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   BSG, 25.02.1966 - 3 RK 72/61   

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BSG, 25.02.1966 - 3 RK 72/61 (https://dejure.org/1966,2829)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1966 - 3 RK 72/61 (https://dejure.org/1966,2829)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1966 - 3 RK 72/61 (https://dejure.org/1966,2829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 256
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 35/59

    Zur Rechtmäßigkeit einer Befreiung von Feuerwehrleuten der amerikanischen

    Auszug aus BSG, 25.02.1966 - 3 RK 72/61
    Insofern befindet es sich in Übereinstimmung mit der im Urteil des Senats vom 19. Juni 1963 (BSG 19, 178) zum Ausdruck gebrachten Auffassung.

    Wenn BSG 19, 178 dessenungeachtet in einem solchen Falle die Anfechtungsklage ohne Bindung an eine Frist für zulässig - nicht für notwendig - hält, so mag das durch das praktische Bedürfnis gerechtfertigt sein, eine Bescheinigung, die sich als unrichtig herausstellt, zu beseitigen.

  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56

    Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 25.02.1966 - 3 RK 72/61
    Dem Rechtsgedanken der Verwirkung ist wesenseigen, daß Rechte verhältnismäßig spät unter Begleitumständen ausgeübt werden, die die verzögerte Geltendmachung des Rechts als nicht vereinbar mit den Grundsätzen von Treu und Glauben und dem Rechtspartner gegenüber wegen des illoyalen Verhaltens des Berechtigten als nicht zumutbar erscheinen lassen (BSG 7, 199, 200 f.; 16, 79, 83).
  • BSG, 20.12.1957 - 3 RK 69/55
    Auszug aus BSG, 25.02.1966 - 3 RK 72/61
    Zwar können Rechtsgedanken, die in Regelungen des Privatrechts ihren Niederschlag gefunden haben, als Ausdruck einer allgemeinen Rechtsüberzeugung über diesen ursprünglichen Geltungsbereich hinaus auch im öffentlichen Recht Platz greifen und zur Ausfüllung einer Lücke des positiven öffentlichen Rechts herangezogen werden (BSG 6, 197, 200 mit weiteren Hinweisen), Doch sind privatrechtliche Regelungen nur unter Beachtung der Grenzen und Erfordernisse entsprechend anwendbar, die sich aus den Wesensmerkmalen des öffentlichen Rechts ergeben.
  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 21/55

    Krankenhauspflege - Eine wiederkehrende Leistung

    Auszug aus BSG, 25.02.1966 - 3 RK 72/61
    In diesem Fall kann Sprungrevision eingelegt werden, auch wenn das SG die Berufung irrtümlich zugelassen hat (BSG 2, 135; SozR SGG § 161 Bl. Da 3 Nr. 8).
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 25.02.1966 - 3 RK 72/61
    Zwischen gleichgeordneten Versicherungsträgern kann eine solche Drittwirkung nur ausnahmsweise bestehen, z. B. bei den Entscheidungen der Krankenkassen als Einzugsstellen über die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht und die Beitragshöhe mit Wirkung für und gegen die beteiligten Träger der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung kraft der gesetzlich begründeten Treuhänderstellung der Einzugsstellen (BSG 15, 118, 122).
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahl - Mitgliedsbescheinigung einer

    Schon in der Vergangenheit hat das BSG bezüglich Bescheinigungen über die Zugehörigkeit zur Ersatzkasse nach § 517 Abs. 2 RVO entschieden, dass diese keine Regelung über die Versicherungspflicht enthalten (BSG Urteil vom 22.6.1966 - 3 RK 103/63 - Breithaupt 1967, 1, 2, insoweit in SozR Nr. 4 zu § 2 AVG nicht abgedruckt); vielmehr bestätigten diese lediglich die Mitgliedschaft bei der Ersatzkasse und konnten auch schon ausgestellt werden, wenn (noch) keine Versicherungspflicht bestand (BSG SozR 2200 § 517 Nr. 9 S 26; vgl auch BSGE 19, 178 = SozR Nr. 1 zu § 518 RVO; BSGE 24, 256 = SozR Nr. 2 zu § 518 RVO; vgl auch F. Kirchhof, VSSR 1992, 165, 170 f).
  • LSG Hamburg, 15.06.2015 - L 1 KR 122/13

    Rückkehr eines vormals Privatversicherten in die gesetzliche KV

    Schon in der Vergangenheit hat das BSG bezüglich Bescheinigungen über die Zugehörigkeit zur Ersatzkasse nach § 517 Abs. 2 RVO entschieden, dass diese keine Regelung über die Versicherungspflicht enthalten (BSG Urteil vom 22.6.1966 - 3 RK 103/63 - Breithaupt 1967, 1, 2, insoweit in SozR Nr. 4 zu § 2 AVG nicht abgedruckt); vielmehr bestätigten diese lediglich die Mitgliedschaft bei der Ersatzkasse und konnten auch schon ausgestellt werden, wenn (noch) keine Versicherungspflicht bestand (BSG SozR 2200 § 517 Nr. 9 S 26; vgl auch BSGE 19, 178 = SozR Nr. 1 zu § 518 RVO; BSGE 24, 256 = SozR Nr. 2 zu § 518 RVO; vgl auch F. Kirchhof, VSSR 1992, 165, 170 f).
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 103/63

    Versicherungspflicht - Stundenlohnbuchhalter

    Die Wirkung einer solchen Bescheinigung ist begrenzt (BSG 19, 178 und BSG vom 25. Februar 1966 - 3 RK 72/61 in SozR Nr. 2 zu § 518 RVO).
  • BSG, 22.09.1993 - 12 RK 16/91

    Rentenversicherungsbeiträge - Einzugsstelle - Termingeld - Zinsen - Verjährung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) besteht zwischen der Einzugsstelle und dem Rentenversicherungsträger ein Treuhandverhältnis, bei dem die Einzugsstelle Inhaberin der Beitragsforderung gegenüber den Beitragsschuldnern (Arbeitgebern) war, die Beitragsforderung jedoch im Innenverhältnis zum Rentenversicherungsträger ein für die Einzugsstelle fremdes Recht blieb (BSGE 15, 118, 122/23 = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO, vgl auch BSGE 22, 157, 158 ff = SozR Nr. 7 zu § 1399 RVO, BSGE 24, 256, 257 = SozR Nr. 2 zu § 518 RVO und BSGE 47, 194, 197 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11; eingehender später BSGE 51, 247, 249/250 = SozR 2200 § 1399 Nr. 14; BSGE 56, 255, 256/257 = SozR 2200 § 1433 Nr. 1).
  • BSG, 19.06.1975 - 8 RU 170/74

    Anpassung des Pflegegeldes - Pflegebedürftigkeit - Feststellung - Änderung -

    Das Pflegegeld war ab 10 Januar 1971 in der Weise anzupassen, daß der nach 5 558 Abs; 5 RVGidF des 9 45 des 15"RAG zu zahlende, seit - 40 Januar 4970 geltende (@ 20 des 15°RAG) Betrag (153,-- bis 554,-- DM) mit 1, 095 zu vervielfältigen war (@ 10 Abs° } des 15"RAG)O Diese Anpassungsvorschrift entspricht den Anpassungsregelungen, wie sie das 1, bis 5"RAG für die Rentenversicherung vorschrieb° Ausgangspunkt war insoweit der Rentenzahlbetrag für Januar des Anpassungsjahres, "der jeweils mit einem bestimmten Faktor zu vervielfältigen war (vglo BSG 24, 256, 257)° Anpassungsverfahren Dieses gilt.

    seit dem 4ORAG in der Rentenversicherung nur noch für "die " übrigen Renten" (55 4, 5 des 40 und 5"RAG bzwo Artikel bzw° Abschnitt I 5% 4, 5 des 60 und %RAG), daho für die nicht nach 55 2 und 5 der genannten Rentenanpassungsgesetze anzupassenden Renteno Schon der 120 Senat des BSG hatte in seiner Entscheidung vom 166 Februar 1964 (SozR Nr° 1 zu 5 5 des 1"RAG) ausgeführt, daß Rentenzahlbetrag im Sinne von EUR 5 Abs" 1 Satz 1 des 10 und 2ORAG und des 5 2 Abso 1 Satz 1 des 5"RAG der Rentenbetrag sei, der aufgrund bindender oder rechtskräftiger Feststellung vor der Rentenanpassung für den jeweiligen Stichmonat zu zahlen war, und das 1° bis BORAG keine Rechtsgrundlage dafür böten, bei den Rentenanpassungen jene bindende Feststellung, auch wenn sie fehlerhaft zustandegekommen war, zu berichtigen° Der 110 Senat (BSG 24, 256ff) hat hieran festgehalten und es lediglich für zulässig erklärt, daß bei der Anpassung von Renten, die nach @@50ff des Angestelltenversicherungsgesetzes (= 55 1255ff RVG, SS 55ff des Reichsknappschaftsgesetzes; vgl° @ 2 des 40 und 5°RAG bzw° Artikel bzw° Abschnitt I % 2 des 60 und 7"RAG) berechnet sind und bei Renten, die nach Art° 2 55 52 bis 55 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und nach Art° 2 @@51 bis 54 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes umgestellt sind (5 5 des 40 und 5"RAG bzwo Artikel bzwo Abschnitt I 5 5 des 40, 60 und 7"RAG), der Versicherungsträger an eindeutig falsch ermittelte bisherige Berechnungsfaktoren nicht gebunden sei, diese vielmehr durch die.richtigen Berechnungsfaktoren ersetzen könne, jedoch mindestens den bisherigen Zahlbetrag der Rente weitergewähren müsse° Der ...7.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06

    Krankenversicherung

    Der Annahme der Bindung der Kasse an ihre rechtswidrige Feststellung stand auch nicht jene Rechtsprechung entgegen, die einst bei Verstößen gegen die Regelungen über den Beitritt zu Ersatzkassen sogar die Nichtigkeit entgegenstehender Feststellungen annahm (vgl. BSG Urt.v. 28.2.61 3 RK 63/56 = SozR Nr. 1 zu § 213 RVO; v. 25.2.66 3 RK 72/61 = BSGE 24, 258 = SozR Nr. 2 zu § 518 RVO; v. 25.2.66 3 RK 38/65 = BSGE 24, 266 = SozR Nr. 1 zu § 324 RVO = Nr. 6 zu § 4 12. AufbauVO) oder jeglichem Festhalten an einer rechtswidrigen Feststellung grundsätzlich die Berechtigung absprach.
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 30.76

    Erteilung einer Einfuhrlizenz - Anfechtung wegen Irrtum - Verschulden - Verfall

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des deutschen bürgerlichen Rechts über die Anfechtung privater Willenserklärungen muß den Erfordernissen Rechnung tragen, die sich aus den Wesensmerkmalen des öffentlichen Rechts ergeben (so BSGE 24, 256 [258]; OVG Lüneburg, OVGE 16, 355 [359]).
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 87/79

    Zur Frage des Beitragsnachlasses (§ 725 Abs. 2 Satz 2 RVO) - Abgrenzung

    Möglicherweise falsch ermittelte Berechnungsfaktoren nehmen dagegen an der Bindungswirkung nicht teil (vgl zB BSGE 24, 256, 240).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 148/74
    vom 45. Februar 4966 - 44 RA 289/65 - (BSGE 24, 256, 240) und vom 21. September 4966 - 11 RA 409/66 (BSGE 25, 211, 213) ' geschehen.
  • BSG, 06.12.1978 - 8 RK 3/78
    Im Urteil vom 25. Februar 4966 - 5 BK 72/64 - (BSGE 24, 256, 258) hat er erklärt, es dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, daß die auf Anfechtung der Bescheinigung der Ersatzkasse gerichtete Klage neben der das eigentliche Klageziel bildenden Klage auf Feststellung - des Bestehens der Mitgliedschaft bei der Pflichtkrankenkasse - sekundärer Natur sei.
  • BSG, 26.01.1978 - 5 RJ 120/76

    Bescheid - Witwenrente - Berechnung durch den Versicherungsträger - Anrechnung

  • BSG, 27.09.1967 - 11 RA 309/65

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Mitteilungen des Versicherungsträgers -

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.11.1993 - L 1 KR 71/92

    Ersatzkasse; Bescheinigung; Verwaltungsakt; Außenwirkung; Betriebskrankenkasse;

  • BSG, 21.01.1971 - 4 RJ 39/70
  • BSG, 27.08.1970 - 11 RA 109/67
  • BSG, 16.01.1968 - 11 RA 266/66
  • BSG, 27.09.1967 - 11 RA 270/66
  • BSG, 22.08.1967 - 11 RA 258/66
  • BSG, 24.01.1967 - 11 RA 190/66
  • BSG, 23.11.1966 - 11 RA 226/65
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