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   BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 24/63   

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BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 24/63 (https://dejure.org/1964,3184)
BSG, Entscheidung vom 17.09.1964 - 7 RAr 24/63 (https://dejure.org/1964,3184)
BSG, Entscheidung vom 17. September 1964 - 7 RAr 24/63 (https://dejure.org/1964,3184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 21, 286
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Die Anordnung des Ruhens hat deshalb in solchen Fällen nicht den Zweck, den Doppelbezug zweier nebeneinander gewährter Sozialleistungen zu verhindern, sondern die Bedeutung, den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nach dem Ende des Krankengeldbezuges wieder aufleben zu lassen, ohne daß es erneut einer Meldung, eines Antrags und einer Bewilligung bedarf (BSGE 21, 286, 287).
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Unbeschadet eines Ruhenstatbestandes bleibt daher zu prüfen, ob überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind (vgl BSGE 21, 286, 287 : SozR Nr. 1 zu 5 77 AVAVG; Sohönefelder/Kranz/Wanka, Kommentar ZUm AFG, 5 118 RdNr 19, August 1972; Draeger/Buchwitz/Schönefelder, Komm zum AVAVG, 5 77 RdNr 2); das mag anders sein, wenn das Alg tatsächlich oder durch Bescheid nur ruhend gestellt werden ist, was hier jedochnicht geschehen.
  • BSG, 25.04.1996 - 11 RAr 81/95

    Erteilung der Rechtsfolgenbelehrung bei Meldeaufforderung des Arbeitsamtes

    Tritt diese wieder ein, lebt der Anspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen im übrigen wieder auf (BSGE 21, 286 f = SozR Nr. 1 zu § 77 AVAVG; BSG Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - unveröffentlicht); ein erneuter Antrag oder eine erneute Arbeitslosmeldung ist in solchen Fällen nur erforderlich, nachdem die Alg-Bewilligung aufgehoben worden ist (§ 151 Abs. 2 AFG; vgl BSG aaO).
  • BSG, 26.05.1977 - 12 RAr 13/77
    Diese Vorschrift gilt auch für Fälle, in denen wegen der Arbeitsunfähigkeit keine Verfügbarkeit vorliegt (BSGE 21, 286).
  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
    Sie stützt sich auf die Rechtsprechung des BSG zu 5.77 AVAVG (BSGE 21, 286, 287 ), wonach ua das-Zusammentreffen von Alg- und Krankengeldanspruch zum Ruhen des ersteren führte, und zu @ 87 Abs. 5 AVAVG (BSGE 44, 280, 282 ), der das Ruhen Alg-Anspruchs:unter im.
  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des

    Der Anspruch aufv Auszahlung von Alg lebt deshalb nach Wegfall des Ruhenstatbestandes wieder auf, ohne daß es dafür einer erneuten förmlichen Antragstellung und Arbeitslosenmeldung is von 5 100 Abs. 1 AFG bedarf (BSGE 21, 286; Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 10/73 -).
  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    BSGE 21, 286 = Dienstblatt BAVAV C Nr. 1086a AVAVG @ 77; vgl Schleswig-Holsteinisches LSG Breithaupt 1974, 801).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83

    Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

    Die Anordnung des Ruhens hat deshalb in solchen Fällen nicht den Zweck, den Doppelbezug zweier nebeneinander gewährter Sozialleistungen zu verhindern, sondern die Bedeutung, den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nach dem Ende des Krankengeldbezuges wieder aufleben zu lassen, ohne daß es erneut einer Meldung, eines Antrags und einer Bewilligung bedarf (BSGE 21, 286, 287).
  • BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Beklagte 28 lediglich die Zahlung einstellt, etwa weil der Arbeitslose Krankengeld bezieht; dann bedarf es für die Weiterzahlung der bewilligten laufenden Leistung nach Ablauf des Krankengeldbezuges keines erneuten Antrags (BSGE 21, 286 : SozR Nr. 1 zu 5 77 AVAVC; BSG FEVS 25, U1 : SozArb 1975, 536; Urteil des Senats vom 17. März 1981 20/80 -).
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