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   BSG, 29.06.1966 - 2 RU 104/65   

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BSG, 29.06.1966 - 2 RU 104/65 (https://dejure.org/1966,3686)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1966 - 2 RU 104/65 (https://dejure.org/1966,3686)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1966 - 2 RU 104/65 (https://dejure.org/1966,3686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften - Mitverschulden des Versicherten

Papierfundstellen

  • BSGE 25, 102
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 3 U 117/18

    Kein Versicherungsschutz bei Tätigkeit ohne wirtschaftlichen Wert an einem

    Zwar ist hinsichtlich der Prüfung eines wirtschaftlichen Werts als Kriterium der Wie-Beschäftigung (vgl. dazu auch Spellbrink/Bieresborn, a.a.O., 3746) Unentgeltlichkeit der Tätigkeit unschädlich, und es reicht auch ein sehr geringer wirtschaftlicher Wert (vgl. BSG, Urteile vom 27.03.1990 - 2 RU 22/89: Fahren eines Kfz über eine Arbeitsgrube, vom 25.01.1973 - 2 RU 55/71: Pannenhilfe, vom 29.06.1966 - 2 RU 104/65: Erteilung eines Rats bei schwierigen Arbeitsvorgängen und vom 28.05.1957 - 2 RU 150/55: Manövrieren eines PKW; vgl. Bieresborn, a.a.O., § 2 Rn. 381, Lilienfeld, a.a.O., § 2 Rn. 126, Spellbrink/Bieresborn, a.a.O., 3746 jeweils mwN aus der Rspr.).
  • LSG Hessen, 13.02.1985 - L 3 U 174/82

    Unfallversicherungsschutz - Kirschenpflücken

    Entscheidend ist, dass es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Arbeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmens entspricht, und dass durch sie ein innerer ursächlicher Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen hergestellt wird (BSGE 5, 168; 25, 102).

    Des weiteren muss es sich um eine Arbeit handeln, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen und sie muss ferner nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen, unter denen sie geleistet wird, derjenigen auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sein (BSGE 15, 292; 25, 102; 42, 36; ">539%20RVO%20Nr.%2024#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 539 RVO Nr. 24; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., Bd. II, S. 475 m und n).

    Denn der Anwendung des § 539 Abs. 2 RVO steht es nicht entgegen, dass der wirtschaftliche Wert der Arbeit gering ist (Brackmann a.a.O., Bd. II, S. 475 p) So sind z.B. von der Rechtsprechung das Halten eines Holzbalkens (BSGE 5, 168), das Erteilen eines Rates (BSGE 25, 102) und das Befördern von Briefen (BSG SozR 542 RVO a.F. Nr. 71; ">539%20RVO%20Nr.%2057#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 539 RVO Nr. 57) als förderliche Arbeitsleistungen anerkannt worden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2009 - L 15 U 37/08

    Helfer steht unter Versicherungsschutz

    Dass der wirtschaftliche Wert der Arbeit gering ist, steht der Anwendung des § 2 Abs. 2 SGB VII nicht entgegen (vgl. zu der Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 2 RVO BSGE 25, 102; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 60; BSG Urteil vom 27.03.1990 - 2 RU 32/89 -).
  • LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 134/09

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Der wirtschaftliche Wert für das betroffene Unternehmen ist zu bejahen, wenn die Handlung betrieblichen Belangen dient und einen zumindest geringen Nutzen bringt (Riebel, a.a.O., Anmerkung 271; Bieresborn, a.a.O., Anmerkung 255; BSGE 25, 102, 104).
  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 2 U 256/13

    Mitwirkung des Kfz Halters bei Starthilfe durch Werkstatt Inhaber keine Wie BK

    Es reicht nach der Rechtsprechung bereits aus, dass die Handlung betrieblichen Belangen dient (BSG, 29.06.1966, 2 RU 104/65, BSGE 25, 102, 104).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 32/89

    Hilfeleistung - Kollegiale Hilfeleistung

    liche Wert der Arbeit gering ist, steht der Anwendung des § 539 Abs. 2 RVO nicht entgegen (BSGE 25, 102; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 60; Brackmann aaO S 475 p).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2001 - L 7 U 2133/99

    UV-Zuständigkeit einer Bau-BG - Bauarbeiten

    Voraussetzung ist weiter ein innerer ursächlicher Zusammenhang der Tätigkeit mit dem unterstützten Unternehmen (vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung II, S. 475 m/n; Lauterbach, Unfallversicherung, § 539 Anm. 101 Nr. 1a; BSGE 25, 102, 103; 42, 36, 38/39; BSG in SozR 2200 § 539 RVO Nrn. 57 und 66).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - L 2 U 29/13

    Wie-Beschäftigter - Gefälligkeit - familienhafte Mitarbeit - Reitunfall -

    Der wirtschaftliche Wert für das betroffene Unternehmen ist zu bejahen, wenn die Handlung betrieblichen Belangen dient und einen zumindest geringen Nutzen bringt (Riebel, a.a.O., Anmerkung 271; Bieresborn, a.a.O., Anmerkung 255; BSGE 25, 102, 104).
  • LSG Bayern, 23.01.2013 - L 2 U 218/11

    Ob die von der Rechtsprechung für den Nachweis eines Arbeitsunfalls entwickelten

    Die Tätigkeit des Klägers sei vergleichbar mit dem Halten eines Holzbalkens (vgl. BSGE 25, 102).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Auf den wirtschaftlichen Wert der Arbeit, die der vorübergehend Hilfeleistende verrichtet, kommt es ebenso wenig an wie darauf, ob durch die helfende Tätigkeit dem unterstützten Unternehmen ein objektiver Nutzen erwächst (BSGE 25, 102 = Breithaupt 1966, 993).
  • BSG, 30.04.1979 - 8a RU 38/78

    Versicherungsschutz - Arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Übermittlung des Inhaltes

  • LSG Hessen, 08.03.1989 - L 3 U 1232/87

    UV-Schutz (§§ 539 Abs. 2, 657 Abs. 1 Nr. 3 RVO) bei der Aberntung von Obstbäumen

  • BSG, 12.10.1973 - 2 RU 190/72
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 592/15
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