachgewiesenen Überweisungen (vgl. Schreiben v. 08.10.2020 und die Anlage ALLEGRO-Zahldaten hierzu) noch einmal einstweilig Leistungen in vorgenannter Höhe ausgezahlt werden sollen, selbst wenn hiervon nicht nur unterkunftsbezogene Leistungen erfasst sein sollten (zur abweichenden Empfangsberechtigung von in § 22 Abs. 7 SGB II genannten Zahlungsempfängern vgl. z.B. BSG v. 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R - Rn. 30).

  • BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 47/18 R

    Rechtmäßigkeit leistungsrechtlicher Feststellungen nach § 44a Abs. 4 ff. SGB II

    Sie setzt voraus, dass ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Zahlung der vermeintlich überzahlten Beträge jedenfalls möglich erscheint (vgl hierzu allgemein nur BSG vom 9.8.2018 - B 14 AS 38/17 R - BSGE 126, 180 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 97, RdNr 18 mwN) .
  • LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18

    Sozialhilfe

    Es besteht Einigkeit, dass auch bei einer tatsächlich vorgenommenen und/oder rechtliche gebotenen Direktzahlung von entsprechenden Beiträgen kein Anspruch des Versicherungsunternehmens gegen den Sozialleistungsträger besteht, der sozialhilfebedürftige Versicherungsnehmer vielmehr allein Leistungsberechtigter bleibt und Auseinandersetzungen über den Sozialhilfeanspruch zwischen ihm und dem Sozialhilfeträger zu führen sind (vgl. für den Fall der Direktzahlung an den Vermieter im Rahmen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - [SGB II] jüngst BSG, Urt. v. 9. August 2018 - B 14 AS 38/17 R -, juris, Rn. 30 sowie Luik, in: Eicher/Luik, SGB II - Kommentar, 4. Aufl. 2017, § 22 Rn. 247; zur hier streitigen Direktzahlung der Versicherungsbeiträge an ein privates Versicherungsunternehmen nach § 32 Abs. 5 SGB XII a.F. vgl. z.B. H. Schellhorn, in: Schellhorn/Hohm/Schneider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 33 Rn. 54).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2022 - L 11 AS 578/20

    Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen

    Bereits das SG hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG zutreffend und überzeugend dargelegt, dass die Direktzahlung nach § 22 Abs. 7 SGB II lediglich eine abweichende Empfangsberechtigung für die jeweilige Zahlung begründet, nicht dagegen einen eigenen Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das Jobcenter (BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 38/17 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - L 7 AS 2024/18

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Über die Frage, welcher Rechtsweg für Rechtsstreite zwischen Vermietern und Jobcentern gegeben ist, denen Kostenübernahmeerklärungen oder Direktzahlungen nach § 22 Abs. 7 SGB II zugrunde liegen, hat das BSG in der Entscheidung vom 12.04.2018 ausdrücklich nicht entschieden (vgl. auch BSG Urteil vom 09.08.2018 - B 14 AS 38/17 R).
  • LSG Bayern, 13.02.2020 - L 7 AS 396/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kein Anspruch eines Heilöllieferanten gegen

    Anders als die Klägerin in dem vom Bundessozialgericht am 9.8.2018 (Az.: B 14 AS 38/17 R) entschiedenen Verfahren berufe sich die Klägerin weder auf einen Schuldbeitritt des Beklagten noch auf eine Abtretung von Ansprüchen der Leistungsberechtigten noch auf einen bloßen Anspruch auf Auszahlung derartiger Ansprüche.

    Entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten enthält die Entscheidung des BSG vom 9.8.2018, B 14 AS 38/17 R, Rn 30, grundsätzliche Erwägungen, die vorliegend zu berücksichtigen sind, selbst wenn es sich hier nicht um einen Fall des Schuldbeitritts oder einer Abtretung handelt.

  • LSG Sachsen, 22.01.2020 - L 7 AS 1435/19
  • SG Nordhausen, 13.10.2020 - S 13 AS 388/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Statthaftigkeit -

  • BSG, 09.01.2020 - B 8 SO 16/19 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • LSG Bayern, 07.04.2022 - L 7 AS 560/20

    Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (Ein-Personen-Haushalt in München)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - L 1 AS 562/18

    Auslegung einer Kostenübernahmeerklärung - Sittenwidrigkeit eine Pachtvertrages

  • SG Lüneburg, 03.11.2020 - S 44 AS 323/17
  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - L 7 SO 101/20
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