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   BSG, 22.01.1976 - 2 RU 109/74   

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BSG, 22.01.1976 - 2 RU 109/74 (https://dejure.org/1976,2469)
BSG, Entscheidung vom 22.01.1976 - 2 RU 109/74 (https://dejure.org/1976,2469)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1976 - 2 RU 109/74 (https://dejure.org/1976,2469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 137
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Dies bedeutet nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sogenannten Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (stRspr BSGE 14, 295 f; 41, 137, 139 = SozR 2200 § 555 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Dies bedeutet nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen so genannten Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (stRspr BSGE 41, 137, 139 = SozR 2200 § 555 Nr. 1; SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 U 1534/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dies bedeutet indes nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstelle versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sogenannten Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. nur BSGE 41, 137, 139).
  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 11/87

    Sozialrecht - Arbeitsunfall

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 1, 254, 256; BSG Urteil vom 13. März 1956 - 2 RU 52/54 - SozEntsch BSG IV § 542(a) Nr. 3; BSGE 41, 137, 138), der sich die Literatur weitgehend angeschlossen hat (ua Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Auflage, S 488 f I; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Auflage, § 548 Anm 11; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Auflage, Kennzahl 113 S 4), gilt allerdings der Grundsatz, daß ein nicht unter Versicherungsschutz stehender Unfall als Folge eines früheren Arbeitsunfalls anzuerkennen ist, wenn die durch den Arbeitsunfall verursachte Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes bei der Entstehung des späteren Unfalls oder dem Ausmaß seiner Folgen in rechtlich erheblicher Weise mitgewirkt hat.
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Es genügt nicht schon ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang zwischen der Heilbehandlung und dem zweiten Unfall, sondern es ist ein innerer ursächlicher Zusammenhang erforderlich (BSGE 41, 137, 139).
  • BSG, 13.07.1978 - 8 RU 84/77

    Öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch wegen zur Unrecht aufgewendeter

    Die haftungsbegründende Kausalität des früheren Arbeitsunfalles erstreckte sich auch auf den Unfall am 14. Oktober 1969 (BSGE 1, 254, 256; 41, 137, 138; für die KOV BSGE 25, 165, 168; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stands März 1978, Band II, S. 488 b).

    Das BSG hat zwar ausgesprochen, es handele sich um mittelbare Schädigungsfolgen des früheren Unfalles, wenn dessen Folgen beim Zustandekommen eines weiteren Unfalles, der nicht unter Versicherungsschutz steht, wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 1, 254, 246; 41, 137 f).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - L 17 U 131/07

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen wegen Todes eines aus der Eigenschaft als

    Dies bedeutet nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Auszubildenden im Laufe eines Arbeitstages in der Ausbildungsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sog. Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (BSGE 14, 295 f; 41, 137, 139).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 U 2563/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Dies bedeutet nicht, dass alle im örtlichen und/oder zeitlichen Zusammenhang mit dieser Tätigkeit ausgeübten Verrichtungen versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind (ständige Rechtsprechung: insbesondere BSG, Urteil vom 22. Januar 1976 -2 RU 109/74 - SozR 2200 § 555 Nr. 1; BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • BSG, 06.09.1989 - 9 RV 21/88

    Anspruch auf Versorgung bei einem Unfall während der Maßnahme der Heilbehandlung

    Die stationäre Behandlung muß wesentliche Unfallursache sein; neben dem zeitlichen und örtlichen muß vor allem ein Zusammenhang mit dem sozialen Bezugsfeld, hier der Heilbehandlung, gegeben sein (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 61 - auch "innerer Zusammenhang" genannt - SozR 2200 § 539 Nrn 48 und 56; vgl auch BSGE 41, 137, 139 = SozR 2200 § 555 Nr. 1 und BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84), wobei die eigentliche ärztliche Behandlung und die hierbei möglicherweise auftretenden Fehler nur insoweit in den Unfallversicherungsschutz einbezogen sind, als es sich um mittelbare Schädigungsfolgen handelt (vgl BSG SozR 3200 § 81 Nr. 27; BSGE 46, 283; SozR 2200 § 539 Nrn 47 und 56 unter ausführlicher Auseinandersetzung mit Gegenmeinungen).
  • LSG Bayern, 24.04.2007 - L 3 U 447/04

    Anerkennung eines Unfalls bei Ausladearbeiten bzw. Umladearbeiten von

    Dies bedeutet nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sog. Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (stRspr, vgl. BSGE 14, 295 ff.; 41, 137, 139).
  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 419/04

    Anerkennung einer Verletzung als Folgen eines Arbeitsunfalls; Gewährung von

  • LSG Hessen, 19.04.1978 - L 3 U 1252/77

    UV-Schutz bei Spaziergängen während einer stationären Rehabilitationsmaßnahme

  • BSG, 02.11.1988 - 2 RU 74/87

    Versicherungsschutz bei Wegeunfall - Fehlverhalten des Versicherten

  • BSG, 09.10.2008 - B 2 U 129/08 B
  • SG Frankfurt/Main, 13.08.2018 - S 23 U 32/14
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 4210/11
  • LSG Bayern, 21.07.2020 - L 7 U 176/17

    Unfallversicherung: Voraussetzungen der Anerkennung eines epileptischen Anfalls

  • SG Hamburg, 30.03.2017 - S 36 U 184/16
  • LSG Hessen, 13.05.2015 - L 3 U 198/13
  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2013 - L 9 U 4419/11
  • SG Lüneburg, 27.01.2010 - S 3 U 44/06

    Gesetzliche Unfallversicherung: Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Abgrenzung

  • LSG Bayern, 08.04.1998 - L 17 U 143/97

    Kein UV-Schutz bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit (Spielerei)

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