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   BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63   

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https://dejure.org/1967,213
BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63 (https://dejure.org/1967,213)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1967 - 3 RK 26/63 (https://dejure.org/1967,213)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1967 - 3 RK 26/63 (https://dejure.org/1967,213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klageweise Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsanordnung gegenüber der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) mit dem Inhalt, dass dieser die Abgabe von Peinbrillen gegen Zahlung des Mehrpreises an ihre Versicherten verboten wird, zu erlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 237
  • NJW 1968, 1109
  • MDR 1967, 871
  • DVBl 1968, 809
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.05.1957 - I C 174.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63
    Ferner habe das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einer Entscheidung vom 16. Mai 1957 (BVerwG 5, 74) die Wahrnehmung von Einzelinteressen durch die zuständigen Handwerksorganisationen für zulässig erachtet.
  • OVG Berlin, 19.10.1966 - V B 5.65
    Auszug aus BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63
    Sie greift weder in den rechtlich geschützten Interessenbereich einer anderen Selbstverwaltungskörperschaft, die mit dem Genehmigungsadressaten in Wettbewerb steht (BSG 24, 266, 268 f), noch in die Rechte einzelner Mitglieder dieser Körperschaft ein (RVA, Grunds, Entsch. Nr. 1845, AN 1914, 515; vgl. neuerlich auch OVG Berlin, Urt. v. 19.10.1966 - V B 5/65 - in NJW 1967, 749).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63
    Wie Bachof zu einem ähnlichen Sachverhalt in einer Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 18. August 1960 - 1 C 42/59 - (DVBl 1961, 125, 128) [BVerwG 18.08.1960 - I C 42/59] zutreffend dargelegt hat, kann ein Dritter, der sich durch das rechtswidrige Verhalten eines anderen in seinen rechtlich geschützten Interessen beeinträchtigt glaubt, nicht schon daraus einen Anspruch gegen die Aufsichtsbehörde auf ein aktives Einschreiten ableiten, daß irgendwelche materiellen Normen zum Schutz des Dritten vor solchen Eingriffen bestehen (a.a.O. S. 129 f; vgl. auch Bachof, Reflexwirkung und subjektives Recht, Gedächtnisschrift für Walter Jellinek, S. 287, 297).
  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 38/65

    Klage einer Pflichtkrankenkasse - Satzung der Ersatzkasse - Aufsichtsbehördliche

    Auszug aus BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63
    Sie greift weder in den rechtlich geschützten Interessenbereich einer anderen Selbstverwaltungskörperschaft, die mit dem Genehmigungsadressaten in Wettbewerb steht (BSG 24, 266, 268 f), noch in die Rechte einzelner Mitglieder dieser Körperschaft ein (RVA, Grunds, Entsch. Nr. 1845, AN 1914, 515; vgl. neuerlich auch OVG Berlin, Urt. v. 19.10.1966 - V B 5/65 - in NJW 1967, 749).
  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62

    Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der

    Auszug aus BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63
    Ähnlich zurückhaltend beurteilt offenbar das BVerwG in seiner neueren Rechtsprechung (Urt. v. 30.10.1963 - V C 219/62 - in NJW 1964, 265, 266) die Behauptungslast des Klägers; Eine Klage sei nur dann nach § 42 Abs. 2 VwGO unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte beständen oder ihm zustehen könnten.
  • BVerwG, 13.01.1961 - VII C 219.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63
    Von dieser Zwecksetzung her gesehen muß diesem besonderen Erfordernis, von dem die Zulässigkeit der Klage abhängt (vgl. BSG 7, 169, 170), eine eigene abgrenzende Bedeutung zukommen, die sich nicht in dem erschöpft, was zur Begründetheit der Klage gehört, Wenn die sich hieraus ergebende Substantiierungspflicht des Klägers häufig mit der Formulierung gekennzeichnet wird, der Kläger müsse seine Beschwer "schlüssig" behaupten (vgl. BVerwG 11, 331, 332; vgl. auch BSG 14, 164, 165), so mag diese Entlehnung eines in wesentlich anderem Zusammenhang geprägten Rechtsbegriffs insbesondere angesichts des die verwaltungsgerichtlichen Verfahren beherrschenden Amtsermittlungsgrundsatzes nicht unbedenklich sein (vgl. Bettermann in NJW 1961, 1097, 1098; Bachof, JZ 1962, 663, 665).
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