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   BSG, 10.12.1975 - 8 RU 202/74   

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BSG, 10.12.1975 - 8 RU 202/74 (https://dejure.org/1975,5337)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1975 - 8 RU 202/74 (https://dejure.org/1975,5337)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1975 - 8 RU 202/74 (https://dejure.org/1975,5337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtfest - Geselliges Beisammensein - Unfallversicherungsschutz - Auto des Vorgesetzten - Rückfahrt

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 58
  • VersR 1977, 151
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 10.12.1975 - 8 RU 202/74
    Er selbst stand, falls er als Unternehmer unfallversichert war, bis zum Zeitpunkt des Unfalles unter Versicherungsschutz, der dann allerdings wohl wegen seiner hohen BAK verloren ging (vgl. BSG 12, 242 ff).
  • BSG, 28.02.1961 - 2 RU 226/57
    Auszug aus BSG, 10.12.1975 - 8 RU 202/74
    Der 2. Senat des BSG hat in einem sehr ähnlich gelagerten Fall (BSG 14, 64 ff) im Anschluß an die neuere Rechtsprechung zum Verlust des Unfallversicherungsschutzes bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit im Gegensatz zu der Rechtsauffassung des LSG ausgeführt, Einwirkungen auf den Ge- schehensablauf durch das Fehlverhalten des alkoholbedingt fahruntüchtigen Kraftfahrers seien nicht ohne weiteres geeignet, die gleichen versicherungsrechtlichen Folgen auch für den Mitfahrer auszulösen.
  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
    Auszug aus BSG, 10.12.1975 - 8 RU 202/74
    Der erkennende Senat sieht keinen Anlaß, von dieser Rechtsauffassung abzuweichen, denn auch ein selbstgeschaffener erhöhter Gefahrenhereich schließt den Versicherungsschutz nicht aus, wenn er der versicherten Tätigkeit wesentlich zuzurechnen ist, also zu ihr in einem ursächlichen Zusammenhang im Sinne der Unfallversicherung steht (BSG 6, 164, 469).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 19/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Die Billigung der Unternehmensleitung muss sich nicht nur auf die wegen der Durchführung einer Veranstaltung erforderlichen betrieblichen Änderungen (zB der Arbeitszeit, das Benutzen betrieblicher Räume) erstrecken, sondern die Durchführung als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung muss von ihr gewollt sein (BSG vom 10.12.1975 - 8 RU 202/74 - BSGE 41, 58 = SozR 2200 § 548 Nr. 11) , zumal mögliche Unfälle bei solchen Veranstaltungen Auswirkungen auf die von dem Unternehmen zu zahlenden Beiträge haben können (vgl § 162 Abs. 1 SGB VII) .
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Jedoch seien die von der Rechtsprechung des BSG zum Unfallversicherungsschutz beim Richtfest (Hinweis auf BSGE 21, 226, 227 f = SozR Nr. 70 zu § 542 aF RVO; BSGE 41, 58, 59 = SozR 2200 § 548 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 57; BSG Urteil vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 57/80 -) entwickelten Grundsätze in gleicher Weise anzuwenden.

    Auch soweit nach der Rechtsprechung des Senats die am Bau beteiligten Teilnehmer eines Richtfestes in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen sind (s BSGE 21, 226, 227 f = SozR Nr. 70 zu § 542 aF RVO; BSGE 41, 58, 59 = SozR 2200 § 548 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 57; BSG Urteil vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 57/80 - Krasney in Brackmann, SGB VII, § 8 RdNr 137), ergibt sich daraus kein Unfallversicherungsschutz des Klägers bei seiner Anwesenheit bei der gemeinschaftlichen Einnahme von Speisen und Getränken im Rahmen eines "Schüsseltreibens" im Jagdbezirk.

    Der Unfallversicherungsschutz bei Richtfesten knüpft an den unmittelbaren Abschluss des Arbeitsvorganges durch das Richtfest selbst an (s BSGE 21, 226, 227 f = SozR Nr. 70 zu § 542 aF RVO; BSGE 41, 58, 59 = SozR 2200 § 548 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 57; BSG Urteil vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 57/80).

  • SG Dortmund, 01.02.2018 - S 18 U 211/15

    Unfallversicherungsschutz bei betrieblich veranstaltetem Grillabend

    Das Ende einer solchen Veranstaltung mit dem daraus folgenden Entfallen des Versicherungsschutzes liegt nach der von der Kommentierung akzeptierten langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erst dann vor, wenn das programmgemäß vorbestimmte Ende gekommen ist oder wenn - bei fehlender Bestimmung eines Endzeitpunkts - die Betriebsleitung oder ihr Beauftragter sie ausdrücklich (durch entsprechende Ansage) oder auch konkludent (etwa durch den Wunsch nach einem guten Heimweg für alle Teilnehmer) für beendet erklärt und so erkennbar wird, dass die Veranstaltung fortan nicht mehr von der erforderlichen Autorität der Unternehmensleitung getragen wird (BSG, Urteil vom 26.06.1958, AZ.: 2 RU 281/55; BSG, Urteil vom 10.12.1975, AZ.: 8 RU 202/74; Wagner in Schlegel/Voelzke "juris-PK SGB VII", § 8 Rdnr. 96).
  • OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 79/14

    Regressanspruch einer Berufsgenossenschaft: Grob fahrlässige Verursachung eines

    Denn nur dann würde ein Fall der selbstgeschaffenen Gefahrerhöhung vorliegen, der der versicherten Tätigkeit nicht mehr zuzurechnen ist (vgl. BSGE 14, 64; BSGE 41, 58; insoweit kritisch Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialrecht, Bearbeitung Dezember 2013, Rdn. 108 zu § 8 SGB VII ).

    Er war vielmehr noch in der Lage, das Fahrzeug zu lenken und eine Fahrtstrecke von rund 40 km mit dem Lkw unfallfrei zurückzulegen, was aber dafür spricht, dass er zur Koordinierung seines Verhaltens noch in der Lage war, da es nicht wie bei einem Vollrausch zwangsläufig ohne erkennbaren Grund nach kürzester Fahrtstrecke zum Unfall gekommen ist (z. B. BSGE 41, 58).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 23 U 133/02

    Haftungsprivileg bei Wegeunfällen: Ablehnung bei Verkehrsunfall von

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG BSGE 41, 58 [60]), das den Unfallversicherungsschutz auf der Heimfahrt von einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung aus der damals geltenden Regelung des § 550 S. 1 RVO a.F. hergeleitet und diese Fahrt damit als Wegeunfall qualifiziert hat (bestätigt durch ein weiteres Urt. des BSG v. 27.6.1991 - 2 RU 63/90, bei Juris), hingegen nicht als Arbeitsunfall.
  • BSG, 16.03.1995 - 2 RU 17/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Incentive-Reise

    Diesem Ergebnis steht auch nicht das Urteil des 8. Senats des BSG in BSGE 41, 58 = SozR 2200 § 548 Nr. 11 entgegen.
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90

    Unfallversicherungsschutz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der

    Andererseits konnte er sich als Ortsbrandmeister dieser "Verpflichtung" zur Teilnahme an der Veranstaltung, die ausschließlich dem Betrieb der Feuerwehr zuzurechnen ist, nicht entziehen (vgl. BSG SozR Nr. 71 zu § 542 RVO a.F.; BSGE 41, 58, 59/60).
  • LSG Saarland, 20.09.2006 - L 2 U 130/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Fahrgemeinschaft - sachlicher

    In einem weiteren Urteil vom 10.12.1975 (8 RU 202/74) hat das BSG für die Begründung des Versicherungsschutzes es als entscheidend angesehen, dass dem Beschäftigten nicht zuzumuten gewesen sei, die Mitfahrt im PKW seines Arbeitgebers abzulehnen.
  • BSG, 30.07.1981 - 8a RU 58/80

    Unfallversicherung - Richtfest - Hinterbliebenenrente - Pflege der

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 21, 226 ff.; 41, 58.59) ist ein Richtfest nach altem Handwerksbrauch eine symbolisch einen betrieblichen Arbeitsvorgang unmittelbar abschließende Veranstaltung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 78/19
    Dies steht im Übrigen auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG, welches eine Zurechnung zur versicherten Tätigkeit auch dann annimmt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund der persönlichen Abhängigkeit von seinem Arbeitgeber ihm angediente (auch private) Aufgaben nicht ablehnen kann (u.a. BSG, Urteil vom 31. Juli 1964 - Az.: 2 RU 214/62 - Rn. 17 - Wegeunfall bei einem privaten Briefewegbringen für einen Abteilungsleiter auf dem Nachhauseweg - Abweg -, und Urteil vom 10. Dezember 1975 - Az.: 8 RU 202/74 - Rn. 23 - Wegeunfall auf dem Weg von einem Richtfest im PKW des Arbeitgebers; siehe hierzu auch Wagner in jurisPK-SGB VII, § 8 SGB VII, Rn. 35 f., 40; Krasney in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky/Heinz/ Bieresborn, SGB VII, § 8 Rn. 35).
  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 67/79

    Begriff des Dauerarbeitsplatzes iS FdAAnO § 28 - Eingliederungsbeihilfe für die

  • SG Gelsenkirchen, 27.10.2003 - S 10 U 221/02

    Arbeitsunfall durch Schlichten einer Schlägerei von Mitarbeitern; Bezug zur

  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 80/76

    Befehlswidriger Alkoholkonsum

  • BSG, 15.12.1981 - 2 RU 59/80
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