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   BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73   

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BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73 (https://dejure.org/1975,2873)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1975 - 1 RA 93/73 (https://dejure.org/1975,2873)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1975 - 1 RA 93/73 (https://dejure.org/1975,2873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwerrente - Rentenrechtliche Auswirkungen des gemeinsamen Betreibens eines Ladengeschäfts von Ehegatten - Zustandekommen einer Innengesellschaft zwischen Eheleuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 40, 161
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.10.1974 - 11 RA 112/73

    Eheleute - Unterhalt - Unterhaltsanteile - Berechnung - Gemeinsam betriebenes

    Auszug aus BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73
    Insoweit hat das BSG in der Entscheidung vom 24. Oktober 1974 - 11 RA 112/73 - (SozR 2200 § 1266 Nr. 1) betont, daß Unterhaltsmittel als Unterhaltsanteile nur demjenigen Ehegatten zugerechnet werden können, der sie dem Familienunterhalt zugeführt hat (von dem sie stammen).

    Dieses Gesellschaftsverhältnis gibt aber beiden Ehegatten ein Anrecht auf die Erträgnisse ihrer gemeinsamen Arbeit in der Weise, daß mangels abweichender Absprachen unter den Gesellschaftern die aus dem gemeinsam betriebenen Geschäft erzielten Einkünfte zu halbieren sind (vgl. § 722 BGB), wobei es nicht rechtserheblich sein kann, ob diese als echte Gewinne oder als Privatentnahmen deklariert werden (vgl. auch BSG - Urteil vom 24. Oktober 1974 aaO).

  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65

    Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73
    Obwohl das Textilgeschäft nach außen hin auf den Namen der Ehefrau des Klägers lief, können - was die Revision nicht genügend beachtet - die geschäftlichen Beziehungen der Eheleute wenigstens im Innenverhältnis als gesellschaftliche aufgefaßt werden, ohne daß sich die Beteiligten dessen bewußt waren (vgl. BSG aaO unter Bezugnahme auf BGHZ 8, 249; 31, 197; 47, 165) [BGH 22.02.1967 - IV ZR 331/65].
  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Auszug aus BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73
    Obwohl das Textilgeschäft nach außen hin auf den Namen der Ehefrau des Klägers lief, können - was die Revision nicht genügend beachtet - die geschäftlichen Beziehungen der Eheleute wenigstens im Innenverhältnis als gesellschaftliche aufgefaßt werden, ohne daß sich die Beteiligten dessen bewußt waren (vgl. BSG aaO unter Bezugnahme auf BGHZ 8, 249; 31, 197; 47, 165) [BGH 22.02.1967 - IV ZR 331/65].
  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1975 (NJW 1975, 919 ff [BVerfG 12.03.1975 - 1 BvL 15/71] = SozVers 1975, 106 ff) ist diese gesetzliche Regelung derzeit geltendes Recht.
  • BSG, 22.11.1974 - 1 RA 251/73
    Auszug aus BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73
    Das BSG hat in anderem Zusammenhang bereits wiederholt entschieden, daß die steuerrechtliche Beurteilung einer Tätigkeit für den Bereich des Sozialversicherungsrechts nicht entscheidend sein kann (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 1974 - 1 RA 251/73 - und BSG in SozR Nr. 10 zu § 2 AVG mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Auszug aus BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73
    Obwohl das Textilgeschäft nach außen hin auf den Namen der Ehefrau des Klägers lief, können - was die Revision nicht genügend beachtet - die geschäftlichen Beziehungen der Eheleute wenigstens im Innenverhältnis als gesellschaftliche aufgefaßt werden, ohne daß sich die Beteiligten dessen bewußt waren (vgl. BSG aaO unter Bezugnahme auf BGHZ 8, 249; 31, 197; 47, 165) [BGH 22.02.1967 - IV ZR 331/65].
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73
    Die Zählung eines Gehalts an den bei einer Innengesellschaft beschäftigten, "stillen" Partner schließ demzufolge auch nicht aus, daß die nach außen nur im Namen des anderen Partners geschlossenen Geschäfte nach innen für Rechnung der Gesellschaft gehen und damit auch zugunsten bzw. zu Lasten beider Gesellschafter (vgl. BGHZ 12, 308, 314 und Staudingers Kommentar zum BGB, 11. Aufl., Band II, Vorbem. vor § 705, Rd.Nr. 46 a).
  • BSG, 23.03.1961 - 4 RJ 13/60
    Auszug aus BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73
    Das LSG durfte ohne Rechtsfehler offenlassen, ob der - für das überwiegende Bestreiten des Familienunterhalts maßgebliche - letzte wirtschaftliche Dauerzustand (vgl. BSG 14, 129) erst mit dem Tode der Versicherten oder bereits mit der zum Tode führenden Erkrankung geendet hatte, weil nach den unangefochtenen Feststellungen des LSG in der Zeit vor und nach der Carcinom-Erkrankung (Frühjahr 1968) die Einkommensverhältnisse der Eheleute im wesentlichen gleich waren.
  • BSG, 26.05.1966 - 2 RU 178/64

    GbR-Gesellschafter - Gesellschaftsverhältnis - Beschäftigungsverhältnis eines

    Auszug aus BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73
    Da der "stille" Innengesellschafter mit Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht ausgestattet sein kann, dabei aber nicht im Namen der Innengesellschaft, sondern allein im Namen des "tätigen" Gesellschafters auftreten und diesen allein verpflichten kann (vgl. Palandt aaO), die bloße Innengesellschaft somit niemals mit einer Haftung im Außenverhältnis verbunden ist, kann der "stille" Gesellschafter sehr wohl bei der eigenen Innengesellschaft beschäftigt sein (ebenso übereinstimmend Koch/Hartmann/v. Altrock/Fürst, AVG, Kommentar, Band IV, Anm. B III e zu § 2 und Hanow/Lehmann/Bogs, RVO, Kommentar, Rd.Nr. 10 zu § 1227; vgl. auch BSG 25, 51).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Weder hat der Kläger zwischen beiden das Bestehen einer - rechtlich wirksamen - sog Innengesellschaft (vgl dazu und zu deren Voraussetzungen schon BSGE 40, 161, 163 = SozR 2200 § 1266 Nr. 3 S 17 mwN , BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr 22 f mwN ) behauptet, noch hat das LSG insoweit den Senat bindende positive Feststellungen (vgl § 163 SGG) getroffen.
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Davon abgesehen schließt das Vorliegen einer Innengesellschaft ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht immer aus (vgl BSGE 40, 161, 164 = SozR 2200 § 1266 Nr. 3 mwN).

    Dabei wird von einer Innengesellschaft auch gesprochen, wenn nur einer der Gesellschafter nach außen in Erscheinung tritt (vgl BSGE 38, 179, 180 = SozR 2200 § 1266 Nr. 1; BSGE 40, 161, 164 sowie SozR aaO Nrn 11, 17 und 23; vgl ferner Urteil des erkennenden Senats vom 20. Juni 1985 - 11b/7 RAr 34/84 - DBIR 3083 AFG/§ 41).

    Obwohl das Unternehmen - wie vom LSG festgestellt - nach außen hin auf den Namen der Ehefrau des Klägers lief, können somit die geschäftlichen Beziehungen der Eheleute im Innenverhältnis gesellschaftlicher Art sein, ohne daß sich die Beteiligten dessen bewußt gewesen sein müssen (BSGE 40, 161, 163).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - mitarbeitender Geschäftsführer im

    Möglicherweise habe sie - ohne sich dessen bewusst gewesen zu sein - mit dem Beigeladenen zu 1) eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - als Innengesellschaft (vgl. BSG, Urteil vom 26.08.2975, - 1 RA 93/73 -, in juris) - gegründet.

    Ein solcher Vertrag ist nicht unmittelbar Grundlage der sozialversicherungsrechtlich zu beurteilenden Tätigkeit des jeweiligen (Innen-)Gesellschafters; hierfür käme etwa ein (rechtlich möglicher) Vertrag über die Anstellung des "stillen" Gesellschafters bei der eigenen Innengesellschaft (vgl. etwa BSG, Urteil vom 26.08.1975, - 1 RA 93/73 - in juris) in Betracht.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2009 - L 5 KR 4816/08
    Hierzu hat auch das BSG schon im Urteil vom 21. April 1993 (SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 = NJW 1994, 341 mit Hinweis auf BSGE 40, 161 = SozR 2200 § 1266) unter anderem ausgeführt, dass das Vorliegen eine Innengesellschaft ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht immer ausschließe (bestätigt u.a. im Urteil vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 8/06 R - Rdnr. 12 in Juris).

    Dabei werde von einer Innengesellschaft auch gesprochen, wenn nur einer der Gesellschafter nach außen in Erscheinung trete (vgl. BSGE 38, 179, 180 = SozR 2200 § 1266 Nr. 1; BSGE 40, 161, 164 sowie SozR 2200 § 1266 Nrn. 11, 17 und 23).

  • BSG, 12.02.2015 - B 12 KR 92/13 B

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels

    Die Klägerin macht neben den og Verfahrensmängeln - auf den Seiten 11 ff der Beschwerdebegründung - auch eine Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des BSG vom 26.8.1975 (BSGE 40, 161 [BSG 26.08.1975 - 1 RA 93/73] = SozR 2200 § 1266 Nr. 3) und 17.5.2001 (SozR 3-2400 § 7 Nr. 17) geltend.

    Soweit die Klägerin eine Abweichung des LSG vom Urteil des BSG vom 26.8.1975 (BSGE 40, 161 = SozR 2200 § 1266 Nr. 3) rügt, versäumt sie es bereits - anders als erforderlich - einen Rechtssatz des LSG zu formulieren, mit dem dieses dem von der Klägerin dem BSG zugeschriebenen Rechtssatz widerspricht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - L 8 R 1108/12

    Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer Tätigkeit als Dachdeckermeister und

    Die Kläger haben bereits im Ansatz nicht das das Bestehen einer - rechtlich wirksamen - sog. Innengesellschaft dargetan (vgl. dazu BSG, Urteil v. 26.8.1975, 1 RA 93/73 BSGE 40, 161, 163 m.w.N, BSG, Urteil v. 24.1.2007, a.a.O., BSG, Urteil v. 30.4.2013, a.a.O.).
  • BSG, 04.09.2014 - B 12 KR 105/13 B
    Die Beigeladenen sind der Auffassung, "diese Rechtsauffassung" sei mit dem im Urteil des BSG (Hinweis auf BSGE 40, 161 [BSG 26.08.1975 - 1 RA 93/73] = SozR 2200 § 1266 Nr. 3) tragenden Rechtssatz unvereinbar, dass zwischen Eheleuten eine Innengesellschaft bestehen könne, wenn Ehegatten ein Unternehmen praktisch gemeinsam führten und der Familienunterhalt aus den Einkünften bestritten werde, welche die Eheleute durch den gemeinsamen Betrieb eines Handelsgeschäftes erzielten, selbst wenn nur ein Ehegatte als Inhaber nach außen auftrete.

    Hierzu hätte aber schon allein deshalb Anlass bestanden, weil schon nach der von den Beigeladenen in Bezug genommenen Rechtsprechung des BSG (BSGE 40, 161 [BSG 26.08.1975 - 1 RA 93/73] = SozR 2200 § 1266 Nr. 3) das Vorliegen einer Innengesellschaft eine Beschäftigung des nach außen nicht in Erscheinung tretenden "stillen" Gesellschafters bei der eigenen Innengesellschaft gerade nicht ausschließt.

  • BSG, 18.04.2013 - B 12 KR 74/12 B
    Sie macht eine Abweichung der Berufungsentscheidung von dem Urteil des BSG vom 26.8.1975 (1 RA 93/73 - BSGE 40, 161 = SozR 2200 § 1266 Nr. 3) geltend.

    Jedoch versäumt es die Klägerin darauf einzugehen, dass auch gerade jenes Urteil, von dessen Rechtssätzen das LSG abgewichen sein soll, im zweiten Leitsatz und in den Gründen diese Aussage bestätigt (BSGE 40, 161 = SozR 2200 § 1266 Nr. 3).

  • BSG, 30.06.2011 - B 12 KR 94/10 B
    Sie macht eine Abweichung des Berufungsurteils von verschiedenen Entscheidungen des BSG geltend (Urteile vom 26.8.1975 - 1 RA 93/73 - BSGE 40, 161 = SozR 2200 § 1266 Nr. 3; vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85; vom 8.12.1987 - 7 RAr 25/86; vom 11.2.1993 - 7 RAr 48/92; vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R).

    6 Als Rechtssatz des BSG (BSGE 40, 161 = SozR 2200 § 1266 Nr. 3), von dem das LSG abgewichen sein soll, bezeichnet sie, "dass obwohl ein Unternehmen nach außen nur auf den Namen eines Ehegatten laufe, die geschäftliche Beziehung der Eheleute wenigstens im Innenverhältnis als gesellschaftsrechtliche aufgefasst werden könne, also die Voraussetzungen eines Gesellschaftsvertrags im Sinne des § 705 ff. BGB gegeben seien, die Tätigkeit als Mitunternehmerschaft zu bewerten sei." 7 Es kann dahinstehen, ob die Klägerin überhaupt in der gebotenen Weise einen tragenden abstrakten Rechtssatz des BSG und einen für widersprechend gehaltenen abstrakten Rechtssatz des Berufungsgerichts benannt hat.

  • BSG, 21.03.2012 - B 12 KR 90/11 B
    Sie macht eine Abweichung der Berufungsentscheidung von dem Urteil des BSG vom 26.8.1975 (1 RA 93/73 - BSGE 40, 161 = SozR 2200 § 1266 Nr. 3) geltend.

    "Selbst wenn Ehegatten ein Unternehmen praktisch gemeinsam führen und der Familienunterhalt aus den Einkünften bestritten wird, welche die Eheleute durch den gemeinsamen Betrieb eines Handelsgeschäftes erzielen, bei dem aber nur ein Ehegatte als Inhaber (und Hauptanteilseigner) nach außen auftritt, liegt mangels besonderer Vereinbarungen zwischen den Ehegatten keine Innengesellschaft im Sinne von BGB § 705 ff. vor." 8 Den Rechtssatz in der Entscheidung des BSG vom 26.8.1975 (aaO), von dem das LSG abgewichen sein soll, formuliert die Klägerin dahin, "dass zwischen Eheleuten eine Innengesellschaft bestehen kann, wenn Ehegatten ein Unternehmen praktisch gemeinsam führen und der Familienunterhalt aus den Einkünften bestritten wird, welche die Eheleute durch den gemeinsamen Betrieb eines Handelsgeschäftes erzielen, selbst wenn nur ein Ehegatte als Inhaber nach außen auftritt".

  • BSG, 21.07.2011 - B 12 KR 124/10 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 407/09
  • SG Duisburg, 30.07.2018 - S 10 BA 57/18

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge für die Tätigkeit der Ehefrau in

  • BSG, 09.01.2012 - B 12 KR 46/11 B
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 57/92

    Witwerrente - Kibbuz - Arbeitsleistung

  • BSG, 15.12.1981 - 2 RU 27/80
  • BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 13/94

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Versicherung der verstorbenen Ehefrau -

  • BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 30/10 B
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.10.2005 - L 7 RJ 11/04

    Anspruch eines Witwers auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente; Bestreiten des

  • BSG, 14.03.2013 - B 12 KR 52/12 B
  • BSG, 15.02.2013 - B 12 KR 54/12 B
  • BSG, 28.06.1979 - 1 RJ 102/78

    Witwerrente - Ausschluß - Von der Ehefrau geerbtes Unternehmen

  • BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 53/12 B
  • BSG, 16.02.2011 - B 12 KR 61/10 B
  • BSG, 27.07.2010 - B 12 KR 89/09 B
  • BSG, 25.02.2011 - B 12 KR 67/10 B
  • BSG, 19.08.2010 - B 12 KR 6/10 B
  • BSG, 04.04.1984 - 4 RJ 1/83

    Anspruch des überlebenden Ehemannes - Witwenrente - Sozialversicherte Ehefrau

  • SG Dresden, 28.04.2010 - S 18 KR 602/07

    Beurteilung einer Beschäftigung zwischen Angehörigen

  • SG München, 13.07.2016 - S 11 R 2481/12

    Sozialversicherungspflicht eines Geschäftsführers

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 KR 222/07
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