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   BSG, 03.10.1973 - 1 RA 61/72   

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https://dejure.org/1973,2604
BSG, 03.10.1973 - 1 RA 61/72 (https://dejure.org/1973,2604)
BSG, Entscheidung vom 03.10.1973 - 1 RA 61/72 (https://dejure.org/1973,2604)
BSG, Entscheidung vom 03. Oktober 1973 - 1 RA 61/72 (https://dejure.org/1973,2604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellungsverfahren - Wesentlicher Mangel - Entscheidung über Rente - Bescheid - Keine Beachtung des Antrags - Versicherungsamt - Begutachtung - Aufhebung von Bescheiden - Aussetzung des Verfahrens

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 181
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Für eine isolierte Anfechtung der abschließenden Leistungsbescheide mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleitete abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs für den streitbefangenen Zeitraum durch Verwaltungsakt abzuschließen hat ( arg § 41 Abs. 5 Satz 1 SGB II , vgl unten 6. c) und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte ( vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa BSG vom 3.10.1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO Aa 5; BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 15/11 R - SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 RdNr 16; Bieresborn in Roos/Wahrendorf, SGG , 2014, § 54 RdNr 127 mwN ; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 4a mwN ; vgl dagegen zur isolierten Anfechtbarkeit einer endgültigen Elterngeldfestsetzung BSG vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - vorgesehen für SozR 4-7837 § 2c Nr. 3 RdNr 18) .
  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 4/18 R

    Anspruch Selbstständiger auf aufstockende Leistungen zur Sicherung des

    Für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheids mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleitete abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs für den streitbefangenen Zeitraum durch Verwaltungsakt abzuschließen hat ( arg § 41a Abs. 5 Satz 1 SGB II ) und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte ( vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa BSG vom 3.10.1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO S 5; BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 15/11 R - SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 RdNr 16; Bieresborn in Roos/Wahrendorf, SGG , 2014, § 54 RdNr 127 mwN ; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 4a mwN ; vgl dagegen zur isolierten Anfechtbarkeit einer endgültigen Elterngeldfestsetzung BSG vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - vorgesehen für SozR 4-7837 § 2c Nr. 3 RdNr 18) .
  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 7/18 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheids mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleitete abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs für den streitbefangenen Zeitraum durch Verwaltungsakt abzuschließen hat ( arg § 41a Abs. 5 Satz 1 SGB II ) und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte ( vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa BSG vom 3.10.1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO S 5; BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 15/11 R - SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 RdNr 16; Bieresborn in Roos/Wahrendorf, SGG , 2014, § 54 RdNr 127 mwN ; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 4a mwN ; vgl dagegen zur isolierten Anfechtbarkeit einer endgültigen Elterngeldfestsetzung BSG vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - vorgesehen für SozR 4-7837 § 2c Nr. 3 RdNr 18) .
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

    Ein derartiger Verfahrensmangel ist gegeben, wenn das Gericht, anstatt die Klage als unzulässig abzuweisen, in der Sache entscheidet (BSGE 36, 181, 182 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO mwN), weil bei einer fehlenden Prozessvoraussetzung das gesamte Gerichtsverfahren an einem nicht heilbaren Verfahrensmangel leidet (BSGE 3, 293 = SozR Nr. 56 zu § 162 SGG).
  • BFH, 07.08.2001 - I B 16/01

    Sachentscheidung im Klageverfahren

    Das gilt auch für den Fall, dass die dennoch vorgenommene Sachprüfung zu einer Abweisung der Klage als unbegründet führt (vgl. z.B. Bundessozialgericht --BSG--, Urteile vom 20. März 1973 8/7 RU 11/70, BSGE 35, 267, 271; vom 3. Oktober 1973 1 RA 61/72, BSGE 36, 181, 182; differenzierend für nicht rechtskraftfähige Entscheidungen: BFH- Beschluss vom 8. Februar 1977 VIII B 22/76, BFHE 121, 174, BStBl II 1977, 313).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht

    Eine reine Anfechtungsklage ist nach der Rechtsprechung des Eundessozialgerichts -BSG-(BSGE 8, 3, 5 ff; 36, 181, 183 ff) unzulässig, wenn das erstrebte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 18 AS 367/18

    Voraussetzungen einer Zurückverweisung der Streitsache an die Behörde durch das

    Für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheids mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleiteten abschließenden Feststellungen der Leistungsansprüche für die streitbefangenen Zeiträume durch Verwaltungsakt abzuschließen hat und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte (vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 3.Oktober 1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO S 5; BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R = SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 Rn 16; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 54 Rn 4a mwN).
  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 29/99 R

    Ruhen des Unterhaltsgeldanspruchs bei zeitlich begrenztem Ausschluß der

    Hätte sich die Klägerin auf die Anfechtung der ergangenen Bescheide beschränkt, könnte sie ihr Prozeßziel, die Zahlung von Uhg, nicht erreichen; die Klage wäre unzulässig (BSG aaO; ferner ua BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO).
  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85

    Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen

    Eine derart beschränkte Klage wäre unzulässig gewesen, da die Beklagte bisher für die streitige Zeit eine Alg-Bewilligung noch nicht ausgesprochen hat (vgl BSGE 36, 181, 182 : SozR Nr. 4 zu 5 1613 RVG; BSG vom 11. Mai 1976 7 RAP 9/75 und 7 RAr.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2019 - L 18 AS 2147/18

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Verwaltungsaktes durch das Gericht unter

    Für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheids mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleitete abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs für den streitbefangenen Zeitraum durch Verwaltungsakt abzuschließen hat (vgl § 41a Abs. 5 Satz 1 SGB II und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte (vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 3.Oktober 1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO S 5; BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R = SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 Rn 16; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 54 Rn 4a mwN).
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78

    Anhörung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 743/20

    Endgültige Fassung - Null-Bewilligung -Klageart - Schätzung

  • BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit bei

  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2003 - L 13 RA 3859/02

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 95/85

    Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Leistungsantrages - Ein Bescheid in

  • BSG, 26.01.1998 - B 2 U 299/97 B

    Vertretungsberechtigung besonders Beauftragter iS. des § 71 Abs. 3 SGG

  • LSG Hessen, 14.01.1981 - L 3 U 345/80
  • BSG, 07.02.1985 - 9a RVs 10/83

    Heilung einer unterlassenen Anhörung - Widerspruchsverfahren -

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 38/86

    Wichtiger Grund - Ausscheiden eines älteren Arbeitnehmers - Personalabbau -

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 86/80
  • BSG, 26.06.1975 - 3 RK 70/74

    Krankenkasse - Leistungsverpflichtung - Entstehung - Beitragsannahme - Frist

  • BSG, 23.09.1981 - 11 RAz 2/80
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