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   BSG, 26.06.1969 - 4 RJ 439/67   

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BSG, 26.06.1969 - 4 RJ 439/67 (https://dejure.org/1969,963)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1969 - 4 RJ 439/67 (https://dejure.org/1969,963)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1969 - 4 RJ 439/67 (https://dejure.org/1969,963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufnahme in stiefelterlichen Haushalt - Leistungen des Stiefvaters - Unterhaltsbeitrag

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 292
  • NJW 1969, 2031
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.11.1963 - 7 RKg 2/61

    Zu den Voraussetzungen der Annahme, Stiefkinder seien iSd KGG § 2 Abs. 1 Nr. 2 in

    Auszug aus BSG, 26.06.1969 - 4 RJ 439/67
    Der Klägerin steht die weisenrente aus der Arbeiterrentenversicherung ihres Stiefvaters nicht zu" Der Anspruch wäre nur gerechtfertigt, wenn die Klägerin in den Haushalt des Stiefvaters aufgenommen gewesen wäre° An diesem Merkmal fehlt es jedoch° Zur Haushaltsaufnahme im Sinne des 5 1262 Abs° 2 Nr" 2 i.V"m. % 1267 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVG) gehört ein auf längere Dauer gerichtetea Betreuungse und Erziéhungsverhältnis familienähnlicher Art (BSG 20, 91, 95; 25, 109)° Für die Erfüllung des gesetzlichen Tätbestandes iet es weder ausreichend, noch stets erforderlich, daß das Kind in der Wohnung des Stiefvaters mitlebt (BSG 25, 4411)° In Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien zum Kindergeldergänzungsgesetz (Bundestagsdrucks° ll 3490 B zu Nr" 4 S, 40) ist "in den Haushalt aufgenommen" gleichzusetzen mit "versorgen"° Dafür ist es unerläßlich, daß der Stiefvater sich durch eigenen Beitrag um das Wohl des Kindes kümmert° Damit ist indessen nicht gesagt, daß der Begriff Haushaltsaufnahme notwendig die volle, überwiegende oder wesentliche Unterhaltsgewährung mit einschließt" Die Haushaltsaufnahme wird zB in bezug auf Enkel und Geschwister der überwiegenden Unterhaltsleistung alternativ ("oder") gegenübergestellt" also nicht mit ihr identifiziert (@ 2 Abs° 1 Nr° ? des Bundeskindergeldgesetzes -BKGG-)° Die Unterscheidung von beidem zeichnet 4 sich für Stiefkinder besonders deutlich ih-der Entwicklung.
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Die Herstellung einer lediglich räumlichen Verbindung im Sinne einer Duldung der Anwesenheit in der Wohnung genügt dagegen nicht (vgl bereits BSGE 29, 292, 293; BSGE 45, 67, 69) .
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

    Haushaltsaufnahme bedeutet in diesem Zusammenhang die Aufnahme in eine Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis, das grundsätzlich neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben auch Zuwendungen materieller (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge und Betreuung) voraussetzt (dazu schon BSGE 20, 91, 93 = SozR Nr. 10 zu § 2 BKGG; BSGE 25, 109, 111; 29, 292, 293 = SozR Nr. 19 zu § 1262 RVO; BSGE 33, 105, 106 f = SozR Nr. 45 zu § 1267 RVO; BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 14 S 40; BSG SozR 5870 § 3 Nr. 6 S 15; vgl auch BFHE 195, 564, 566).
  • BSG, 19.10.1977 - 4 RJ 57/76
    Dementsprechend ist "ein auf längere Dauer gerichtetes Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienähnlicher Art" (vgl Urteil des Senats vom 26. Juni 1969 = BSGE 29, 292; 20, 91, 95), daneben auch die"Aufnahme in die Familiengemeinschaft" 6 -.

    Darüber kinaus hat die Rechtsprechung insbesondere im Hinblick auf die Gesetzesmaterialien zum Kindergeldänderungsgesetz vom 25. Dezember 4955 (so BSGE 20, 94, 92, 95 und 29, 292) die Aufnahme in den Haushalt gleichgestellt mit "versorgen", teils auch anknüpfend an die ursprüngliche (bis.

    gewesene) Fassung des Kindergeldgesetzes (vgl BSGE 20, 94, 95) eine Unterhaltsgewährung durch den Rentenberechtigten für unerlaßlich gehalten, wobei nach BSGE 29, 292, 295 Dienste und Leistungen mit Unterhaltscharakter genügen und auch nicht der für das Stiefkind wesentliche Unterhalt gewährt zu sein braucht.

    Grundlage entzogen, zumal damals (BSGE 29, 292, 295) ausdrücklich auf die Regelung in 5 2 Abs. 4 Nr. 6 BKGG hingewiesen worden war.

    Erziehung, Pflege sowie alle dem Stiefkind geltenden Hausarbeiten (BSGE 29, 292, 293, ferner 59, 207, 208) - Leistungen, die auch die Aufnahme in den Haushalt dartun.

  • BSG, 22.04.1987 - 8 RK 22/85

    Anspruch auf Haushaltshilfe bei getrennt lebenden Ehegatten

    Die Haushaltsaufnahme erfordert eine gewisse Dauer und Beständigkeit (vgl dazu BSGE 29, 292; Käss/Schroeter, Bundeskindergeldgesetz, Kommentar, § 2 Anm 7).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 34/01 R

    Waisenrente - Haushaltsaufnahme des Enkels durch Großmutter - letzter

    Als immaterielles Merkmal ist ein elternähnliches, auf Dauer berechnetes Band (vgl zB BSG Urteil vom 22. November 1963 - 7 RKg 2/61 - BSGE 20, 91 = SozR Nr. 10 zu § 2 KGG und BSG Urteil vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 97/97 R - SozR 3-2200 § 1267 Nr. 6), dh ein auf längere Dauer gerichtetes Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familiärer Art erforderlich (vgl auch BSG Urteil vom 26. Juni 1969 - 4 RJ 439/67 - BSGE 29, 292 = SozR Nr. 19 zu § 1263 RVO).
  • BSG, 27.07.1978 - 9 RV 81/77
    für sich allein ausreichend noch stets erforderlich (BSGE 20, 91, 94; 25, 109, 111; 29, 292, 295; 29, 294, 295; 55, 105, 106; 59, 207, 208; BSG Urteil 57/76.

    Neben der Aufnahme in die Wohnung kann von Bedeutung sein, inwieweit das Kind von dem Stiefvater versorgt wird, insbesondere ihm Dienste und Leistungen zugewendet werden wie Beaufsichtigung, Erziehung, Pflege und alle ihm geltenden Hausarbeiten, soweit diese in gewisser Regelmäßigkeit in nicht unbeachtlichem Ausmaße erfolgen (BSGE 29, 292, 295).

    Fehlt es an einem familienhaften Betreuungsverhältnis vollständig, so reicht die Wohngemeinschaft allein nicht aus, um die Aufnahme in den Haushalt annehmen zu können (BSGE 29, 292, 295).

  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 45/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zugehörigkeit eines volljährigen Stiefkindes

    Die Herstellung einer lediglich räumlichen Verbindung im Sinne einer Duldung der Anwesenheit in der Wohnung genügt dagegen nicht (vgl bereits BSGE 29, 292, 293; BSGE 45, 67, 69) .
  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 97/97 R

    Waisenrentenanspruch bei Aufnahme eines Stiefkindes in gemeinsamen Haushalt -

    Als immaterielles Merkmal ist zunächst ein elternähnliches, auf Dauer berechnetes Band (vgl zB BSGE 20, 91, 94 = SozR Nr. 10 zu § 2 KGG), dh ein auf längere Dauer gerichtetes Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienähnlicher Art (vgl zB BSGE 29, 292 = SozR Nr. 19 zu § 1263 RVO), erforderlich.
  • BSG, 10.08.1972 - 4 RJ 247/71

    Aufnahme in den Haushalt - Enkelkind - Heim - Fürsorgeerziehung

    Auf der einen Seite zwingt eine enge räumliche Verbindung für sich allein nicht schon dazu, die Aufnahme in den Haushalt zu bejahen (vgl. BSG 29, 292).

    Auf solche Kriterien hat der Senat bereits in den Entscheidungen in BSG 29, 292, 294 und SozR Nr. 45 zu § 1267 RVO hingewiesen, wenn dort auch letztlich die Frage, welche Auswirkung der Fürsorgeerziehung auf die Aufnahme in den Haushalt zukomme, offen geblieben ist.

  • BSG, 13.03.1975 - 12 RJ 90/74

    Anspruch auf Waisenrente - Enkelkind - Aufnahme in den Haushalt

    gewährung mit ein, Es muß aber von dem Versicherten ve langt werden, daß er dem Kind seine Fürsorge zuwendet, indemier es regelmäßig und in nicht unbeachtlichem Ausmaß (mit)- beaufsichtigt, erzieht, pflegt oder sich an den dem Ki d geltenden Hausarbeiten beteiligt (BSGE 29, 292, 295 = SozR Nr. 49 zu 5 4262 EVO).

    -DasErgebnis, daß der Klägerin keine Waisénrente zuzuerkennen ist, wird zusätzlich vom Sinn und Zweck der Vorschriften über die Waisenrente getragen: Die Waisenrente soll den Unterhaltsverlust des Kindes ausgleichen° -DasGesetz setzt voraus, daß vor dem Eintritt des Todes als Versicherungsfall der Versicherte dem Kind mit der Haushaltsaufnahme verbundene Dienste wie Versorgung, Betreuung, Beaufsichtigung und Erziehung zugewendet oder das Kind überwiegend unterhalten hat° Durch den Tod des Versicherten fallen diese Leistungen fort (BSGE 29, 292, 295 = SozRNr° 19 zu s 4262 EVO;SozRNn 45 zu EUR 1267 EVO; BSGE 55, 405, 406 = SozR"Nr. 45 zu 5 1267 mm)., Insofern sind die Verhältnisse vor dem Ted des Versicherten mit denjenigen nach dessen Tod zu vergleicheno Die Einbuße an den genannten ZuWendungen ist der maßgebliche Umstand dafür, daß nunmehr anstélleâ- des nicht mehr vom Versicherten zu erlangenden Unterhalts die weisenrente tritt° ' - 7 '.

  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 14/87

    Waisenrente; Großeltern

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - L 7 AS 1333/14

    Gewährung von Leistungen nach SGB II ; Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft;

  • BVerwG, 17.02.1987 - 2 B 13.87

    Anspruch auf Kindergeld für ein in den Haushalt aufgenommenes Stiefkind -

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2009 - L 7 AS 3899/09
  • BSG, 20.01.1982 - 10/8b RKg 19/80

    Anspruch eines Onkels auf Kindergeld als Pflegevater für seinen Neffen;

  • BSG, 23.06.1971 - 4 RJ 3/70

    Enkelkind - Aufnahme in großväterlichen Haushalt - Fürsorgebeitrag

  • BSG, 29.08.1968 - 4 RJ 299/66

    Stationäre Heilbehandlung - Übergangsgeld - Krankengeld - ambulante

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.1977 - L 12 V 867/74
  • BSG, 24.11.1971 - 4 RJ 247/70
  • BSG, 28.11.1973 - 4 RJ 81/73
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