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   BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55   

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https://dejure.org/1957,250
BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55 (https://dejure.org/1957,250)
BSG, Entscheidung vom 22.01.1957 - 2 RU 92/55 (https://dejure.org/1957,250)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1957 - 2 RU 92/55 (https://dejure.org/1957,250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 4, 219
  • NJW 1957, 807
 
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Wird zitiert von ... (64)

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Denn Wege zur Nahrungsaufnahme im Laufe eines Arbeitstages sind im Normalfall der versicherten Tätigkeit zuzurechnen und damit versicherte Wege, weil sie der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dienen und deswegen mit dieser Handlungstendenz von dem Beschäftigten unternommen werden (stRspr: BSG vom 22. Januar 1957 - 2 RU 92/55 - BSGE 4, 219, 223; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; zuletzt BSG vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - USK 2003 -101; ebenso die Literatur: vgl nur Krasney, aaO, § 8 RdNr 215 mwN).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung, die den Begriff des "unmittelbaren" Weges entsprechend definiert und nicht nur die kürzeste Wegstrecke, sondern bei Bestehen bestimmter allein durch die Verkehrsverhältnisse geprägter Umstände (Stau oder schlechte Wegstrecke auf dem kürzeren Weg etc) auch die längere Wegstrecke dem Versicherungsschutz unterstellt (vgl BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7; zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - bedeutende

    Ganz kleine, privaten Zwecken dienende Umwege, die nur zu einer unbedeutenden Verlängerung des Weges führen, sind für den Versicherungsschutz unschädlich (BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 33, 42, 61 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44).

    Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger ist als der kürzeste Weg, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn die Wahl der weiteren Wegstrecke aus der durch objektive Gegebenheiten erklärbaren Sicht des Versicherten dem Zurücklegen des Weges von dem Ort der Tätigkeit nach Hause oder einem anderen, sog dritten Ort zuzurechnen wäre, etwa um eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen (BSGE 4, 219, 222; BSG SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7 mwN), um als Kraftfahrer vor Erreichen des verkehrsmäßig überfüllten Stadtzentrums an geeigneter Stelle zu parken (BSG SozR Nr. 8 zu § 550 RVO), um den Schlüssel zum Werkzeugschrank zu holen (BSG, Urteil vom 19. Oktober 1982, aaO), um einem durch die Länge des Weges bedingten Bedürfnis nach Erfrischung zu folgen (BSG, Urteil vom 25. Mai 1961 - 2 RU 41/58 -) oder weil sich der Versicherte verfahren hat (BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).

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