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   BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67   

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https://dejure.org/1970,4289
BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67 (https://dejure.org/1970,4289)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1970 - 2 RU 175/67 (https://dejure.org/1970,4289)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - 2 RU 175/67 (https://dejure.org/1970,4289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinterbliebenenrente - Ungeklärte Todesursache - Folgen objektiver Beweislosigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 30, 278
  • MDR 1970, 621
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67
    digkeit des angefochtenen an; eine Verletzung des @ 128 Abs° 1 SGGist damit jedoch nicht echlüeeig gerügt; denn es ist lediglich öergetan, daß das LSG die Aussagen des Zeugen überbewertet, nicht aber auch, daß es die gee eetzlichen Grenzen seiner freien richterlichen'Überzeugungebildung überschritten, insbesondere gegen die Denkgeectze oder Erfahrungeeätee"äes täglichen Lebene veretoßen'nebco Der erkennendeSenat Stimmt mit demLSGauch darin überein, daß nach dem Anhelten auf der Schilägasse der innere Zusammenhang der Fahrt mit der versicherten Tätigkeit H'so nicht dadurch unterbrochen wurde, â- eß dieser nen Wagen verließo }Da sich Ho nicht aus dem örtlichen Bereich der Straße entfernt hatte; in die er aus betrieblichen Gründen gekommen war, ist, wie der erkennende Senat wieder" holt= allerdings zu Wegeunfällen iasd des 5 543 Abs? ? EVO eF " euegesß?ochen hat (Vglo BSG 20, 219 ff e 8023 Nro 49 zu @ 543 EVO a?)" nicht jede dem Zurücklegen des Weges nicht unmittelbar dienende Tätigkeit rechtlich als eine Ünterbrechung des versicherten Weges zu werten° Eine solche Zwiechentätigkeit hat die Unterbrechenswirkung nur, wenn sie nach Art und Umfang eo erheblich ins Gewicht fällt" daß während ihrer Dauer die ursächliché Verknüpfung mit dem versicherten Zurücklegen des Weges so in den Hintergrnn" gedrängt wird, daß sie als rechtlich unwesentlich unberückw "sichtigt zu bleiben hat" Das ist, wenn sich die zum Un all führende Verrichtung.noch oder wieder im Bereich der Stree« se abgespielt hat, regelmäßig nieht der Falle Diese Grundsätze gelten, de insoweit keine redhteerheblichén Untere sChiedé bestehen, in gleicher Weise für Wege, auf denen der Beschäftigte nach % 542 RVO aF unter Versicherungeschutz wg.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Nicht anders ist es zu beurteilen, wenn er sich erst während der Fahrt entschließt, sich durch einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zu töten; denn dann steht das Fahren auf die Gegenfahrbahn, um den Zusammenstoß herbeizuführen, nicht mehr im inneren Zusammenhang (s. RVA EuM 30, 321; 33, 268; BSG SozR Nr. 28 zu § 543 RVO a.F.) mit der versicherten Tätigkeit, sondern ist wesentlich geprägt von dem Vorhaben, sich zu töten (vgl. BSGE 30, 278, 281 Zeilen 17 ff.).

    Die Klägerinnen tragen die objektive Beweislast dafür, daß der innere Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Zurücklegen des Weges nach dem Ort der Tätigkeit gegeben ist (s. u.a. BSGE 30, 278, 281 und Brackmann a.a.O. S. 480 m mit zahlreichen Nachweisen; s. auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    festgestellt werden kann (Grundsatz der objektiven Beweislast: So ständige Rechtsprechung des BSG, ua BSGE 30, 278, 280 mwN : SozR Nr. 84 zu 5 128 SGG).
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Ebenso wie allgemein im Sozialrecht müssen auch für eine soziale Entschädigung nach dem OEG alle anspruchsbegründenden Tatsachen zur Überzeugung des Tatrichters erwiesen sein, dh ohne vernünftige Zweifel oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen (st Rspr des Bundessozialgerichts -BSG-, zB BSGE 30, 278, 280 ff = SozR Nr. 84 zu § 128 SGG; ferner Peters/Sautter/Wolff, Komm zur SGb, 4. Aufl, § 103 Anm 4 mwN; zur gesetzlichen Unfallversicherung: BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).
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