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   BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72   

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BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72 (https://dejure.org/1973,781)
BSG, Entscheidung vom 18.09.1973 - 6 RKa 2/72 (https://dejure.org/1973,781)
BSG, Entscheidung vom 18. September 1973 - 6 RKa 2/72 (https://dejure.org/1973,781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 146
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.07.1965 - 6 RKa 50/64

    Kassenärztliche Versorgungseinrichtung - Orthopädiewerkstätte - Vergütung der

    Auszug aus BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
    Ein Gebot, die Leistungen ausschließlich auf dem Weg über Kassenärzte zu erbringen, läßt sich weder unmittelbar noch mittelbar aus 4 182 RVO herleiten, zumal die kassenärztliche Behandlung selbst nur eine der in Betracht kommenden Leistungen ist (vgl. BSG 23, 176, 180).

    des Kassenarztes liegen (ärztliche Behandlung); sie kann aber auch - beim "Verordnen" - nur ein auslösendes, weiterer Ausführung bedürfendes Handeln des Kassenarztes erfordern, dies wiederum unterschiedlichen Grades, sei es völlig bestimmend (z.B. Arznei), sei es anweisend kontrollierend (z.B. orthopädische Fußstützen, vgl. BSG 23, 176, 179), sei es schließlich allgemein richtungweisend (z.B. Bäder, Massagen), wobei die Ausführung anderen Angehörigen der Heilberufe eigenverantwortlich überlassen ist.

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 73.64

    Anwendung des Heilpraktikergesetzes (HPG) - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
    Der Senat stimmt mit dem BVerwG und dem BGH überein (BVerwG 23, 140 ff; BGH, Urteil vom 4. Februar 1972, aaG), daß der Optiker dabei keine Tätigkeit der Heilkunde ausübt, sondern eine handwerklich-technische Leistung erbringt.
  • BVerwG, 07.10.1955 - II C 27.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
    Schon damit ist ihr berechtigtes Interesse an der Feststellung begründet (vgl. BSG 8, 1; Peters-Sautter-Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 1973, § 55, Anm. 7 c; Rohwer-Kahlmann, Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 1072, § 55, Kahlmann, Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 1972, S. 55, Anm. 2 ; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. bis 7. Aufl. 1973, S. 240 h III; für das insoweit übereinstimmende verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwG 2, 229, 231; Eyermann-Fröhler, Verwaltungagerichtsordnung, 5 § Aufl. 1971, s, 43, Anm. t1; Schunck De Clerck, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. 1967, § 43, Anm. 3 a).
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70

    Ansprüche eines Rentners - Krankenkassenleistungen - Zuschußfähige Anschaffungen

    Auszug aus BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
    Nach § 182 Abs. 1 Nr. 1 RVO umfaßt der Anspruch auf Krankenpflege die ärztliche Behandlung und die Versorgung mit Arznei sowie mit Brillen, Bruchbändern und anderen kleineren Heilmitteln (vgl. zu der nur aus dem geschichtlichen Zusammenhang zu erklärenden Zuordnung der Brillen zu den "Heilmitteln" BSG 33, 263, 265; in der Regel ist die Brille "Hilfsmlttel").
  • BSG, 16.07.1958 - 6 RH 89/55
    Auszug aus BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
    Schon damit ist ihr berechtigtes Interesse an der Feststellung begründet (vgl. BSG 8, 1; Peters-Sautter-Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 1973, § 55, Anm. 7 c; Rohwer-Kahlmann, Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 1072, § 55, Kahlmann, Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 1972, S. 55, Anm. 2 ; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. bis 7. Aufl. 1973, S. 240 h III; für das insoweit übereinstimmende verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwG 2, 229, 231; Eyermann-Fröhler, Verwaltungagerichtsordnung, 5 § Aufl. 1971, s, 43, Anm. t1; Schunck De Clerck, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. 1967, § 43, Anm. 3 a).
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
    Demgemäß obliegt auch, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 31. Juli 1963 (BSG 19, 270, 274) dargelegt hat, das Verordnen Arznei ausschließlich den Kassenärzten.
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Damit nimmt sie für sich nur eine Stellung in Anspruch, wie sie auch andere selbständig auf ärztliche Verordnung hin tätige Heilmittel- und Hilfsmittelerbringer innehaben können, zB Augenoptiker (vgl dazu BSGE 36, 146 ff = SozR Nr. 6 zu § 368 RVO), Zahntechniker, Physiotherapeuten, Logopäden oder Beschäftigungstherapeuten.
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94

    Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers bei ärztlicher Behandlung

    Erfaßt § 28 Abs. 1 S 2 SGB V (vgl dazu auch § 15 Abs. 1 S 2 SGB V) demnach nur Tätigkeiten, die ihrer Natur nach unmittelbar zur ärztlichen Behandlung zählen und die der Arzt aufgrund seines Fachwissens verantworten, dh überwachen und leiten kann, so darf das Tätigwerden von Personen, die für ihre Berufsausübung ein ganz anderes Fachwissen benötigen, nicht als eine zur ärztlichen Behandlung gehörende Hilfeleistung gerechnet werden, zB handwerklich-technische Leistungen eines Optikers (vgl dazu BSGE 36, 146, 149 f = SozR § 368 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 6; vgl ferner Schneider, aaO, § 22 RdNr 44; von Maydell, aaO, § 28 RdNrn 20 und 21 mwN; Zipperer, aaO, § 28 SGB V RdNr 3).
  • BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad

    Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist nicht ausschließlich von einer ärztlichen Verordnung abhängig; der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V gilt insoweit nicht (s § 15 Abs. 3 SGB V; Noftz in Hauck/Haines, SGB V, § 15 RdNr 17 aE mit Hinweis auf BSGE 36, 146, 148 f; zu dem in seinen Grundzügen insoweit vergleichbaren Recht der Reichsversicherungsordnung).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Schließlich ist die Einordnung als ärztliche Leistung nicht deshalb ausgeschlossen, weil die handwerklich-technische Fertigkeit oder das sächliche Mittel im Vordergrund steht (vgl aber bei orthopädischen Einlagen: BSGE 23, 176; bei Zahnprothesen: BSGE 35, 105 = SozR Nr. 55 zu § 182 RVO; bei der Anpassung von Brillengestellen: BSGE 36, 146, 149 = SozR Nr. 6 zu § 368 RVO; bei einem Ultraschallvernebler: BSGE 37, 130 = SozR 2200 § 184 Nr. 1).
  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 21/78

    Psychologische Untersuchung - Heilmittel

    Der Senat hat bereits in dem Urteil vom 18. September 1973 (BSGE 36, 146) dargelegt, daß sich das Maß der Mitwirkung von Kassenärzten an den in § 368 Abs. 2 RVO genannten Maßnahmen der ambulanten kassenärztlichen Versorgung danach richtet, inwieweit der Natur der Sache nach ärztliche Betreuung erforderlich ist; der Senat hat weiter betont, daß die ärztliche Behandlung zu dem Teil der Versorgung gehört, die ganz in der Hand des Kassenarztes liegt (a.a.O. S. 149).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99

    Krankenversicherung

    Soweit dieser Senat aaO allerdings behauptet, die ärztliche Verordnung (vgl. §§ 72 ff SGB V u § 30 BMV-Ä) sei nicht Voraussetzung für die Versorgung mit einem Heilmittel; der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 S. 2 SGB V gelte insoweit nicht, kann offen bleiben, inwieweit, das, was dieser Senat lediglich einem früheren Urteil des BSG zur Ersatzbrille entnimmt (BSGE 36, 146,149), tatsächlich allgemein Gültigkeit hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1996 - L 11 Ka 41/96

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ärztliche Sachkunde wäre dann entbehrlich (hierzu BSGE 36, 146, 149) und diese Tätigkeiten könnten zukünftig preisgünstiger unmittelbar von einer auch nach Ansicht der Kläger qualifizierteren MTA erbracht und abgerechnet werden.
  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78

    Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungspflicht - Legasthenie-Behandlung -

    Der Senat hat bereits in dem Urteil vom 18. September 1973 (BSGE 36, 146) dargelegt, daß sich das Maß der Mitwirkung von Kassenärzten an den in § 368 Abs. 2 RVO genannten Maßnahmen der ambulanten kassenärztlichen Versorgung danach richtet, inwieweit der Natur der Sache nach ärztliche Betreuung erforderlich ist; der Senat hat weiter betont, daß die ärztliche Behandlung zu dem Teil der Versorgung gehört, der ganz in der Hand des Kassenarztes liegt (a.a.O. S. 149).
  • BSG, 09.08.1974 - 3 RK 67/73

    Unmöglichkeit der selbständigen Abrechnung medizinischer Laboruntersuchungen mit

    Notwendig ist dies aber bei einer in den Bereich der kassenärztlichen Versorgungsfallenden Verrichtung grundsätzlich nur in dem Umfang, wie sie eine auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende ärztliche Sachkunde erfordert (vgl. BSG 36, 146, 149).
  • LSG Sachsen, 14.12.2005 - L 1 KR 62/04

    Erstattung von Kosten für einen durch den Arzt empfohlenen Heimtrainer durch die

    Als einzige Ausnahme der Nichterforderlichkeit einer vertragsärztlichen Verordnung eines Hilfsmittels wurde bisher anerkannt, dass für die Gewährung einer Ersatzbrille auf eine Verordnung verzichtet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 1973 - 6 RKa 2/72 - SozR Nr. 6 zu § 368 RVO).
  • BVerwG, 31.08.1977 - 2 B 13.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Göttingen, 05.07.1994 - 1 A 1271/93

    Untersagung der Fortsetzung eines Handwerksbetriebes; Gebot der Meisterpräsenz im

  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 158/74

    Kreiskrankenhaus - Assistenzarzt - Kassenärztliche Vereinigung - Nebentätigkeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 12 V 16/06
  • SG Hamburg, 21.05.1999 - S 21 KR 210/96

    Leistungspflicht der Krankenkasse - Voraussetzung - vertragsärztliche Verordnung

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