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   BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69   

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https://dejure.org/1972,1118
BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69 (https://dejure.org/1972,1118)
BSG, Entscheidung vom 13.12.1972 - 7 RKg 9/69 (https://dejure.org/1972,1118)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 1972 - 7 RKg 9/69 (https://dejure.org/1972,1118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 35, 108
  • NJW 1973, 919
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.11.1970 - 7 RKg 7/69
    Auszug aus BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. November 1970 - 7 RKg 7/69 - (BSG 32, 106) entschieden hat, spricht für diese Auslegung schon der anhand des Sprachgebrauchs zu ermittelnde Wortsinn, wonach unter "zustehen" die Innehabung des Anspruchs ohne Rücksicht darauf zu verstehen ist, ob der Anspruch gegenüber dem Rentenberechtigten durch Zahlung erfüllt werden kann.
  • BSG, 31.10.1972 - 7 RKg 8/70

    Kindergeld - Unrechtmäßige Leistung - Rückforderung - Zession - Inanspruchnahme

    Auszug aus BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Das entspricht auch dem vom BKGG verfolgten Zweck, die doppelte Gewährung gleichwertiger öffentlicher Leistungen für ein und dasselbe Kind zu verhindern (Amtl. Begr., BT-Drucks. IV/818 S. 15, 16; BVerfGE 22, 163; BSG 32, 106, 109; BSG, Urt. vom 31. Oktober 1972 - 7 RKg 8/70 -).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Das entspricht auch dem vom BKGG verfolgten Zweck, die doppelte Gewährung gleichwertiger öffentlicher Leistungen für ein und dasselbe Kind zu verhindern (Amtl. Begr., BT-Drucks. IV/818 S. 15, 16; BVerfGE 22, 163; BSG 32, 106, 109; BSG, Urt. vom 31. Oktober 1972 - 7 RKg 8/70 -).
  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 9/18 R

    Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

    Dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen (stRspr; vgl nur BSG vom 13.12.1972 - 7 RKg 9/69 - BSGE 35, 108, 112 = SozR Nr. 3 zu § 13 BKGG) .
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    2.3 Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muß (BSGE 42, 184, 187 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 62, 32, 35 = SozR 4100 § 71 Nr. 2); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff: BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 20).

    Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im wesentlichen eine Frage der Würdigung des Einzelfalles, die den Tatsachengerichten obliegt (vgl BSGE 35, 108, 112; BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 7; BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11).

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Da das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen und Verhalten des Betroffenen sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen ist (vgl zB BSGE 35, 108, 112 = SozR Nr. 3 zu § 13 BKGG), hätte es dazu ua noch näherer Feststellungen zum psychischen Befund des Klägers während der besonderen Situation des Heilverfahrens bedurft.
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