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   BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72   

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BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72 (https://dejure.org/1973,838)
BSG, Entscheidung vom 16.08.1973 - 3 RK 94/72 (https://dejure.org/1973,838)
BSG, Entscheidung vom 16. August 1973 - 3 RK 94/72 (https://dejure.org/1973,838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formelle Anforderungen an einen Leistungsantrag eines Versicherten an eine Krankenversicherung; Vorlage einer Diagnose mit Behandlungsplan und Kostenplan ohne ausdrücklichen Antrag ; Ablehnung durch eine Krankenkasse einer Sachprüfung unter Berufung auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 120
  • MDR 1974, 78
  • DÖV 1974, 352
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.01.1967 - 2 RU 125/65

    Zugunstenbescheid gemäß § 619 der Reichsversicherungsordnung (RVO) - Auswirkungen

    Auszug aus BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72
    Wie der 2. Senat des BSG in seinem Urteil vom 31. Januar 1967 zu § 627 RVO (BSG 26, 89, 91) näher dargelegt hat, liegt es im Wesen höchstrichterlicher Rechtsprechung, bei der Entscheidung der Streitfälle die Entwicklung allgemeiner Rechtsgrundsätze anzustreben, an die sich untere Instanzen und Verwaltungsbehörden bei der künftigen Behandlung gleichartiger Fälle halten können.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob der ursprüngliche Bescheid auf einer älteren höchstrichterlichen Rechtsprechung beruht, die später einen Wandel erfahren hat (so der BSG 26, 89 zugrunde liegende Fall), oder ob sich eine höchstrichterliche Rechtsprechung überhaupt erst nach Unanfechtbarkeit des Erstbescheids gebildet hat (so der Sachverhalt im Urteil des 4. Senats vom 27. Juni 1968 zu § 1300 in BSG 28, 141).

  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72
    Auch unter Berücksichtigung der Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Oktober 1972 (3 RK 93/71, 100/71 und 33/72) sei es eine Frage des Einzelfalles, ob die Voraussetzungen des Krankheitsbegriffes vorlägen.

    Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gab es jedoch erst mit den drei Entscheidungen des Senats vom 20. Oktober 1972 (3 RK 93/71 in SozR § 182 RVO Nr. 52, 3 RK 100/71, 3 RK 33/72).

  • BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66

    Ermessensausübung einer Verwaltungsbehörde - Zeitpunkt der Neuregelung eines

    Auszug aus BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72
    Zwar enthält das Zweite Buch der RVO keine den §§ 627, 1300 RVO, § 79 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG), § 93 des Reichsknappschaftsgesetzes (RKG) entsprechende ausdrückliche Regelung, wonach ein Versicherungsträger eine Leistung neu festzustellen hat, wenn er sich bei erneuter Prüfung überzeugt daß er die Leistung zu Unrecht ganz oder teilweise abgelehnt, entzogen oder eingestellt hat (vgl. auch § 40 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung vom 2. Mai 1955 [VwVG] - BGBl I 202 -, wonach die Verwaltungsbehörde zugunsten des Berechtigten jederzeit einen neuen Bescheid erteilen kann [Abs. 1; vgl. zurVerpflichtung der Verwaltungsbehörde, einen der materiellen Rechtslage entsprechenden neuen Bescheid zu erteilen BSG 26, 146] und auf Antrag des Berechtigten ein neuer Bescheid zu erteilen ist, wenn das BSG in ständiger Rechtsprechung nachträglich eine andere Rechtsauffassung vertritt, als der früheren Entscheidung zugrunde gelegen hat [Abs. 2]; vgl. für die Arbeitslosenversicherung RVA, GE Nr. 3643 in AN 1933, 59, wo die Berechtigung zur Änderung eines rechtskräftigen Bescheides zugunsten des Arbeitslosen trotz Fehlens einer ausdrücklichen Vorschrift im Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung - AVAVG - unter Hinweis auf die entsprechenden Vorschriften in der Rentenversicherung und der Unfallversicherung daraus abgeleitet wird, daß "diese Vorschriften...offensichtlich der Niederschlag eines ganz allgemeinen Rechtsgrundsatzes der Sozialversicherung" sind).
  • BSG, 27.06.1968 - 4 RJ 41/68

    Unanfechtbarer Bescheid - Geänderte Rechtsprechung - Neuprüfung

    Auszug aus BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72
    Dabei spielt es keine Rolle, ob der ursprüngliche Bescheid auf einer älteren höchstrichterlichen Rechtsprechung beruht, die später einen Wandel erfahren hat (so der BSG 26, 89 zugrunde liegende Fall), oder ob sich eine höchstrichterliche Rechtsprechung überhaupt erst nach Unanfechtbarkeit des Erstbescheids gebildet hat (so der Sachverhalt im Urteil des 4. Senats vom 27. Juni 1968 zu § 1300 in BSG 28, 141).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 100/71
    Auszug aus BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72
    Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gab es jedoch erst mit den drei Entscheidungen des Senats vom 20. Oktober 1972 (3 RK 93/71 in SozR § 182 RVO Nr. 52, 3 RK 100/71, 3 RK 33/72).
  • BSG, 17.12.1971 - 1 RA 245/70

    Neufeststellungsverfahren - Prüfungsumfang - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72
    Maßgebend ist dabei der Erkenntnisstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BSG, Urteil von 17. Dezember 1971 - 1 RA 245/70 - in SozR, § 1300 RVO, Nr. 13, Aa 17).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 33/72
    Auszug aus BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72
    Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gab es jedoch erst mit den drei Entscheidungen des Senats vom 20. Oktober 1972 (3 RK 93/71 in SozR § 182 RVO Nr. 52, 3 RK 100/71, 3 RK 33/72).
  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 68/72
    Auszug aus BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72
    Das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung hatte nur zur Folge, daß die Anfechtungsfrist auf ein Jahr verlängert wurde (§ 66 Abs. 2 SGG; vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 1972 - 3 RK 68/72 - in SozR, § 66 SGG Nr. 34).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Unerheblich ist, ob bei der Übermittlung auch eine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt; Rechtsfolgen des Unterbleibens oder der Fehlerhaftigkeit von Rechtsbehelfsbelehrungen sind gesondert in § 66 SGG geregelt (vgl BSGE 36, 120, 122 = SozR Nr. 61 zu § 182 RVO S Aa 60; BSG USK 73 198 S 768; - zu § 66 SGG s u 2.b = RdNr 28 ff) .
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Auch in diesem Fall muß die Verwaltung auf einen Neufeststellungsantrag hin (vgl. z.B. §§ 627, 1300 RVO) die Leistungen unter Berücksichtigung der geänderten Rechtsprechung neu feststellen (BSGE 26, 89, 91f.; 36, 120, 122f; für das allgemeine Verwaltungsrecht vgl. BVerwGE 17, 256; 28, 122).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem

    Bei der Auslegung des Antrags ist zu berücksichtigen, daß derjenige, der zu einem bestimmten Sachverhalt einen Leistungsantrag stellt, damit im Zweifel alle Ansprüche geltend machen will, die ihm aus diesem Sachverhalt gegen den Versorgungsträger zustehen (vgl hierzu BSGE 36, 120, 121 f = SozR Nr. 61 zu § 182 RVO; SozR 3900 § 40 Nr. 12 S 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2000 - L 10 V 1/00

    Auslegung eines Antrags auf Neufeststellung der Versorgungsrente infolge

    Danach wird für die Auslegung eines Antrags als maßgebend angesehen, dass derjenige, der zu einem bestimmten Sachverhalt einen Leistungsantrag stellt, damit im Zweifel alle Ansprüche geltend machen will, die ihm aus diesem Sachverhalt gegen den Versorgungsträger zustehen; entscheidend ist, ob mit dem Antrag nach dem erkennbaren Willen des Klägers durch schädigungsbedingte Einkommenseinbußen entstandene wirtschaftliche Schäden mittels BSA ausgeglichen werden sollten (vgl. BSG vom 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R - BSG vom 29.05.1980 - 9 RV 18/79 - BSG vom 16.08.1973 - 3 RK 94/72 - in E 36, 120 ff).

    Grundvoraussetzung ist, dass der Kläger zu einem bestimmten Sachverhalt einen Leistungsantrag stellt (BSG aaO und BSG vom 16.08.1973 - 3 RK 94/72 - in E 36, 120 ff).

  • BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89

    Beginn der Verzinsung iS. von § 44 Abs. 2 Halbs. 1 SGB I

    Mit einem Leistungsbegehren macht der Versicherte im Zweifel alle Ansprüche geltend, die ihm aus einem bestimmten Sachverhalt zustehen, wobei der Versicherungsträger zu umfassender Prüfung der in Betracht kommenden Ansprüche und zum Hinweis auf klar erkennbare und zweckmäßige Gestaltungsmöglichkeiten verpflichtet ist (vgl ua BSGE 36, 120).
  • LSG Hessen, 10.05.2006 - L 4 VS 7/05

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Antragstellung -

    Der zuständige Leistungsträger ist somit verpflichtet, alle diese Ansprüche zu prüfen (so: BSG, Urteil vom 16. August 1973, Aktenzeichen: 3 RK 94/72 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 27.11.2003 - L 18 V 8/03

    Anerkennung von Rückenbeschwerden als Schädigungsfolge nach dem

    Bei der Auslegung des Antrages ist zu berücksichtigen, dass derjenige, der zu einem bestimmten Sachverhalt einen Leistungsantrag stellt, damit im Zweifel alle Ansprüche geltend machen will, die ihm aus diesem Sachverhalt gegen den Versorgungsträger zustehen (vgl. hierzu BSGE 36, 120 = SozR Nr. 61 zu § 182 RVO).
  • BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78

    Rechtswidriger Bescheid - Knappschaftliche Krankenversicherung - Rückforderung

    Dieses hat zwar die analoge Anwendung der im Leistungsrecht der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung geltenden §§ 627 und 1300 RVO sowie 93 Abs. 1 RKG auf Leistungsbeziehungen zwischen Versicherten und dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung befürwortet (BSGE 36, 120, 122 f = SozR Nr. 61 zu § 182 RVO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - L 10 KA 19/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach bei der Auslegung eines Antrages zu berücksichtigen ist, dass derjenige, der zu einem bestimmten Sachverhalt einen (Leistungs-)Antrag stellt, den Antrag umfassend verstanden haben will (BSG, Urteil vom 16.J8.1973 - 3 RK 94/72 -, BSGE 36, 120 ff.; Urteil vom 28, 04.1999 - B 9 V 16/98 R - Senatsurteile vom 11.08.1999 - L 10 V 37/98 - und vom 17.05.2000 - L 10 V 1/00 -) und wird bestätigt durch die ansonsten nicht verständliche Nachfrage des Klägers im Schreiben vom 25.07.2000, in dem er im Anschluss an den Bescheid vom 29.06.2000 um Mittelung bittet, welche EBM-Ziffern er denn nun bei Erwachsenen abrechnen dürfe.
  • BSG, 04.07.2018 - B 9 V 68/17 B

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich

    Wer zu einem bestimmten Sachverhalt einen Leistungsantrag stellt, will damit im Zweifel alle Ansprüche geltend machen, die ihm aus diesem Sachverhalt gegen den Versorgungsträger zustehen (Senatsurteil vom 28.4.1999 - B 9 V 16/98 R - Juris RdNr 17; Senatsurteil vom 28.10.1975 - 9 RV 458/74 - SozR 3100 § 35 Nr. 1 S 4 f = Juris RdNr 17; BSG Urteil vom 16.8.1973 - 3 RK 94/72 - BSGE 36, 120, 121= SozR Nr. 61 zu § 182 RVO Ls).
  • BSG, 25.10.1984 - 7 RAr 10/84

    Auslegung eines Leistungsantrags

  • OVG Bremen, 08.06.2010 - S2 A 492/07

    Inzident enhaltener Antrag auf Arbeitslosengeld II bei ursprünglichem Antrag auf

  • BSG, 14.07.1982 - 5a RKn 15/81
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1999 - L 10 V 37/98

    Leistung von Versorgungskrankengeld ; Bluttransporte als Zivildiensttätigkeit;

  • BSG, 01.02.1983 - 3 RK 1/82

    Anspruch auf Zuschuß zum Mutterschaftsgeld bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • BSG, 08.12.1982 - 9a RV 22/82

    Schwerstbeschädigtenzulage; Berechnung der Schwerstbeschädigtenzulage

  • BSG, 03.05.1979 - 7 BH 8/78

    Anwendbarkeit des Armenrechts für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor

  • BSG, 20.04.1983 - 9a RV 11/82
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