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   BSG, 30.10.1964 - 2 RU 212/63   

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BSG, 30.10.1964 - 2 RU 212/63 (https://dejure.org/1964,5730)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1964 - 2 RU 212/63 (https://dejure.org/1964,5730)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1964 - 2 RU 212/63 (https://dejure.org/1964,5730)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 63
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.09.1964 - 2 RU 30/64

    Entschädigungsanspruch auf Grund der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung -

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 212/63
    § 551 Abs. 2 HVO nF kann nach seinem Sinngehalt (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 29. September 1964 - 2 RU 30/64 -), der bei der rückwirkenden Anwendung dieser Vorschrift zu beachten ist, jedenfalls nicht dazu führen, daß der Versicherungsträger diese Vorschrift in Fällen anwendet, in denen keine neuen Erkenntnisse vorliegen, der Gesetzgeber vielmehr eine bestimmte Erkrankung bereits in das BK-Verzeichnis aufgenommen, die Gewährung einer Entschädigung aber durch Ausschluß der Rückwirkung der betreffenden Bestimmung ausdrücklich ausgeschlossen hat.
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 212/63
    Nach dem Sinn und Zweck dieser Ausnahmevorschrift sollen etwaige Härten, die sich bei BKen aus dem sogenannten Listensystem ergeben, beseitigt werden (vgl. ferner Bundestagsdrucksache IV/120, 4. W.P., S. 55).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 212/63
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (BVerfGE 1, 14, 52; 2, 118, 119; 3, 58, 135; 4, 144, 155) liegt eine Verletzung dieses Grundrechts allein vor, wenn ein vernünftiger, sich aus der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die unterschiedliche gesetzliche Behandlung nicht ersichtlich ist, die betreffende Rechtsnorm also als willkürlich angesehen werden muß.
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 212/63
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (BVerfGE 1, 14, 52; 2, 118, 119; 3, 58, 135; 4, 144, 155) liegt eine Verletzung dieses Grundrechts allein vor, wenn ein vernünftiger, sich aus der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die unterschiedliche gesetzliche Behandlung nicht ersichtlich ist, die betreffende Rechtsnorm also als willkürlich angesehen werden muß.
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 212/63
    Über diese Frage hat der erkennende Senat in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, weil Art. 100 GG nur Gesetze im formellen Sinne betrifft (BVerfGE 1, 184, 201), die 6. BKVO ihrer Rechtsnatur nach aber eine Rechtsverordnung ist.
  • BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 212/63
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (BVerfGE 1, 14, 52; 2, 118, 119; 3, 58, 135; 4, 144, 155) liegt eine Verletzung dieses Grundrechts allein vor, wenn ein vernünftiger, sich aus der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die unterschiedliche gesetzliche Behandlung nicht ersichtlich ist, die betreffende Rechtsnorm also als willkürlich angesehen werden muß.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 30.10.1964 - 2 RU 212/63
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (BVerfGE 1, 14, 52; 2, 118, 119; 3, 58, 135; 4, 144, 155) liegt eine Verletzung dieses Grundrechts allein vor, wenn ein vernünftiger, sich aus der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die unterschiedliche gesetzliche Behandlung nicht ersichtlich ist, die betreffende Rechtsnorm also als willkürlich angesehen werden muß.
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 16/92

    Berufskrankheiten-Liste - Anspruch auf Entschädigung

    Der Senat hat hierzu bereits in seinen Urteilen vom 29. September 1964 (BSGE 21, 296, 297) und vom 30. Oktober 1964 (BSGE 22, 63, 65) entschieden, daß es im allgemeinen dem Gesetzgeber überlassen bleibt, neu eingeführte Leistungsverbesserungen nicht beliebig weit auf abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Sachverhalte auszudehnen (vgl ua BVerfGE 75, 108, 157; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 3-5761 Allg Nr. 1; Eilebrecht BG 1993, 187).

    Ähnlich wie in Art. 3 Abs. 2 Änderungsverordnung (ÄndV) vom 22. März 1988 war die rückwirkende Geltung von neu in die BK-Liste aufgenommenen Positionen auch schon in den Übergansbestimmungen früherer BKVOen geregelt (BSGE 21, 296, 297; s auch - zum Opferentschädigungsrecht - BSGE 56, 90) und sogar ein völliger Ausschluß der Rückwirkung nicht als ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG angesehen worden (BSGE 22, 63, 65).

    Der Senat hat allerdings in dieser Entscheidung auch klargestellt, daß im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 1 GG eine rückwirkende Gewährung von Leistungen in gewissen Grenzen bei Erkrankungen sogar geboten sein kann, so wenn sich aufgrund neuer Erkenntnisse der ärztlichen Wissenschaft nachträglich herausstellt, daß sie doch auf berufliche Einwirkungen zurückzuführen sind (BSGE 22, 63, 66).

    § 551 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) kann nicht dazu führen, daß der Unfallversicherungsträger diese Vorschrift rückwirkend in Fällen anwendet, in denen der Verordnungsgeber eine bestimmte Erkrankung in das BK-Verzeichnis aufgenommen hat, die Gewährung einer Entschädigung aber durch eine Rückwirkung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit begrenzt hat (BSGE 21, 296, 298; 22, 63, 67; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung 3. Aufl § 551 Anm 11; s Noell/Breitbach, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, 1963, § 551 Anm 2 Buchst e), und zwar unabhängig davon, ob vor Inkrafttreten der Neuregelung, aber nach Ausspruch der Empfehlung im konkreten Einzelfall eine BK gemeldet oder ein Rentenantrag gestellt wurde.

    Dies gilt zumindest dann, wenn der Verordnungsgeber - wie hier geschehen - den Zeitpunkt der veränderten medizinischen Erkenntnisse auf ausreichend weit in der Vergangenheit liegende Versicherungsfälle erstreckt hat (s aber BSGE 22, 63, 65).

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R

    Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit

    Der Senat hat hierzu mehrfach entschieden, daß es im allgemeinen dem Gesetzgeber oder - wie hier - dem Verordnungsgeber überlassen bleibt, inwieweit er neu eingeführte Leistungsverbesserungen auch auf abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Sachverhalte (Versicherungsfälle) ausdehnt (BSGE 21, 296, 297 = SozR Nr. 1 zu § 551 RVO; BSGE 22, 63, 65 = SozR Nr. 2 zu 6. BKVO § 4; BSGE 72, 303, 304 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 3; BSG Urteil vom 19. Januar 1994, aaO, und - 2 RU 20/94 - HVBG-Info 1995, 1141; vgl auch BVerfGE 75, 108, 157).

    Auch der völlige Ausschluß einer Rückwirkung wurde nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen (BSGE 22, 63, 65 = SozR aaO).

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

    § 551 Abs. 2 RVO, eingefügt durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl. I 241), soll, wie sowohl aus der amtlichen Begründung (vgl. BT-Drucks. IV/120, S. 55, zu § 552) als auch aus Sinn und Zweck der Norm folgt, Härten beseitigen helfen, die sich vor Inkrafttreten des UVNG aus dem reinen Listensystem des § 545 RVO a.F. ergaben, nachdem nur die in der BKVO aufgeführten Krankheiten entschädigungspflichtig waren (BSGE 22, 63, 67).

    Die Nichtaufnahme der Krankheit Elektroschweißerlunge in die 7. BKVO, deren Verfassungsmäßigkeit der erkennende Senat in eigener Zuständigkeit zu prüfen hat (vgl. u.a. BVerfGE 31, 357, 362; BSGE 22, 63, 65) verstößt nicht, wie von der Revision geltend gemacht, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BSG an, die derartige Rückwirkungsklauseln der BKVO bisher weder hinsichtlich ihrer prinzipiellen Zulässigkeit noch mit Blick auf die damals entschiedenen Einzelfälle beanstandet hat (BSG vom 3. Oktober 1957, BSGE 6, 29, 33; vom 30. Oktober 1964, BSGE 22, 63, 64 ff, 67 = SozR Nr. 2 zu 6. BKVO § 4; BSG vom 23. Februar 1966 - 2 RU 103/62 = BG 1967, 75, 76, BSG vom 25. August 1994, BSGE 75, 51, 56 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 14/94

    Berufsbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule oder Halswirbelsäule -

    Der Senat hat hierzu bereits in seinen Urteilen vom 29. September 1964 (BSGE 21, 296, 297), 30. Oktober 1964 (BSGE 22, 63, 65) und 30. Juni 1993 (BSGE 72, 303, 304) [BSG 30.06.1993 - 2 RU 16/92] entschieden, daß es im allgemeinen dem Gesetzgeber überlassen bleibt, inwieweit er neu eingeführte Leistungsverbesserungen auch auf abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Sachverhalte ausdehnt (vgl. auch BVerfGE 75, 108, 157; Eilebrecht BG 1993, 187).

    Sogar der völlige Ausschluß einer Rückwirkung wurde nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG angesehen (BSGE 22, 63, 65).

  • BSG, 21.09.1967 - 2 RU 139/66
    Nach der in dem Urteil des BundeSsozialgerichts (BSG) vom ' 30° Oktober 1964 (BSG 22, 63) und im Schrifttum vertretene Auffassung verstoße es nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des GrundgeSetzes9 daß in £ 4 Abs° 2 der 60 BKVO die Rückwirkung für den erweiterten Versicherungsschutz in Nro-26 der Anlage zu dieser BKVO ausgenommen sei° 5Da dieser Versicherungsschutz auch nicht aus 5 551 Abs° 2 BVD hergeleitet werden könne" sei er für die "Lärmschwerhörigkeit" nur gegeben9 wenn der Versicherungsfall nach dem 6" Mai 1961 eingetreten sei° Es müsse daher geprüft werden" wenn die Lärm'" schwerhörigkeit des Klägers als Krankheit im Sinne der Krankenversicherung (5 3 Abs° 2 der 3"/4° BKVO) begonnen habe? das heiße9 wann Heilbehandlungsbedürftigkeit wegen der Lärm- '5 -.

    der 6. BKVO bestehenden Lärmschwerhörigkeit von der Rückwirkung verfassungswidrig ist° Diese Frage, die in dem Urteil des erkennenden Senats vom 30° Oktober 1964 bereits verneint worden ist (BSG 22, 63), muß aus Anlaß der Entscheidung des vorliegenden Streitfalls erneut geprüft werden.

    Hierbei ist dem Verordnunggeber ebenso wie dem Gesetzgeber ein weiter Erg messensspielraum eingeräumt (vgl° BVerfGE 8, 71, 80; 109 89} 102; 11, 105, 115; BVerwGE 10, 224, 225)° Nach der ständigen Rechtsprechung liegt eine Verletzung des sich aus Art° 3 - 11 Abs° 1 GG ergebenden Grundrechts der gesetzlichen Gleichbehandlung allein vor, wenn ein vernünftiger, sich aus der Sache ergebender oder sonstwie einleuohtender Grund für die unterschiedliche gesetzliche Behandlung nicht ersichtlich ist, die in Betracht kommende Rechtsnorm also als willkürlich angesehen werden muß (BSG 22, 63, 65, 66 mit den dort angeführten Nachweisungen)° Dies ist, wie in dem Urteil des erkennenden Senats vom 30, Oktober 1964 dargelegt ist, bei dem Ausschluß der Rückwirkung in 5 4 Abs" 2 Satz 1 der 6, BKVO nicht der Fall, Die Ausfüh- mit denen das LSG diesem Rechtsstandpunkt ent- rungen,.

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BSG an, die derartige Rückwirkungsklauseln der BKVO bisher weder hinsichtlich ihrer prinzipiellen Zulässigkeit noch mit Blick auf die damals entschiedenen Einzelfälle beanstandet hat (BSG vom 3. Oktober 1957, BSGE 6, 29, 33; vom 30. Oktober 1964, BSGE 22, 63, 64 ff, 67 = SozR Nr. 2 zur 6. BKVO § 4; BSG vom 23. Februar 1966 - 2 RU 103/62 = BG 1967, 75, 76, BSG vom 25. August 1994, BSGE 75, 51, 56 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 4/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BSG an, die derartige Rückwirkungsklauseln der BKVO bisher weder hinsichtlich ihrer prinzipiellen Zulässigkeit noch mit Blick auf die damals entschiedenen Einzelfälle beanstandet hat (BSG vom 3. Oktober 1957, BSGE 6, 29, 33; vom 30. Oktober 1964, BSGE 22, 63, 64 ff, 67 = SozR Nr. 2 zur 6. BKVO § 4; BSG vom 23. Februar 1966 - 2 RU 103/62 = BG 1967, 75, 76, BSG vom 25. August 1994, BSGE 75, 51, 56 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RVg 2/83

    Gleichbehandlungsgebot - Entschädigung - Gewalttat - Opferentschädigung

    Ob Schwierigkeiten der Verwaltung, vor allem bei der Einzelfallaufklärung, soweit sie den Rechtsgrund der Entschädigung für Gewalttatenopfer betreffen, die Stichtagsregelung hinreichend rechtfertigen, ist fraglich, zumal meist Polizei- und Strafgerichtsakten vorhanden sein werden (vgl dazu BVerfGE AN, 1, 22; HA, 283, 288, 289; BSGE 22, 63, 66; Aufhebung der dem 5 11 OEG ähnlichen 55 56 bis 58 BVG durch das 1. Neuordnungsgesetz vom 27.1960 - BGBl I 453 - aufgrund.
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 20/87

    Arbeitsunfall - Zeitpunkt - Berufskrankheit

    Unter Beginn der MdE iS des § 551 Abs. 3 Satz 2 RVO ist, wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 28. April 1967 (BSGE 26, 230, 232) und 30. Mai 1968 (2 RU 195/65 - auszugsweise veröffentlicht in VdK-Mitt 68, 353) bereits entschieden hat, der Eintritt einer einen Rentenanspruch auslösenden MdE zu verstehen (s auch BSGE 22, 63, 64; 24, 41, 43).
  • SG München, 23.09.2015 - S 33 U 572/12

    Anerkennungsvoraussetzungen einer BK 2112

  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 13/94

    Lungenkrebs als Berufskrankheit - Lungenkrebs wegen Asbestfaserstaub-Belastung

  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 20/94
  • LSG Bayern, 25.08.1999 - L 2 U 38/96

    Zur Anerkennung einer Berufskrankheit im Sinne der Nrn.2108 bis 2110

  • BSG, 21.01.1972 - 2 RU 32/71

    Arbeitsunfall zu Kriegszeiten - Unfall durch Kriegseinwirkung -

  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 127/70

    Entschädigungsanspruch der Mutter eines Kriegsgeschädigten gegen die gesetzliche

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 63/76
  • BVerfG, 26.05.1965 - 1 BvR 187/65
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