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   BSG, 28.11.1973 - 4 RJ 159/72   

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BSG, 28.11.1973 - 4 RJ 159/72 (https://dejure.org/1973,746)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1973 - 4 RJ 159/72 (https://dejure.org/1973,746)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1973 - 4 RJ 159/72 (https://dejure.org/1973,746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 267
  • NJW 1974, 519
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 109/71

    Ausschlussfrist - Geschäftsunfähigkeit - Fristlaufhemmung

    Auszug aus BSG, 28.11.1973 - 4 RJ 159/72
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - vgl. hierzu BSG 34, 22 mit weiteren Hinweisen - geht nicht so weit.

    Alle diese Gründe machen deutlich, daß der vorliegende Fall eine andere Entscheidung als die, die in BSG 34, 22 gewonnen worden ist, nicht rechtfertigt, daß also auch hier von der grundsätzlichen Anwendung des in § 206 BGB enthaltenen Rechtsgedankens auszugeben ist.

    Diese Frage hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang erörtert (vgl. BSG 34, 22).

  • BSG, 19.12.1991 - 12 RK 24/90

    Erklärung des Beitritts eines Sozialhilfeempfängers zur freiwilligen

    Diese Auslegung des § 1538 Reichsversicherungsordnung (RVO) ist ständige Rechtspr des BSG geworden (vgl BSGE 16, 44, 46, 47 = SozR Nr. 2 zu § 1538 RVO; BSGE 23, 168, 169 = SozR Nr. 19 zu § 161 SGG; BSGE 36, 267, 270 = SozR Nr. 18 zu § 1290 RVO).

    Sie sah in dieser Vorschrift eine neben dem Erstattungsanspruch bestehende Möglichkeit zur Durchführung der finanziellen Interessen gegenüber den vorrangig zur Leistung verpflichteten Stellen und hat es insbesondere abgelehnt, dem Sozialhilfeträger die Rechte eines Pflegers oder gar eines Vormundes einzuräumen (BSGE 36, 267, 269 = SozR Nr. 18 zu § 1290 RVO).

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod -

    Seine Rechte konnten durch diese Untätigkeit nicht beeinträchtigt werden, weil der Lauf der Erklärungsfrist bei einem Geschäftsunfähigen gehemmt ist und erst erneut einsetzt, wenn der Versicherte wieder geschäftsfähig wird oder der Mangel der Vertretung beseitigt ist (BSGE 19, 173, 177 = SozR Nr. 4 zu § 313 RVO; BSGE 36, 267, 268 = SozR Nr. 18 zu § 1290 RVO zur Antragsfrist nach § 1290 Abs. 2 RVO; BSGE 34, 22, 24 = SozR Nr. 12 zu Art. 2 § 44 ArVNG zur Frist nach Art. 2 § 44 ArVNG).
  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 40/94

    Unterbrechung der Ausschlußfrist für Honorarkürzungsbescheide durch

    Derselbe Senat hat in Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung mit Urteil vom 28. November 1973 (BSGE 36, 267 ff. = SozR Nr. 12 zu § 1290 RVO) ausgesprochen, daß bei Geschäftsunfähigkeit eines Versicherten die Antragsfrist des § 1290 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung, die als echte Ausschlußfrist ausgestaltet war, gehemmt gewesen ist.
  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 20/08 R

    Krankenversicherung der Rentner - Vorversicherungszeit - Ende der Rahmenfrist -

    Rechtlich wird dies dadurch erreicht, dass der Ablauf der Frist des § 99 Abs. 1 Satz 1 SGB VI während der Geschäftsunfähigkeit in entsprechender Anwendung des § 206 BGB bzw seit dem 1.1.2002 des § 210 BGB bis zu deren Wegfall oder der Bestellung eines Vertreters gehemmt ist (vgl BSG Urteil vom 28.11.1973 - 4 RJ 159/72 - BSGE 36, 267 = SozR Nr. 18 zu § 1290 RVO).
  • LSG Bayern, 04.09.2008 - L 4 KR 387/07

    Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - Mitgliedschaft - Beginn -

    Sei keine ausdrückliche Regelung getroffen, müsse im Wege der Auslegung - vor allem im Rückgriff auf den Zweck der Fristbestimmung - geklärt werden, ob § 206 BGB a.F. heranzuziehen sei (vgl. BSGE 36, 267 u.a.).
  • BSG, 23.11.1979 - 12 RK 19/79

    Antragsfrist - Anwendbarkeit des § 206 BGB - Ablaufhemmung bei nicht voll

    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist seit langem anerkannt, daß 5 206 Abs. 1 BGB auf sozialrechtliche Ausschlußfristen grundsätzlich entsprechend anzuwenden ist, es sei denn die vom Gesetzgeber mit der Ausschlußfrist verfolgten Ziele und dabei zu berücksichtigenden Interessen sprechen für eine klare "schematische" Zeitgrenze, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn dem Versiche- rungsträger ein endgültiger Überblick über die abzuwickelnden Lebensvorgänge und den Umfang der.dafür einzusetzenden Mittel ermöglicht, andererseits aber auch das "Hineinwachsen in bestimmte Rechte" verhindert werden soll (BSGE 34, 22, 24 mwN; 36, 267, 268).

    Von solchen Fällen abgesehen, hat das BSG deshalb nicht nur die Wahrnehmung eines von einer Ausschlußfrist betroffenen Leistungsanspruches als zulässig erachtet (vgl zu 5 58 BVG: BSGE 14, 246; zu 5 182 RVO: BSGE 25, 76; zu 5 1290 RVO: BSGE 36, 267; zu Art. 2 5 44 ArVNG: BSGE 34, 22), sondern auch die Gestaltung eines Versicherungsverhältnisses noch nach Fristablauf zugelassen (vgl für die Anzeige der Weiterversicherung nach 5 313 Abs. 2 RVG: BSGE 19, 173).

  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 59/77

    Anwendung der Verjährungsfristen auf die Frist für die Geltendmachung des

    Im gleichen Sinn hat der VI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 24. Februar 1970 (VI ZR 123/68 = BGHZ 53, 270 ff) dargelegt (aaO), Ausschlußfristen unterschieden sich zwar in ihrem Wesen von Verjährungsfristen; dies schließe jedoch die entsprechende Anwendung einzelner für die Verjährung geltender Regelungen nicht schlechthin aus; inwieweit diese Vorschriften auf Ausschlußfristen auch dann anzuwenden seien, wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen sei, lasse sich daher nicht allgemein aus dem Begriff der gesetzlichen Ausschlußfrist beantworten, sondern nur von Fall zu Fall nach Sinn und Zweck der jeweiligen Einzelvorschrift entscheiden (so im Grundsatz auch BSG vom 28.11.73 - 4 RJ 159/72 - NJW 74, 519 a.A. noch BSG v. 19.6.63 - AP Nr. 1 zu § 206 BGB).
  • BSG, 08.09.1983 - 5b RJ 56/82
    Auch für die Antragsfrist des 5 1290 Abs. 2 BVD ist die Hemmung des Fristablaufs bei Geschäftsunfähigkeit in entsprechender Anwendung des 5 206 Abs. 1 BGB anerkannt (so BSG Urteil des ". Senats vom 28. November 1973 in BSGE 36, 267 : SozR Nr. 18 zu 5 1290 RVO).

    Das Urteil des H. Senats vom 28. November 1973 (aaO) betrifft die Antragsfrist von drei Monaten des 5 1290 Abs. 2 RVG.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 5 KR 131/09

    Krankenversicherung

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Regelung gemäß § 9 Abs. 2 SGB V sowie der Schutzbedürftigkeit Geschäftsunfähiger ist die Regelung gemäß § 210 BGB auf die Frist gemäß § 9 Abs. 2 SGB V entsprechend anzuwenden (vgl. hierzu BSGE 19, 173 ff. für die entsprechende Anwendbarkeit des § 206 BGB a.F. auf die Frist gemäß § 313 Abs. 2 RVO; BSG Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 16/07 R - obiter dictum bezüglich der Frist gemäß § 9 Abs. 2 SGB V; BSG Urteil vom 08.09.1983 - 5b RJ 56/82 -, BSGE 36, 267 ff. bezüglich der Antragsfrist gemäß § 1290 Abs. 2 RVO; BSGE 34, 22 ff. bezüglich der Frist gemäß Art. 2 § 44 ArVNG; a.A. SG Chemnitz Urteil vom 23.10.2008 - S 10 KR 41/04 -).
  • LSG Bayern, 17.02.2005 - L 14 R 32/03

    Rentenanspruch wegen Berufsunfähigkeit; Prüfung des Rentenbeginns nach § 99

    Eine Ausnahme hiervon sah nur der damals geltende § 91a des Bundessozialhilfegesetzes vor, der die entsprechende Regelung in § 1290 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung abgelöst hat; danach konnte der erstattungsberechtigte Träger der Sozialhilfe, der also im Vorgriff Sozialhilfeleistungen erbrachte, die Feststellung einer anderen Sozialleistung betreiben und die diesbezüglichen Anträge stellen (wobei aber anzumerken bleibt, dass eine derartige Antragstellung nicht zum Schutz des Bürgers vorgesehen war, sondern nur zur Verfolgung der eigenen berechtigten Interessen des Sozialhilfeträgers - vgl. BSG vom 28.11.1973 - 4 RJ 159/72 in BSGE 36, 267).
  • BGH, 16.10.1980 - III ZR 94/79

    Ausschlußfrist für Entschädigungsansprüche wegen Strafverfolgung

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVi 1/94

    Anerkennung eines Impfschadens als Folge einer Pockenschutzimpfung - Gesetzliche

  • SG Augsburg, 11.07.2007 - S 12 KR 186/06
  • LSG Baden-Württemberg, 28.05.2020 - L 7 SO 283/19
  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 39/94

    Krankenkasse; Prüfgremium; Ausschlussfrist; Prüfbescheide; Vierjährige

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 41/94

    Krankenkasse; Prüfgremium; Ausschlussfrist; Prüfbescheide; Vierjährige

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 42/94

    Krankenkasse; Prüfgremium; Ausschlussfrist; Prüfbescheide; Vierjährige

  • BSG, 15.12.1976 - 4 RJ 51/76
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