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   BSG, 26.05.1964 - 12 RJ 464/61   

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https://dejure.org/1964,1103
BSG, 26.05.1964 - 12 RJ 464/61 (https://dejure.org/1964,1103)
BSG, Entscheidung vom 26.05.1964 - 12 RJ 464/61 (https://dejure.org/1964,1103)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 1964 - 12 RJ 464/61 (https://dejure.org/1964,1103)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • BSGE 21, 88
  • NJW 1964, 2446
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.02.1964 - 4 RJ 225/62
    Auszug aus BSG, 26.05.1964 - 12 RJ 464/61
    1958 eingetreten, so daß die Dreimonatsfrist des 5 1290 Abs° 2 RVG nach der Entscheidung de8'4" Senats vom 180 Februar 1964 (4 RJ 225/62); der sich der erkennende Senat anschließt, mit dem 13" Oktober 1958 geendet hat; bei Antragstellung war die Dreimonatsfrist also bereits abgelaufen° Die Rente ist mithin erst vom Beginn des Antragsmonats an zu gewähren° Das angefochtene Urteil und das Urteil des SG sind daher unrichtig, insoweit die Berufsunfähigkeits- ...9-.
  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 794/14

    Berufsunfähigkeitsrente - versicherungsförmige Lösung

    (4) Ein Erwerbsunfähiger ist stets auch berufsunfähig (vgl. BAG 20. November 2001 - 3 AZR 550/00 - zu I 2 c aa der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 742/98 - zu I 1 c aa der Gründe; BSG 14. März 1979 - 1 RA 27/76 -; 26. Mai 1964 - 12/4 RJ 464/61 - BSGE 21, 88) .
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 742/98

    Invaliditätsrente bei dauernder Berufsunfähigkeit

    Ein Erwerbsunfähiger ist stets auch berufsunfähig (vgl. ua. BSG 26. Mai 1964 - 12 RJ 464/61 - BSGE 21, 88, 89; 14. März 1979 - 1 RA 27/76 - SozR 2200 § 1259 RVO Nr. 34).
  • BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 550/00

    Invaliditätsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

    Ein Erwerbsunfähiger ist stets auch berufsunfähig (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 742/98 - aaO, zu I 1 c aa der Gründe; BSG 26. Mai 1964 - 12 RJ 464/61 - BSGE 21, 88, 89; 14. März 1979 - 1 RA 27/76 - ">1259%20RVO%20Nr.%2034#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1259 RVO Nr. 34).
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79

    Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung

    Auf der anderen Seite kann nicht unterstellt werden, daß fehlerhafte feststellende Verwaltungsakte nach dem Willen des Gesetzgebers jeder Korrektur schlechthin entzogen sein sollten; es liegt also eine Gesetzeslücke vor, die durch Anwendung der Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts über die Rücknahme von Verwaltungsakten zu schließen ist (vgl BSGE 20, 293, 296; 21, 88, 90 f).
  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91

    Zeitrente bei unterhalbschichtigem Leistungsvermögen

    Es hat dabei weiterhin zu berücksichtigen, daß bei dem Kläger auf jeden Fall von Anfang an der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit (BU) vorgelegen hat und demgemäß bei Gewährung einer Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) für die ersten 26 Wochen ab der Antragstellung diese Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) zu zahlen wäre (s BSGE 21, 88).
  • BSG, 14.04.1981 - 4 RJ 39/80

    Wartezeit - Berufsunfähigkeit - Unfall

    Das Vorliegen von Berufsunfähigkeit schließt aber das gleichzeitige Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit nicht aus; wer erwerbsunfähig ist, ist auch berufsunfähig (BSG, Urteil vom 26.5.1964 - 12 RJ 464/61 - ESGE 21, 88, 89 = SozR Nr. 40 zu 5 1246 RVG).
  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 49/82
    3 zu 5 12"? RVG, Stand: 1. Januar wer erwerbsunfähig ist, ist auch berufsunfähig (BSGE 21, 88, 89 : SozR Nr NO zu @ 12A6 RVG).
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