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   BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67   

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BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67 (https://dejure.org/1970,2289)
BSG, Entscheidung vom 31.07.1970 - 2 RU 222/67 (https://dejure.org/1970,2289)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 1970 - 2 RU 222/67 (https://dejure.org/1970,2289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 31, 247
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67
    Bis zu dieser Verfassungsänderung hatte der Bund nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 GG hinsichtlich der Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen nur die Kompetenz zum Erlaß von Rahmenvorschriften in den Grenzen, welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 1954 (BVerfGE 4, 115) aufgezeigt hatte.

    Diese Vorschriften waren gekennzeichnet durch die Entwicklung des Deutschen Reichs zum Einheitsstaat (Näheres s. BVerfGE 4, 115, 124 ff).

    Durch die vor 1945 erlassenen Angleichungsvorschriften waren sie daran nicht gehindert, weil diese jedenfalls für den Bereich der bundesunmittelbaren Versicherungsträger durch die Rechtsentwicklung überholt sind (BVerfGE 4, 115; BSG, BG 1961, 220; Lauterbach, Unfallversicherung, 2. Aufl., S. 212).

    Eine Rechtsschranke für die Ausübung des Selbstverwaltungsrechts ergibt sich auch aus der Notwendigkeit, Rücksicht auf die Besoldungsverhältnisse im gesamten öffentlichen Dienst zu nehmen (BVerfGE 4, 115, 140; BSG 23, 206, 209; BVerwG 18, 135, 140).

  • BSG, 29.07.1965 - 3 RK 45/64

    Stellenplan der Krankenkasse - Besoldungsplan der Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67
    Auch das Bundessozialgericht (BSG 23, 206, 209) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 18, 135, 141) haben ausgeführt, daß im öffentlichen Dienst auf eine gewisse Stabilität und Homogenität Bedacht zu nehmen sei.

    Eine Rechtsschranke für die Ausübung des Selbstverwaltungsrechts ergibt sich auch aus der Notwendigkeit, Rücksicht auf die Besoldungsverhältnisse im gesamten öffentlichen Dienst zu nehmen (BVerfGE 4, 115, 140; BSG 23, 206, 209; BVerwG 18, 135, 140).

  • BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60

    Gesetzliches Verbot übertariflicher Bezahlung durch Gemeinden

    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67
    Auch das Bundessozialgericht (BSG 23, 206, 209) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 18, 135, 141) haben ausgeführt, daß im öffentlichen Dienst auf eine gewisse Stabilität und Homogenität Bedacht zu nehmen sei.

    Eine Rechtsschranke für die Ausübung des Selbstverwaltungsrechts ergibt sich auch aus der Notwendigkeit, Rücksicht auf die Besoldungsverhältnisse im gesamten öffentlichen Dienst zu nehmen (BVerfGE 4, 115, 140; BSG 23, 206, 209; BVerwG 18, 135, 140).

  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 7/58
    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67
    Die DO ist neben der Satzung (§§ 670 ff RVO) stehendes, in seiner Wirkung der Satzung gleichstehendes autonomes Recht des Versicherungsträgers (RGZ 114, 22, 24; RG, EuM 19, 306, 308; RAG, EuM 25, 544; BSG 8, 291, 294; BAG, AP Nr. 7, 8, 9, 11 zu § 611 BGB - DO-Angestellte; BVerwG, DVBl. 1956, 267; Brackmann, aaO, S. 166 e ff; Lauterbach, aaO, Anm. 4 d zu § 690 RVO).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Eigenschaft von Dienstbezügen bei Weihnachtsgratifikationen, welche von einer Krankenkasse nur für ein Jahr bewilligt worden waren, unter Hinweis darauf verneint, daß wiederkehrende Leistungen in den Besoldungsplan aufgenommen werden müßten (BSG 8, 291, 297).

  • RG, 18.05.1926 - III 217/25

    Berufsgenossenschaften. Tarifvertrag

    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67
    Die DO ist neben der Satzung (§§ 670 ff RVO) stehendes, in seiner Wirkung der Satzung gleichstehendes autonomes Recht des Versicherungsträgers (RGZ 114, 22, 24; RG, EuM 19, 306, 308; RAG, EuM 25, 544; BSG 8, 291, 294; BAG, AP Nr. 7, 8, 9, 11 zu § 611 BGB - DO-Angestellte; BVerwG, DVBl. 1956, 267; Brackmann, aaO, S. 166 e ff; Lauterbach, aaO, Anm. 4 d zu § 690 RVO).

    Durch die DO wird lediglich die sinngemäße Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf ein privat-rechtliches Rechtsverhältnis vollzogen (RGZ 71, 236; 114, 22, 25; 114, 112, 115; 117, 415, 417; RAG, ARS 5, 421, 425; 7, 28; 16, 410, 412; BSG 2, 53, 56 ff; BAG 2, 81, 82 ff; Brackmann, aaO, S. 168 f bis h mit umfangreichen Nachweisen; Lauterbach, aaO, Anm. 4 b zu § 690 RVO; Berenskötter, Die Zulässigkeit der hoheitlichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes, dargestellt am Beispiel des Dienstordnungsrechts der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaften und des § 13 AZO, Würzburg, 1969, S. 64 ff).

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13

    Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch

    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67
    Das BAG hat zwar im Urteil vom 27. Oktober 1966 (AP Nr. 26 zu § 611 BGB - DO-Angestellte) an seiner früheren Entscheidung mit der Begründung festgehalten, daß die Verweisung in der DO auf die Dienstbezüge der Beamten eine Angleichung der beamtenrechtlichen Stellung der DO-Angestellten auch hinsichtlich der Art der zu gewährenden Dienstbezüge bedeute.
  • BSG, 26.08.1965 - 7 RLw 28/64

    Anrechnung von Ersatzzeiten - Voraussetzungen einer Anrechnung

    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67
    Unter Beachtung der in Rechtsprechung und Schrifttum für die Rechtsauslegung entwickelten Grundsätze (BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 11, 126, 130 ff; BSG 23, 275, 276; 30, 64, 65 ff; Brackmann, aaO, S. 190 p I/IV mit weiteren Nachweisen) ergibt eine Auslegung der §§ 5 und 6 der DO der Klägerin, daß diese sich in diesen Bestimmungen nicht speziellen Bindungen an das Bundesbeamtenrecht unterworfen hat, soweit es sich um Weihnachtszuwendungen handelt.
  • BAG, 16.05.1955 - 2 AZR 22/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem

    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67
    Durch die DO wird lediglich die sinngemäße Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf ein privat-rechtliches Rechtsverhältnis vollzogen (RGZ 71, 236; 114, 22, 25; 114, 112, 115; 117, 415, 417; RAG, ARS 5, 421, 425; 7, 28; 16, 410, 412; BSG 2, 53, 56 ff; BAG 2, 81, 82 ff; Brackmann, aaO, S. 168 f bis h mit umfangreichen Nachweisen; Lauterbach, aaO, Anm. 4 b zu § 690 RVO; Berenskötter, Die Zulässigkeit der hoheitlichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes, dargestellt am Beispiel des Dienstordnungsrechts der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaften und des § 13 AZO, Würzburg, 1969, S. 64 ff).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67
    Unter Beachtung der in Rechtsprechung und Schrifttum für die Rechtsauslegung entwickelten Grundsätze (BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 11, 126, 130 ff; BSG 23, 275, 276; 30, 64, 65 ff; Brackmann, aaO, S. 190 p I/IV mit weiteren Nachweisen) ergibt eine Auslegung der §§ 5 und 6 der DO der Klägerin, daß diese sich in diesen Bestimmungen nicht speziellen Bindungen an das Bundesbeamtenrecht unterworfen hat, soweit es sich um Weihnachtszuwendungen handelt.
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67
    Unter Beachtung der in Rechtsprechung und Schrifttum für die Rechtsauslegung entwickelten Grundsätze (BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 11, 126, 130 ff; BSG 23, 275, 276; 30, 64, 65 ff; Brackmann, aaO, S. 190 p I/IV mit weiteren Nachweisen) ergibt eine Auslegung der §§ 5 und 6 der DO der Klägerin, daß diese sich in diesen Bestimmungen nicht speziellen Bindungen an das Bundesbeamtenrecht unterworfen hat, soweit es sich um Weihnachtszuwendungen handelt.
  • RG, 06.07.1927 - III 336/26

    Angestellte von Krankenkassen; Tarifvertrag

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • RG, 03.03.1908 - III 457/07

    Kommen den Beamten der Berufsgenossenschaften die Rechte und Pflichten der

  • RG, 18.06.1926 - III 386/25

    Berufsgenossenschaft. Tarifvertrag

  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

  • BSG, 29.06.2017 - B 3 KR 16/16 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Apotheker - Geltendmachung einer

    Parallelen zum Charakter von Maßnahmen der Aufsicht gegenüber Sozialversicherungsträgern (dazu BSGE 31, 247, 249 = SozR Nr. 1 zu § 690 RVO) oder zu den Befugnissen von mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben "Beliehenen" (dazu zB Engelmann in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 31 RdNr 11 mwN) lassen sich in diesem Zusammenhang in Bezug auf Krankenkassen mangels klar erkennbaren, auf die streitige Materie bezogenen Beleihungsakts auch dann nicht ziehen, wenn man allgemein den Normenvertragscharakter der rahmenvertraglichen Regelungen mit in Rechnung stellt (aA demgegenüber - gleichermaßen für den LAV - Luthe, aaO, K § 129 SGB V RdNr 42, Kommentierungsstand 12/2016) .
  • BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82

    Förderung von Gemeinschaftsveranstaltungen - Aufwendung von finanziellen Mitteln

    Auch die Träger der Sozialversicherung unterlagen diesem Gebot bereits vor seiner gesetzlichen Normierung, (vgl. BSGE 31, 247, 257; 37, 272, 277, 47, 21, 22; USK 8034).

    Dieser Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen Öffentlichen Dienst ist in der Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der Tätigkeit der Versicherungsträger seit langem anerkannt (vgl. z. B. BSGE 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; vgl. auch: BVerwGE 18, 135, 140 f.).

    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen öffentlichen Dienst bilden eine Rechtsschranke für das Selbstverwaltungsrecht, das nur im Rahmen des Gesetzes besteht (BSGE 31, 247, 257; 47, 21, 23; USK 8034).

  • BGH, 18.06.2020 - III ZR 258/18

    Sorgen eines Dienstverpflichteten von sich aus für eine Vertragsgestaltung bei

    Bei dieser handelt es sich um dem öffentlichen Recht zugehöriges autonomes Satzungsrecht des Unfallversicherungsträgers (vgl. §§ 690 ff RVO aF; seit 1. Januar 1997: § 144 SGB VII; vgl. BSGE 31, 247, 250; BAGE 39, 76, 81; Köhler in Hauck/Noftz, SGB VII, § 144 Rn. 5 [Stand: Mai 2010]).
  • BSG, 26.10.1978 - 3 RK 65/77

    Umfang des Aufsichtsrechts der Versicherungsbehörden ; Gewährung einer

    Die Sonderzuwendung gehört nämlich, wie die Klägerin zutreffend bemerkt hat, nicht zu den Dienstbezügen iS des § 64 der DO und des Beamtenrechts (vgl. hierzu BSGE 31, 247, 254 sowie § 1 Abs. 2 und Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes idF des 2. BesVNG).

    Die DO der Klägerin verweist jedoch in § 78 Buchst c - anders als die in BSGE 31, 247, 256 beurteilte DO - schlechthin auf die jeweiligen Vorschriften für die Landesbeamten über Pflichten und Rechte, soweit nicht etwas anderes durch besondere gesetzliche Vorschrift bestimmt ist oder sich aus der DO ergibt.

    Bei Beachtung des Grundsatzes wirtschaftlicher und sparsamer Mittelverwendung (vgl. BSGE 31, 247, 257), der in der gesetzlichen Krankenversicherung seinen Niederschlag in den §§ 25 ff, 182 Abs. 2, 363, 385 RVO gefunden hat (vgl. auch § 69 Abs. 2 SGB IV), durfte die Klägerin ihren nicht der DO unterliegenden Bediensteten keine über die für Landesbeamte und DO-Angestellte maßgebenden Beträge hinausgehende.

  • BSG, 26.10.1978 - 3 RK 66/77

    Umfang des Aufsichtsrechts der Versicherungsbehörden ; Gewährung von

    Die Sonderzuwendung gehört nämlich, wie die Klägerin zutreffend bemerkt hat, nicht zu den Dienstbezügen iS des § 64 der DO und des Beamtenrechts (vgl. hierzu BSGE 31, 247, 254, sowie § 1 Abs. 2 und Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes idF des 2. BesVNG).

    Die DO der Klägerin verweist jedoch in § 78 Buchst c - anders als die in BSGE 31, 247, 256 beurteilte DO - schlechthin auf die jeweiligen Vorschriften für die Landesbeamten über Pflichten und Rechte, soweit nicht etwas anderes durch besondere gesetzliche Vorschrift bestimmt ist oder sich aus der DO ergibt.

    Bei Beachtung des Grundsatzes wirtschaftlicher und sparsamer Mittel Verwendung (vgl. BSGE 31, 247, 257), der in der gesetzlichen Krankenversicherung seinen Niederschlag in den §§ 25 ff, 182 Abs. 2, 363, 385 RVO gefunden hat (vgl. aber auch § 69 Abs. 2 SGB IV), durfte die Klägerin somit ihren nicht der DO unterliegenden Bediensteten keine über die für Landesbeamte und DO-Angestellte maßgebenden Beträge hinausgehenden Sonderzuwendungen gewähren.

  • BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82

    Tarifangestellte der AOK - Gewährung von Fahrtkostenerstattung - Sicherstellung

    Bei der Ausfüllung des Beurteilungsrahmens hat die Krankenkasse nämlich die Verhältnisse bei den übrigen öffentlichen Verwaltungsträgern zu beachten (zum Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen öffentlichen Dienst, vgl. BSGE 23, 206, 209; 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; SozR 2200 § 363 Nr. 1).
  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 2/68
    Die Revisionen beider Beteiligten sind durch Zulassung statthaft und in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden° ' ' Gegenstand der nach 5 54 Abs° } des Sozialgerichtsge- setzes (SGG) zulässigen Klage sind die Anordnungen vom 280 Oktober 1965 sowie vom 16" November 1965, mit denen die Beklagte den Beschluß des Vorstands der Klägerin vom 19° Oktober 1965 beanstandet hat, soweit den Bedien-] steten der Klägerin höhere Zuwendungen gewährt werden sollten als 75 v"H° des letzten Monatsbezuges° Die Entscheidung hängt infolgedessen davon ab, ob der Beschluß des Vorstands der Beklagten zu Recht beanstandet worden ist"4 " Wie in dem gleichfalls in der Sitzung am 31° Juli 1970 verkündeten - zur Veröffentlichung bestimmten - Urteil des erkennenden Senats in der Sache 2 RU 222/67 näher dargelegt ist, hat die Beklagte mit der angefochtenen Anordnung die Grenzen ihrer Aufsichtsbefugnis überschritten und in das Selbstverwaltungsrecht der Kläger eingegriffen° Die von der Beklagten angeordnete Begrenzung der Weihnachtszuwendung auf 75 V"H° eines Monatsgehalts findet werder im Recht des öffentlichen Dienstes noch in der.

    DO-Angestellteno Wie im Urteil in der Sache 2 RU 222/67 näher dargelegt ist, hat der Bundesgesetzgeber auch nach der Erweiterung seiner Befugnisse durch das 22" Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 12° Mai 1969 (BGBl I 563) die Geltung der für die Bundesbeamten geltenden Vorschriften nicht auf die Bediensteten der Berufsgenossenschaften erstreckt" Auch der Geltungsbereich des Gesetzes über Weihnachtszuwendungen vom 16° April 1964 (BGBl I 278) und des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung vom 15° Juli 1965 (BGBl I 609) umfaßt nur die Bundesbeamtenu Der Vorstand war auch durch die @@5 und 6 der Dienstordnung der Klägerin nicht gehindert, in Abweichung" von dem Bundesbeamtenrecht die Gewährung einer Weihnachtszuwendung in der Höhe von einem Monatsgehalt zu beschließen° Wie im Urteil in der Sache 2 RU 222/67 ausführlich dargelegt ist, ergibt sich aus den 55 5 und 6 der Dienstordnung nicht, daß die Klägerin sich hinsichtlich der Gewährung von Weihnachtszuwendungen durch diese Vorschriften einer Bindung die für an.

    Bundesbeamte geltende Regelung unterwerfen wolltea In dem Urteil 2 RU 222/67 ist hierzu dargelegt, daß der Begriff "Dienstbezüge" (@ 5) die Weihnachtszuwendungen oder sonstige Zuwendungen nicht mitumfaßt° Die Beklagte kann schließlich ihre Aufsichtsanordnung nicht damit rechtfertigen, daß die Gewährung von Weihnachtszuwendungen in der beschlossenen Höhe gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoße° Das Gebot einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung gilt wegen seiner überragenden und grundsätzlichen Bedeutung für die öffentliche Finanzwirtschaft nach der Auffassung des erkennenden Senats auch in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung, in denen seine Beachtung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist" In der gesetzlichen Unfallversicherung hat es in den @@25 ff, 724, 752 ff seinen Niederschlag gefunden' Die Aufsichtsbehörde hat im Rahmen ihres Aufsichtsrechts sicherzustellen, daß dieses Gebot durch die Versicherungsträger eingehalten wird, Hierbei entsteht ein natürliches Spannungsfeld zwischen den Befugnissen der Aufsichtsbehörde und der dem Selbstverwaltungsrecht der Versicherungsträger immanenten Personal- und Finanzhoheit° Eine den Bedürfnissen-der Praxis gerecht werdende Lösung bietet sich.

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RR 3/94

    Aufwandsentschädigungen für Organmitglieder im aufsichtsbehördlichen

    Das BSG hat stets betont, daß dem Versicherungsträger im Hinblick auf die mit dem Selbstverwaltungsrecht verbundene Personal- und Finanzhoheit auch da, wo das Gesetz eine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorschreibt, ein Spielraum für die Gestaltung der eigenen personellen und organisatorischen Belange verbleiben muß (BSGE 31, 247, 257 = SozR Nr. 1 zu § 690 RVO B! Aa 6; BSGE 37, 272, 276, 278 = SozR 2200 § 690 Nr. 1 S 4, 6).
  • BSG, 16.07.1996 - 1 RR 3/95

    Verpflichtung der Berufsgenossenschaft zur Änderung einer rechtswidrigen

    Dienstordnungen enthalten autonomes Recht, das in seiner Wirkung dem Satzungsrecht gleichsteht (BSGE 31, 247, 250 = SozR Nr. 1 zu § 690 RVO Bl Aa2 mwN; BSGE 37, 272, 276 = SozR 2200 § 690 Nr. 1 S 4).
  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79

    Nichtbestehen der Verwaltungsprüfung - Dienstordnunsangestellte - Krankenkassen -

    Aber auch die gegenteilige Schlußfolgerung, die die Entscheidung des Berufungsurteils trägt, ist nicht gestattet: Es geht nicht an, die bürgerlich-rechtliche Natur der in Rede stehenden Prüfung aus ihren Wirkungen auf das dem bürgerlichen Recht zuzuordnende Dienstordnungsverhältnis der Krankenkassenangestellten (BAGE 2, 81 [83 ff.]; BSGE 31, 247 [250]) abzuleiten, für die ein positives Prüfungsergebnis eine notwendige oder vielleicht sogar die hinreichende Bedingung des weiteren Fortkommens in ihrer dienstlichen Laufbahn bedeutet.
  • LSG Bayern, 21.03.2017 - L 5 KR 334/15

    Erfolglose Klage auf Zustimmung zu einer Vergütungserhöhung

  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83

    Haushaltsrecht und Tarifrecht - Tarifkündigung

  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 125/83

    Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses - Gewährung von Fahrkosten

  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 107/73

    Förderung der beruflichen Bildung

  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 191/67
  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 278/68
  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 156/68
  • BSG, 28.05.1974 - 2 RU 201/72
  • BSG, 06.10.1999 - B 1 A 1/98 B

    Befugnis der Sozialversicherungsträger zur Regelung der Dienstverhältnisse der

  • BSG, 01.03.1978 - 12 RAr 49/77

    Konkursausfallversicherung - Entscheidung gegenüber der Einzugsstelle -

  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 92/75
  • BSG, 29.02.1984 - 8 RK 13/82

    Ermäßigte Beitragssätze - Entgeltfortzahlung für Pflichtversicherte

  • LSG Hessen, 09.02.1983 - L 8 KR 20/81

    Wichtiger Grund; gerichtsfreier Beurteilungsspielraum; Grundsatz der

  • BSG, 28.05.1974 - 2 RU 27/73
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 235/73

    Gratifikation - Lohnnachzahlungen aufgrund allgemeiner Lohnerhöhungen -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.1972 - L 5 KR 21/70
  • BSG, 27.04.1978 - 3 RK 37/76

    Vorstandsbeschluss einer Krankenkasse über die Gewährung eines Urlaubsgeldes an

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