Rechtsprechung
   BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,8166
BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75 (https://dejure.org/1976,8166)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1976 - 2 RU 119/75 (https://dejure.org/1976,8166)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1976 - 2 RU 119/75 (https://dejure.org/1976,8166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,8166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75
    Bei dem erhobenen Anspruch handelt es sich um einen zwischen Trägern des öffentlichen Rechts strittigen Ersatzanspruch (BSG 16, 151, 156).

    Es kann insbesondere dahinstehen, ob dem Ausgleichsanspruch als einem dem Grunde nach selbständigen Anspruch eigener Art (s. BSG 16, 151, 156 und 222, 226; Pappai ZfS 1962, 155, 156) entgegensteht, wenn die Beklagte - was ebenfalls hier offenbleiben kann - für die Zeit vor dem 28. Juli 1962 Entschädigungsleistungen an G. nicht zu erbringen hat (s. Pappai a.a.O. und S. 1961 197; vgl. auch BVerwG Sammlung Buchholz 4367 § 81b BVG Nr. 2).

    Der in seinem Umfang in § 43 Abs. 3 SGB 1 geregelte Ersatzanspruch gründet sich auf den in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannten öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch, der aus dem ebenfalls seit langem allgemein anerkannten Rechtsinstitut des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs abgeleitet wird (s. - jeweils mit weiteren Nachweisen - BSG 16, 151, 156; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.- 8. Aufl., S. 730f. ff.).

  • BSG, 24.03.1976 - 9 RV 440/74
    Auszug aus BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75
    Das Urteil des 9. Senats des BSG vom 24. März 1976 (9 RV 440/74) steht der Auffassung des erkennenden Senats nicht entgegen.
  • BSG, 22.03.1974 - 3 RK 47/72

    Öffentlich-rechtlicher Ausgleichsanspruch - Zahlung anstelle der Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75
    Der 3. Senat des BSG hat zur Verjährung des Ersatzanspruchs eines Rentenversicherungsträgers gegen den Träger der Krankenversicherung wegen Zahlung von Übergangsgeld anstelle des an sich zu zahlenden Krankengeldes den - auch für Ersatzansprüche anderer Sozialleistungsträger naheliegenden - Grundsatz aufgestellt, daß ein Versicherungsträger in der Frage der Verjährung nicht schlechter gestellt werden dürfe, wenn er von einem anderen Versicherungsträger anstelle des Versicherten selbst in Anspruch genommen wird (BSG SozR Nr. 64 zu § 183 RVO; BSG-Urteil vom 22. März 1994 - 3 RK 47/72).
  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 64/75

    Unfallversicherungsträger - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfall - Feststellung -

    Auszug aus BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75
    Ebenso hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1969 (SozR Nr. 21 zu § 29 RVO) aus der engen Beziehung zwischen Leistungs- und Erstattungsanspruch gefolgert, daß der Anspruch auf Erstattung einer zwecks Befriedigung des Ersatzanspruchs einer Krankenkasse erbrachten Leistung der Verjährungsfrist von vier Jahren unterliegt (zustimmend BSG-Urteil vom 27. Januar 1976 - 8 RU 64/75).
  • BSG, 29.02.1972 - 2 RU 214/71
    Auszug aus BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 29. Februar 1972 (2 RU 214/71 - unveröffentlicht), und vom 18. Dezember 1974 (SozR 3100 § 81b Nr. 2) entschieden, daß der Rechtsgedanke des internen Leistungsausgleichs zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern nicht dazu herangezogen werden darf, die Abwälzung von Leistungen zu fordern, die angesichts einer klaren Sach- und Rechtslage auf einem von Anfang an eindeutig dem Gesetz nicht entsprechenden Verwaltungshandeln beruht.
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75
    Für die Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung soll nach dem dem Deutschen Bundestag bereits zugeleiteten Entwurf eines Sozialgesetzbuches, 4. Buch, Sozialversicherung , Gemeinsame Vorschriften (BT-Drucks. 7/4122, s. §§ 26, 28) gleichfalls die Verjährung sowohl für Ansprüche auf Beiträge als auch für Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge übereinstimmend vier Jahre betragen.
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75
    Nach der amtlichen Begründung zu Art. 11 § 17 SGB 1 (BT-Drucks. 7/868, S. 37) soll im Hinblick auf die unklare Rechtslage vor dem 1. Januar 1976 auch für die vor Inkrafttreten des SGB 1 fällig gewordenen Ansprüche die neue Verjährungsregelung gelten.
  • BSG, 18.12.1974 - 2 RU 81/74

    Öffentlich-rechtliche Leistungsträger - Interner Ausgleich - Ersatzanspruch -

    Auszug aus BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 29. Februar 1972 (2 RU 214/71 - unveröffentlicht), und vom 18. Dezember 1974 (SozR 3100 § 81b Nr. 2) entschieden, daß der Rechtsgedanke des internen Leistungsausgleichs zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern nicht dazu herangezogen werden darf, die Abwälzung von Leistungen zu fordern, die angesichts einer klaren Sach- und Rechtslage auf einem von Anfang an eindeutig dem Gesetz nicht entsprechenden Verwaltungshandeln beruht.
  • SG Speyer, 16.02.2018 - S 13 KR 286/16

    Krankenversicherung - Verjährungsfrist von drei Jahren im

    Erstmals hat das BSG kurz nach Inkrafttreten des SGB I den damaligen § 45 Abs. 4 SGB I, der vor Inkrafttreten des SGB X die Verjährung von Ansprüchen zwischen Leistungsträgern bei vorläufiger Leistung nach § 43 SGB I regelte, auf sonstige Erstattungsansprüche zwischen Leistungsträgern analog angewandt (BSG, Urteil vom 28.04.1976 - 2 RU 119/75 -, Rn.27; durch § 113 Abs. 1 SGB X überholt).

    34 Dem Urteil vom 28.04.1976 (2 RU 119/75) und den dort in Bezug genommenen Entscheidungen ist gemein, dass sie keine näheren Ausführungen zu der Frage enthalten, ob eine ggf. durch einen Analogieschluss ausfüllungsbedürftige Regelungslücke bestand.

    Aus diesen Gründen kann bezweifelt werden, dass die im Urteil vom 28.04.1976 (2 RU 119/75) wohl erstmals praktizierte analoge Anwendung des § 45 SGB I überhaupt methodisch und - vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 97 Abs. 1 GG) - verfassungsrechtlich zu rechtfertigen war.

  • SG Mainz, 04.06.2014 - S 3 KR 645/13

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Erstmals hat das BSG kurz nach Inkrafttreten des SGB I den damaligen § 45 Abs. 4 SGB I, der vor Inkrafttreten des SGB X die Verjährung von Ansprüchen zwischen Leistungsträgern bei vorläufiger Leistung nach § 43 SGB I regelte, auf sonstige Erstattungsansprüche zwischen Leistungsträgern analog angewandt (BSG, Urteil vom 28.04.1976 - 2 RU 119/75 - durch § 113 Abs. 1 SGB X überholt).

    Dem Urteil vom 28.04.1976 (2 RU 119/75) und den dort in Bezug genommenen Entscheidungen ist gemein, dass sie keine näheren Ausführungen zu der Frage enthalten, ob überhaupt eine ggf. durch einen Analogieschluss ausfüllungsbedürftige Regelungslücke bestand.

    Aus diesen Gründen kann bezweifelt werden, dass die im Urteil vom 28.04.1976 (2 RU 119/75) erstmals praktizierte analoge Anwendung des § 45 SGB I überhaupt methodisch und - vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 97 Abs. 1 GG) - verfassungsrechtlich zu rechtfertigen war.

  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

    Die Rechtspr des BSG ist angesichts der Regelung des § 45 SGB I davon ausgegangen, daß diese Vorschrift ein allgemeines Rechtsprinzip der vierjährigen Verjährung in das Sozialrecht einführe, und hat dementsprechend noch vor Inkrafttreten der weiteren Bücher des SGB am 1. Januar 1981 bzw 1. Juli 1983 das Rechtsprinzip der vierjährigen Verjährungsfrist analog auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche ausgedehnt, für die damals ausdrückliche Verjährungsregelungen fehlten (vgl BSGE 41, 287, 290, 291 = SozR 3100 § 81b Nr. 4 und BSG SozR aaO Nr. 6).

    Dementsprechend hat das BSG in den Entscheidungen aus dem Jahre 1976 (BSGE 41, 287 und 42, 135) die damals im Wege der Analogie gewonnene vierjährige Verjährungsfrist auch rückwirkend auf alle noch nicht verjährten Ansprüche angewandt.

  • SG Mainz, 11.01.2016 - S 3 KR 349/15

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Verjährungsfrist für

    Erstmals hat das BSG kurz nach Inkrafttreten des SGB I den damaligen § 45 Abs. 4 SGB I, der vor Inkrafttreten des SGB X die Verjährung von Ansprüchen zwischen Leistungsträgern bei vorläufiger Leistung nach § 43 SGB I regelte, auf sonstige Erstattungsansprüche zwischen Leistungsträgern analog angewandt (BSG, Urteil vom 28.04.1976 - 2 RU 119/75 - Rn.27; durch § 113 Abs. 1 SGB X überholt).

    Dem Urteil vom 28.04.1976 (2 RU 119/75) und den dort in Bezug genommenen Entscheidungen ist gemein, dass sie keine näheren Ausführungen zu der Frage enthalten, ob eine ggf. durch einen Analogieschluss ausfüllungsbedürftige Regelungslücke bestand.

    Aus diesen Gründen kann bezweifelt werden, dass die im Urteil vom 28.04.1976 (2 RU 119/75) wohl erstmals praktizierte analoge Anwendung des § 45 SGB I überhaupt methodisch und - vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 97 Abs. 1 GG) - verfassungsrechtlich zu rechtfertigen war.

  • LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Das BSG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die in § 45 SGB I bestimmte Verjährungsfrist von vier Jahren Ausdruck eines allgemeinen Prinzips ist, das der Harmonisierung der Vorschriften über die Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche dient (vgl. BSG Urteile vom 28. November 2013 a.a.O.; vom 12. Mai 2005, B 3 KR 32/04; vom 28. April 1976, B 2 RU 119/75; vom 01. August 1991 a.a.O.).
  • SG Mainz, 24.06.2014 - S 3 KR 518/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsforderungen von Krankenhäusern

    Erstmals hat das BSG kurz nach Inkrafttreten des SGB I den damaligen § 45 Abs. 4 SGB I, der vor Inkrafttreten des SGB X die Verjährung von Ansprüchen zwischen Leistungsträgern bei vorläufiger Leistung nach § 43 SGB I regelte, auf sonstige Erstattungsansprüche zwischen Leistungsträgern analog angewandt (BSG, Urteil vom 28.04.1976 - 2 RU 119/75 - durch § 113 Abs. 1 SGB X überholt).

    Dem Urteil vom 28.04.1976 (2 RU 119/75) und den dort in Bezug genommenen Entscheidungen ist gemein, dass sie keine näheren Ausführungen zu der Frage enthalten, ob überhaupt eine ggf. durch einen Analogieschluss ausfüllungsbedürftige Regelungslücke bestand.

    Aus diesen Gründen kann bezweifelt werden, dass die im Urteil vom 28.04.1976 (2 RU 119/75) erstmals praktizierte analoge Anwendung des § 45 SGB I überhaupt methodisch und - vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 97 Abs. 1 GG) - verfassungsrechtlich zu rechtfertigen war.

  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 51/17 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Ansprüche auf Auszahlung einbehaltener Beträge der

    Angesichts der Regelung des § 45 SGB I ist das BSG davon ausgegangen, dass diese Vorschrift ein allgemeines Rechtsprinzip der vierjährigen Verjährung in das Sozialrecht einführe, und hat dementsprechend noch vor Inkrafttreten der weiteren Bücher des SGB am 1.1.1981 bzw 1.7.1983 das Rechtsprinzip der vierjährigen Verjährungsfrist analog auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche ausgedehnt, für die damals ausdrückliche Verjährungsregelungen fehlten (vgl BSG Urteil vom 28.4.1976 - 2 RU 119/75 - BSGE 41, 287, 290, 291 = SozR 3100 § 81b Nr. 4) .
  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 7 AS 1359/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit -

    Das BSG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die in § 45 SGB I bestimmte Verjährungsfrist von vier Jahren Ausdruck eines allgemeinen Prinzips ist, das der Harmonisierung der Vorschriften über die Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche dient (BSGE 115, 40 = SozR 4-2500 § 302 Nr. 1 ; BSG SozR 4-2500 § 69 Nr. 1 ; ferner schon BSGE 41, 287, 291 = SozR 3100 § 81b Nr. 4, BSGE 42, 135, 137 = SozR 3100 § 10 Nr. 7; BSGE 69, 158, 161 f. = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1; BSGE 72, 270, 277 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19).
  • BSG, 11.08.1976 - 10 RV 165/75

    Erstattungsanspruch - Sozialleistungsträger gegen Versorgungsverwaltung -

    Die Übergangsregelung des SGB I Art. 2 § 17 (4jährige Verjährungsfrist) erfaßt auch die Altfälle, die bereits rechtshängig sind (Anschluß an BSG 28.04.1976 2 RU 119/75).

    Dabei ist es für den Ausgleich zwischen den Sozialleistungsträgern rechtlich unerheblich, ob der ersatzberechtigte Leistungsträger seine Leistungen erbracht hat, weil er zunächst irrtümlich seine Leistungspflicht annahm, oder ob er als zuerst angegangener Leistungsträger vorläufig Leistungen erbrachte, um bis zur Bestimmung des endgültig Leistungspflichtigen den Anspruch des Berechtigten auf Sozialleistungen insoweit zu erfüllen (vgl. das zu Veröffentlichung bestimmte Urteil des 2. Senats des BSG vom 28. April 1976 - 2 RU 119/75).

  • BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 27/86

    Kassenärztliche Versorgung - Poliklinik - VerjährungsfristRechtsweg

    über die öffentlich-rechtlicher Ansprüche zu harmonisieren (BSGE 41, 287, 291; vgl allerdings BSGE 56, 20, 22, wo aber jedenfalls die Frist des 5 195 BGB ebenfalls abgelehnt wird).
  • LSG Hessen, 30.10.1997 - L 1 KR 156/97

    Verjährungsfrist für Zahlungsanspruch von Krankenhaus gegen Krankenkasse wegen

  • BSG, 22.06.1977 - 10 RV 87/76
  • BSG, 19.03.2015 - B 1 KR 1/15 B

    Erstattung überzahlter Krankenhausvergütung

  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 41/81

    Erstattungsanspruch nach § 72 Abs 11 G131 - Kosten für ein Heilverfahren

  • LSG Berlin, 01.06.1994 - L 9 KR 98/93
  • BSG, 15.06.1976 - 2 RU 117/75
  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 118/75
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht