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   BSG, 25.08.1961 - 2 RU 106/59   

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https://dejure.org/1961,1067
BSG, 25.08.1961 - 2 RU 106/59 (https://dejure.org/1961,1067)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1961 - 2 RU 106/59 (https://dejure.org/1961,1067)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1961 - 2 RU 106/59 (https://dejure.org/1961,1067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Berufskrankheit - Zurechenbarkeit einer Krankheit zu einer bestimmten beruflichen Tätigkeit - Gesundheitsgefahren bei der Müllabfuhr und Stadtentwässerung - Tätigkeit im Gesundheitsdienst - Möglicherweise drohende Seuchengefahren als bedeutsame ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 15, 41
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.10.1957 - 2 RU 122/54
    Auszug aus BSG, 25.08.1961 - 2 RU 106/59
    Dieser - für den Bereich der Wohlfahrtspflege bereits vom angerufenen Senat (BSG 6, 74) vertretene - Standpunkt berücksichtige nicht hinreichend, daß das Hauptgewicht der Fäkalienbeseitigung in Großstädten bei der Seuchenbekämpfung liege, das Unternehmen "Fäkalienbeseitigung" nicht auf Erwerb gerichtet sei und die Durchführung dieser Aufgaben seuchenpolizeilich überwacht werde.

    Wie bereits die Vorinstanzen zutreffend angenommen haben, kommt hiervon im vorliegenden Fall allein die Untergruppe der "Einrichtungen und Tätigkeiten im Gesundheitsdienst" in Betracht, da die Stadtentwässerung der Begriffsbestimmung der Wohlfahrspflege im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BSG 6, 74) von vornherein nicht entspricht.

  • BSG, 21.01.1959 - 8 RV 181/57
    Auszug aus BSG, 25.08.1961 - 2 RU 106/59
    Nach Lage des Falles ist somit dem Feststellungsbegehren, das auch bei dem in der Verhandlung vor dem SG gestellten Klageantrag zum Ausdruck gekommen ist, eine selbständige Bedeutung beizumessen (vgl. BSG 9, 80, 82).
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 25.08.1961 - 2 RU 106/59
    Der Senat hatte zunächst von Amts wegen die Frage zu prüfen, ob das LSG über die Berufung des Klägers durch Sachurteil entscheiden durfte (vgl. BSG 2, 225).
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 9/17 R

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung als selbstständige

    Dabei muss es sich aber um Einrichtungen und Tätigkeiten handeln, bei denen die Wahrung der Gesundheit den Hauptzweck bildet; es genügt nicht, dass ein gesundheitsfördernder bzw krankheitsverhütender Erfolg lediglich als eine zwar praktisch bedeutsame, aber doch nur nebenher erzielte Begleiterscheinung bewirkt wird (BSG vom 27.10.1961 - 2 RU 115/60 - BSGE 15, 190 = SozR Nr. 7 zu 5. BKVO Anl Nr. 39, Juris RdNr 15; RVA, EuM 28, 437; BSG vom 25.8.1961 - 2 RU 106/59 - BSGE 15, 41, 44 = SozR Nr. 5 zu 5. BKVO Anl Nr. 39, SozR Nr. 15 zu § 106 SGG) .
  • LSG Bayern, 30.11.2016 - L 2 U 106/14

    Versicherungspflicht bei der Tätigkeit als Geistheiler

    Es genügt nicht, dass ein gesundheitsfördernder oder krankheitsverhütender Erfolg lediglich als eine bedeutsame, aber nur nebenher erzielte Begleiterscheinung eintritt (BSG, Urteil vom 25.08.1961 Az. 2 RU 106/59 = BSGE 15, 41, Rdnr. 18; Riebel in: Hauck/Noftz, SGB, Stand 09/16, § 2 SGB VII Rdnr. 120; Bieresborn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. A. 2014, Stand: 13.05.2016, § 2 SGB VII Rdnr. 204; Marschner in Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, Beck scher Onlinekommentar Sozialrecht, 42. Edition, Stand: 31.07.2016, § 2 SGB VII Rdnr. 37; Lilienfeld in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 91. Ergänzungslieferung September 2016, § 2 SGB VII Rdnr. 44).

    Abgelehnt hat das Bundessozialgericht allerdings die Versicherungspflicht im Rahmen der Vorläufervorschrift nach der RVO für ein Beerdigungsinstitut (BSGE 15, 190) und für einen bei der Stadtentwässerung beschäftigten Sielarbeiter (BSGE 15, 41), weil hier die gesundheitsfördernde Wirkung der Tätigkeit nicht deren Hauptzweck bilde, sondern nur eine nebenbei erzeugte Begleiterscheinung darstelle.

  • BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85

    Entkräftung des Anscheinsbeweises - Meniskusschaden - Gesundheitliche Schädigung

    Zur Frage der umfassenden Entscheidungspflicht des Landessozialgerichts, wenn als Ursache einer gesundheitlichen Schädigung neben einer Berufskrankheit ein Arbeitsunfall in Betracht kommt, über letzteren aber der Versicherungsträger nicht entschieden und der Kläger seinen Rentenantrag nur als Entschädigung einer Berufskrankheit formuliert hat (Bestätigung und Fortführung von BSG 25.8.1961 2 RU 106/59 = BSGE 15, 41).

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits am 25. August 1961 entschieden hat (vgl. BSGE 15, 41, 45 f), stehen Arbeitsunfall (§ 548 Abs. 1 RVO) und Berufskrankheit (§ 551 Abs. 1 RVO) hinsichtlich des Entschädigungsanspruchs nicht beziehungslos nebeneinander; sie sind vielmehr rechtlich miteinander verknüpft.

    Das LSG hätte jedenfalls einen sachdienlichen, den Arbeitsunfall einbeziehenden Antrag anregen müssen (§§ 106 Abs. 1, 112 Abs. 2 Satz 2 SGG; vgl. BSG vom 25. August 1961 aaO).

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