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   BSG, 30.10.1962 - 2 RU 270/59   

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BSG, 30.10.1962 - 2 RU 270/59 (https://dejure.org/1962,9542)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1962 - 2 RU 270/59 (https://dejure.org/1962,9542)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1962 - 2 RU 270/59 (https://dejure.org/1962,9542)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 93
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.11.1960 - 6 RKa 3/59
    Auszug aus BSG, 30.10.1962 - 2 RU 270/59
    Bestreitet ein Unternehmer mit der Anfechtungs- und (negativen) Feststellungsklage gegen den Beitragsbescheid eines Unfallversicherungsträgers seine Zahlungspflicht dem Grunde nach, so werden auch die nach Klageerhebung ergangenen Beitragsbescheide für die anschließenden Jahre Gegenstand des Verfahrens (Fortführung BSG 1960-11-24 6 RKa 3/59 = SozR Nr. 14 zu § 96 SGG).2.
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der in der gesetzlichen Unfallversicherung für die einzelnen Geschäftsjahre ergangenen Beitragsbescheide (BSGE 18, 93, 94 = SozR Nr. 16 zu § 96 SGG mwN; Urteil des Senats vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft -

    Denn Beitragsbescheide, die während eines Berufungsverfahrens gegen einen vorhergegangenen Beitragsbescheid ergehen, werden in entsprechender Anwendung von § 96 SGG iVm § 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des beim LSG anhängigen Streitverfahrens, wenn - wie hier geschehen - gegen die Folgebescheide die gleichen Einwände wie gegen den Erstbescheid erhoben werden (BSGE 18, 93; BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; BSGE 94, 38, RdNr 5 = SozR 4-2700 § 182 Nr. 1 RdNr 4).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R

    Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen

    Der erkennende Senat hat entschieden, daß dies auch hinsichtlich der in der gesetzlichen Unfallversicherung für die einzelnen Geschäftsjahre ergangenen Beitragsbescheide gilt (BSGE 18, 93, 94 = SozR Nr. 16 zu § 96 SGG mwN; Urteil des Senats vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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