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   BSG, 28.10.1960 - 3 RK 13/56   

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https://dejure.org/1960,1642
BSG, 28.10.1960 - 3 RK 13/56 (https://dejure.org/1960,1642)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1960 - 3 RK 13/56 (https://dejure.org/1960,1642)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1960 - 3 RK 13/56 (https://dejure.org/1960,1642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Versicherungsaußendienst, Weisungen, Eingliederung, Werbeverbot mit Erlaubnisvorbehalt, Einfirmenvertreter, Revisionsrecht, ständige Überwachung und Beaufsichtigung, Kontrolle der Tätigkeit des Vertreters, Berichtspflicht, ...

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 130
  • VersR 1961, 172
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

    Eine Tätigkeit gilt als weisungsgebunden, wenn sie in ihrer gesamten Durchführung vom Weisungsberechtigten bestimmt werden kann (BSGE 8, 278, 282 f£; 11, 257, 259 £; 13, 130, 132 f; 35,.
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Die in einer vertraglichen Vereinbarung gewählte Bezeichnung oder rechtliche Einordnung einer Tätigkeit ist dagegen nicht maßgebend, wenn sie davon abweicht (vgl BSGE 13, 130, 132 = SozR Nr. 20 zu § 165 Reichsversicherungsordnung ; BSGE 36, 7, 8 = SozR Nr. 72 zu § 165 RVO).
  • BVerwG, 06.07.1972 - II C 23.71
    Die persönliche Abhängigkeit ist nach § 84 HGB das wesentliche Merkmal für das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. u.a. BSGE 13, 130 [132]; 13, 196 [201]; 15, 65 [69]; BSG, Urteil vom 29. März 1962 - 3 RK 74.57 - [BB 1962, 923]; BAGE 18, 87 [90]).

    Auch die Rüge, das Berufungsgericht habe den - in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BSGE 13, 130 [132] und BAGE 18, 87 [91]) entwickelten - Grundsatz vernachlässigt, daß entscheidende Bedeutung nicht dem reinen Wortlaut des Vertrages zukomme, daß vielmehr in erster Linie auf die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages abzustellen sei, greift nicht durch.

    Daß eine solche uneingeschränkte Weisungsgebundenheit als ein besonders deutliches Anzeichen für ein abhängiges Arbeitsverhältnis angesehen wird, hat schon das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung dargetan (u.a. BSGE 13, 130 [133]); dem ist beizupflichten.

    Die Belastung stellt zudem kein Unternehmerrisiko im eigentlichen Sinne dar, weil in Fällen der vorliegenden Art, wie schon das Bundessozialgericht (BSGE 13, 130 [134]) zutreffend erwähnt hat, von dem Dienstverpflichteten kein "Kapital" im eigentlichen Sinne einzusetzen ist.

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