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   BSG, 09.09.1965 - 4 RJ 481/61   

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https://dejure.org/1965,1744
BSG, 09.09.1965 - 4 RJ 481/61 (https://dejure.org/1965,1744)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1965 - 4 RJ 481/61 (https://dejure.org/1965,1744)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1965 - 4 RJ 481/61 (https://dejure.org/1965,1744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerrufsvorbehalt eines Vergleiches - Festlegung der Widerrufsform - Auslegung des Widerrufsvorbehaltes - Übliche Erklärungsweise

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 4
  • NJW 1966, 125
  • MDR 1966, 90
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.03.1932 - VIII 663/31

    Bedarf es, wenn Widerruf eines Prozeßvergleichs durch einfache Anzeige zu den

    Auszug aus BSG, 09.09.1965 - 4 RJ 481/61
    nach der zivilgeriehtliehen Rechtsprechung schon aus9 der bevollmächtigte Rechtsanwalt dem Gericht eine von ihm nicht unterzeichnete9 vielmehr nur mit seiner Namensangabe versehene Abschrift eines an die Gegenpartei gerichteten Schriftsatzes vorlegt (RGZ 135, 338; KG aaO)° In dem hier zu entscheidenden Streitfall hatte sich die Beklagte den Widerruf bis nach Ablauf eines Monats nach Zustellung der Protokollabschrift vorbehalten() Diese Erklärung bedarf der Auslegung, weil nicht ausdrücklich gesagt ist9 gegenüber welcher Stelle und in welcher Form der Widerruf gegebenenfalls ausgesprochen werden sollte" Im Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit, in dem alle Schriftsätze an das Gericht zu richten und dann im Amtsbetricb den übrigen Beteiligten abschriftlieh mitzuteilen sind 8.
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Der Beklagte hat nicht zu erkennen gegeben, daß er das Berufungsbegehren der Klägerin rückhaltlos anerkennt (BSGE 24, 4, 5 = SozR Nr. 7 zu § 101 SGG ), soweit es sich hier um den abtrennbaren Teil der Anerkennung selbst handelt.
  • BSG, 22.06.1989 - 4 RA 44/88

    Vollständiger Leistungsantrag iS. von § 44 Abs. 2 SGB I

    Gegenstand eines Anerkenntnisses iS dieser Vorschrift kann nur der prozessuale Anspruch oder ein abtrennbarer Teil des Anspruchs, also die Anerkennung einer Rechtsfolge aus dem vom Kläger behaupteten Tatbestand, nicht der Tatbestand selbst oder ein Tatbestandselement sein (BSG SozR Nr. 3 zu § 101 SGG; BSGE 24, 4, 5; BSG SozVers 1984, 136; BSG VersorgB 1982, 119; BSG Beschluß vom 2. Juli 1982 - 12 BK 18/82).
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92

    Prozeßvergleich - Widerruf - Frist

    Die Feststellung des Berufungsgerichts, daß die Vereinbarung des Widerrufs gegenüber dem Gericht in seinem Bezirk üblich ist, und der Umstand, daß die Parteien in dem Vergleich vorsorglich auf weitere mündliche Verhandlung verzichtet haben, können dafür sprechen, daß nach der Vereinbarung ein etwaiger Widerruf an das Gericht zu richten war (vgl. auch BAG, Urteil vom 24. Juni 1955 - 1 AZR 2/53 - AP § 794 ZPO Nr. 1; BSG, Urteil vom 9. September 1965 - BSGE 24, 4 (6)).
  • BSG, 24.04.1980 - 9 RV 16/79
    Eine Prozeßhandlung wie diese, die nicht mit einem Vorbehalt verbunden ist (BSGE 24, 4, 6 = SozR Nr. 7 zu 5 402 SGG)" kann auch weder frei widerrufen noch entsprechend den bürgerlichrechtlichen Vorschriften wegen Irrtums oder Drohung (@@119, 425 BGB) angefochten werden (BSG SozR Nr. 5 zu 5 449 BGB = BVBl 1961, 55; Urteil des erkennenden Senats in SozR 1500 5 102 Nr. 2 mN).
  • BSG, 01.04.1981 - 9 RV 43/80

    Prozessbeendende Wirkung eines Vergleichs über einen sozialrechtlichen Anspruch -

    Die Erklärungen, die die Beteiligten in der Verhandlung vom 27. September 1977 abgegeben haben, könnten auch als Anerkenntnis und Annahme desselben verstanden werden (BSGE 24, 4, 5), wodurch der Rechtsstreit nach § 101 Abs. 2 SGG in der Hauptsache erledigt worden wäre (vgl. auch § 199 Abs. 1 Nr. 2 SGG; BSG, BVBl. 1969, 130; SozR Nr. 3 zu § 101 SGG).
  • LSG Sachsen, 04.03.2013 - L 3 AS 218/12

    Anerkenntnis; Beschwerde; kein feststellender Beschluss zur

    Anerkenntnis im Sinne von § 101 Abs. 2 SGG, das zur Erledigung eines Rechtsstreites führen kann, ist das im Wege einseitiger Erklärung gegebene uneingeschränkte Zugeständnis, dass der mit der Klage oder dem Antrag geltend gemachte prozessuale Anspruch besteht (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. April 2009 - L 5 KA 10/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 14; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 24 KR 7/09 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 24; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - L 5 AS 331/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 25; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [10. Aufl., 2012], § 101 Rdnr. 20; in ähnlicher Weise auch das Bundessozialgericht: vgl. z. B. BSG, Urteil vom 9. September 1965 - 4 RJ 481/61 - BSGE 24, 4 [5] = JURIS-Dokument Rdnr. 13; BSG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 9a/9 RV 30/81 - JURIS-Dokument Rdnr. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2020 - L 15 AS 94/20
    Ein Anerkenntnis ist die einseitige Erklärung, mittels welcher der prozessuale Anspruch uneingeschränkt zugestanden wird (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. September 1965 - 4 RJ 481/61; Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 16/09 R; Schmidt, a. a. O., § 101 Rn. 20 m. w. N.; Müller in: Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Aufl. 2014, § 101 Rn. 38).
  • BSG, 13.03.1968 - 12 RJ 440/64

    Keine Gleichstellung von Übergangsgeld und Rentenzahlungen - Zusammenfallen von

  • BSG, 22.03.1974 - 3 RK 28/72

    Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Zahlung eines Beitragszuschusses

  • BSG, 12.10.1972 - 10 RV 42/71
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