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   BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72   

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BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72 (https://dejure.org/1973,158)
BSG, Entscheidung vom 18.09.1973 - 12 RK 15/72 (https://dejure.org/1973,158)
BSG, Entscheidung vom 18. September 1973 - 12 RK 15/72 (https://dejure.org/1973,158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigungsverhältnis - Versicherungspflicht - Keine tatsächliche Arbeitsleistung - Gültiger Arbeitsvertrag - Dienstbereitschaft

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 161
  • NJW 1974, 112
  • VersR 1974, 112
  • BB 1973, 1582
  • DB 1973, 2408
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

    So hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 18.9.1973 (12 RK 15/72, BSGE 36, 161 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO) eine (entgeltliche) Beschäftigung für den Fall bejaht, dass dem Arbeitgeber schon vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeit gekündigt und das vereinbarte Arbeitsentgelt bei gleichzeitiger Freistellung von der Arbeitspflicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt worden war.
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit

    So hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 18.9.1973 (12 RK 15/72, BSGE 36, 161 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO) eine (entgeltliche) Beschäftigung für den Fall bejaht, dass dem Arbeitgeber schon vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeit gekündigt und das vereinbarte Arbeitsentgelt bei gleichzeitiger Freistellung von der Arbeitspflicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt worden war.
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R

    Krankengeld - Berechnung - neues Pflichtversicherungsverhältnis bei Wechsel des

    Das war der Fall zB bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (vgl BSGE 26, 124, 126 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO) und bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch AU bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5; weitere Beispiele vgl BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5 f).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    So hat er selbst dort noch ein Beschäftigungsverhältnis als entstanden angenommen, wo der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag schon vor Arbeitsaufnahme fristgemäß gekündigt, auf die Arbeitsleistung verzichtet, sich jedoch zur Lohnzahlung bereiterklärt hatte (BSGE 36, 161 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO).
  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungsrahmen -

    Der 1. Senat hat insoweit unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung betont, dass eine "Beschäftigung" unabhängig davon bestehen kann, ob tatsächlich eine Tätigkeit aufgenommen worden ist (vgl BSGE 98 aaO RdNr 17 f, mit Hinweisen ua auf BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO S Aa95 oder BSGE 92, 172, 180 = SozR 4-2200 § 200 Nr. 1 S 9) .
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Aus diesen Gründen haben der 3. und der 12. Senat des BSG ebenso wie schon das Reichsversicherungsamt (RVA) für das Beitragsrecht stets den Standpunkt vertreten, daß das Beschäftigungsverhältnis für die Dauer des Annahmeverzuges über das Ende der tatsächlichen Beschäftigung bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbesteht (vgl ua BSGE 36, 161; SozR 2200 § 29 Nr. 9; RVA GrS Entsch vom 7. Dezember 1926 AN 1927, 581; ferner aus dem Schrifttum Seiter VSSR 4 -1976- 179, 191; Gagel SGb 81, 253).
  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058

    Ausgleichsabgabe; Transfergesellschaft; Begriff des Arbeitsplatzes;

    Die Fallkonstellationen der Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (vgl. BayLSG vom 21.1.2010 Az. L 9 AL 489/05 zur Altersteilzeit in der Freistellungsphase; vgl. nunmehr § 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX) und des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 18.9.1973 BSGE 36, 161 zur Freistellung von der Arbeitsleistung, vom 25.9.1981 BSGE 52, 152 zum Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vom 25.10.1990 Az. 12 RK 40/89 zur entgeltlichen Freistellung bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses) seien aber mit der vorliegenden Betreuung in der Transfergesellschaft nicht vergleichbar.

    Ein (versicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis kann nach der Rechtsprechung auch ohne Arbeitsleistung bestehen, wenn - wie hier - ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag vorliegt, auf Grund dessen dem dienstbereiten Arbeitnehmer ein Entgelt geschuldet wird (vgl. BSG vom 18.9.1973 BSGE 36, 161).

    Beispiele in der Rechtsprechung sind etwa der Verzicht auf die Arbeitsleistung bis zum Wirksamwerden einer Kündigung (vgl. BSG vom 24.9.2008 NZA-RR 2009, 272, m.w.N.; vom 25.10.1990 Az. 12 RK 40/89 und vom 18.9.1973 a.a.O.) und auch der Zeitraum zwischen der tatsächlichen Beendigung der Arbeitsleistung und dem in einem Kündigungsschutzprozess festgestellten Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl. BSG vom 25.9.1981 BSGE 52, 152).

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 8/20 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 34/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsnachforderung -

  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 20/10 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungszeitraum -

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 34/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93

    Beschäftigungsverhältnis - Beginn - Sozialversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2009 - L 4 KR 1833/07

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Beitragsbemessung - versicherungspflichtig

  • LSG Hessen, 17.12.1980 - L 8 KR 834/79

    Lehrerin, Arbeiter-Ersatzkasse; Vertrauensschutz; Mitgliedschaftsbestätigung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2008 - L 17 U 274/07

    Beschäftigungsverhältnisse bei Arbeitnehmern in Beschäftigungs- und

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 19/97

    Mitgliedschaft in einer Kolchose, abhängige Beschäftigung

  • BSG, 11.04.1984 - 12 RK 45/83

    Beitragsfreies Vorstandsmitglied - Aktiengesellschaft - Beitragspflicht -

  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

  • SG Lüneburg, 18.08.2009 - S 7 AL 146/07

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) für

  • LSG Bayern, 21.01.2010 - L 9 AL 489/05

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung der Zahl der Arbeitsplätze iS des § 73 SGB

  • LSG Bayern, 22.04.2015 - L 10 AL 365/13

    Bestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses

  • BSG, 08.08.1995 - 1 RK 28/94

    Pflicht einer Ersatzkasse zur Zahlung von Krankengeld; Arbeitsunfähigkeit durch

  • LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 22/08

    Sozialversicherungspflicht - Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung -

  • LSG Bayern, 26.09.2006 - L 16 R 791/06

    Beurteilung einer ununterbrochenen Beitragsleistung bei einer gänzlich fehlenden

  • VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335

    Schwerbehindertenrecht

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch

  • LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99

    Beginn der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung;

  • LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 15/15

    Kein Insolvenzgeld mangels Nachweises eines Beschäftigungsverhältnisses

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 82/91

    Gewährung von Arbeitslosengeld

  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 1/81

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Berücksichtigung von Sonderzahlungen

  • SG Karlsruhe, 10.05.2022 - S 2 AL 2473/20

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - durch

  • BSG, 28.06.1979 - 8b/3 RK 80/77

    Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht erbrachter Krankenversicherungsleistungen -

  • SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06

    Streitigkeit über den Fortbestand eines versicherungsrechtlichen

  • LSG Hessen, 30.11.1978 - L 1 Ar 747/78

    Selbständige Tätigkeit; Arbeitslosenhilfe; tatsächliche Ausübung

  • BSG, 10.05.2012 - B 11 AL 17/12 B
  • BSG, 03.06.1981 - 3 RK 24/80
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 16/85
  • BSG, 04.10.1973 - 3 RK 51/71

    Arbeitsunfähigkeit - Baubetrieb - Versetzung - Krankenkasse des Stammbetriebs -

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