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   BSG, 11.12.1973 - GS 1/73   

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https://dejure.org/1973,253
BSG, 11.12.1973 - GS 1/73 (https://dejure.org/1973,253)
BSG, Entscheidung vom 11.12.1973 - GS 1/73 (https://dejure.org/1973,253)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - GS 1/73 (https://dejure.org/1973,253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses - Teilnahme an einem Streik als Ausfallzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung - Keine Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses durch einen Streik - Suspendierungswirkung eines Streiks - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 37, 10
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68

    Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
    Im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des 3. Senats (BSG 33, 254) meint die Beklagte, es komme auf eine Unterscheidung zwischen legitimen und illegitimen Arbeitskämpfen an.

    Der neuerdings vom 3. Senat (BSG 33, 254) unter Abweichung von der Rechtsprechung des 7. Senats vertretene Standpunkt, legale kollektive Arbeitskampfmaßnahmen beendeten grundsätzlich nicht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, jedoch ende mangels Entgeltfortzahlung das auf der Beschäftigung beruhende Versicherungsverhältnis mit Ablauf von 3 Wochen nach Arbeitskampfbeginn, lasse es zweifelhaft erscheinen, ob es solcher unterschiedlichen Wirkungen zum Ende des Beschäftigungs- und des Versicherungsverhältnisses bedürfe, ob die für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung angenommene Beendigung des Versicherungsverhältnisses auch und unverändert für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen werden könne sowie ob Begriffe und Wertungen des kollektiven Arbeitskampfrechts - "legaler" bzw. "illegaler" Streik - für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zu übernehmen seien.

    Ein Fall der Divergenz-Anrufung ( § 42 SGG), welcher gemäß § 41 Abs. 5 Satz 2 SGG eine erweiterte Besetzung des Großen Senats bedingen würde, liegt - auch im Hinblick auf das im Vorlagebeschluß angeführte Urteil des 3. Senats vom 15. Dezember 1971 (BSG 33, 254) - nicht vor.

    Gegen das Vorhaben einer Abweichung spricht im übrigen, daß der 3. Senat sein Urteil zur Frage der Einwirkung legaler Arbeitskampfmaßnahmen auf den Fortbestand der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. des hierauf beruhenden Versicherungsverhältnisses für das Gebiet der Krankenversicherung getroffen hat (BSG 33, 254, 255, 260, 261) und daß eine Geltung der dort entwickelten Grundsätze für das Gebiet der Rentenversicherung - hier insbesondere die Auslegung des § 1259 Abs. 1 Nr. 3 RVO - nicht zweifelsfrei feststeht (BSG 35, 183, 185); ferner lag dem Urteil vom 15. Dezember 1971 der Tatbestand eines "legitimen" Streiks zugrunde (BSG 33, 258), während der Streiks an dem sich der Kläger des Ausgangsverfahrens beteiligte, tarifwidrig und deshalb unzulässig war.

    Insoweit unterscheidet sich die hier vorliegende Problematik von derjenigen, welche der 3. Senat (BSG 33, 254) zu beurteilen hatte, wo gerade während des Arbeitskampfes der Versicherungsfall eintrat und hierdurch unmittelbar Leistungsansprüche gegen den Träger der Krankenversicherung ausgelöst wurden.

    In dem Arbeitskampf-Urteil des 3. Senats erreichten diese Erwägungen einen gewissen Abschluß (BSG 33, 254, 256; vgl. Neumann-Duesberg, Anm. zu AP Nr. 46 Art. 9 GG Arbeitskampf; derselbe in SGb 1972, 301, 302).

    Für den Bereich der Krankenversicherung hat der 3. Senat aus diesem Umstand gefolgert, daß das auf der versicherungspflichtigen Beschäftigung beruhende Versicherungsverhältnis mit dem Ablauf von 3 Wochen nach Beginn der Arbeitskampfmaßnahme endet (BSG 33, 254, 261 unter Hinweis auf BSG 20, 154, 158).

    Die Entscheidung des 3. Senats, wonach "legale kollektive Arbeitskampfmaßnahmen" grundsätzlich nicht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis der an diesen Maßnahmen beteiligten oder von ihnen betroffenen Arbeitnehmer beenden, erging zu dem Tatbestand eines gewerkschaftlich organisierten und offenbar "legitimen" Streiks (BSG 33, 254, 258).

  • BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65

    Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Arbeitswilligkeit - Arbeitsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) hat durch Urteil vom 20. Februar 1970 (ZfS 1970, 227; gekürzt auch in Breithaupt 1970, 682) die Berufung der Beklagten, soweit sie die Berechnung der EU-Rente betraf, verworfen, im übrigen zurückgewiesen: Einer extensiven Auslegung des Begriffs "Unterbrechung" (wie in BSG 29, 120; LSG Berlin in Breithaupt 1963, 70) bedürfe es hier nicht, weil eine dem Zweck des § 1259 Abs. 1 Nr. 3 RVO entsprechende extensive Auslegung des Begriffs "versicherungspflichtige Beschäftigung" näher liege.

    Seit dem Urteil des 5. Senats vom 30. Januar 1969 (BSG 29, 120, 122, 123) neigte die Rechtsprechung jedoch zu einer extensiveren Auslegung des Begriffs "unterbrochen" , wobei die Lücke zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Beginn der Ausfallzeit mit "Überbrückungstatbeständen" geschlossen wurde (vgl. BSG 31, 11, 13; 34, 93; SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO).

  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

    Auszug aus BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
    Während dieser Zeit hatte der Kläger, der bis zum 29. Oktober 1956 bei den Howaldtwerken in Kiel gearbeitet hatte, vom 30. Oktober 1956 bis zum 27. Februar 1957 am Metallarbeiterstreik in Schleswig-Holstein teilgenommen; nach Beendigung dieses - vom Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil vom 31. Oktober 1958 (BAG 6, 321 f) als tarifwidrig und deshalb unzulässig bezeichneten - Streiks hatte sich der Kläger am 28. Februar 1957 arbeitslos gemeldet und vom 3. März bis 13. Mai 1957 Arbeitslosengeld erhalten.

    Das BAG erblickte in seiner abschließenden Entscheidung vom 31. Oktober 1958 in dem Vorgehen der Gewerkschaft einen klaren Verstoß gegen die Friedenspflicht und bezeichnete den Metallarbeiterstreik als tarifwidrig und somit unzulässig (vgl. BAG 6, 321, 324, 338, 343, 344, 374).

  • BSG, 18.01.1962 - 1 RA 21/61
    Auszug aus BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
    Eine derartige "Umrahmung" der Arbeitslosigkeit durch Beschäftigungszeiten ist indessen schon 1962 von der Rechtsprechung zu § 1259 Abs. 1 Nr. 3 RVO nicht als erforderlich angesehen worden (vgl. BSG 16, 120, 122).
  • BSG, 08.03.1972 - 11 RA 190/71

    Arbeitslosigkeitszeiten - Selbsthilfeversuch - Scheitern selbständiger Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
    In dieser Weise sind auch Sachverhalte beurteilt worden (BSG 34, 93; SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO), bei denen ein Arbeitnehmer nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes erfolglos versucht hatte, durch nichtversicherungspflichtige selbständige Tätigkeit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wobei er für diese Zeit der "Selbsthilfe" also bewußt einen Beitragsausfall in der Rentenversicherung in Kauf nehmen mußte.
  • BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72

    Vermutete Rechtmäßigkeit eines Streiks

    Auszug aus BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
    Hierbei wird aber nicht hinreichend deutlich unterschieden zwischen der arbeitsrechtlichen Beurteilung des Einzelfalles und zwei allgemeinen Aspekten: 1) Ein gewerkschaftlich organisierter Streik hat die Vermutung für sich, daß er um die Regelung von Arbeitsbedingungen geführt wird und als Lohnstreik rechtmäßig ist (BAG Urteil vom 19.06.1973 DB 1973, 1852 [BAG 19.06.1973 - 1 AZR 521/72]); 2) Da das Grundgesetz den Streik als grundsätzlich legale Form von Terifauseinandersetzungen anerkennt, muß eine solche gleichsam institutionelle Rechtfertigung auch Ausstrahlungen auf das Sozialversicherungsrecht der abhängig Beschäftigten haben (vgl. H. Bogs, BKK 1973, 134, 135, 136).
  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59

    Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter

    Auszug aus BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
    Für den Bereich der Krankenversicherung hat der 3. Senat aus diesem Umstand gefolgert, daß das auf der versicherungspflichtigen Beschäftigung beruhende Versicherungsverhältnis mit dem Ablauf von 3 Wochen nach Beginn der Arbeitskampfmaßnahme endet (BSG 33, 254, 261 unter Hinweis auf BSG 20, 154, 158).
  • BAG, 04.05.1955 - 1 AZR 493/54

    Arbeitskampf: Grenzen des Arbeitskampfes

    Auszug aus BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
    Aus den in diesem Urteil dargelegten Erwägungen ist zu folgern, daß die im Arbeitskampfrecht entwickelten und gebräuchlichen (vgl. insbesondere BAG 2, 75; 22, 162; AP Nr. 20, 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) Wertungen eines Streiks als "legal" oder "illegal" für eine vorbehaltlose Übernahme in das Sozialrecht nicht geeignet sind.
  • BSG, 09.07.1963 - 9 RV 1114/59

    Ausgleichsrente - Schwerbeschädigter - Streik - Versorgungsleistung - Streikgeld

    Auszug aus BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
    - Diese Unterscheidung zwischen der allgemeinen Legalität eines Lohnstreiks als Institution und der wegen Verstoßes gegen die Friedenspflicht im Einzelfall gegebenen Illegalität ist bereits in einem ebenfalls den schleswig-holsteinischen Metallarbeiterstreik 1956/57 betreffenden Urteil des BSG vom 9. Juli 1963 (BSG 19, 230, 234, 235) zutreffend berücksichtigt worden.
  • BSG, 17.02.1970 - 1 RA 145/69

    Rentenversicherungsbeiträge - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Einjährige

    Auszug aus BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
    Seit dem Urteil des 5. Senats vom 30. Januar 1969 (BSG 29, 120, 122, 123) neigte die Rechtsprechung jedoch zu einer extensiveren Auslegung des Begriffs "unterbrochen" , wobei die Lücke zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Beginn der Ausfallzeit mit "Überbrückungstatbeständen" geschlossen wurde (vgl. BSG 31, 11, 13; 34, 93; SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO).
  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 272/62
  • BAG, 08.03.1973 - 5 AZR 491/72

    Verlängerung - Sechs-Wochen-Zeitraum - Aussperrung - Streik

  • BSG, 20.12.1960 - 4 RJ 303/59

    Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Arbeitseinstellung

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

  • BAG, 28.01.1955 - GS 1/54

    Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes

  • BAG, 15.06.1964 - 1 AZR 303/63

    Streik - Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitskampf

  • BSG, 18.02.1964 - 4 RJ 217/61
  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 121/72
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    dd) Darüber hinaus ist der Beschäftigungsbegriff seit jeher kontextabhängig und bereichsspezifisch ausgelegt worden (so ausdrücklich BSG Urteil vom 29.7.2015 - B 12 KR 23/13 R - BSGE 119, 216 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 24, RdNr 32; vgl bereits BSG Beschluss vom 11.12.1973 - GS 1/73 - BSGE 37, 10, 12 ff = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO S Aa 76 ff = juris RdNr 21 ff zum Begriff des "versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses") .
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    (2) Entgegen dem Vorbringen des Klägers kann auch die von den für das Leistungsrecht der Arbeitsförderung und das Recht der Unfallversicherung zuständigen Senaten entwickelte sog "Kopf und Seele" -Rechtsprechung für die Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status nach § 7 Abs. 1 SGB IV nicht zu seinen Gunsten herangezogen werden (zur kontextabhängigen, bereichsspezifischen Auslegung des Beschäftigungsbegriffs vgl bereits BSG [Großer Senat] Beschluss vom 11.12.1973 - GS 1/73 - BSGE 37, 10 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass der Beschäftigungsbegriff kontextabhängig und bereichsspezifisch auszulegen ist (vgl bereits BSG GS Beschluss vom 11.12.1973 - GS 1/73 - BSGE 37, 10 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO, Juris RdNr 21 ff zum Begriff des "versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses") und insbesondere für das Leistungsverhältnis in der Arbeitslosenversicherung ein besonderer leistungsrechtlicher Begriff der Beschäftigung Verwendung findet (vgl § 1 Abs. 3 SGB IV und BSG Urteil vom 28.9.1993 - 11 RAr 69/92 - BSGE 73, 126, 127 ff = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 13 f mwN; aus Sicht des Versicherungs- und Beitragsrechts vgl BSG Urteil vom 4.6.2009 - B 12 KR 31/07 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 3 RdNr 11; BSG Urteil vom 4.6.2009 - B 12 R 6/08 R - USK 2009-72, Juris RdNr 15) .
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