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   BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69   

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https://dejure.org/1970,1731
BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69 (https://dejure.org/1970,1731)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1970 - 2 RU 6/69 (https://dejure.org/1970,1731)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - 2 RU 6/69 (https://dejure.org/1970,1731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 38
  • NJW 1971, 1103
  • NJW 1971, 581
  • MDR 1971, 337
  • VersR 1971, 415
  • DB 1970, 2180
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 169/63

    HNO-Arzt - Belegärztliche Tätigkeit im Krankenhaus - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69
    Ihr Berufungsvorbringen hat die Klägerin u. a. auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. September 1965 (BSG 24, 29) gestützt.

    Der Hinweis der Klägerin auf BSG 24, 29 lasse keine andere Beurteilung zu, denn dieses Urteil betreffe die hier nicht interessierende Frage des Unfallversicherungs-(UV)schutzes für einen Belegarzt.

    Gegen das am 26. Dezember 1968 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 6. Januar 1969 Revision eingelegt und sie am 4. Februar 1969 folgendermaßen begründet: Die vom LSG vorgenommene Differenzierung je nach der von Dr. R. im Einzelfall verrichteten konkreten Tätigkeit sei verfehlt (BSG 24, 29, 35).

    Das LSG hat die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte, welche die Klägerin schon im Berufungsverfahren mit ihrem Hinweis auf das Urteil des Senats vom 29. September 1965 (BSG 24, 29) hervorgehoben hatte, außer acht gelassen; mit seiner Bemerkung, jenes Urteil betreffe die Frage der Versicherungspflicht eines Belegarztes, die für den vorliegenden Rechtsstreit ohne Bedeutung sei, hat das LSG verkannt, daß die von Dr. R. ausgeübte Chefarzttätigkeit sogar weitaus stärker die Elemente eines Beschäftigungsverhältnisses aufgewiesen hat, als es bei einer typischen Belegarztpraxis der Fall zu sein pflegt.

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50

    Honorarabführung durch Klinikdirektoren

    Auszug aus BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69
    Dieser scheinbare Widerspruch löst sich jedoch auf, wenn bei der Würdigung des von Dr. R. erzielten Arbeitseinkommens die - vom LSG übersehene - Rechtsauffassung herangezogen wird, nach der in Fällen der hier vorliegenden Art das einem Krankenhaus-Chefarzt eingeräumte Recht zur Eigenliquidation bei den stationären Patienten der 1. und 2. Pflegeklasse einen - das verhältnismäßig niedrige feste Gehalt ergänzenden - Teil des Arbeitsentgelts darstellt und somit nicht etwa als eine Honorierung selbständiger ärztlicher Berufsausübung anzusehen ist (vgl. BGHZ 7, 1, 12 bis 16; BGH Urteil vom 22.10.1957 in AP Nr. 1 zu § 611 BGB, Arzt - Krankenhaus - Vertrag; BAG 11, 229; Bay. LSG aaO; BSG 24, 35).
  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit

    Auszug aus BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69
    Bei der unfallbringenden Fahrt habe es sich um den Rückweg von einer privaten Betätigung gehandelt, der hinsichtlich Entfernung und Dauer zum üblichen Weg zur Arbeitsstätte in keinem angemessenen Verhältnis gestanden habe (BSG 22, 60, 62).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - schriftliche Befundung radiologischer

    Eine Weisungsfreiheit in Ausübung der ärztlichen Tätigkeit berührt eine persönliche Abhängigkeit nicht (BSG 23.10.1970, 2 RU 1/69, BSGE 32, 38).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Das gleiche gilt auch, wenn nach einem rein eigenwirtschaftlichen Aufenthalt am dritten Ort der Weg zum Ort der Tätigkeit aus unvorhersehbaren betrieblichen Gründen angetreten wird (vgl BSGE 32, 38, 41 = SozR Nr. 10 zu § 550 RVO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 8 R 573/12

    Intensivpfleger nicht selbständig tätig

    Auf dieser Grundlage habe das BSG sogar die Tätigkeit eines Chefarztes einer gynäkologischen Abteilung eines Kreiskrankenhauses als Beschäftigung qualifiziert (BSG, Urteil v. 23.10.1970, 2 RU 6/69).
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