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   BSG, 29.05.1973 - 2 RU 17/71   

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BSG, 29.05.1973 - 2 RU 17/71 (https://dejure.org/1973,2546)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1973 - 2 RU 17/71 (https://dejure.org/1973,2546)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1973 - 2 RU 17/71 (https://dejure.org/1973,2546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 35
  • NJW 1973, 1822
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 29.05.1973 - 2 RU 17/71
    .Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit für Kraftradfahrer auf 1, 5 o/oo (BSG 12, 242, 245 f; vg1° auch 5" Senat BSG 15, 172, 174 f) gegenüber Kraftwagenfahrern von 1, 5 o/oo (BSG 5, 116; jetzt auch bei KraftWagenfahrern 1, 5 o/oo SozR Nr" 56 zu 5 548 EVO) bewegen haben, treffen auf leichtere Krafträder nur mit Einschränkungen zu° Mopeds und Kleinkrafträder (@ 67'a Abs° 1, 2 und 4 StVZO) bleiben hinsichtlich ihrer Schnelligkeit und Beschleunigungskraft erheblich hinter einem KraftWagen zurück° Die Geschwindigkeit des Mofas (Vgl° @ 4 Abs° 1 Nr" 1 StVZO) liegt in einem Bereich, dervon Fahrrädern erreicht wird° Die unter- schiedliche Verkehrsgefährdung der einzelnen Arten von Krafträdern und die verkehrstechnischen Anforderungen, die sich an den Fahrer stellen, kommen auch in den Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis zum Ausdruck° Nur bei schweren Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (5 5 Abs" 1 Klasse 1 StVZO) wird die Erteilung der Fahrerlaubnis davon abhängig gemacht, daß der Fahrer die erforderlichen technischen Kenntnisse besitzt und zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist (% 11 Abs° 2 StVZO)° Mopeds und Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sind zwar führerscheinpflichtig (@ 5 Abso 1 Klasse 5 StVZO), jedoch brauchen sich die Benutzer dieser Fahrzeuge keiner Fahrprüfung zu unterziehen, sondern nur ausreichende Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachzuweisen (5 8 Abs° 2 Nro 5 StVZO), Ähnliches gilt für die sonstigen Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (@ 5 Abs" 1 Klasse 4 StVZO)° Die Benutzung eines Mofas ist weder an den Nachweis einer Fahrbefähigung noch an irgendeine Verkehrserfahrung gebunden (@ 4 Abso 1 Nr" 1 StVZO)° Diese Umstände und die Tatsache, daß seit dem Gutachten des Bundesgesundheitsamts keine Gesichtspunkte hervorgetreten sind, die eine abweichende Bewertung rechtfertigen, lassen die Festsetzung eines Grenzwertes für die absolute alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines Mofas nicht zu" Da der vom LSG seiner Entscheidung zugrunde gelegte Erfahrungssatz nicht besteht, hätte die Frage der - relativen - Fahruntüchtigkeit und ihrer Kausalität für den Unfallhergang aufgrund genauer Prüfung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden müssen (BSG 27, 4o, 41)° Dazu müssen Tatsachen festgestellt werden, die dem Gericht die Überzeugung verschaf- fen, daß Ka fahruntüchtig war° Als Beweisanzeichen kann neben der BAK eine etwa beobachtete Fahrweise des Verunglückten in Frage kommen (vgl° Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 7° Aufl", S° 488 @)° Erst wenn eine alkoholbedingte (relative) Fahruntüchtigkeit festgestellt ist, ist weiter zu prüfen, ob diese für den Unfall die rechtlich allein wesentliche Ursache war" Sind sonstige Unfallursachen nicht erwiesen, spricht die Lebenserfahrung dafür, daß die auf Alkoholbeeinflussung beruhende Fahruntüchtigkeit den Unfall verursacht hat (BSG 12, 242, 246; l}, 9, 15 und 172, 174; vgl" auch 18, lol, 105; Brackmann aaO, S° 488 f I)°.
  • BGH, 14.03.1969 - 4 StR 183/68

    Der sog. Beweisgrenzwert von 1,1 Prom., der für alle Führer von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BSG, 29.05.1973 - 2 RU 17/71
    -die die von der Sachverständigenkommission als wesentlicher Anknüpfungspunkt bei der Bemes- "sung des Grenzwertes gewertet werden ist, bei Kraftradfahrern trotz stärkerer Auswirkungen des alkoholbedingten Leistungsvermögens nicht oder nicht wesentlich größer sei als die" welche von gleichermaßen alkoholisierten Autofahrern ausgehe (BGH in NJW 1969, 1578 ff)" Der BGH hat auch auf die Bedenken hingewiesen, ohne eingehende wissenschaftliche Unterlagen, einen für die Fahrer aller Arten von zweirädrigen Kraftfahrzeugen gültigen Grenzwert zu ermitteln? Die Besonderheiten der verkehrstechnischen Anforderungen, die den erkennenden Senat zur HerabsetzUng des 8".
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz ist verletzt, wenn das Gericht einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt (BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4; BSG SozR 1500 § 103 Nr. 25) oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz angewendet hat (vgl BSGE 36, 35, 36 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO; BSG SozR Nrn 72 und 89 zu § 128 SGG; BSG SozR 1500 § 103 Nr. 25).

    Ob im Einzelfall ein entsprechender allgemeiner Erfahrungssatz besteht, ist allerdings eine Rechtsfrage (Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl, § 137 RdNr 19 mwN), die im Revisionsverfahren nachprüfbar ist (vgl BSGE 10, 46, 49; BSGE 18, 179, 180 = SozR Nr. 59 zu § 542 RVO aF; BSGE 36, 35, 36 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO; BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27; BSGE 82, 212, 216 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5).

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

    Die unterlassene Berücksichtigung eines bestehenden Erfahrungssatzes (vgl dazu BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4 S 3; SozR 1500 § 103 Nr. 25 S 18) oder die Anwendung eines tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatzes (vgl dazu BSGE 36, 35, 36 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO Aa 53; SozR 1500 § 103 Nr. 25 S 18) beinhalten jedoch keinen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG), sondern betreffen die richterliche Überzeugungsbildung iS des § 128 Abs. 1 SGG.
  • BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens -

    Gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt das Gericht, wenn es einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt (BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4) oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz anwendet (BSG 36, 35, 36 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO; BSG SozR § 128 SGG Nr. 72, 89).
  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt das Gericht, wenn es einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt (BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4) oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz anwendet (BSGE 36, 35, 36; BSG SozR § 128 SGG Nr. 72 und 89).
  • BSG, 26.04.2001 - B 3 KR 18/99 R

    Revisibilität tatrichterlicher Feststellungen - Bedarfsnotwendigkeit eines

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz ist verletzt, wenn das Gericht einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt (BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4; BSG SozR 1500 § 103 Nr. 25) oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz angewendet hat (BSGE 36, 35, 36 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO; BSG SozR 1500 § 103 Nr. 25).
  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 2/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit -

    Läßt sich ein klares Beweisergebnis über die Ursache eines Unfalls, der einen unter Alkoholeinfluß stehenden Verkehrsteilnehmer betroffen hat, nicht erzielen, sind also sonstige Unfallursachen nicht erwiesen, so spricht die Lebenserfahrung dafür, daß die auf die Alkoholbeeinflussung beruhende Fahruntüchtigkeit den Unfall verursacht hat - Beweis des ersten Anscheins - (BSGE 36, 35, 38 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO).

    Auf Grund genauer Prüfung aller Umstände des Einzelfalls hätte dieses Unfallgeschehen im nüchternen Zustand vermieden werden können (s BSGE 36, 35, 38 = SozR aaO).

  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Jene allgemeinen Erfahrungssätze unterliegen als Rechtssätze der Nachprüfung auf ihre inhaltliche Richtigkeit durch das Revisionsgericht (BSGE 10, 46, 49; 18, 179, 180; 36, 35; aA hinsichtlich medizinischer Erfahrungssätze BGH RzW 1971, 39).
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 48/05 R

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der

    Die unterlassene Berücksichtigung eines bestehenden Erfahrungssatzes (vgl dazu BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4 S 3; SozR 1500 § 103 Nr. 25 S 18) oder die Anwendung eines tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatzes (vgl dazu BSGE 36, 35, 36 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO Aa 53; SozR 1500 § 103 Nr. 25 S 18) beinhalten jedoch keinen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG), sondern betreffen die richterliche Überzeugungsbildung iS des § 128 Abs. 1 SGG.
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 49/05 R

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der

    Die unterlassene Berücksichtigung eines bestehenden Erfahrungssatzes (vgl dazu BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4 S 3; SozR 1500 § 103 Nr. 25 S 18) oder die Anwendung eines tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatzes (vgl dazu BSGE 36, 35, 36 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO Aa 53; SozR 1500 § 103 Nr. 25 S 18) beinhalten jedoch keinen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG), sondern betreffen die richterliche Überzeugungsbildung iS des § 128 Abs. 1 SGG.
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 47/05 R

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der

    Die unterlassene Berücksichtigung eines bestehenden Erfahrungssatzes (vgl dazu BSG SozR 1500 § 128 Nr. 4 S 3; SozR 1500 § 103 Nr. 25 S 18) oder die Anwendung eines tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatzes (vgl dazu BSGE 36, 35, 36 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO Aa 53; SozR 1500 § 103 Nr. 25 S 18) beinhalten jedoch keinen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG), sondern betreffen die richterliche Überzeugungsbildung iS des § 128 Abs. 1 SGG.
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 33/03 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - innerer

  • BSG, 25.06.2002 - B 2 U 32/01 R

    Begründung der Revision bei auf mehrere, voneinander unabhängige selbständig

  • LSG Bayern, 25.05.2004 - L 18 U 302/02

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Wege einer Zugunstenentscheidung;

  • BSG, 19.06.2002 - B 2 U 22/01 R

    Schlüssige Darlegung iS. von § 164 Abs. 2 S. 1 und S. 3 SGG im

  • BSG, 24.08.1982 - 9a RV 4/82

    Berufsschadensausgleich - Beruf iS des Paragraph 30 Abs 3 und 4 BVG

  • LSG Berlin, 08.02.2000 - L 2 U 70/97

    Entschädigung eines Verkehrsunfalles als Arbeitsunfall; Wegeunfall; Ausschluss

  • LSG Hessen, 30.08.1978 - L 3 U 220/77

    Alkohol; fremdes verkehrswidriges Verhalten als wesentliche Unfallursache; Mofa;

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.1998 - L 2 U 3620/97

    Unterbrechung des UV-Schutzes nach einem Arbeitsessen auf dem Weg zur Hotelbar -

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 90/80

    Absolute Fahruntüchtigkeit; Fahrrad mit Hilsmotor; Blutalkoholgehalt von 1,3

  • LSG Niedersachsen, 18.10.2001 - L 6 U 48/00
  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 55/88
  • SG Osnabrück, 20.01.2005 - S 19 U 35/00
  • LSG Bremen, 27.11.1980 - L 2 U 2/80
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