Rechtsprechung
   BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,7681
BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70 (https://dejure.org/1971,7681)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1971 - 3 RK 35/70 (https://dejure.org/1971,7681)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1971 - 3 RK 35/70 (https://dejure.org/1971,7681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,7681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche eines Rentners - Krankenkassenleistungen - Zuschußfähige Anschaffungen - Anschaffung eines Hörgeräts

Papierfundstellen

  • BSGE 33, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 22.03.1956 - BT-Drs II/2256
    Auszug aus BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70
    Der Senat hat solch eine enge Auslegung des Begriffs "Arbeitsfähigkeit" in dem genannten Zusammenhang bei mitversicherten Kindern bereits abgelehnt (vglo BSG 507 154, 154, wo es für ausreichend erachtet wurde, daß sich die Versorgung mit einer Prothese günstig auf die Schulfähigkeit auswirkt)° Auch bei- Rentnern muß "Arbeitsfähigkeit" im weitesten Sinn 'jedenfalls seit dem Zeitpunkt verstanden werden, seit dem diese durch das Gesetz über Krankenversicherung der Rentner vom 120 Juni 1956 (BGBl l 500) in die gesetzliche Krankenversicherung als "vollwertige Mitglieder" mit "denselben Rechten und Pflichten gegenüber der Kasse wie die im Arbeitsleben stehenden Versichertcn" eingegliedert wurden (vgl° den Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik - zur BT-Drudks° II/2256 S° 2)" Die da- mit verbundenen Veränderungen im System der Versiche- -rungsleistungen an Rentner sind bei den Beratungen über die KrankenverSicherung der Rentner auch deutlich erkannt worden° Nach dem Schriftlichen Bericht des ' Ä.
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

    Daher hat es die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) trotz zunächst unveränderten Wortlauts des § 187 Nr. 3 RVO ausreichen lassen, wenn mit einem Hilfsmittel die Fähigkeit hergestellt oder erhalten wurde, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (BSGE 30, 270, 272; 33, 263, 265; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; so auch die Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26. Februar 1982, Beilage Nr. 32/82 zum Bundesanzeiger Nr. 125 = DOK 1982, 621 = BKK 1982, 269) bzw die "Alltagskompetenzen" eines Menschen gesichert wurden.

    Die Schulfähigkeit bzw der Erwerb einer elementaren Schulausbildung waren damit als allgemeines Grundbedürfnis eines Schülers anerkannt (BSGE 30, 151, 154; 33, 263, 265; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 28).

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

    Daher hat es die Rechtsprechung des BSG trotz zunächst unveränderten Wortlauts des § 187 Nr. 3 RVO ausreichen lassen, wenn mit einem Hilfsmittel die Fähigkeit hergestellt oder erhalten wurde, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (BSGE 30, 270, 272 = SozR Nr. 1 zu § 11 VO über KVdR; BSGE 33, 263, 266 = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; so auch die Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26.2.1982, Beil Nr. 32/82 zum BAnz Nr. 125 = DOK 1982, 621 = BKK 1982, 269) bzw die "Alltagskompetenzen" eines Menschen gesichert wurden.
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Als Heilmittel galten vorwiegend sächliche Mittel einschließlich gewisser, außerhalb der gewöhnlichen ärztlichen Tätigkeit liegender äußerlicher Einwirkungen auf den Körper wie Massagen, heilgymnastische Übungen, Bäder usw, wenn sie vom Arzt lediglich verordnet, nicht aber überwacht werden, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Krankenbehandlung stehen und einen Heilerfolg herbeiführen oder sichern sollen (BSGE 33, 263, 264 = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO; BSGE 37, 138, 139 = SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSGE 42, 16, 18 = SozR 2200 § 182 Nr. 14; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26. Februar 1982, Beilage Nr. 32/82 zum BAnz Nr. 125, Abschnitt A 1 = DOK 1982, 621 = BKK 1982, 269).

    Das Hilfsmittel sollte an die Stelle eines nicht oder nicht voll funktionsfähigen Körperorgans treten und soweit wie möglich dessen Funktion übernehmen, um auf diese Art die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder herzustellen, wobei es, wie von der Rechtsprechung zum früheren Recht mit Blick auf nicht im Erwerbsleben stehende Versicherte entwickelt worden ist, nicht nur auf die Arbeitsfähigkeit im Erwerbsleben ankam, sondern auch auf die Schulfähigkeit von Schülern, und bei Rentnern darauf, daß diejenigen Fähigkeiten erhalten oder hergestellt werden, die notwendig sind, um am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (BSGE 33, 263, 265 ff = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26. Februar 1982 aaO).

    Die besondere Aufführung der Brillen im früheren und geltenden Recht ist historisch zu erklären (BSGE 33, 263, 265 = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO).

    Der unmittelbare Zusammenhang mit der Krankenbehandlung sollte das Kriterium sein, durch das sich Heil- und Hilfsmittel voneinander unterscheiden (BSGE 33, 263, 264 f = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO; BSGE 37, 138, 139 = SozR 2200 § 187 Nr. 1).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 16/95

    Luftreinigungsgerät als Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung, allgemeiner

    Wenn der Ausgleich ein elementares Grundbedürfnis betrifft, muß die Wirkung nicht vollständig sein; es genügt auch eine partielle, aber nicht ganz unerhebliche, nicht ganz unbedeutende Wirkung (vgl BSGE 33, 263, 264 f = SozR § 187 RVO Nr. 2; BSG SozR 2200 § 187 Nr. 3; BSGE 39, 275 = SozR 2200 § 187 Nr. 4; BSG SozR 2200 § 182b Nrn 9, 10, 12, 17, 25, 26, 34; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7; BSG SozR 5420 § 16 Nr. 1).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Heilmittel sind danach vorwiegend sächliche Mittel einschließlich gewisser, außerhalb der gewöhnlichen ärztlichen Tätigkeit liegender äußerlicher Einwirkungen auf den Körper wie Massagen, heilgymnastische Übungen, Bäder usw, wenn sie vom Arzt lediglich verordnet, nicht aber überwacht werden, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Krankenbehandlung stehen und einen Heilerfolg herbeiführen oder sichern sollen (BSGE 33, 263, 264 = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO; BSGE 37, 138, 139 = SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSGE 42, 16, 18 = SozR 2200 § 182 Nr. 14; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 B

    Begriff des Heilmittels

    Als Heilmittel galten vorwiegend sächliche Mittel einschließlich gewisser, außerhalb der gewöhnlichen ärztlichen Tätigkeit liegender äußerlicher Einwirkungen auf den Körper wie Massagen, heilgymnastische Übungen, Bäder usw, wenn sie vom Arzt lediglich verordnet, nicht aber überwacht werden, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Krankenbehandlung stehen und einen Heilerfolg herbeiführen oder sichern sollen (BSGE 33, 263, 264 = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO ; BSGE 37, 138, 139 = SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSGE 42, 16, 18 = SozR 2200 § 182 Nr. 14; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26. Februar 1982 Beilage Nr. 32/82 zum BAnz Nr. 125, Abschnitt A 1 = DOK 1982, 621 = BKK 1982, 269).

    Das Hilfsmittel sollte an die Stelle eines nicht oder nicht voll funktionsfähigen Körperorgans treten und soweit wie möglich dessen Funktion übernehmen, um auf diese Art die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder herzustellen, wobei es, wie von der Rechtsprechung zum früheren Recht mit Blick auf nicht im Erwerbsleben stehende Versicherte entwickelt worden ist, nicht nur auf die Arbeitsfähigkeit im Erwerbsleben ankommt, sondern auch auf die Schulfähigkeit von Schülern und bei Rentnern darauf, daß diejenigen Fähigkeiten erhalten oder hergestellt werden, die notwendig sind, um am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (BSGE 33, 263, 265 ff = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO ; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26. Februar 1982 aaO).

    Die besondere Aufführung der Brillen im früheren und geltenden Recht ist historisch zu erklären (BSGE 33, 263, 265 = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO ).

    Der unmittelbare Zusammenhang mit der Krankenbehandlung war das Kriterium, durch das sich Heil- und Hilfsmittel voneinander unterscheiden (BSGE 33, 263, 264 f = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO ; BSGE 37, 138, 139 = SozR 2200 § 187 Nr. 1).

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 13/10 R

    Anspruch eines behinderten Kindes auf Ausstattung mit einem Therapiestuhl zum

    Daher hat es die Rechtsprechung des BSG trotz zunächst unveränderten Wortlauts des § 187 Nr. 3 RVO ausreichen lassen, wenn mit einem Hilfsmittel die Fähigkeit hergestellt oder erhalten wurde, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (BSGE 30, 270, 272 = SozR Nr. 1 zu § 11 VO über KVdR; BSGE 33, 263, 266 = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; so auch die Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26.2.1982, Beil Nr. 32/82 zum BAnz Nr. 125 = DOK 1982, 621 = BKK 1982, 269) bzw die "Alltagskompetenzen" eines Menschen gesichert wurden.
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 7/11 R

    Anspruch eines behinderten Kindes auf Ausstattung mit einem Therapiestuhl zum

    Daher hat es die Rechtsprechung des BSG trotz zunächst unveränderten Wortlauts des § 187 Nr. 3 RVO ausreichen lassen, wenn mit einem Hilfsmittel die Fähigkeit hergestellt oder erhalten wurde, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (BSGE 30, 270, 272 = SozR Nr. 1 zu § 11 VO über KVdR; BSGE 33, 263, 266 = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; so auch die Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26.2.1982, Beil Nr. 32/82 zum BAnz Nr. 125 = DOK 1982, 621 = BKK 1982, 269) bzw die "Alltagskompetenzen" eines Menschen gesichert wurden.
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

    Sehen usw - ermöglicht, ersetzt, erleichtert oder ergänzt (vgl dazu BSGE 33, 263, 264 f = SozR § 187 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 2; BSG SozR 2200 § 187 Nr. 3; BSGE 39, 275 = SozR 2200 § 187 Nr. 4; SozR 2200 § 182b Nrn 9, 10 und 12).
  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 27/73

    Hilfsmittel für Behinderte und Leistungspflicht der KK

    Während die Heilmittel i. S. der §§ 182 Abs. 1 Nr. 1, 193 RVO im unmittelbaren Zusammenhang mit der Behandlung der Krankheit angewendet werden und einen Heilerfolg herbeiführen oder sichern sollen, dienen die Hilfsmittel i. S. des § 187 Nr. 3 RVO nicht der therapeutischen Einflußnahme, sondern sind dazu bestimmt, bestehende körperliche Defekte auszugleichen (vgl. BSG 33, 263 ff.).

    Auch in seinem Urteil vom 15. Dezember 1971 (BSG 33, 263, 266) hat der Senat bei dem Begriff der Arbeitsfähigkeit, wie er aus dem Zusammenhang des § 187 Nr. 3 RVO zu verstehen ist, die jeweiligen Veränderungen im System der Versicherungsleistungen berücksichtigt.

    Demgemäß hat der Senat entschieden, daß nach den mit der Krankenversicherung der Rentner verfolgten Grundsätzen dem erklärten Ziel des § 187 Nr. 3 RVO bereits dann Genüge getan ist, wenn das Hilfsmittel dazu beiträgt, die Fähigkeit des Rentners, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, herzustellen oder zu erhalten (BSG 33, 263, 267).

  • BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87

    Hilfsmittelgewährung - Herstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit

  • BAG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03
  • BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 8/95

    Heilmittel - Hilfsmittel - antiallergener Matratzenüberzug - Kostenerstattung für

  • BSG, 12.12.1979 - 3 RK 44/78

    Angorawäsche für Rheumakranken

  • BSG, 13.02.1975 - 3 RK 35/74

    Anspruch eines Schwerbehinderten Versicherten auf einen Bad-Helfer als

  • BSG, 13.05.1982 - 8 RK 34/81
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79

    Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

  • BSG, 18.05.1978 - 3 RK 47/77

    Hilfsmittel iS des RVO § 182b - Batterien für den Betrieb eines Hörgerätes

  • LSG Hessen, 08.10.1980 - L 8 KR 903/79
  • SG Hannover, 15.11.2006 - S 38 KR 256/06
  • SG Hannover, 15.11.2006 - S 38 KR 296/06
  • BSG, 24.04.1979 - 3 RK 20/78

    Fernsehlesegerät als Hilfsmittel iS der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BSG, 24.04.1979 - 3 RK 73/77

    Bereitstellung von Ersatzbatterien für ein Hörgerät durch die Krankenkasse

  • LSG Hessen, 29.11.1978 - L 8 KR 1172/77

    Angora-Unterwäsche als Heil- oder Hilfsmittel iS der RVO

  • BSG, 10.10.1978 - 3 RK 38/77

    Handelsübliches Kraftfahrzeug - Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BSG, 22.06.1973 - 3 RK 103/71

    Korsett als Heil- oder Hilfsmittel

  • BSG, 16.03.1972 - 3 RK 34/70

    Kosten für Beinprothesen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht