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   BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58   

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BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58 (https://dejure.org/1962,307)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1962 - 3 RK 31/58 (https://dejure.org/1962,307)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1962 - 3 RK 31/58 (https://dejure.org/1962,307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 190
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R

    Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare

    Arbeitgeber ist bei alledem mithin stets derjenige, dem der Anspruch auf die vom Beschäftigten nach Maßgabe des Weisungsrechts geschuldete Arbeitsleistung zusteht und der dem Beschäftigten dafür als Gegenleistung zur Entgeltzahlung verpflichtet ist (vgl BSG SozR 4-2400 § 28e Nr. 4 RdNr 17 f unter Hinweis auf BSGE 18, 190, 196 f = SozR Nr. 1 zu § 245 RVO und BSG SozR Nr. 1 zu § 380 RVO mwN; aus der Literatur vgl zB Werner in jurisPK-SGB IV, 2. Aufl 2011, § 28e RdNr 35 ff) .
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 KR 10/09 R

    Arbeitgebereigenschaft der verfassten Studentenschaft einer Hochschule

    Arbeitgeber ist bei alledem mithin stets derjenige, dem der Anspruch auf die vom Beschäftigten nach Maßgabe des Weisungsrechts geschuldete Arbeitsleistung zusteht und der dem Beschäftigten dafür als Gegenleistung zur Entgeltzahlung verpflichtet ist (vgl schon BSGE 18, 190, 196 f = SozR Nr. 1 zu § 245 RVO; BSG SozR Nr. 1 zu § 380 RVO mwN) .

    Ähnliches gilt für Personenvereinigungen und Personengesellschaften des Privatrechts als solche im Verhältnis zu den einzelnen Personen, aus denen diese Vereinigungen gebildet werden (vgl zum Ganzen zB Werner in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 2. Aufl 2011, § 28e RdNr 38 f; ferner BSGE 18, 190 = SozR Nr. 1 zu § 245 RVO ; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 ; BSG SozR Nr. 1 zu § 380 RVO und BSGE 55, 3, 5 = SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 3 ) .

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 16/12 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - landwirtschaftliche

    Nach der stRspr des BSG ist der Streit zwischen zwei Krankenversicherungsträgern über die Zuständigkeit für die Durchführung der Krankenversicherung im Wege der Feststellungsklage vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit auszutragen (zB BSGE 18, 190, 193 = SozR Nr. 1 zu § 245 RVO; BSG SozR 4-5420 § 3 Nr. 1 RdNr 9 mwN; zur Rspr des Senats vgl zB BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 RdNr 18; SozR 3-2500 § 175 Nr. 3 S 14; BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R - USK 2011-161) .

    Das SG hat vernachlässigt, dass auch Status- bzw Mitgliedschaftsfeststellungen nicht nur die Rechte der am festgestellten Versicherungsverhältnis Beteiligten berühren, sondern auch die Rechte des Versicherungsträgers, bei dem die Versicherung kraft Gesetzes oder Wahl durchzuführen ist (in diesem Sinne schon BSGE 18, 190, 193 = SozR Nr. 1 zu § 245 RVO) .

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