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   BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68   

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BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68 (https://dejure.org/1970,1043)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1970 - 2 RU 239/68 (https://dejure.org/1970,1043)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1970 - 2 RU 239/68 (https://dejure.org/1970,1043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des Rechtsmittelgegners - Versäumung der Revisionsfrist - Revisionsanschließung - Arbeitseinkommmen - Lehrlingsvergütung - Anpassung des Jahresarbeitsverdienstes - Anpassungsgrundlage - Tarifvertragliche ...

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 169
  • MDR 1971, 430
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.02.1970 - 2 RU 135/66

    Arbeitsentgeltssteigerung - Tarifliche Steigerung nach Lebensjahren - Steigerung

    Auszug aus BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68
    Allerdings ist das LSG bei der Berechnung des Ar-- beitsentgelts nach 5 575 Abs, 2 EVO unzutreffenderweise vom Akkordlohn ausgegangen° Daran ist das Revisionsgericht jedoch nicht nach 5 163 SGG gebunden, weil dem eine - wenn auch schematischerechtliche Wertung zugrunde liegt° Das vom Berufungsgericht gewonnene Er- gebnis beruht weiterhin auf der vom erkennenden Senat im Urteil vom 27, Februar 1970 (BSG 31, 38) nicht gebilligten Rechtsauffassung, daß es nicht darauf ankomme, ob der Tarifvertrag Lohnabstufungen nach einem bestimmten Lebensalter vorsehe° Dem erkennenden Senat ist es deshalb nach 5 162 Abs() 2 SGG nicht verwehrt, die Bestimmungen des nichtrevisiblen Tarifvertrags (BSG 6, 41, 45) anzuwenden, welche das LSG auf Grund seiner unzutreffenden &echtsauffassung nicht berücksichtigt hat (BSG 5, 77, 80; 7, 122, 125; 13, 206, 212; SozR Nr° 99 zu 5 162 SGG; Brackmann, aaO, Bd° II S° 252 y)° ' Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats läßt @ 575 Abs° 2 BVD eine Anpassung nur an das Arbeitsentgelt zu, welches von der Vollendung eines bestimmten Lebensalters abhängig ist (BSG 31, 38, 41; Lauterbach, aaO, Bd° I, So 431 Anm° 15 zu 5 573; Windelen, SGb 1970, 408)° Deshalb} müssen bei der Berechnung des JAV nach dieser Vorschrift Lohnsteigerungen unberücksichtigt bleiben, bei denen es auf das Lebensalter des Beschäftigten nicht ankommt, Entgegen der Auffassung des LSG sind daher weder der Akkordrichtsatz noch die Leistungszulage, welche nach dem Tarifvertrag von der 90 Woche einer Beschäftigung im Betrieb an gezahlt wird, Arbeitsentgelt im Sinne von 5 573 Abs, 2 RVO° \ Unter Anwendung der zur Zeit des Arbeitsunfalls geltenden tariflichen Bestimmungen ist sonach für einen vergleichbaren Arbeiter in der Tätigkeitsgruppe 4 von einem altersabhängigen Grundlohn 2, 21 Bei einer von DM auszugehen,.
  • BFH, 08.05.1962 - VII 51/61 S

    Voraussetzungen der steuergerichtlichen Nachprüfung

    Auszug aus BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68
    zu @ 577; RVO-Gesamtkommentar S, 104/21 Anm° 5 zu 5 577)° Zwar ist streitig geworden, ob der Gesetzesbegriff "unbillig" in 5 131 Abs° 1 der Abgabenordnung (AO) dahin auszulegen ist, daß der Verwaltungsbehörde außer einem (Handlungs-) Ermessen eine Beurteilungsermächtigung eingeräumt ist (BVerwG, DVBl 1970, 543 entgegen BFHE 75, 59; 81, 572, 577): Diese Kontroverse hat jedoch für die Auslegung des 5 577 RVO schon wegen der zwischen einem Härteerlaß nach @ 131 A0 und der Feststellung des JAV nach billigem Ermessen nach Form, Inhalt und Zweck bestehenden unterschiedlichen Regelungen keine Bedeutung, Der Senat sieht somit keinen Anlaß, seine bisherige Rechtsansicht (BSG 7, 269, 272) aufzugeben und 5 577 EVO eine Beurteiw lung3ermächtigung zugunsten des Versicherungsträgers zu 12- .
  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

    Auszug aus BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68
    zu @ 577; RVO-Gesamtkommentar S, 104/21 Anm° 5 zu 5 577)° Zwar ist streitig geworden, ob der Gesetzesbegriff "unbillig" in 5 131 Abs° 1 der Abgabenordnung (AO) dahin auszulegen ist, daß der Verwaltungsbehörde außer einem (Handlungs-) Ermessen eine Beurteilungsermächtigung eingeräumt ist (BVerwG, DVBl 1970, 543 entgegen BFHE 75, 59; 81, 572, 577): Diese Kontroverse hat jedoch für die Auslegung des 5 577 RVO schon wegen der zwischen einem Härteerlaß nach @ 131 A0 und der Feststellung des JAV nach billigem Ermessen nach Form, Inhalt und Zweck bestehenden unterschiedlichen Regelungen keine Bedeutung, Der Senat sieht somit keinen Anlaß, seine bisherige Rechtsansicht (BSG 7, 269, 272) aufzugeben und 5 577 EVO eine Beurteiw lung3ermächtigung zugunsten des Versicherungsträgers zu 12- .
  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 7/54

    Gewährung freier Station als Teil des Arbeitsentgelts; Bewertungssätze für

    Auszug aus BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68
    Allerdings ist das LSG bei der Berechnung des Ar-- beitsentgelts nach 5 575 Abs, 2 EVO unzutreffenderweise vom Akkordlohn ausgegangen° Daran ist das Revisionsgericht jedoch nicht nach 5 163 SGG gebunden, weil dem eine - wenn auch schematischerechtliche Wertung zugrunde liegt° Das vom Berufungsgericht gewonnene Er- gebnis beruht weiterhin auf der vom erkennenden Senat im Urteil vom 27, Februar 1970 (BSG 31, 38) nicht gebilligten Rechtsauffassung, daß es nicht darauf ankomme, ob der Tarifvertrag Lohnabstufungen nach einem bestimmten Lebensalter vorsehe° Dem erkennenden Senat ist es deshalb nach 5 162 Abs() 2 SGG nicht verwehrt, die Bestimmungen des nichtrevisiblen Tarifvertrags (BSG 6, 41, 45) anzuwenden, welche das LSG auf Grund seiner unzutreffenden &echtsauffassung nicht berücksichtigt hat (BSG 5, 77, 80; 7, 122, 125; 13, 206, 212; SozR Nr° 99 zu 5 162 SGG; Brackmann, aaO, Bd° II S° 252 y)° ' Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats läßt @ 575 Abs° 2 BVD eine Anpassung nur an das Arbeitsentgelt zu, welches von der Vollendung eines bestimmten Lebensalters abhängig ist (BSG 31, 38, 41; Lauterbach, aaO, Bd° I, So 431 Anm° 15 zu 5 573; Windelen, SGb 1970, 408)° Deshalb} müssen bei der Berechnung des JAV nach dieser Vorschrift Lohnsteigerungen unberücksichtigt bleiben, bei denen es auf das Lebensalter des Beschäftigten nicht ankommt, Entgegen der Auffassung des LSG sind daher weder der Akkordrichtsatz noch die Leistungszulage, welche nach dem Tarifvertrag von der 90 Woche einer Beschäftigung im Betrieb an gezahlt wird, Arbeitsentgelt im Sinne von 5 573 Abs, 2 RVO° \ Unter Anwendung der zur Zeit des Arbeitsunfalls geltenden tariflichen Bestimmungen ist sonach für einen vergleichbaren Arbeiter in der Tätigkeitsgruppe 4 von einem altersabhängigen Grundlohn 2, 21 Bei einer von DM auszugehen,.
  • BFH, 19.01.1965 - VII 22/62 S

    Mineralölsteuererlass oder Steuererstattung aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68
    zu @ 577; RVO-Gesamtkommentar S, 104/21 Anm° 5 zu 5 577)° Zwar ist streitig geworden, ob der Gesetzesbegriff "unbillig" in 5 131 Abs° 1 der Abgabenordnung (AO) dahin auszulegen ist, daß der Verwaltungsbehörde außer einem (Handlungs-) Ermessen eine Beurteilungsermächtigung eingeräumt ist (BVerwG, DVBl 1970, 543 entgegen BFHE 75, 59; 81, 572, 577): Diese Kontroverse hat jedoch für die Auslegung des 5 577 RVO schon wegen der zwischen einem Härteerlaß nach @ 131 A0 und der Feststellung des JAV nach billigem Ermessen nach Form, Inhalt und Zweck bestehenden unterschiedlichen Regelungen keine Bedeutung, Der Senat sieht somit keinen Anlaß, seine bisherige Rechtsansicht (BSG 7, 269, 272) aufzugeben und 5 577 EVO eine Beurteiw lung3ermächtigung zugunsten des Versicherungsträgers zu 12- .
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

    Haben beide Parteien gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt und hat der Vorsitzende gemäß § 519 Abs. 1 S. 3 ZPO die Berufungsbegründungsfrist verlängert, so wirkt die Verlängerung nur zugunsten der Partei, die sie beantragt hatte, wenn sich nicht aus der Verlängerungsverfügung ergibt, daß sie für beide Parteien gelten soll (vgl. BGH Beschluß vom 13. Juli 1972 - VII ZB 9/72 - VersR 1972, 1128, 1129; BSGE 32, 169, 170; einhellige Auffassung im Schrifttum).

    Die Auslegung darf in Fällen der vorliegenden Art nur nicht ergeben, daß die Partei ausschließlich ein selbständiges Rechtsmittel einlegen und keinesfalls - etwa als ein Weniger oder hilfsweise - auch die Abhängigkeit von dem Rechtsmittel des Gegners gewollt hat (vgl. BSGE 32, 169, 171).

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Bereits hier sind die bei der Feststellung des billigen JAV zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalles oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit, vgl § 577 Satz 2 RVO bzw § 87 Satz 2 SGB VII) zu berücksichtigen (BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1; BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 23/02 R = HVBG-Info 2003, 428).
  • BSG, 30.03.2015 - B 13 R 383/14 B

    Höhere Alters- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente

    Insoweit habe das LSG ihren Vortrag im Schriftsatz vom 25.9.2013 zur erheblichen Unbilligkeit des in diesem Bescheid zugrunde gelegten Jahresarbeitsverdienstes offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen und daher die Entscheidung des BSG vom 16.12.1970 (BSGE 32, 169 [BSG 16.12.1970 - 2 RU 239/68] = SozR Nr. 2 zu § 571 RVO) zur Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes nach billigem Ermessen (§ 577 RVO, § 87 SGB VII) außer Acht gelassen.

    Hierzu trägt die Klägerin lediglich vor, dass die in Bezug genommene Entscheidung des BSG vom 16.12.1970 (BSGE 32, 169 [BSG 16.12.1970 - 2 RU 239/68] = SozR Nr. 2 zu § 571 RVO) "zu den §§ 571 bis 576 RVO ergangen ist und nunmehr der 13. Senat des BSG zum gleich lautenden § 87, II SGB VII ergehen soll", sodass sich die grundsätzliche Bedeutung ergebe "um eine einheitliche Rechtsprechung des BSG zu gewährleisten".

    Die Klägerin beruft sich für ihre Rechtsansicht auf das Urteil des BSG vom 16.12.1970 (BSGE 32, 169 [BSG 16.12.1970 - 2 RU 239/68] = SozR Nr. 2 zu § 571 RVO), ohne dass aus ihrem Vortrag deutlich wird, woraus sich der erneute Klärungsbedarf an höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben sollte.

  • BSG, 11.10.1973 - 2 RU 42/69

    Feststellung einer Dauerrente - Anrechnung des Jahresarbeitsverdienstes -

    Sind sie nur für kurzfristige Zeiten berücksichtigt - beruht also die JAV-Berechnung vorwiegend auf den deutschen Verdiensten -, so ist die Berechnung des JAV regelmäßig nicht in erheblichem Maße unbillig, weil im Rahmen des § 577 RVO kurzfristige Einkommenslagen nicht von wesentlicher Bedeutung und ganz allgemein für den JAV nicht bestimmend sind (vgl. hierzu insbes. BSG 32, 169 [173]).

    Soweit der JAV - wie in dem vorliegenden Fall des Klägers - in der Weise berechnet worden ist, daß an Stelle der Auslandsverdienste anteilsmäßig der Ortslohn eingesetzt worden ist, wird eine erhebliche Unbilligkeit i. S. des § 577 Satz 1 RVO deshalb regelmäßig ausscheiden, es sei denn, es ergäbe sich auf Grund der Fähigkeiten, der Ausbildung, der Lebensstellung und der zuletzt ausgeübten Tätigkeit des Verletzten (vgl. § 577 Satz 2 RVO) etwas anderes (zu letzterem vgl. insbes. BSG 32, 169 [173]).

  • LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen

    Ebenso, wie Lohnsteigerungen, die weder an Berufsjahre noch an ein bestimmtes Lebensalter geknüpft sind, im Rahmen des § 90 Abs. 2 SGB VII unberücksichtigt bleiben (Schudmann, in: jurisPK-SGB VII, § 90 Rn. 79, Stand: 2014; für § 573 Abs. 2 RVO BSG, Urteil vom 16.12.1970, 2 RU 239/68, juris, Rn. 24), können auch Eingruppierungen in eine höhere Entgeltgruppe nicht berücksichtigt werden, wenn sie nicht durch Tarifvertrag an Berufsjahre oder ein Lebensalter geknüpft sind.
  • BSG, 30.07.2008 - B 5a/5 R 30/07 R

    Rentenversicherung - Nachversicherung nach dem Tod eines Ruhestandsbeamten -

    Die Verlängerung wirkt jedoch lediglich zu Gunsten des Beteiligten, der sie beantragt hat, es sei denn, das Gericht bestimmt, dass die Fristverlängerung auch für andere Beteiligte gilt (vgl BSGE 32, 169 = SozR Nr. 56 zu § 164 SGG).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen

    Die Wertung, daß ein nach den §§ 571 bis 576 RVO berechneter JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig oder zu hoch ist, kann das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles selbst vollziehen, weil der Unfallversicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und auch keinen von den Gerichten nur beschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum hat (BSGE 32, 169, 173; SozR 2200 § 571 Nr. 21; Brackmann a.a.O., S. 576k, 577 mwN; Lauterbach/Watermann, a.a.O., m.w.N.).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92

    Kind - Verletzung - Unfallrente

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 4645/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Zugunstenverfahren

  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92

    Umfang der Bindung rechtskräftiger Urteile - Erteilung einer

  • LSG Saarland, 18.11.2009 - L 2 U 27/07

    Versichertenrente - Festsetzung des JAV nach § 90 Abs. 2 SGB VII - keine

  • BFH, 26.04.1995 - I R 49/94

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist -

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 47/81

    Jahresarbeitsverdienst; Arbeitsunfall; Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • SG Gießen, 06.10.2011 - S 3 U 231/08
  • SG Heilbronn, 21.12.2020 - S 2 U 1011/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Höhe des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 22 U 142/08
  • BSG, 28.04.1977 - 2 RU 39/75

    Ehrenamtlicher Richter - Arbeitsunfall - Jahresarbeitsverdienst -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - L 17 U 246/00

    Unfallversicherung

  • BFH, 25.01.1989 - I R 89/84

    Entschädigung und Versicherungsprämie als private Aufwendung - Anrechnung von

  • BSG, 13.12.1984 - 11 RK 7/83
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 62/82

    Festsetzung des JAV nach billigem Ermessen (§ 577 RVO)

  • LSG Hessen, 18.12.1974 - L 3 U 638/72

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Streitgegenstand -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - L 3 U 194/97

    JAV-Berechnung - Arbeitseinkommen

  • BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 181/71

    Waisenrentenanspruch - Pflegekind - Unterhaltskostenbeitrag - Tod vor September

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 13/74
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