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   BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67   

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BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67 (https://dejure.org/1970,5591)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1970 - 2 RU 168/67 (https://dejure.org/1970,5591)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1970 - 2 RU 168/67 (https://dejure.org/1970,5591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher Aufstieg - Karriereabbruch

Papierfundstellen

  • BSGE 31, 185
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.02.1970 - 2 RU 135/66

    Arbeitsentgeltssteigerung - Tarifliche Steigerung nach Lebensjahren - Steigerung

    Auszug aus BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67
    über dem Versorgungsrecht anders gearteten Systematik des UV- Rechts widersprechen° Der Gesetzgeber hat für das Gebiet der gesetzlichen UV9 in der - anders als im Versorgungsrecht9 dessen Rentensätze grundsätzlich Pauschalsätze sind, welche im allgemeinen ohne Rücksicht auf Alter oder dinkommen des Beschädigten abgestuft nach der MdB gewährt werdendas vom Verletzten während des letzten Jahres vor dem Unfall verdiente Arbeitsentgelt die Grundlage der Kentenberechnung bildet; künftigen höheren Verdienstmöglichkeiten in den - engen - Grenzen des 5 573 RVO Rechnung getragen (so auch Klink$ aa0)" hie der erkennende Senat in dem - zur Veröffentlichung vorgesehenen - Urteil vom 270 Februar 1970 (2 RU 135/66) hierzu näher ausgeführt hat, ergibt sich dies daraus9 daß für die- Berechnung der Leistungen in der gesetzlichen UV grundsätzlich die Verhältnisse vor dem Unfall maßgebendsind9 @ 573 RVO somit nur in Ausnahmefällen eine Berücksichtigung der durch den Unfall herbeigeführten Beeinträchtigung der Aussichten auf zukünftige Entwicklungen des Binkommens zuläßt (ebenso HVA9 AN 1908" 575 Nro 2270; Kreilp aaO" St 208)" Dieser Wille des Gesetzgebers kann nicht dadurch umgangen werden9 daß künftige Verdienstmöglichkeiten9 velche infolge eines durch Unfallfolgen verhinderten beruflichen Aufstiegs ..16.
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67
    Wie der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts (BVA) ständig entschieden hat" ist in der gesetzlichen UV der Grad der durch Unfallfolgen verursachten MdB nach dem Umfang der verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens zu beurteilen9 wobei zur Vermeidung unbilliger Härten Ausbildung und bisheriger Beruf des Verletzten angemessen zu berücksichtigen sind (Brackmanny Handbuch der Sozialversicherung9 Stand 15"8069" Band 119 S" 566 b ff mit umfangreichen Nachweisen)" Dies hat das Berufungsgericht bei der Bewertung der dem Kläger nach dem Unfall vom 14" Februar 1964 verbliebenen Erwerbsfä'nigkeit9 bei der es sich" da der Grad der durch einen Unfall verursachten MdB nicht völlig genau feststellbar ist, lediglich um eine Schätzung handeln kann (BSG 4, 147, 149; Brackmann" aaO" S" 568 a) nicht verkannto Es hat die ärztlichen Gutachten9 welche übereinstimmend die MdB auf höchstens 15 v"H" schätzen7 sowie den Umstand gewürdigt? daß der Kläger verhältnismäßig lange vor dem Unfall eine einseitige berufliche Betätigung ausgeübt hat9 er aber sogar nach dem Unfall in seiner beruflichen Laufbahn aufgestiegen ist und einen höheren Verdienst erzielt als vor dem Unfallc Mit Recht hat das Berufungsgericht diesem Umstand eine erhebliche Bedeutung beigemessen" wenngleich es nicht außer Acht gelassen hat" daß infolge der durch den Unfall eingetretenen Sehminderung auf dem einen Auge die Vettbewerbsfähigkeit des klägers auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens eine Einschränkung erfahren hat° Die tatsächlichen Grundlagen, von denen die Schätzung der MdB durch das Berufungsgericht ausgeht9 hat die Revision nicht rechtswirksam mit Verfahrensrügen angegriffen" Für ihre Behauptung9 die dem Kläger als Bootsmann gezahlte Heuer werde von der Reederei möglicherweise vergönnungsweise gedährt9 hat sie nicht die nach 5 164 Abs" 2 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) erforderlichen Tatsachen und Beweismittel bezeichnet; Ihre aus dieser nicht schlüssigen Behauptung gezogene Folgerung, daß die Beklagte dem Kläger die weitere Ausübung des Seemannsberufs mit Einschränkungen gestattet habe, um sich ihrer Pflicht zur Kentengewährung zu entziehen, trifft zu" nicht Wie sich aus der Reihenfolge der in 5 547 RVO aufgeführten Arten von Leistungen9 welche nach Eintritt des Arbeitsunfalls vom Versicherungsträger zu gewähren sind, ergibt9 hat die Wiedereingliederung eines Unfallverletzten in das Brwerbsleben den Vorrang vor der Gewährung von Verletztenrente" Die Beklagte hat aufgrund der ihr durch 5 82 Abs" 1 Satz 1 des Seemannsgesetzes eingeräumten Bntscheidungsbefugnis dem Kläger die Möglichkeit eröffnet? mit gewissen Einschränkungen weiter in seinem Beruf tätig sein zu können" Sie hat, was diese Vorschrift voraussetzt, diese Entscheidung auf Antrag des Klägers getroffene Inwiefern die Beklagte dadurch die Grundrechte in Art" 12 und 14 GG verletzt haben soll9 wie die Revision meint? ist nicht ersichtlich" Der vom Kläger erstrebte Aufstieg innerhalb seines Berufe? welcher die erfolgreiche Ablegung mehrerer Prüfungen voraussetzte" ist dem Kläger versagt? weil er wegen der Unfallfolgen die bestimmungsgemäß erforderlichen körperlichen Anforderungen nicht mehr erfüllto Die Beklagte hat es dem Kläger durch ihre Entscheidung indessen ermöglicht, in seinem Beruf" an dem er hängt" verbleiben zu können und in diesem in eine7 wie das Berufungsgericht unangegriffen festgestellt hat" engesehenere besser bezahlte Stelle aufzusteigen° Von einem sozialen Abstieg infolge des Arbeitsunfalls kann somit - entgegen der Ansicht der Revision - keine Rede sein°.
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Dies wird mit der Erwägung begründet, mit dem Verlust an Fertigkeiten und Fähigkeiten gehe infolge des Arbeitsunfalls "typischerweise" ein entsprechender Verdienstausfall einher; daher sei nicht auf den Einzelfall und somit nicht darauf abzustellen, ob es jeweils tatsächlich zu einem konkreten Einkommensverlust gekommen ist (vgl BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22, BSGE 31, 185 ; zum Ganzen Ruppelt in: Schulin, Handbuch des Sozialrechts, Bd 2, 1996, Unfallversicherungsrecht, § 48, RdNrn 18 ff).

    Zwar wird diese Bestimmung bzw ihre Vorgängerregelung (vgl § 581 Abs. 2 RVO) vom BSG sehr restriktiv ausgelegt; das Gericht verlangt, daß die Ausübung des Berufs aufgrund der Dauer oder der Intensität oder aufgrund besonderer Begabung oä nicht nur ein spezielles Fachwissen, sondern auch besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt hat, die die Stellung im Erwerbsleben wesentlich begünstigt haben (vgl BSG SozR 2200 § 581 Nrn 2, 8); dem Versicherten müßten gerade diesbezüglich durch den Arbeitsunfall beträchtliche Nachteile in finanziell-wirtschaftlicher Hinsicht treffen, erst künftige Schäden dieser Art (zB verlorene Aufstiegsmöglichkeiten) seien dagegen auch später unbeachtlich (vgl BSGE 31, 185 = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO; SozR 2200 § 581 Nr. 18; Ricke in Kasseler Komm, § 56 SGB VII RdNrn 28 bis 33).

    Die Beitragszahlung ist vielmehr als (Teil der) Gegenleistung des Arbeitgebers für die von den Arbeitnehmern erbrachte Arbeitsleistung zu qualifizieren und nicht zuletzt auch dadurch "erkauft", daß den Arbeitnehmern auch im übrigen im Wege des Haftungsersetzungsprinzips im Regelfall die Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche (§§ 823 ff BGB) und eines Anspruchs auf Schmerzensgeld iS einer Genugtuung sowie eines über die immateriellen Komponenten des besonderen beruflichen Betroffenseins hinausgehenden konkreten Fortkommensschadens abgeschnitten ist (vgl zur Unbeachtlichkeit verlorener Aufstiegsmöglichkeiten BSGE 31, 185, 187 ff = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 18).

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Das ist in der Rechtspr immer wieder bekräftigt worden (vgl BSGE 4, 147, 149; 31, 185, 186; SozR 2200 § 581 Nr. 23; s auch BSGE 41, 99 = SozR 2200 § 581 Nr. 5).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Insoweit liegt nach der aufgrund § 581 Abs. 1 RVO vorzunehmenden Schätzung (vgl BSGE 31, 185, 186 = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO), bei der es sich um eine Tatfrage handelt (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, 1998, § 162 RdNr 3a), beim Kläger unfallbedingt eine MdE von lediglich 10 vH vor; der rentenberechtigende Grad von 20 vH wird mithin nicht erreicht.

    Die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile liegen im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO aber dann vor, wenn unter Wahrung des in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO nicht eingeschränkt wird (BSGE 23, 253, 254 = SozR aaO), die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (stRspr seit BSGE 23, 253, 255 = SozR aaO; vgl auch BSGE 31, 185, 188 = SozR aaO; BSGE 38, 118, 119 = SozR 2200 § 581 Nr. 2; BSGE 39, 31, 32 = SozR aaO; BSG SozR Nrn 10 und 12 zu § 581 RVO; BSG SozR 2200 § 581 Nrn 18 und 27).

  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE -

    Im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO eine Höherbewertung der MdE rechtfertigende Nachteile liegen vielmehr im allgemeinen nur dann vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führte (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit BSGE 23, 253, 255; vgl. z.B. SozR Nr. 9 und Nr. 10 zu § 581 RVO; BSGE 31, 185, 188/189; 39, 31, 32, der sich der 5. Senat des BSG - SozR Nr. 12 zu § 581 RVO - und der 8. Senat, z.B. Urteil vom 22. August 1974 - 8 RU 66/73 = BG 1975, 521 angeschlossen haben).

    Anders als beim Schadensersatz nach bürgerlichem Recht ist deshalb versicherungsrechtlich grundsätzlich unerheblich, welchen Beruf der Versicherte nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten ohne die Beeinträchtigung durch die Unfallfolgen hätte erreichen können (BSGE 31, 185, 187).

    Im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO eine Höherbewertung der MdE rechtfertigende Nachteile liegen vielmehr im allgemeinen nur dann vor, wenn die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führte (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit BSGE 23, 253, 255; vgl. z.B. SozR Nr. 9 und Nr. 10 zu § 581 RVO; BSGE 31, 185, 188/189; 39, 31, 32, der sich der 5. Senat des BSG - SozR Nr. 12 zu § 581 RVO - und der 8. Senat, z.B. Urteil vom 22. August 1974 - 8 RU 66/73 = BG 1975, 521 angeschlossen haben).

    Anders als beim Schadensersatz nach bürgerlichem Recht ist deshalb versicherungsrechtlich grundsätzlich unerheblich, welchen Beruf der Versicherte nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten ohne die Beeinträchtigung durch die Unfallfolgen hätte erreichen können (BSGE 31, 185, 187).

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Schließlich liegt nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des LSG bei dem Kläger aufgrund der Folgen der BK nach der aufgrund § 551 Abs. 3 Satz 1 iVm § 581 Abs. 1 RVO vorzunehmenden Schätzung (vgl BSGE 31, 185, 186 = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO), bei der es sich um eine Tatfrage handelt (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 6; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, 1998, § 162 RdNr 3a), eine MdE um 20 vH, also im rentenberechtigenden Grade (§ 581 Abs. 1 Nr. 2 RVO) vor.
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 49/98 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Erhöhung - Ballett-Tänzer -

    Nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG, die mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen nicht angegriffen und daher für den Senat bindend sind (§ 163 SGG), liegt bei dem Kläger aufgrund der Unfallfolgen nach der aufgrund § 581 Abs. 1 RVO vorzunehmenden Schätzung (vgl BSGE 31, 185, 186 = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO), bei der es sich um eine Tatfrage handelt (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, 1998, § 162 RdNr 3a), eine MdE von lediglich 10 vH vor, wird der rentenberechtigende Grad von 20 vH mithin nicht erreicht.

    Die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile liegen im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO aber dann vor, wenn unter Wahrung des in der Unfallversicherung geltenden Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO nicht eingeschränkt wird (BSGE 23, 253, 254 = SozR aaO), die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (stRspr seit BSGE 23, 253, 255 = SozR aaO; vgl auch BSGE 31, 185, 188 = SozR aaO; BSGE 38, 118, 119 = SozR 2200 § 581 Nr. 2; BSGE 39, 31, 32 = SozR aaO; BSG SozR Nrn 10 und 12 zu § 581 RVO; BSG SozR 2200 § 581 Nrn 18 und 27).

  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Zu berücksichtigen sind die gesamten Umstände des Einzelfalles (BSGE 4, 147, 149; 31, 185, 186; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 6 und 23; BSG Urteil vom 30. August 1984 - 2 RU 65/83).

    Darüber hinaus sind bei der Beurteilung der MdE auch die von der Rechtsprechung sowie von dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze zu beachten, die zwar nicht im Einzelfall bindend sind, aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis bilden (BSGE 4, 147; 31, 185, 186; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 9 und 23; BSG Urteil vom 30. August 1984 aaO).

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 48/82

    Auslegung eines Bescheides - MdE-Bewertung

    Sowohl im Schrifttum als in der Rechtsprechung wurde 1967 und 1970 uneingeschränkt die MdE nicht allein nach den Beeinträchtigungen im allgemeinen Erwerbsleben bemessen; vielmehr wurden außerdem besondere berufsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten des Verletzten als Bewertungsmaßstäbe genannt (BSG 1, 174, 178; 4, 294, 298; 21, 63, 67 = SozR Nr. 1 zu § 581 RVO; BSG 31, 185, 186; jeweils in den damaligen Auflagen: Brackmann, a.a.O., S. 566 y I ff.; Lauterbach, Unfallversicherung, Band II, § 581, Anmerkung 5a; Bitter in: RVO-Gesamtkommentar, Unfallversicherung, § 581, Anmerkung 4).

    Die Revision des Klägers wäre hingegen erfolgreich, falls zuträfe, was in ihrer Begründung - irrig - angenommen wird, daß nämlich die MdE ausschließlich nach § 581 Abs. 1 RVO (entsprechend § 30 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Bundesversorgungsgesetz für die soziale Entschädigung - vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 15) entsprechend dem Ausmaß des gesundheitlichen Schadens und des ausgeschlossenen Erwerbsvermögens im gesamten, also allgemeinen Arbeitsleben bemessen worden wäre; die Einbuße an Erwerbsfähigkeit nach den besonderen beruflichen Verhältnissen des einzelnen Versicherten wäre dann nicht bestimmend gewesen (BSGE 31, 185, 187 = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO; BSGE 39, 31, 33 = SozR 2200 § 581 Nr. 3; zum Teil ebenso die Urteile zur "abstrakten" Bemessung, z.B. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 6).

    Die derart bemessene MdE hängt nicht von einem konkreten, durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit bedingten Verdienstausfall ab (BSGE 30, 64, 68 = SozR Nr. 5 zu § 587 RVO; BSGE 31, 185, 188 = SozR Nr. 7 zu § 581 RVO; BSGE 39, 31, 33f. = SozR 2200 § 581 Nr. 3; zur Veröffentlichung vorgesehenes Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1983 - 9b/8 RU 58/81).

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Im Rahmen des § 581 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) liegen die eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) rechtfertigenden Nachteile aber dann vor, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (ständige Rechtspr seit BSGE 23, 253, 255; vgl auch BSGE 31, 185, 188; 39, 31, 32; SozR Nrn 10 und 12 zu § 581 RVO; SozR 2200 § 581 Nrn 18 und 27; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 568k ff mwN).
  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Von Rechts wegen wird unterstellt, daß jede Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens ein Fünftel oder mehr einen ihr entsprechenden Einkommensverlust zur Folge hat (vgl. etwa BSGE 31, 185 (187 f.); 39, 49 (52); OLG Braunschweig, Urteil vom 6. Juli 1979 - 4 U 6/79 - VersR 1979, 1124 (1125); Gaisbauer, VersR 1977, 505 (507 f.)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 232/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 2 U 142/10

    Besondere berufliche Betroffenheit; unbillige Härte

  • SG Dresden, 01.06.2005 - S 12 RA 124/01

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung des Freibetrags für das Beitrittsgebiet beim

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 3 U 129/10

    Arbeitsunfall - Verletztenrente - Tinnitus - Höhe der MdE - besondere berufliche

  • SG Karlsruhe, 02.07.2015 - S 1 U 794/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Höherbewertung der MdE -

  • LSG Bayern, 13.09.2006 - L 16 R 83/05

    Anspruchsvernichtende Anrechnung der Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • LSG Bayern, 28.07.2006 - L 16 R 399/05

    Anspruchsmindernde Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 U 5335/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 6/3 U 512/02

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines

  • LSG Berlin, 07.08.2003 - L 3 U 48/02

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente auf unbestimmte Zeit; Verletzungen

  • LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99

    Höhe der wegen der Folgen eines im Jahre 1960 im Beitrittsgebiet erlittenen

  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.1999 - L 7 U 3375/98

    Erhöhung der MdE durch eine besondere berufliche Betroffenheit für einen

  • BSG, 19.03.1996 - 2 BU 254/95

    Erhöhung des MdE - Unbillige Härte - Umstände des Einzelfalles - Sozialer Abstieg

  • BSG, 19.12.1974 - 8 RU 296/73

    Berufliche Hauterkrankung - Äußere Erscheinungen - Neue Kenntnisse - Änderung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2013 - L 3 U 120/11
  • BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer allergischen obstruktiven

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 242/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 9 U 113/03
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2015 - L 3 U 152/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2015 - L 3 U 250/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 3 U 162/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2013 - L 3 U 6/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2013 - L 3 U 221/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2013 - L 3 U 42/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 92/09
  • BSG, 26.07.1979 - 8a RU 58/78
  • SG Hamburg, 21.07.2016 - S 36 U 20/13

    Gewährung einer Verletztenrente im Rahmen eines Stützrententatbestandes

  • BSG, 25.08.1982 - 2 BU 181/81
  • BSG, 23.08.1973 - 2 RU 151/70

    Rotes Kreuz - Schwesternschülerin - Ausbildung - Unfall - Jahresarbeitsverdienst

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2015 - L 3 U 128/11
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