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   BSG, 13.02.1975 - 3 RK 68/73   

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https://dejure.org/1975,313
BSG, 13.02.1975 - 3 RK 68/73 (https://dejure.org/1975,313)
BSG, Entscheidung vom 13.02.1975 - 3 RK 68/73 (https://dejure.org/1975,313)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 1975 - 3 RK 68/73 (https://dejure.org/1975,313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel ; Leistungen der präventiven oder kurativen Krankenhilfe ; Begriff der Krankheit im Sinne des Versicherungsrechts; Differenzierung zwischen Krankenhilfe und Mutterschaftshilfe ; Wahrscheinlichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 167
  • NJW 1975, 2267
  • MDR 1975, 789
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 12/65
    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 3 RK 68/73
    Als "regelwidrig" ist dabei ein Zustand anzusehen, der von der Norm, vom Leitbild des gesunden Menschen abweicht (vgl. BSGE 26, 240, 242).

    Abweichungen von der Norm liegen vielmehr vor, wenn eine Empfängnis (oder beim Manne die Zeugungsfähigkeit) ausgeschlossen ist; soweit diese Zustände der ärztlichen Behandlung zugänglich sind, hat die Krankenkasse deshalb Krankenhilfe zu gewähren (vgl. BSGE 26, 240 für die Zeugungsunfähigkeit des Mannes; vgl. ferner BSGE 26, 285, 287 zu der Frage, ob eine regelwidrige Entbindung Ansprüche auf Krankenhilfe auslöst).

  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 3 RK 68/73
    Er betrifft wiederkehrende Leistungen für die Zeit von August 1969 bis November 1970, mithin für einen Zeitraum von mehr als dreizehn Wochen (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-; vgl. BSG 19, 270).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 3 RK 68/73
    Krankheit im Sinne des Versicherungsrechts, insbesondere des § 182 der Reichsversicherungsordnung (RVO) ist nach der ständigen, schon vom Reichsversicherungsamt übernommenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (vgl. BSG 35, 10, 12 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 30.05.1967 - 3 RK 14/65

    Anspruch auf Krankenhilfe - Regelwidrige Entbindung - Voraussetzungen der

    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 3 RK 68/73
    Abweichungen von der Norm liegen vielmehr vor, wenn eine Empfängnis (oder beim Manne die Zeugungsfähigkeit) ausgeschlossen ist; soweit diese Zustände der ärztlichen Behandlung zugänglich sind, hat die Krankenkasse deshalb Krankenhilfe zu gewähren (vgl. BSGE 26, 240 für die Zeugungsunfähigkeit des Mannes; vgl. ferner BSGE 26, 285, 287 zu der Frage, ob eine regelwidrige Entbindung Ansprüche auf Krankenhilfe auslöst).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Der Schwangerschaftsabbruch mit Ausnahme des medizinisch indizierten ist jedoch, auch wenn er von einem Arzt vorgenommen wird, weder eine Maßnahme der Gesundheitsvorsorge noch ein Heileingriff (vgl. BVerfGE 39, 1 [44, 46]; vgl. auch BSGE 39, 167 [169]).
  • BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für Kryokonservierung - wegen der Therapie

    Zieht eine Krankheit in unbehandeltem oder behandeltem Zustand zwangsläufig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Erkrankungen nach sich, so sind medizinische Maßnahmen, die dem entgegenwirken und eine Verschlechterung des Gesamtgesundheitszustandes verhüten sollen, als Behandlung der Grundkrankheit und damit als Krankenbehandlung iS des § 27 Abs. 1 SGB V aufzufassen (vgl BSGE 85, 132, 137 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12 - medizinische Fußpflege unter Hinweis auf BSGE 39, 167 = SozR 2200 § 182 Nr. 9 - Maßnahmen zur Verhütung der Schwangerschaft wegen der Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung des körperlichen oder geistig-seelischen Zustandes des Versicherten; BSGE 66, 163 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 1 - empfängnisverhütende Maßnahmen wegen drohender Schädigung der Leibesfrucht) .
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist unter Krankheit ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand zu verstehen, der ärztlicher Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (vgl BSG vom 13. Februar 1975, BSGE 39, 167, 168 mwN - schwangerschaftsverhütende Mittel bei medizinischer Indikation - BSG vom 20. Oktober 1972, BSGE 35, 10, 12 - Kiefer- oder Zahnstellungsanomalie - BSG vom 28. April 1967, BSGE 26, 240, 242 f - Einengung der Zeugungsfähigkeit; entsprechend auch die Begründung zu § 27 SGB V im Entwurf zum Gesundheits-Reformgesetz , BT-Drucks 11/2237, S 170).
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