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   BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65   

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BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65 (https://dejure.org/1966,213)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1966 - 2 RU 45/65 (https://dejure.org/1966,213)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 (https://dejure.org/1966,213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pkw als Arbeitsgerät - Zweckbestimmung des Pkw - Verwahrungsbegriff

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 243
  • NJW 1966, 1775
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.01.1965 - 2 RU 39/64

    Rechte der Krankenkasse - Klage auf Ersatzleistung - Recht auf Feststellung der

    Auszug aus BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65
    Klägers im Zeitpunkt des Unfalls beendet ware Allerdings ist hierbei der erkennende Senat der Begründung des Berufungsurteils insofern nicht gefolgt9 als das LSG den geschützten Weg schon am Vorgartentor und nicht erst am Garageneingang als beendet angesehen hate Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 29" Januar 1965 (BSG 22, 240 ff - SozR Nr" 57 zu @ 543 RVO ah), auf das im einzelnen Bezug genommen wird, ausgesprochen? daß bei Einfamilienhäusern mit umzüuntem Vorgarten oder Hofgelände aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit als Grenze des häuslichen Wohnbereichs im Sinne des @ 543 RVG aF" also als Ausgangs- oder Endpunkt eines Weges nach und von der Arbeitsstätte, jede Außentür des Wohngebäudes zu gelten hato Von dieser Auffassung aus Anlaß des vorliegenden Streitfalles abzuweichenp besteht kein Anlaßo Der Kläger hatte jedenfalls mit dem Durchfahren des Garageneingangs die Grenze seines häuslichen Bereichs als den Lndpunkt seines versicherten Heimweges von der Arbeitsstätte erreichto Unfall.
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Das Motorrad war ferner kein Arbeitsgerät iS von § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII, denn es war nicht dazu bestimmt, hauptsächlich der Tätigkeit im Unternehmen zu dienen (vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 28 mit Verweis auf BSG vom 23.2.1966 - 2 RU 45/65 - BSGE 24, 243, 246) .
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auch das Kfz des Klägers ist kein Arbeitsgerät iS dieser Vorschrift (vgl zum Begriff des Arbeitsgeräts: BSG vom 23.2.1966 - 2 RU 45/65 - BSGE 24, 243, 246).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Selbst wenn man ihn als Gegenstand ansieht, der seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich der Tätigkeit im Unternehmen zu dienen bestimmt war (zum Begriff des Arbeitsgeräts vgl BSGE 24, 243 = SozR Nr. 59 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 549 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1), hat ihn der Kläger im Unfallzeitpunkt weder verwahrt noch befördert, und er befand sich auch nicht auf dem Weg zu dessen Verwahrung oder Beförderung.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 U 2563/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Zwar kann auch ein Beförderungsmittel, wie beispielsweise ein Fahrzeug, ein Arbeitsgerät im Sinne dieser Vorschrift sein (BSG, Urteil vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 - SozR Nr. 59 zu § 543a RVO a. F.; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 2 RU 77/75 - SozR 2200 § 549 Nr. 3).

    Voraussetzung ist indes, dass es seiner Zweckbestimmung nach nicht nur wesentlich, sondern hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht wird (BSG, Urteil vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 - SozR Nr. 59 zu § 543a RVO a. F.; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 2 RU 77/75 - SozR 2200 § 549 Nr. 3; BSG, Urteil vom 30. Januar 1985 - 2 RU 59/83 - SozR 2200 § 548 Nr. 67).

    Allein deshalb sind diese Gegenstände aber noch kein Arbeitsgerät (BSG, Urteile vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 - SozR Nr. 59 zu § 543a RVO a. F.; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 2 RU 77/75 - SozR 2200 § 549 Nr. 3; BSG, Urteil vom 27. Juni 1984 - 9b RU 46/82 - NJW 1985, 3040).

  • BSG, 22.10.1975 - 8 RU 68/75

    Unfallversicherungsschutz - Erneuerung eines Arbeitsgeräts - Vollgeschriebenes

    Vielmehr will § 549 RVO ganz allgemein seiner Zweckbestimmung nach gerade den Versicherungsschutz auf einen Bereich der sonst dem Versicherungsschutz entzogenen privaten Lebenssphäre des Versicherten erstrecken (BSG 24, 243, 247); das gleiche gilt grundsätzlich auch für die Schüler-Unfallversicherung, da § 549 RVO insoweit keinerlei Einschränkung enthält.

    Danach stellt nach der Rechtsprechung des BSG (BSG 24, 243, 246; SozR 2200 § 549 RVO Nr. 1; vgl. auch Brackmann a.a.O. S. 482 f. und e mit weiteren Nachweisen) ein Gegenstand nicht schon deshalb ein Arbeitsgerät im Rechtssinne dar, weil er zur Verrichtung einer betrieblichen Arbeit gebraucht werden kann.

    Vielmehr ist grundsätzlich erforderlich, daß der betreffende Gegenstand seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen (BSG 24, 243) (Schulbesuch) gebraucht wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14.11.1974 in SozR a.a.O.).

    Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, daß der Gegenstand zur Verrichtung versicherter Tätigkeiten gebraucht wird (BSG 24, 243, 246).

  • LSG Hessen, 14.05.1975 - L 3 U 552/74

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Beginn

    Mit dieser Entscheidung ist auch nicht das weitere Urteil 2 RU 45/65 vom 23. Februar 1966 zu vereinbaren.

    Hat eine Garage aber - wie in dem Fall, der dem Urteil 2 RU 45/65 zugrunde lag - keinen direkten Zugang zum Innern des Hauses, so stellt die Garagentür keine Außentür des Wohngebäudes dar.

    Gleichzeitig verteidigte es - mit nicht überzeugender Begründung - seine gegensätzliche Entscheidung 2 RU 45/65 damit, daß dort Garage und Wohnhaus als private Sphäre eine bauliche Einheit gebildet hätten.

    In den Gründen ist das BSG - ohne es ausdrücklich zuzugeben - erkennbar von seinen Entscheidungen 2 RU 221/60 und 2 RU 45/65 abgerückt.

  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 419/04

    Anerkennung einer Verletzung als Folgen eines Arbeitsunfalls; Gewährung von

    Zwar kann auch ein Beförderungsmittel, wie beispielsweise ein Fahrzeug, ein Arbeitsgerät im Sinne dieser Vorschrift sein (BSG, Urteil vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 - SozR Nr. 59 zu § 543a RVO a. F.; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 2 RU 77/75 - SozR 2200 § 549 Nr. 3).

    Voraussetzung ist indes, dass es seiner Zweckbestimmung nach nicht nur wesentlich, sondern hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht wird (BSG, Urteil vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 - SozR Nr. 59 zu § 543a RVO a. F.; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 2 RU 77/75 - SozR 2200 § 549 Nr. 3; BSG, Urteil vom 30. Januar 1985 - 2 RU 59/83 - SozR 2200 § 548 Nr. 67).

    Allein deshalb sind diese Gegenstände aber noch kein Arbeitsgerät (BSG, Urteile vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 - SozR Nr. 59 zu § 543a RVO a. F.; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 2 RU 77/75 - SozR 2200 § 549 Nr. 3; BSG, Urteil vom 27. Juni 1984 - 9b RU 46/82 - NJW 1985, 3040).

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg - dritter Ort - Unterbrechung - innerer

    Da das Funktelefon nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) hauptsächlich für Zwecke der GmbH genutzt wurde, ist das LSG zutreffend davon ausgegangen, dass es als Arbeitsgerät iS des § 549 RVO zu qualifizieren ist (vgl zum Begriff des Arbeitsgeräts BSGE 24, 243 = SozR Nr. 59 zu § 543a RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 549 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - HVBG-Info 1998, 2715).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 17/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Tätigkeit -

    Außer "klassischen" Werkzeugen können auch Geschäftsunterlagen oder auch ein Beförderungsmittel, wie zB ein Pkw, "Arbeitsgerät" iS dieser Vorschrift sein, sofern es - wie offensichtlich der vom Versicherten benutzte Firmen-Pkw - seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht wird (BSGE 24, 243, 246 = SozR Nr. 59 zu § 543a RVO aF).
  • LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 9/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - keine

    Dies setzt jedoch voraus, dass es seiner Zweckbestimmung nach nicht nur wesentlich, sondern hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht wird ( BSG, Urteil vom 23. Februar 1966, BSGE 24, 243.; Urteil vom 17. Dezember 1975, SozR 2200 § 549 Nr. 3 = BSGE 41, 102 ff.; Urteil vom 30. Januar 1985, SozR 2200 § 548 Nr. 67 ; LSG NRW, Urteil vom 29. August 2001, Az: L 17 U 15/01-juris).
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 43/92

    Gesetzliche Unfallversicherung - Diplomarbeit - Ausland

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 57/89

    Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen

  • LSG Bayern, 31.10.2013 - L 17 U 180/12

    Sturz beim Autowaschen kein Arbeitsunfall

  • LSG Hessen, 14.09.1984 - L 3 U 1474/81

    Unfallversicherung; Wegeunfall; Arbeitsstätte; Kraftfahrzeug; Fortsetzung;

  • BSG, 14.11.1974 - 8 RU 310/73
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 247/74

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten des

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 71/90

    Begrenzung des Versicherungsschutzes für Helfer von ehrenamtlich Tätigen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08

    Erleiden einer 4-Teile-Fraktur des rechten Oberarmknochens während des

  • LSG Bayern, 07.10.2009 - L 17 U 395/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher

  • LSG Sachsen, 14.03.2002 - L 2 U 147/99

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09

    Anerkennung eines auf dem Weg von oder zu der Arbeitsstätte erlittenen Unfalls

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 41/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Erneuerung des Arbeitsgerätes - Schulwechsel -

  • BSG, 30.11.1982 - 2 RU 33/81
  • BSG, 18.02.1987 - 2 RU 33/86

    Eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Brillen-Reparaturschein - Arbeitsverrichtung -

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 52/81
  • BSG, 30.09.1980 - 2 RU 40/80

    Versicherungsschutz - Instandhaltung eines Arbeitsgerätes - Instandhaltungsarbeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 134/99

    Gewährung von Witwen- und Halbwaisenrente; Hinterbliebenenrente aufgrund eines

  • LSG Hessen, 06.06.1984 - L 3 U 83/84

    Arbeitsgerät; Brille

  • LSG Hessen, 28.03.1984 - L 3 U 735/83

    Arbeitsgerät; Abweg; Fahrgemeinschaft

  • LSG Bayern, 19.04.2001 - L 17 U 76/98

    Anerkenntnis eines Unfalls als Arbeitsunfall

  • LSG Hessen, 06.10.1976 - L 3 U 1167/72

    Pkw als Arbeitsgerät

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 3951/11
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 87/77
  • BSG, 29.02.1968 - 2 RU 99/65
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - L 9 U 3031/10
  • BSG, 26.07.1977 - 8 RU 4/77
  • BSG, 23.03.1972 - 2 RU 133/70
  • BSG, 29.04.1970 - 2 RU 94/67
  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 208/64
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1981 - L 17 U 190/79
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.05.1976 - L 3 U 170/75
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