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   BSG, 19.06.1963 - 3 RK 35/59   

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https://dejure.org/1963,1337
BSG, 19.06.1963 - 3 RK 35/59 (https://dejure.org/1963,1337)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1963 - 3 RK 35/59 (https://dejure.org/1963,1337)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1963 - 3 RK 35/59 (https://dejure.org/1963,1337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Rechtmäßigkeit einer Befreiung von Feuerwehrleuten der amerikanischen Streitkräfte von der Versicherungspflicht; Zulässigkeit der Überprüfung von Befreiungsbescheinigungen der Ersatzkassen durch die Pflichtkrankenkasse; Keine Zugehörigkeit technischer Angestellter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 178
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahl - Mitgliedsbescheinigung einer

    Schon in der Vergangenheit hat das BSG bezüglich Bescheinigungen über die Zugehörigkeit zur Ersatzkasse nach § 517 Abs. 2 RVO entschieden, dass diese keine Regelung über die Versicherungspflicht enthalten (BSG Urteil vom 22.6.1966 - 3 RK 103/63 - Breithaupt 1967, 1, 2, insoweit in SozR Nr. 4 zu § 2 AVG nicht abgedruckt); vielmehr bestätigten diese lediglich die Mitgliedschaft bei der Ersatzkasse und konnten auch schon ausgestellt werden, wenn (noch) keine Versicherungspflicht bestand (BSG SozR 2200 § 517 Nr. 9 S 26; vgl auch BSGE 19, 178 = SozR Nr. 1 zu § 518 RVO; BSGE 24, 256 = SozR Nr. 2 zu § 518 RVO; vgl auch F. Kirchhof, VSSR 1992, 165, 170 f).
  • LSG Hamburg, 15.06.2015 - L 1 KR 122/13

    Rückkehr eines vormals Privatversicherten in die gesetzliche KV

    Schon in der Vergangenheit hat das BSG bezüglich Bescheinigungen über die Zugehörigkeit zur Ersatzkasse nach § 517 Abs. 2 RVO entschieden, dass diese keine Regelung über die Versicherungspflicht enthalten (BSG Urteil vom 22.6.1966 - 3 RK 103/63 - Breithaupt 1967, 1, 2, insoweit in SozR Nr. 4 zu § 2 AVG nicht abgedruckt); vielmehr bestätigten diese lediglich die Mitgliedschaft bei der Ersatzkasse und konnten auch schon ausgestellt werden, wenn (noch) keine Versicherungspflicht bestand (BSG SozR 2200 § 517 Nr. 9 S 26; vgl auch BSGE 19, 178 = SozR Nr. 1 zu § 518 RVO; BSGE 24, 256 = SozR Nr. 2 zu § 518 RVO; vgl auch F. Kirchhof, VSSR 1992, 165, 170 f).
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 103/63

    Versicherungspflicht - Stundenlohnbuchhalter

    Die Wirkung einer solchen Bescheinigung ist begrenzt (BSG 19, 178 und BSG vom 25. Februar 1966 - 3 RK 72/61 in SozR Nr. 2 zu § 518 RVO).
  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 72/61
    Insofern befindet es sich in Übereinstimmung mit der im Urteil des Senats vom 19. Juni 1963 (BSG 19, 178) zum Ausdruck gebrachten Auffassung.

    Wenn BSG 19, 178 dessenungeachtet in einem solchen Falle die Anfechtungsklage ohne Bindung an eine Frist für zulässig - nicht für notwendig - hält, so mag das durch das praktische Bedürfnis gerechtfertigt sein, eine Bescheinigung, die sich als unrichtig herausstellt, zu beseitigen.

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 46/82

    Befreiung von der Mitgliedschaft - Ersatzkasse - Vorlegen einer

    Klarheit darüber schaffen, daß der Vorlegende einer Ersatzkasse angehört, auch wenn die von der Ersatzkasse ausgestellte Bescheinigung die Versicherungsbehörden und die gesetzlichen Kranbindetjtä kenkassen nicht 518 Satz 3 RVG; BSGE 19, 178; 24, 256).
  • BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93
    Dem kann die Beklagte jetzt nicht entgegenhalten, daß die Klägerin ihre Erwerbsfähigkeit - bei unveränderter Fortdauer ihres körperlichen Zustandes - allein wegen des Verlustes ihres Arbeitsplatzes eingebüßt habe und folglich überhaupt nicht arbeitsunfähig gewesen sei (Hinweis auf BSGE 19, 178 [BSG 19.06.1963 - 3 RK 35/59]).
  • LSG Bayern, 25.06.2003 - L 13 RA 94/01

    Vormerkung von Zeiten als fiktive Beitragszeiten; Voraussetzungen der Vormerkung

    Das BSG habe schon im Urteil vom 30.01.1963 (3 RK 35/59) festgestellt, dass dazu eine überbetriebliche Ausbildung genüge.
  • BSG, 28.08.1968 - 3 RK 70/65

    Oberschwester als Angestellte von "öffentlichen Verwaltungen" oder einer der

    Wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 13. Februar 1962 - 3 RK 13/58 - (BSG 16, 165 ff), vom 19. Juni 1963 - 3 RK 35/59 - (SozR Nr. 1 zu § 518 RVO) und vom 27. März 1968 - 3 RK 9/66 - (bisher unveröffentlicht) entschieden hat, ist auch gegenwärtig noch von § 4 Abs. 1 Satz 2 der 12. Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung vom 24. Dezember 1935 (RGBl I 1537) idF der 15. Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung vom 1. April 1937 (RGBl I 939) auszugehen, wonach die Ersatzkasse nur solche Personen aufnehmen darf, die im Zeitpunkt der Aufnahme dem Mitgliederkreis angehören, für den die Ersatzkasse als solche zugelassen ist.
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.11.1993 - L 1 KR 71/92

    Ersatzkasse; Bescheinigung; Verwaltungsakt; Außenwirkung; Betriebskrankenkasse;

    Ob dieser auch im Verhältnis der Ersatzkasse zur (sonst zuständigen) Betriebskrankenkasse Wirkung entfaltet (vgl zur Rechtslage unter der RVO BSG vom 19.6.1963 - 3 RK 35/59 = BSGE 19, 178; BSG vom 25.2.1966 - 3 RK 72/61 = BSGE 24, 256; BSGE vom 27.4.1966 - 3 RK 4/63 = 6617; BSG vom 6.12.1978 - 8 RK 3/78 = BSG 47, 254) bleibt offen.
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