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   BSG, 22.01.1976 - 2 RU 109/74   

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BSG, 22.01.1976 - 2 RU 109/74 (https://dejure.org/1976,2469)
BSG, Entscheidung vom 22.01.1976 - 2 RU 109/74 (https://dejure.org/1976,2469)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1976 - 2 RU 109/74 (https://dejure.org/1976,2469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 137
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus BSG, 22.01.1976 - 2 RU 109/74
    Auch ein Unfall, bei dem kein Versicherungsschutz besteht, ist als mittelbare Folge eines früheren Arbeitsunfalls (§ 548 RVO) anzuerkennen, wenn die durch den Arbeitsunfall verursachte Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes bei der Entstehung oder dem Ausmaß der Folgen des späteren Unfalls rechtlich wesentlich mitgewirkt hat (BSG 1, 254, 256; vgl. auch - für die Kriegsopferversorgung - BSG 25, 165, 168; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 8. Aufl., S. 488 f II mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 25.05.1961 - 2 RU 264/57

    Gewährung einer Hinterbliebenenentschädigung - Gesichtspunkt des Vorliegens von

    Auszug aus BSG, 22.01.1976 - 2 RU 109/74
    Anderenfalls würde für die von § 555 BVO erfaßten Tatbestände eine besondere Art von "Betriebsbann" geschaffen, für dessen Annahme in der allgemeinen Unfallversicherung - abgesehen von der Binnenschiffahrt (vgl. BSG 14, 197 = SozR Nr. 38 zu § 542 BVO aF) und anders als in der See-Unfallversicherung - grundsätzlich kein Raum ist (vgl. Brackmann, a.a.O., S. 480 s I).
  • BSG, 25.08.1966 - 9 RV 446/64

    Verkehrsunfall - Unfallbedingte Gesundheitsstörungen - Schädigungsfolgen - Weg

    Auszug aus BSG, 22.01.1976 - 2 RU 109/74
    Auch ein Unfall, bei dem kein Versicherungsschutz besteht, ist als mittelbare Folge eines früheren Arbeitsunfalls (§ 548 RVO) anzuerkennen, wenn die durch den Arbeitsunfall verursachte Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes bei der Entstehung oder dem Ausmaß der Folgen des späteren Unfalls rechtlich wesentlich mitgewirkt hat (BSG 1, 254, 256; vgl. auch - für die Kriegsopferversorgung - BSG 25, 165, 168; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 8. Aufl., S. 488 f II mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 22.01.1976 - 2 RU 109/74
    Zutreffend geht das LSG davon aus, daß die Unaufklärbarkeit dieser anspruchsbegründenden Tatsache nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast den Kläger trifft (vgl. BSG 19, 52, 53; Brackmann, a.a.O., S. 480 o I mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Dies bedeutet nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sogenannten Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (stRspr BSGE 14, 295 f; 41, 137, 139 = SozR 2200 § 555 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Dies bedeutet nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen so genannten Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (stRspr BSGE 41, 137, 139 = SozR 2200 § 555 Nr. 1; SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 U 1534/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dies bedeutet indes nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstelle versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sogenannten Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. nur BSGE 41, 137, 139).
  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 11/87

    Sozialrecht - Arbeitsunfall

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 1, 254, 256; BSG Urteil vom 13. März 1956 - 2 RU 52/54 - SozEntsch BSG IV § 542(a) Nr. 3; BSGE 41, 137, 138), der sich die Literatur weitgehend angeschlossen hat (ua Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Auflage, S 488 f I; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Auflage, § 548 Anm 11; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Auflage, Kennzahl 113 S 4), gilt allerdings der Grundsatz, daß ein nicht unter Versicherungsschutz stehender Unfall als Folge eines früheren Arbeitsunfalls anzuerkennen ist, wenn die durch den Arbeitsunfall verursachte Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes bei der Entstehung des späteren Unfalls oder dem Ausmaß seiner Folgen in rechtlich erheblicher Weise mitgewirkt hat.
  • BSG, 13.07.1978 - 8 RU 84/77

    Öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch wegen zur Unrecht aufgewendeter

    Die haftungsbegründende Kausalität des früheren Arbeitsunfalles erstreckte sich auch auf den Unfall am 14. Oktober 1969 (BSGE 1, 254, 256; 41, 137, 138; für die KOV BSGE 25, 165, 168; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stands März 1978, Band II, S. 488 b).

    Das BSG hat zwar ausgesprochen, es handele sich um mittelbare Schädigungsfolgen des früheren Unfalles, wenn dessen Folgen beim Zustandekommen eines weiteren Unfalles, der nicht unter Versicherungsschutz steht, wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 1, 254, 246; 41, 137 f).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 U 2563/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Dies bedeutet nicht, dass alle im örtlichen und/oder zeitlichen Zusammenhang mit dieser Tätigkeit ausgeübten Verrichtungen versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind (ständige Rechtsprechung: insbesondere BSG, Urteil vom 22. Januar 1976 -2 RU 109/74 - SozR 2200 § 555 Nr. 1; BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 22/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - L 17 U 131/07

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen wegen Todes eines aus der Eigenschaft als

    Dies bedeutet nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Auszubildenden im Laufe eines Arbeitstages in der Ausbildungsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sog. Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (BSGE 14, 295 f; 41, 137, 139).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Es genügt nicht schon ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang zwischen der Heilbehandlung und dem zweiten Unfall, sondern es ist ein innerer ursächlicher Zusammenhang erforderlich (BSGE 41, 137, 139).
  • LSG Bayern, 24.04.2007 - L 3 U 447/04

    Anerkennung eines Unfalls bei Ausladearbeiten bzw. Umladearbeiten von

    Dies bedeutet nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sog. Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (stRspr, vgl. BSGE 14, 295 ff.; 41, 137, 139).
  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 419/04

    Anerkennung einer Verletzung als Folgen eines Arbeitsunfalls; Gewährung von

    Dies bedeutet nicht, dass alle im örtlichen und/oder zeitlichen Zusammenhang mit dieser Tätigkeit ausgeübten Verrichtungen versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind (ständige Rechtsprechung: insbesondere BSG, Urteil vom 22. Januar 1976 - 2 RU 109/74 - SozR 2200 § 555 Nr. 1; BSG, Urteil vom.
  • BSG, 06.09.1989 - 9 RV 21/88

    Anspruch auf Versorgung bei einem Unfall während der Maßnahme der Heilbehandlung

  • LSG Hessen, 19.04.1978 - L 3 U 1252/77

    UV-Schutz bei Spaziergängen während einer stationären Rehabilitationsmaßnahme

  • BSG, 02.11.1988 - 2 RU 74/87

    Versicherungsschutz bei Wegeunfall - Fehlverhalten des Versicherten

  • LSG Bayern, 21.07.2020 - L 7 U 176/17

    Unfallversicherung: Voraussetzungen der Anerkennung eines epileptischen Anfalls

  • LSG Hessen, 13.05.2015 - L 3 U 198/13
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 4210/11
  • BSG, 09.10.2008 - B 2 U 129/08 B
  • SG Frankfurt/Main, 13.08.2018 - S 23 U 32/14
  • SG Hamburg, 30.03.2017 - S 36 U 184/16
  • SG Lüneburg, 27.01.2010 - S 3 U 44/06

    Gesetzliche Unfallversicherung: Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Abgrenzung

  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2013 - L 9 U 4419/11
  • LSG Bayern, 08.04.1998 - L 17 U 143/97

    Kein UV-Schutz bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit (Spielerei)

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