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   BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59   

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BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59 (https://dejure.org/1962,9466)
BSG, Entscheidung vom 20.06.1962 - 1 RA 66/59 (https://dejure.org/1962,9466)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 1962 - 1 RA 66/59 (https://dejure.org/1962,9466)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 124
  • VersR 1962, 1055
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 36/14 R

    Krankenversicherung - rechtlich unselbstständige Eigeneinrichtung einer

    Eine Anfechtungsklage ist nur zulässig, wenn die angefochtene Maßnahme, durch die beschwert zu sein der Kläger behauptet, einen Verwaltungsakt darstellt (stRspr, vgl nur BSGE 17, 124, 125) .
  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Im übrigen, dh hinsichtlich der Kosten, die dem Kläger entstanden sind, ist die Kostenentscheidung nach § 193 SGG nach sachgemäßem Ermessen zu treffen (BSGE 17, 124, 128; BSG SozR Nrn 3, 4 und 7 zu § 193 SGG).

    Für die nach sachgemäßem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung in einem Urteil ist in erster Linie der Verfahrensausgang maßgebend (BSGE 17, 124, 128).

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 57/92

    Abfindung - Darlehn

    Im übrigen, dh hinsichtlich der Kosten, die der Klägerin und der Beigeladenen entstanden sind, ist die Kostenentscheidung nach § 193 SGG nach sachgemäßem Ermessen zu treffen (BSGE 17, 124, 128; BSG SozR Nrn 3, 4 und 7 zu § 193 SGG).

    Für die nach sachgemäßem Ermessen zu treffende Kostenentscheidung in einem Urteil ist zwar in der Regel in erster Linie der Verfahrensausgang maßgebend (BSGE 17, 124, 128); das ist indes nicht starr zu handhaben und schließt nicht aus, daß im Einzelfall auch der erfolgreich gebliebene Prozeßbeteiligte die ihm entstandenen Kosten selbst zu tragen hat (BSG aaO).

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