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   BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61   

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https://dejure.org/1963,3516
BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61 (https://dejure.org/1963,3516)
BSG, Entscheidung vom 01.03.1963 - 2 RU 114/61 (https://dejure.org/1963,3516)
BSG, Entscheidung vom 01. März 1963 - 2 RU 114/61 (https://dejure.org/1963,3516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zu einem Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung einer Dauerrente nur in Zeiträumen von mindestens einem Jahr - Beginn des Schutzjahres mit der letzten Rentenfestsetzung - Festsetzung auch durch Beibehaltung der früheren Rente aufgrund ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 5
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 166/56
    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61
    Hat das Gericht dagegen - wie dies bei einer mit einer Aufhebungsklage verbundenen Leistungsklage erforderlich ist (BSG 6, 136, 12, 58) - für den gesamten Zeitraum von dem vorgesehenen Wirksamwerden des Herabsetzungsbescheides bis zur letzten mündlichen Verhandlung die für die Feststellung der Entschädigung maßgebenden Verhältnisse geprüft und - auch für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - eine wesentliche Änderung der Verhältnisse verneint, so kann das Schutzjahr des § 609 Satz 2 RVO, wenn dem Zweck dieser Vorschrift Genüge getan werden soll, nicht in einem früheren Zeitpunkt beginnen.
  • LSG Hessen, 30.09.2011 - L 9 U 46/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zugunstenverfahren gem § 44 SGB 10 -

    Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR § 542 RVO a.F. Nr. 120).
  • LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO).
  • LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 69/14

    Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert

    Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53 [BSG 01.03.1963 - 2 RU 114/61] ; BSGE 32, 203, 209 [BSG 16.02.1971 - 1 RA 113/70] , BSG vom 2. Juni 1959 2 RU 158/56 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO).
  • LSG Hessen, 31.01.2011 - L 9 U 120/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR § 542 RVO a.F. Nr. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 U 1892/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - abgefundene Rente - Wiederzahlung - wesentliche

    Dies ist freilich bei einer Entziehung/Herabsetzung der Rente, wenn der Herabsetzungs-/Entziehungsbescheid - aus welchen Gründen auch immer - keinen Bestand hat, gerade nicht der Fall, denn dann verbleibt es bei der ursprünglichen Rentenfestsetzung und für den erforderlichen Vergleich kommt es dann auf den früheren Zeitpunkt der Erstfeststellung an, da sich an dem Ergebnis der Erstfeststellung durch das zwischenzeitliche Verfahren nichts geändert hat (BSG 01.03.1963, 2 RU 114/61, in juris, Rn. 17; Kranig in Hauck/Noftz, a.a.O. Rn. 24).
  • LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13

    Niedergeschossener Taxifahrer obsiegt vor Gericht

    Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53 [BSG 01.03.1963 - 2 RU 114/61] ; BSGE 32, 203, 209 [BSG 16.02.1971 - 1 RA 113/70] , BSG vom 2. Juni 1959 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO).
  • BSG, 28.04.1967 - 2 RU 223/63

    Herabsetzung der Rente - Herabsetzungsgründe - Wesentliche Änderung der

    Ende oder mit denen aus dem Jahre 1952 zu vergleichen seien° Das Reichsversicherungsamt habe bereits in AN 1914, 481 ausgesprochen, daß erfolglos gebliebene Rentenänderungsanträge sowie Rentenänderungsbescheide, die durch eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben worden seien, unberücksichtigt bleiben müßten, Eine ähnliche Auffassung habe auch das Bundessozialgericht (BSG) in BSG 7, 215 vertreten° Diese Grundsätze könnten auch für das Unfallrecht übernommen werden, nur dürfe nicht auf den ersten Rentenbewilligungsbescheid, sondern auf die letzte, bindend gewordene Feststellung abgestellt werdeno Das ESG habe zwar in BSG 19, 5 für das Schutzjahr des 5 609 der Reichsversicherungsordnung (EVO) aF entschieden, da3 eine einen Herabsetzungshescheid aufhebende oder ändernde Entscheidung eine "Neufeststellung" sei ' Das BSG habe jedoch nicht zu der Frage Stellung genommen, ob dies entsprechend für 5 608 EVO aF gelte, Der Senat habe keine Veranlassung gesehen, von der Auffassung abzuweichen, daß ein erfolglos gebliebenes Rentenherabsetzungsverfahren im Rahmen des nach 5 608 RVO vorzunehmenden 4.

    Eine Rentenfeststellung kann zwar auch durch einen gerichtlichen Vergleich erfolgen (vgl° zB EVO Mitgla-Kommo Bd° II, 2" Aqu9 Anmo 1 zu @ 608), und der erkennende Senat hat in dem vom LSG angeführten Urteil vom 10 März 1965 (BSG 19, 5) mit näherer Begründung dargelegt, daß eine den Beginn des Schutzjahres (% 609 RVG aF) bestimmende Rentenfeststellung darin liegen kann? daß ein Rentenherabsetzungsbesoheid aufgehoben und der Versichew rungsträger die überden vorgesehenen.

  • LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Hinweispflicht auf

    Für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit hingegen genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn der bei Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit hingegen nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR 3-542 RVO a.F. Nr. 120).
  • LSG Hessen, 01.12.2010 - L 9 U 47/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - betrieblich veranlasste Impfung

    Für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn der bei Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit hingegen nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209).
  • BSG, 30.07.1965 - 2 RU 212/64

    Rentenbescheid - Herabsetzung der Dauerrente - Entziehung der Dauerrente -

    vor: Bei der Feststellung des Beginns der Jahrcsfrist aus 5 609 Satz 2 RVO aF habe das LSG die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht beachtet; diesc8habe in dem Urteil vom 1° März 1963 entschieden, daß in Fällen der vorliegenden Art das Schutzjahr erst mit dem Erlaß der gerichtlichen Entscheidung und nicht schon mit dem Tage beginne, an dem der Änderungsbescheid hätte wirksam werden sollen (BSG 19, 5 ff),.

    ob der der Rente durch den Bescheid vom 2° September 1960 das in @ 622 Abs° 2 Satz 2 RVO nF wie 5 609 Satz 2 EVO aF vorgesehene - nach Ansicht der Klägerin erst im Februar 1961 abgelaufene - sogenannte Schutzjahr entgegensteht° Da hinsichtlich dieses Sehutzjahres im alten wie im neuen Recht die gleiche Regelung getroffen ist, hat das LSG für die Entscheidung, wenn in einem Falle der vorliegenden Art das Schutzjahr beginnt, zutreffend die Grundsätze für anwendbar erachtet, welche in der Rechtsprechung zu 5 609 Satz 2 EVO aF entwickelt worden sind° Hierbei ist es jedoch, "wie die Revision mit Recht geltend macht, noch der Auffassung des R A (AM 1913, 691; EuM 22, 9; 41, 308; 44, 274) gefolgt, ohne zu berücksichtigen, daß sich mit ihr inzwischen der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1° März 1965 (BSG 19, 5 ff) auseinandergesetzt hat und in Fällen der vorliegenden Art zu einem abweichenden Ergebnis gelangt ist° In diesem Urteil ist für den Fall, daß der Versicherungsträger eine Dauerrente auf Grund des 5 608 RVO aF herabgesetzt hat und im gerichtlichen Verfahren unter Aufhebung des Herabsetzungsbescheides Weitergewährung Rente zur der - rechtskräftig - verurteilt worden ist, ausgesprochen werden, daß das Schutzjahr nicht schon mit dem Tage beginnt, von dem an der Herabsetzungsbescheid wirksam werden sollte, sondern erst mit dem Erlaß der gerichtlichen Entscheidung, wenn das Gericht die wesentliche Änderung der für die Feststellung} maßgebend gewesenen Verhältnisse für den gesamten Zeitraum bis zur letzten mündlichen Verhandlung verneint hat° Im "Sinne dieser Rechtsauffassung, an welcher der erkennende Senat festhält, ist auch der vorliegende Streitfall zu entscheiden, Der Beklagten ist zwar zuzugeben, daß der neuerliche Sachverhalt insofern anders liegt, als der umstrittenen Rentenentziehung keine Neufeststellung einer Dauerrente, " sondern die Umwandlung einer vorläufigen Rente in eine geringere Dauerrente vorausgegangen war° Dies rechtfertigt jedoch keine abweichende Beurteilung der Rechtslage, Nach dem Grundgedanken der Entscheidung vom 1. März 1965 soll es dem Versicherungsträger verwehrt sein, sofort nach dem Erlaß der im Rechtszug ergangenen Entscheidung die Rente herabzu- "setzen oder zu entziehen, wenn die gerichtliche Entscheidung die letzten Änderungsverhältnisse im Sinne des @ 608 RVO aF (: 5 622 Abs° ? RVG nF) berücksichtigt hat° Diese Voraussetzung ist hier, wie auch die Beklagte nicht in Zweifel ' zieht, gegeben.

  • LSG Hessen, 18.03.2010 - L 3 U 134/08

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Wegeunfall - häuslicher Bereich - Ende

  • LSG Hessen, 23.02.2010 - L 3 U 90/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unfallhandlung im

  • BSG, 23.06.1983 - 5a RKnU 2/82

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Verletztenrente - Unfallversicherung -

  • LSG Hessen, 01.02.2013 - L 9 U 41/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verschlimmerung des

  • LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 8 U 4363/10
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