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   BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60   

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BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60 (https://dejure.org/1963,355)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1963 - 1 RA 21/60 (https://dejure.org/1963,355)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1963 - 1 RA 21/60 (https://dejure.org/1963,355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Aufrechnung einer Ersatzforderung gegen einen Witwenrentenanspruch - Keine Entscheidungsbefugnis der Sozialgerichte über das Bestehen und Nichtbestehen privatrechtlicher Ansprüche - Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Zivilgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 207
  • NJW 1963, 1844
  • MDR 1963, 876
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60
    Nach herrschender Ansicht ist die einseitige Aufrechnung auch zwischen Öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen möglich, soweit die allgemeinen Voraussetzungen der Aufrechnung gegeben sind und das Gesetz nichts anderes bestimmt (vgl. RG 77, 412; BGHZ 16, 124 [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53]; MDR 1951, 314).

    Die Befugnis, über eine Vorfrage selbständig zu entscheiden, ist nicht gegeben, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Entscheidung darüber, daß die Gegenforderung nicht besteht, bis zur Höhe des Betrages, für den die Aufrechnung geltend gemacht ist, der materiellen Rechtskraft fähig ist (§ 141 Abs. 2 SGG) und die materielle Rechtskraft des Urteils die ordentliche Gerichtsbarkeit bindet (vgl. BGHZ 16, 124 ff [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53]; Stein/Jonas/Schönke, Zivilprozeßordnung 18. Aufl., Vorbem. II C 4 vor § 1; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 7. Aufl., I. Bd. § 14, 2 a; Eyermann/Fröbier, Komm. zur Verwaltungsgerichtsordnung § 40 A II 3; Schneider-Danwitz aaO).

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem für ihn ähnlich liegenden Streitfall, der ebenfalls die Aufrechnung zwischen privatrechtlichen und Öffentlich-rechtlichen Forderungen betraf, den Ausweg in einer Aussetzung des Verfahrens nach § 148 der Zivilprozeßordnung (ZPO) gesehen, die in Fällen dieser Art. mit Rücksicht auf die Rechtskraftwirkung nach § 322 Abs. 2 ZPO aus Rechtsgründen regelmäßig geboten und nicht etwa nur in das nach Zweckmäßigkeitserwägungen auszuübende Ermessen des Gerichts gestellt sei (BGHZ 16, 124 [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53]).

  • RG, 21.11.1911 - VII 169/11

    Zulässigkeit des Rechtswegs.

    Auszug aus BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60
    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. RGZ 77, 411; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 8. Aufl. § 104 II 2; Koch/Hartmann aaO) vermag sich der Senat nicht anzuschließen, weil den Beteiligten dann wegen der materiellen Rechtskraftwirkung der Entscheidung über die Gegenforderung der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten entzogen würde.
  • BSG, 24.02.1961 - 11 RV 60/60

    Zwingende Gründe - Inanspruchnahme der Krankenkasse - Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60
    Sie zählen weder zu den Öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen, welche die Rückforderung zu Unrecht erbrachter öffentlich-rechtlicher Leistungen betreffen (vgl. BSG 14, 59, 63), noch zu den öffentlich-rechtlichen Ausgleichsansprüchen, die darauf abzielen, daß der Schuldner Ersatz für eine öffentlich-rechtliche Leistung gewährt, die für ihn der Gläubiger einem Dritten zugewendet hat (vgl. BSG in SozR BVG § 28 Bl. Ca 1 Nr. 1).
  • BSG, 20.12.1957 - 3 RK 69/55
    Auszug aus BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60
    Maßgebend für die Abgrenzung, ob das streitige Rechtsverhältnis dem öffentlichen Recht oder einem anderen Rechtsgebiet angehört, ist die Natur des erhobenen Klageanspruchs; begründet er die Zulässigkeit des Sozialrechtsweges, so wird dieser Rechtsweg nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Entscheidung von der Beantwortung von Vorfragen abhängt, die in ein anderes Rechtsgebiet fallen (vgl. BSG 6, 197).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R

    Arbeitslosengeld II - keine Kostenübernahme einer Auszugsrenovierung -

    Ob ein solches sozialgerichtliches Verfahren zur Vermeidung divergierender Entscheidung und zur Durchführung eines mietrechtlichen Zivilrechtsstreits auszusetzen ist, kann nicht abschließend beurteilt werden (vgl zur Anwendung des § 114 Abs. 2 SGG bei Aufrechnung mit einer zivilgerichtlichen Forderung: BSG vom 11.12.1968 - 10 RV 606/65 - BSGE 29, 44, 46 f = SozR Nr. 2 zu § 114 SGG einerseits und BSG vom 26.6.1963 - 1 RA 21/60 - BSGE 19, 207, 209 ff = SozR Nr. 6 zu § 1299 RVO andererseits) , zumal eine vergleichsweise Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens denkbar erscheint, wie sie das LSG vorliegend angestrebt hat.
  • BFH, 06.08.1985 - VII B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aufrechnung - Aussetzung

    Die Aufrechnung mit zivilrechtlichen Ansprüchen gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche und umgekehrt ist, soweit die allgemeinen Voraussetzungen der Aufrechnung gegeben sind und das Gesetz keine Einschränkungen enthält, grundsätzlich zulässig (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 11. Januar 1955 I ZR 106/53, BGHZ 16, 124, 127; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 26. Juni 1963 I RA 21/60, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1963, 1844; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 226 AO 1977 Tz. 2).

    Zum gleichen Ergebnis gelangen das Hamburgische Oberverwaltungsgericht - OVG - (Beschluß vom 27. Mai 1950 Bs I 95/50, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1951, 314) für den umgekehrten Fall, daß gegen einen verwaltungsgerichtlichen Kostenerstattungsanspruch mit einem privatrechtlichen Schadensersatzanspruch aufgerechnet wird, und das BSG im Urteil in NJW 1963, 1844 für die Aufrechnung des Versicherungsträgers im sozialgerichtlichen Verfahren mit einer bürgerlich-rechtlichen Ersatzforderung als Gegenforderung gegen den Rentenanspruch des Klägers (ebenso Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 8. Aufl., § 40 Rdnrn. 36 bis 40).

    Allgemein wird jedoch die Ansicht vertreten, daß im Interesse der Prozeßökonomie und zur Vermeidung widerstreitender Entscheidungen dem in Frage kommenden Beteiligten unter Fristsetzung aufgegeben werden kann, den Rechtsstreit bei dem anderen Gericht anhängig zu machen (vgl. § 151 ZPO), und daß das Verfahren zu diesem Zweck ausgesetzt werden kann (vgl. BGHZ 16, 124, 140, BSG-Urteil in NJW 1963, 1844; Eyermann/Fröhler, a. a. O., § 94 Rdnr. 4; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 74 Anm. 7).

    Durch eine Entscheidung dieses Inhalts, die keine Rechtskraftwirkung nach § 322 Abs. 2 ZPO hat, wäre der aufrechnende Beklagte auch im Falle des Prozesses mit dem ursprünglichen Gläubiger der Klageforderung - also nicht wie im Streitfall Aufrechnung nach § 406 BGB - nicht gehindert, die behauptete Gegenforderung später noch auf dem zuständigen Rechtsweg einzuklagen (BGHZ 16, 124, 140; BSG-Urteil in NJW 1963, 1844; Eyermann/Fröhler, a. a. O., § 40 Rdnr. 40, § 94 Rdnr. 4).

  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Es ist heute [auch] weitgehend anerkannt, daß ebenso wie im Zivilprozeß auch im Verwaltungsgerichtsprozeß gegenüber dem im Streit befindlichen Anspruch auch mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden kann, für die entsprechend ihrer Rechtsnatur ein anderer Rechtsweg als für den Anspruch gegeben ist, gegen den aufgerechnet wird (vgl. Eyermann/Fröhler, Komm. z. VerwGO, 8. Aufl. 1980, § 40 Rdnr. 37; Kopp, Komm. z. VerwGO, 7. Aufl. 1986, § Rdnr. 45; Ule aaO., § 41 Abs. 3; BVerwGE 66, 218; BSGE 19, 207; BGHZ 5, 352; 16, 124 u. 23, 16..).
  • BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 13/80

    Zulässigkeit der Aufrechnung einer Ersatzforderung gegen eine

    Es hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Juni 1963 - 1 RA 21/60 - (BSGE 19, 207 ff.) ausgeführt: Die von der Beklagten zur Aufrechnung gestellte, vom Kläger bestrittene Forderung der Beklagten könne klageweise nur vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.

    Der in BSGE 19, 207 aufgezeigte Weg der Aussetzung des Rechtsstreits und Fristsetzung für die Erhebung der Klage vor dem zuständigen Gericht sei im Hinblick auf die ausdrückliche Erklärung der Beklagten vor dem SG nicht gangbar.

    Etwaige aus dem Verlust dieser Ansprüche sich ergebende Ersatzansprüche sind deshalb ebenfalls zivilrechtlicher Natur (vgl. BSGE 19, 207, 209).

    Eine der Rechtskraft fähige selbständige Entscheidung über das Bestehen einer privatrechtlichen Gegenforderung steht ihnen nämlich nicht zu (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 1963 - 1 RA 21/60 = BSGE 19, 207 im Anschluß an BGHZ 16, 124, 134 f [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53]ür die Gerichte der Zivilgerichtsbarkeit bei einer Aufrechnung mit einer öffentlich-rechtlichen Gegenforderung; BSG, Urteil vom 29. August 1968 - 12 RJ 518/66 -).

    Die Entscheidung des BSG vom 11. Dezember 1968 - 10 RV 606/65 - (= BSGE 29, 44) gibt keine Veranlassung, von dieser auf die Verschiedenartigkeit der Rechtsgebiete und Gerichtsbarkeiten abstellenden Auffassung abzuweichen, denn sie erklärt selbst, daß sie von der Entscheidung in BSGE 19, 207 nicht abweiche (vgl. Leitsatz).

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Für solche Fälle ist regelmäßig das sozialgerichtliche Verfahren nach § 114 Abs. 2 SGG auszusetzen (vgl dazu BSGE 19, 207, 210).
  • BFH, 09.04.2002 - VII B 73/01

    Keine Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG (Entscheidung unter allen in Betracht

    Die Aufrechnung mit zivilrechtlichen Ansprüchen gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche und umgekehrt ist, soweit die allgemeinen Voraussetzungen der Aufrechnung gegeben sind und das Gesetz keine Einschränkungen enthält, grundsätzlich zulässig (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Januar 1955 I ZR 106/53, BGHZ 16, 124; Senatsbeschluss vom 6. August 1985 VII B 3/85, BFHE 144, 207, BStBl II 1985, 672; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 26. Juni 1963 I RA 21/60, BSGE 19, 207, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1963, 1844).

    Durch eine Entscheidung dieses Inhalts, die keine Rechtskraftwirkung nach § 322 Abs. 2 ZPO hat, wäre der aufrechnende Beklagte auch im Falle des Prozesses mit dem ursprünglichen Gläubiger der Klageforderung nicht gehindert, die behauptete Gegenforderung später noch auf dem zuständigen Rechtsweg einzuklagen (Senatsbeschluss vom 25. November 1997 VII B 146/97, BFHE 184, 242, BStBl II 1998, 200, unter Hinweis auf BGH-Urteil in BGHZ 16, 124, 140, und Urteil des BSG in BSGE 19, 207).

  • BSG, 27.05.1970 - 2 RU 280/67

    Ansprüche des Unfallversicherungsträgers - Aufrechnungsrecht -

    "'stoßeno Die Auffassung der Beklagten, @ 629 Nr" 7 RVG stelle lediglich die eindeutige Formulierung eines schon vor dem 1, Juli 1965 geltenden Grundsatzes dar, sei rechtsirrigg Der vom SG vertretenen Rechtsauffassung sei beizüpflichten° Die Gegenforderung der Beklagten sei auch bestritten (BSG 19, 207)°.

    Die Beklagte beantragt Zurückweisung der Revision" Sie meint, ein Eingreifen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wie es in BSG 19, 207 als geboten.bezeichnet wurde, komme hier nicht in Betracht, denn über die Gegenforderung in Höhe von 5oo"--.

    als gleichartig anzusehen sind (vgl° BSG 19, 207, 209; Brackmann aaO Stand August 1969 S0 742 " .

  • OLG Nürnberg, 15.07.2015 - 12 W 1374/15

    Sofortige Beschwerde gegen eine Rechtswegentscheidung

    a) Bereits vor der Neufassung der §§ 17ff. GVG und des § 48 ArbGG durch das Gesetz zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Viertes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - 4. VwGOÄndG) vom 17.12.1990, in Kraft getreten am 01.01.1991 (BGBl. Teil I Seite 2809) entsprach es allgemeiner Auffassung, dass eine Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen nur dann berücksichtigt werden kann, wenn die Forderungen - woran es im Streitfall fehlt - rechtskräftig oder bestandskräftig festgestellt oder unbestritten sind (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.1955 - I ZR 106/53, BGHZ 16, 124, 129; BVerwGE 77, 19; BSGE 19, 207, 209 f.; BFHE 152, 317; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R

    Anwendung der

    Geboten wäre die Aussetzung zwar, wenn die Sozialgerichte gehindert wären, bei einer (Zahlungs-)Klage auf Kaug über arbeitsrechtliche Vorfragen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (vgl BSGE 19, 207, 210 ff = SozR Nr. 6 zu § 1299 RVO; BSG SozR 3-1500 § 114 Nr. 2).
  • BFH, 17.09.1987 - VII R 50/86

    Aufrechnung mit Gegenforderung, die auf einem angefochtenen und einstweilen nicht

    Im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens empfiehlt es sich daher, das Verfahren auszusetzen - § 74 FGO - (vgl. BFHE 144, 207, BStBl II 1985, 672; BVerwG-Urteil in BayVBl 1987, 439; BSG-Urteil vom 26. Juni 1963 1 RA 21/60, BSGE 19, 207, 211; BGH-Urteil in BGHZ 16, 124, 128; Pietzner, VerwArch 73, 453 ff., VerwArch 74 - 1983 - 59, 71 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 8 B 89/08

    Rechtsweg für einen Erstattungsanspruch aus § 116 Abs. 7 S. 1 Sozialgesetzbuch

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2004 - 4 LC 408/02

    Aufrechnung; Erstattungsanspruch; Forderung; Gegenrecht; Leistung; Prozesszinsen;

  • BFH, 17.09.1987 - VII R 51/86

    Hauptzollamt - Aufrechnung gegen Hauptforderung - Rechtswegfremde Gegenforderung

  • BFH, 23.02.1988 - VII R 52/85

    Notwendigkeit der Fristsetzung für Klageerhebung auf zuständigem Rechtsweg bei

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen Aufrechnung mit einer

  • VG Regensburg, 25.02.2022 - RN 9 K 20.1910

    Aufrechnung mit Amtshaftungsanspruch gegen Rückforderung von BAföG-Leistungen

  • BSG, 29.08.1968 - 12 RJ 518/66
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 12/63

    Aufrechnung im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 10.03.1982 - 5b RJ 30/81

    Prüfungskompetenz der Sozialgerichte; Zivilrechtliche Forderungen; Aufrechnung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2012 - L 4 KR 357/11
  • BFH, 01.12.1992 - VII B 229/91

    Verfahren bei der Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Gegenforderung

  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 97/79

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung - Vertrauensschutz bei

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.10.1990 - 5 Sa 227/90

    Aussetzung des Rechtsstreits bei Arbeitsgericht; Rechtskräftige Entscheidung des

  • LSG Bayern, 24.10.1979 - L 4/Kr 53/76

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen gegen Ansprüche auf Kranken- bzw.

  • LSG Bayern, 04.12.1979 - L 6/Ar 63/79
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