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   BSG, 22.02.1972 - 3 RK 61/69   

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https://dejure.org/1972,2863
BSG, 22.02.1972 - 3 RK 61/69 (https://dejure.org/1972,2863)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1972 - 3 RK 61/69 (https://dejure.org/1972,2863)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1972 - 3 RK 61/69 (https://dejure.org/1972,2863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mutterschaftsgeld - Schwangerschaft während Arbeitsverhältnis - Inländisches Arbeitsverhältnis - Beginn der Schutzfrist - Rückwirkungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 34, 76
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.09.1971 - 3 RK 70/68

    Rechtsmäßigkeit des Zulassungsanspruchs

    Auszug aus BSG, 22.02.1972 - 3 RK 61/69
    Gleichwohl ist die eingelegte Sprungrevision zulässig, weil die Klägerin auf die Rechtmäßigkeit des Zulassungsausspruchs vertrauen durfte (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 9. September 1971 - 3 RK 70/68).
  • BFH, 29.04.2009 - X R 31/08

    Progressionsvorbehalt bei Zahlung von Geburtengeld durch eine schweizerische

    Das MuSchG gilt im Streitfall nicht für die Ehefrau des Klägers, da das MuSchG grundsätzlich nur dann Anwendung findet, wenn der Arbeitsort der Frau im Bundesgebiet liegt (vgl. BSG-Urteil vom 22. Februar 1972 3 RK 61/69, BSGE 34, 76; Zmarzlik/ Zipperer/Viethen, Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsleistungen, Bundeserziehungsgeldgesetz, 8. Aufl., § 1 MuSchG Rz 23).
  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 1/90

    Zeiten des Entwicklungsdienstes bei Anspruch auf Mutterschaftsgeld

    Das gelte auch für § 200 Abs. 1 Satz 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) (Hinweis auf BSGE 34, 76), so daß die zeitlichen Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld nicht erfüllt seien.

    Das ergibt sich, wie das BSG bereits entschieden hat, aus dem Sinnzusammenhang und dem System des MuSchG, mit dem die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) über das Mutterschaftsgeld auf das engste zusammenhängen (BSGE 34, 76, 78 f = SozR Nr. 3 zu § 200 RVO).

  • BSG, 17.04.1991 - 3 RK 26/89

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld

    Um den Leistungsanspruch auszulösen, muß das Arbeitsverhältnis von dem Beschäftigungsverbot betroffen werden können (BSGE 34, 76, 78 = SozR Nr. 3 zu § 200 RVO).

    Auch die erkennbare Absicht des Gesetzes, durch die Regelung des § 200 Abs. 1 Satz 2 RVO eine mißbräuchliche Inanspruchnahme der Mutterschaftsleistungen auszuschließen (vgl dazu Peters, § 200 Anm 5a unter Hinweis auf BT-Drucks IV/3652, S 8 f zu §§ 200 und 200a RVO; BSGE 34, 76, 78 f = SozR Nr. 3 zu § 200 RVO), zwingt nicht zu einer restriktiven Auslegung im Sinne der Revision.

  • LSG Hessen, 22.06.1989 - L 1/8 KR 1424/88

    Mutterschaftsgeld; Krankenversicherung; Arbeitsverhältnis; Beurlaubung; BAT;

    Das Bundessozialgericht habe in seinem Urteil vom 22. Februar 1982, Az. 3 RK 61/69 entschieden, dass nur ein Arbeitsverhältnis, das vom Beschäftigungsverbot des Mutterschutzgesetzes betroffen werden könne, einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld begründen könne.

    Das in diesem Zusammenhang von der Beklagten herangezogene Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Februar 1972 (3 RK 61/69 zur beschränkten Anwendbarkeit des § 200 RVO auf Arbeitsverhältnisse im Inland) ergibt nichts Gegenteiliges und ist ebenso wie die bisher veröffentlichten Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu § 200 RVO für die Entscheidung dieses Rechtsstreits nicht einschlägig.

  • BSG, 12.06.1986 - 8 RK 5/85

    Ortskraft - Mutterschaftsgeld - Anwendung deutschen Arbeitsrechts

    Sein räumlicher Geltungsbereich richtet sich nach dem Arbeitsort (Gröninger/Thomas, Mutterschutzgesetz, § 1 Anm. 9; vgl. auch BSGE 34, 76, 78).
  • BSG, 08.11.1983 - 12 RK 52/82
    Die territoriale Tragweite sozialrechtlicher Vorschriften ist demgemäß in den vom BSG entschiedenen Fällen nicht einheitlich bestimmt worden (vgl vor allem BSGE 17, 110, 113; 25, 295, 296f; 31, 288, 289f; 34, 76, 78; 36, 209, 216; A3, 255, 257ff; SozR 2200 5 200a Nr. 2 und $ 1248 Nr. 35 sowie SozR 5750 Art. 2 5 51a Nr. 7).
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